2. Die Richtlinie tritt mit Veröffentlichung im Internet der Landeshauptstadt Stuttgart in Kraft und gilt für alle Anträge, die nach Inkrafttreten eingehen.
3. Die Auszahlungen für die Förderung i.H.v. bis zu 40.000 Euro werden 2021 im Teilfinanzhaushalt 810 – Bürgermeisteramt, Projekt-Nr. 7.109853 – Förderung von E-Trikes, AuszGr. 781 – Investitionszuweisungen und -zuschüsse an Dritte finanziert.
Begründung: Mit der Umsetzung des Aktionsplans „Nachhaltig mobil in Stuttgart“ setzt sich die Landeshauptstadt Stuttgart aktiv für mehr Lebensqualität durch eine nachhaltige Mobilität ein.
Auf Initiative des Beirats für Menschen mit Behinderung soll auch mobilitätseingeschränkten Menschen ein alternatives Mobilitätsangebot gemacht werden. Daraufhin hat die Verwaltung die Förderrichtlinie „E-Trikes für mobilitätseingeschränkte Stuttgarter*innen“ (Anlage 1) erarbeitet. Mit dieser Förderrichtlinie möchte die Landeshauptstadt durch die Förderung der Anschaffung von elektrisch unterstützten Dreirädern, auch E-Trikes genannt, ein alternatives Mobilitätsangebot allen Stuttgarter*innen machen, die in ihrer Mobilität gehandicapt sind. Mit diesem besonderen Verkehrsmittel
ü wird ein praktisches Verkehrsmittel für den Alltag sichtbar und
ü fördert die LHS einen weiteren Baustein der Elektromobilität.
Gefördert wird pro Stuttgarter Haushalt einmalig der Kauf oder das Leasing eines neuen, elektrisch unterstützten Dreirades (E-Trike). Elektrische, medizinische (Kranken-)Fahrstühle sowie selbstfahrende drei- und vierrädrige E-Fahrzeuge, sogenannte „Caddys“, werden ausdrücklich nicht gefördert.
Gefördert werden ausschließlich Stuttgarter*innen, die in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Die Mobilitätseinschränkung ist durch einen gültigen Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen G oder aG) oder eine aktuelle ärztliche Bescheinigung, die die Mobilitätseinschränkung ausdrücklich bestätigt, nachzuweisen.
Alle weiteren Details sind der anliegenden Förderrichtlinie zu entnehmen. Finanzielle Auswirkungen Zur Initiierung und Umsetzung der städtischen Förderrichtlinie „E-Trikes für mobilitätseingeschränkte Stuttgarter*innen“ werden 2021 im Teilfinanzhaushalt 810 – Bürgermeisteramt, Projekt-Nr. 7.109853 – Förderung von E-Trikes, AuszGr. 781 – Investitionszuweisungen und -zuschüsse an Dritte bis zu 40.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Die Deckung erfolgt i.H.v. 10.000 Euro aus übrigen Mitteln im THH 810 – Bürgermeisteramt, Kontengruppe 43100 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke aus dem Haushaltsjahr 2020 sowie i.H.v. 30.000 Euro im THH 810 – Bürgermeisteramt, Amtsbereich 8107015 – Referat Strategische Planung und nachhaltige Mobilität, Kontengruppe 42510 - Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen aus dem Haushaltsjahr 2020 die jeweils zur Übertragung in das Jahr 2021 beantragt werden.
Mit diesen Finanzmitteln können in Abhängigkeit der jeweiligen Förderkonstellation bis zu 50 E-Trikes bezuschusst werden.
Beteiligte Stellen Referat SI und WFB haben mitgezeichnet. Vorliegende Anträge/Anfragen 56/2021 Bündnis 90/Die Grünen Erledigte Anträge/Anfragen 56/2021 Bündnis 90/Die Grünen-Gemeinderatsfraktion 29/2020 CDU-Gemeinderatsfraktion Dr. Frank Nopper Anlagen Förderrichtlinie "E-Trikes für mobilitätseingeschränkte Stuttgarter*innen" <Anlagen> zum Seitenanfang