Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 1258/2011
Stuttgart,
11/23/2011



Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets in den städtischen Tageseinrichtungen für Kinder
- Neufassung der Satzung




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Jugendhilfeausschuss
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Einbringung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
nicht öffentlich
öffentlich
öffentlich
05.12.2011
12.12.2011
14.12.2011
15.12.2011



Beschlußantrag:

Die Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Benutzung von städtischen Tageseinrichtungen für Kinder vom 1. Juli 2010 wird in der als Anlage 1 (Satzungstext) und als Anlage 2 (Gebührenverzeichnis) beigefügten Fassung beschlossen.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Kinder, die einen Anspruch auf Bildung und Teilhabe gemäß § 28 Abs. 6 SGB II, § 34 SGB XII und § 6 b BKGG Asylbewerberleistungsgesetz haben und die eine Tageseinrichtung besuchen, wird die Differenz zwischen dem zu zahlenden Preis für ein Mittagessen und 1 Euro Eigenanteil erstattet.

Bisher wird allen Kindern mit Bonuscard das Essensgeld von monatlich 65 Euro (3,25 €/Essen) auf 20 Euro (1€/Essen) im Rahmen der städtischen Freiwilligkeitsleistung ermäßigt. Aus der Sicht der Familien soll sich an dieser Regelung nichts ändern. Da der Bund für die Anspruchsberechtigten die Kosten übernimmt, ist dieser Personenkreis aus der städtischen Subvention herauszunehmen. Die Eltern mit Bonuscard zahlen
aber weiterhin unabhängig von ihrer Anspruchsberechtigung der Stadt das auf 20 Euro reduzierte Essensgeld. Die Satzung über die Benutzung von städtischen Tageseinrichtungen ist in § 8 entsprechend zu ändern.

Auf der Grundlage des Rechungsergebnisses 2010 betragen die Kosten der Stadt für ein Essen 6,24 Euro.

Im Jahr 2010 haben rd. 2500 Kinder mit Bonuscard ein ermäßigtes Mittagessen erhalten. In dieser Zahl sind 500 Kinder aus Schwellenhaushalten, die weiterhin durch die Stadt ermäßigt werden. Rd. 2000 Kinder haben die Anspruchsberechtigung auf das Bildungs- und Teilhabepaket. Die Stadt erhält für diesen Personenkreis ab 2012 insgesamt 2,3 Mio. Euro vom Bund.


Finanzielle Auswirkungen

Für die Landeshauptstadt Stuttgart als Träger der Kindertageseinrichtungen ergeben sich aus Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets Mehreinnahmen in Höhe von rd. 2,3 Mio. EUR jährlich.

Diese errechnen sich wie folgt:

- tatsächliche Essenskosten (Stand 2010) 6,24 EUR/Essen
- abzügl. Eigenanteil BuT-Berechtigte 1,00 EUR/Essen
- über Bildungs- und Teilhabeleistung zu übernehmen 5,24 EUR/Essen

Anzahl Essen jährlich (2.000 Kinder x 20 Tage x 11 Mon.) 440.000 Essen

Leistung BuT (440.000 Essen x 5,24 EUR Leistung BuT) = 2.305.600 EUR



Beteiligte Stellen

Die Referate WFB, R und AK haben die Vorlage mitgezeichnet.




Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

1. Satzungstext
2. Gebührenverzeichnis


<Anlagen>



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Anlage Satzung zu GRDrs 1258_2011.docAnlage Satzung zu GRDrs 1258_2011.doc
Anlage Gebuehrenverzeichnis.xlsAnlage Gebuehrenverzeichnis.xls