Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser
Gz: AK 5010-00
GRDrs 434/2011
Stuttgart,
10/18/2011


Ausbildung bei der Stadt Stuttgart



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussKenntnisnahmeöffentlich26.10.2011

Bericht:


Die Stadtverwaltung Stuttgart gehört zu den größten Arbeitgebern in der Region. Als Dienstleisterin in den vielfältigen öffentlichen Aufgabenfeldern muss sie jetzt und in der Zukunft in der Lage sein, die Bedürfnisse und Erwartungen der Bürgerinnen und Bürgern zu erfüllen. Hierzu sind neben den Sach- und Finanzmitteln vor allem qualifizierte und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter notwendig.

Derzeit arbeiten in den städtischen Ämtern und Eigenbetrieben (ohne Klinikum) rund 12.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, hinzu kommen über 500 Auszubildende und Studierende in den unterschiedlichsten Fachrichtungen. Vor dem Hintergrund des zunehmend Realität werdenden demografischen Wandels und damit der negativen Entwicklung des Erwerbspersonenpotentials, gilt es gerade die Ausbildung näher in den Blick zu nehmen und die dort möglichen Potentiale auszuschöpfen.

Stellenabbau sowie Arbeits- und Raumverdichtungsmaßnahmen im Zuge der Haushaltskonsolidierungen haben immer auch Auswirkung auf die Ausbildungsmöglichkeiten und die Ausbildungsbedingungen bei der Stadtverwaltung. Ausgehend von den vorliegenden Gemeinderatsanfragen sollen im anschließenden Bericht verschiedene Bereiche der Ausbildung näher beleuchtet und Handlungsoptionen für eine weitere Verbesserung aufgezeigt werden. Anregungen hierzu wurden unter anderem aus einer aktuell durchgeführten Städteumfrage unter verschiedenen deutschen Großstädten der Größenklasse 1 entnommen.
Die im Anschluss dargestellten Maßnahmen erzeugen für den kommenden Doppelhaushalt folgende Finanzbedarfe:

Maßnahme Zielsetzung Finanzielle Auswirkungen
Anreizmaßnahmen für die Durchführung der Praxis-Ausbildung in den VerwaltungsberufenErhalt und Ausbau der notwendigen Praxisausbildungsplätzen in den Fachämtern 65.000 € /Jahr für Prämien/ Zulagen für Ausbilder/­innen
Anpassung der Sachmittel der zentralen Ausbildung an aktuelle BedarfeAusweitung der Marketingmaßnahmen, Erhalt und Ausbau des Qualifizierungsmaßnahmen für Auszubildende und GBJ-Praktikanten39. 650 € in 2012

58.800 € in 2013


Beteiligte Stellen

Das Referat WFB hat zu den Vorlagen 434/2011 und 833/2011 wie folgt Stellung genommen: "Für ein mehrere Millionen umfassendes Paket an städtischen Freiwilligkeitsleistungen ist kein dringender Handlungsbedarf erkennbar. In den letzten Jahren hat sich die Stellenbesetzungsquote aufs Ganze gesehen eher verbessert als verschlechtert. Eine durchschnittliche Stellenbesetzungsquote von +/- 97 % (bei einem Personalüberhang von 170 kw-Stellen) ist ein Indiz, dass sich die Probleme der Personalerhaltung und Personalgewinnung in sehr engen Grenzen halten. Im Übrigen
ist die Wirksamkeit einer Vielzahl der Instrumente fraglich. Weiterhin ist von hohen Mitnahmeeffekten auszugehen.
Haushalts- und stellenplanrelevante Beschlüsse sind in den Haushaltsplanberatungen zu fassen".



Vorliegende Anträge/Anfragen

367/2010, FDP - Gemeinderatsfraktion
108/2011, SPD - Gemeinderatsfraktion
128/2011, CDU - Gemeinderatsfraktion und FDP - Gemeinderatsfraktion

367/2010, FDP - Gemeinderatsfraktion
108/2011, SPD - Gemeinderatsfraktion
128/2011, CDU - Gemeinderatsfraktion und FDP - Gemeinderatsfraktion





Werner Wölfle
Bürgermeister





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1. Ausbildungsquote:

Wie bereits in der Zwischennachricht zum Antrag 108/2011 der SPD-Gemeinderats-fraktion dargestellt, schreibt das baden-württembergische Ausbildungsbündnis derzeit keine Mindestausbildungsquote vor. Es besteht lediglich ein genereller Appell an die Kommunen, ihre Ausbildungsangebote bedarfsgerecht fortzusetzen und nach Möglichkeit zu steigern.

Die Ausbildungsquote (nach aktiven Vollkräften, Beschäftigte und Beamte) liegt bei der Stadtverwaltung Stuttgart mit den Eigenbetrieben und dem Klinikum (zum Stichtag 31.12.2010) bei 7,91 Prozent.

