Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz:
0330-06
GRDrs
899/2015
Stuttgart,
10/15/2015
Nachrücken von Herrn Michael Conz (FDP) in den Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
28.10.2015
29.10.2015
Beschlußantrag:
Der Gemeinderat stellt fest, dass dem Eintritt von Herrn Michael Conz in den Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart keine Hinderungsgründe entgegenstehen.
Begründung:
Nach dem Ergebnis der Gemeinderatswahl vom 25.05.2014 ist Herr Michael Conz nächste Ersatzperson des Wahlvorschlags der FDP und rückt daher für den am 24.09.2015 verstorbenen Herrn Stadtrat Dr. Dr. Heinz Lübbe gemäß § 31 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für Baden Württemberg (GemO) mit Wirkung zum 25.09.2015 in den Gemeinderat nach.
Herr Michael Conz hat erklärt, dass er die Wahl in den Gemeinderat annimmt, die Voraussetzungen zur Wählbarkeit gemäß § 28 GemO erfüllt und bei ihm keine Hinderungsgründe für den Eintritt in den Gemeinderat nach § 29 Abs. 1 bis 4 GemO vorliegen.
Der Gemeinderat hat gemäß § 29 Abs. 5 GemO festzustellen, dass bei Herrn Michael Conz keine Hinderungsgründe vorliegen.
Finanzielle Auswirkungen
-
Beteiligte Stellen
nicht erforderlich
Vorliegende Anträge/Anfragen
keine
Erledigte Anträge/Anfragen
keine
Fritz Kuhn
Anlagen
keine
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