Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 565/2022
Stuttgart,
11/08/2022



Bevorrechtigung Buslinie 43
- Abrechnungsbeschluss -




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
15.11.2022
16.11.2022



Beschlußantrag:

Die Abrechnung für die Umsetzung der Maßnahme zur Beschleunigung der Buslinie 43 sowie dem behindertengerechten Umbau von Fußgängerüberwegen mit Gesamtkosten von 2.195.123,61 EUR wird anerkannt.



Begründung:


Der Gemeinderat hat am 25. März 1999 (GRDrs 126/1999) der Umsetzung der Maßnahme zur Beschleunigung der Buslinie 43 sowie dem behindertengerechten Umbau von Fußgängerüberwegen mit Gesamtkosten von 2.505.330,22 EUR (4.900.000 DM) zugestimmt.

Die bewilligten Gesamtkosten in Höhe von 2.505.330,22 EUR wurden um 310.206,61 EUR unterschritten. Dies entspricht 12,38 %.

Die für den behindertengerechten Umbau von Fußgängerüberwegen beschlossenen Mittel in Höhe von 306.775,13 EUR (600.000 DM) wurde nicht in Anspruch genommen. Die vorgesehenen Maßnahmen wurden im Rahmen von laufenden Unterhaltungsmaßnahmen umgesetzt und finanziert.

Die Maßnahmen wurden im November 2012 rechnerisch fertiggestellt. Der Schlussbescheid für die Beschleunigung der Buslinie 43 wurde vom Regierungspräsidium Stuttgart am 24. Juli 2019 erlassen.


Finanzielle Auswirkungen

Die Maßnahme wurde im Vermögenshaushalt über die AHSt. 2.6300.9510.002 VKZ 0132 – Bevorrechtigung Buslinie 43 - wie folgt abgewickelt:

Jahr
Auszahlungen
EUR
1999 und fr.
54.535,67
2000
232.875,34
2001
610.690,37
2002
563.114,32
2003
323.681,72
2004
129.242,33
2005
90.141,43
2006
65.793,86
2007
125.048,57
Gesamt
2.195.123,61

Die über die AHSt. 2.6300.9500.007 VKZ 0144 beschlossene Finanzierung für den behindertengerechten Umbau von Fußgängerüberwegen in Höhe von 306.775,13 EUR (600.000 DM) wurde nicht in Anspruch genommen.

Die Maßnahme „Bevorrechtigung Buslinie 43“ wurde nach dem früheren Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) bezuschusst. Für die hier abgerechnete Maßnahme wurden Zuschüsse in Höhe von 1.629.165,00 EUR vereinnahmt. Aufgrund der Doppik-Umstellung wurde ein Betrag von 281.744 EUR im Ergebnishaushalt verbucht.

Die Abrechnung stimmt mit den Buchungen im automatisierten Buchungsverfahren überein.



Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

-

<Anlagen>



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