In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 13.04.2011 wurde seitens der Fraktionen gewünscht, die Ausbildungsquote bei der Stadt zusätzlich getrennt nach Beschäftigten bzw. Beamtinnen und Beamte darzustellen. Hier ergibt sich folgendes Bild:

Ausbildungsquote zum Stichtag 31.12.2009 31.12.2010
Gemessen an:
Mitarbeiter/innen gesamt nach Vollkraftwerten
8,14 %
7,91 %
Nachrichtlich:
Beschäftigte gesamt nach Vollkraftwerten
Beamte/-innen gesamt nach Vollkraftwerten
9,03 %
2,49 %
8,31 %
5,30 %
Gemessen an:
Mitarbeiter/innen Ämter und Eigenbetriebe nach Vollkraftwerten (ohne Klinikum)
5,36 %
5,16 %
Nachrichtlich:
Beschäftigte Ämter und Eigenbetriebe nach
Vollkraftwerten
Beamte/-innen Ämter und Eigenbetriebe nach
Vollkraftwerten
6,06 %

2,54 %
5,10 %

5,38 %

Bei den Berechnungen wurden die Praktikantinnen und Praktikanten (bspw. Umschulungspraktikanten/-innen, Volontäre/-innen, Semesterpraktikanten/-innen, Orchesterpraktikanten/-innen, Rechtsreferendare/-innen) sowie die Regierungsinspektorenanwärterinnen und -anwärter, welche im vierten und fünften Semester ihres Studiums bei der Landeshauptstadt eingesetzt werden, nicht berücksichtigt. Würde auch dieser Personenkreis mit eingerechnet, wäre die Quote höher.

Im Jahr 2010 wurden beim Haupt- und Personalamt zusätzlich zu den Ausbildungsplätzen Praktika für:

252 Schul- und Studienpraktikant(en)/-innen
53 Regierungsinspektoranwärter/-innen im 4./5. Semester
12 Rechtsreferendar(e)/-innen

organisiert.


2. Doppelter Abiturjahrgang 2012:

Durch die Umstellung vom neunjährigen auf das achtjährige Gymnasium werden im nächsten Jahr zwei Abiturjahrgänge (G8 und G9) die Schulen verlassen und es ist ab Herbst 2011 mit einer erhöhten Bewerberzahl für Ausbildungsplätze und Studiengänge zu rechnen. Wie viele Abiturientinnen und Abiturienten sich für eine duale Ausbildung bzw. für ein Studium entscheiden, ist noch nicht abzusehen. Die Landesverwaltung hat im Studienbereich mit dem Programm „Hochschule 2012“ und der Erhöhung der Studienplätze reagiert. Auch in der freien Wirtschaft gibt es Bestrebungen mehr Abiturienten einzustellen. Die Stadtverwaltung Stuttgart hat ebenfalls den Wunsch in allen passenden Berufen der Verwaltung zusätzliche Ausbildungsplätze bereitzustellen, damit möglichst viele Jugendliche eine Perspektive finden können. Gleichzeitig muss jedoch vermieden werden, dass die Abiturientinnen und Abiturienten den Absolventen mit mittlerem Bildungsabschluss die Ausbildungsplätze streitig machen.

Da die doppelten Abiturjahrgänge in anderen Bundesländern teilweise bereits 2011 die Schule verlassen haben, wurde in der Städteumfrage auch der Umgang mit diesem Thema abgefragt. Das Ergebnis war, dass die meisten Kommunen keine Erhöhung der Ausbildungsplätze realisieren konnten. Im Einzelfall erfolgte eine bedarfsgerechte Anpassung, i.d.R. im Ausbildungsgang des gehobenen Verwaltungsdienstes.

Die Ausbildungssituation der vergangenen Jahre hat gezeigt, dass die Ausbildungskapazitäten bei der Stadtverwaltung Stuttgart derzeit nahezu voll ausgeschöpft sind. Meldungen, dass Ausbildungsplätze wegen Raumverdichtung, Personalengpässen und mangelnden dauerhaften Übernahmemöglichkeiten nicht besetzt werden können, gibt es aus den einzelnen Fachbereichen immer wieder. Eine generelle ad hoc Erhöhung der Ausbildungsplätze ist deshalb derzeit nicht zu bewältigen. Bei entsprechenden Planungen müssten im Vorfeld flankierende Maßnahmen im räumlichen und personellen Bereich erfolgen. Auch das Sachmittelbudget für Ausbildung (u.a. für Lehrgangsgebühren, Zusatzunterricht, Lehr- und Ausbildungsmaterial) wäre analog anzupassen.


3. Personalplanung / Bewerberlage / Marketing

Anhand der aktuellen Datenlage lassen sich Voraussagen zu einem künftigen Personalbedarf stadtweit nur sehr schwer tätigen. Von der Abteilung Personalservice des Haupt- und Personalamts wurde im Bereich des gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienstes aufgrund der Verrentungsdaten folgende exemplarische Berechnung vorgenommen: Die Personalabgänge (rein altersbedingt) stellen sich im Bereich des allgemeinen gehobenen Verwaltungsdienstes in den kommenden Jahren wie folgt dar:

*) Vollzeitstellen einschließlich allgemeiner höherer Dienst, der durch Aufstiegsbeamte des gehobenen Dienstes üblicherweise besetzt wird

Der Personalbedarf wird wie folgt prognostiziert:


Beim Personalbedarf wurden als Personalabgänge die Beamtinnen und Beamten mit ihrem Vollkraftwert aufsummiert, die regulär im Alter von 65 in Pension gehen. Da rund 50% der Beamtinnen und Beamten vor Erreichen des 65. Lebensjahres die Stadt verlassen (Schwerpunkt: 63. Lebensjahr), wurden bei den hochgerechneten Personalbedarfen der fürs Jahr ermittelte Personalabgang plus 50% aus dem übernächsten Jahr (Alter 63) gerechnet. Für Personalabgänge aus anderen Gründen wurde unterstellt, dass Lösungen für Nachbesetzungen gefunden werden (externe Bewerbungen, Wiedereinstieg, etc.).

Das Haupt- und Personalamt geht davon aus, dass im Zusammenhang mit dem neuen Personalmanagementverfahren DVV-Personal ab 1.1.2012 eine differenzierte Aussage zu den Personalbedarfen, auch bezogen auf alle (Ausbildungs-)Berufsgruppen möglich wird.

Die derzeitigen Bewerbungseingänge zum Ausbildungsbeginn 1.9.2012 zeigen, dass auch unabhängig von den Bewerbungen der Abiturient(en)/-innen, die Anzahl der Schulabgänger die sich für eine Ausbildung bei der Stadtverwaltung interessieren, im Vergleich zum Vorjahr, deutlich zugenommen hat.

Genauere Analysen nach Bewerbungsschluss werden zudem Erkenntnisse darüber bringen, inwieweit dieser Trend auch von den 2011 erstmals gestarteten Werbeaktivitäten in Bezug auf junge Migrantinnen und Migranten und die Ausbildungsmesse „Spot on job“ im Juni im Stuttgarter Rathaus unterstützt wird.


4. Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Ausbildungstätigkeit

Wie bereits dargestellt, ist es gerade im Verwaltungsbereich in den vergangenen Jahren immer schwieriger geworden die Anzahl an Ausbildungsplätzen und Praxisausbilder/-innen konstant zu halten. Schon in einigen Fällen konnten Ausbildungsplätze nicht besetzt werden, weil ein Durchlaufen der erforderlichen Pflichtbereiche nicht gesichert war.

Neben einer Verbesserung bei den räumlichen Gegebenheiten, vor allem durch Einbeziehung von Ausbildungsplätzen und Praktikantenplätzen in die Raumplanungen, gilt es daher zeitnah ein geeignetes Anreizsystem für Ausbildungstätigkeit zu entwickeln und umzusetzen, um die Zahl der Praxisausbildungsplätze zu erhalten bzw. nach Bedarf zu steigern.

Die durchgeführte Städteumfrage hat gezeigt, dass die genannten Probleme keine Stuttgarter Einzelfälle sind, sondern dass es im kommunalen Bereich immer schwieriger wird, Ausbildungsmöglichkeiten zu erhalten. Angesichts der demografischen Entwicklung im Personalkörper der Städte, dem zwingenden Bedarf an Nachwuchskräften einerseits und den verdichteten Strukturen andererseits, wird überall nach Möglichkeiten gesucht, die Rahmenbedingungen für Ausbildungstätigkeiten zu verbessern.

Im Bereich der nichtmonetären Honorierung gibt es bei der Stadtverwaltung Stuttgart bereits heute einige Ansätze: Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Auszubildende während der praktischen Ausbildung anleiten und betreuen (bzw. diese Aufgabe künftig übernehmen möchten) haben die Möglichkeit, ein mehrtägiges Seminar zur Vorbereitung auf die IHK-Ausbildungseignungsprüfung zu belegen („Ausbildung der Ausbilder/innen“). Dieses Seminar sowie die Prüfungsgebühr bei der IHK werden aus dem zentralen Fortbildungsbudget finanziert. Ebenso gibt es diverse Seminare rund um das Thema Ausbildung, sowie eine „Ausbilder/-innen-Werkstatt“ zum kollegialen Austausch der Ausbilderinnen und Ausbilder untereinander. Diese Seminare finden großen Anklang und werden gut nachgefragt. Allerdings zeigt die Zahl der weiterhin rückläufigen Ausbildungsmöglichkeiten auf den Ämtern, dass diese Maßnahmen nicht ausreichen, um stabile Rahmenbedingungen zu erhalten. Es wird daher überlegt, inwieweit ergänzende monetäre Anreize notwendig sind. Sinnvoll ist eine sog. persönliche „Sonderzulage für Ausbilder/-innen“.
5. Finanzielle und personelle Ausstattung der Ausbildung

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