davon für
Quartiersparkhaus THH 660
Energiezentrale THH 360 (netto nach Vorsteuerrückvergütung)
184.900 € (155.378 €)
Energiezentrale THH 360 (netto nach Vorsteuerrückvergütung
2.100 € (1.765 €)
137.500 € (115.546 €)
6.165.500 €
324.500 € (272.689 €)
- Ausschreibung Außenanlage - übrige Gewerke
- Mehrkosten bei Erdarbeiten aufgrund schlechten Baugrundes nach Abbruch (u.a. Kontamination) und Bodenaustausch - Entsorgungskosten für Bauschutt und kontaminiertes Abbruchmaterial - erforderliche Tiefergründung aufgrund neuer statischer und geologischer Erkenntnisse - Mehrmassen Erdarbeiten Außenanlage und erhöhte Deponiekosten
- Rohbauausschreibung - übrige Gewerke
5.3 Projektspezifische Begründung: Trotz vorangegangenen Bodengrundgutachtens erwies sich zu Baubeginn der Baugrund schlechter als angenommen. Das erforderte eine aufwändigere Gründung, die wiederum Umplanungen und erhebliche Verzögerungen verursachte. Die Mehrkosten für die geänderte Bauausführung konnten zunächst durch Einsparungen aufgefangen werden, nicht jedoch der eingetretene Bauverzug.
Mehrkosten BA1:
Der zu Beginn der Baumaßnahme eingetretene Verzug konnte nicht ausgeglichen werden. Er vergrößerte sich durch massive Ausführungsmängel der Betonwerksteinfirma. Eine Inbetriebnahme des BA1 war daher aus Sicherheitsgründen ohne Ausbau und Neuverlegung des Betonwerksteinbelags der Treppenhäuser nicht möglich. Die genannten Mehrkosten ergeben sich aus der dazu erforderlichen Ersatzvornahme inkl. notwendiger Gutachten. Die angegebenen Kosten unterliegen dem Vorbehalt des Ausgangs des Rechtsstreits mit der schadensverursachenden Firma.
Durch die Summe an Verzögerungen hatte die Rohbaufirma einen Stillstand von mehr als drei Monaten, den sie zur Kündigung des Auftrags für BA2 nutzte. Die erforderliche Neuausschreibung und -vergabe führte zu Mehrkosten. Grund dafür war die zwischenzeitliche Baupreissteigerung (Kalkulation 03/2016 – Neu-Angebot 01/2020) wie auch fehlende Attraktivität der Rest-Rohbauleistung im BA2. Weitere Mehrkosten aufgrund der Bauzeitverschiebung BA1 liegen in Form von Nachträgen zur Bauzeitverlängerung bei den Gewerken Elektro und Trockenbau bereits vor.
- Die Zuschläge auf die Schlussrechnungsprognose etlicher Gewerke beinhalten zu erwartende Nachträge, Leistungszuwachs, paralleles Arbeiten in Bereichen des BA2 der Gewerke Trockenbau, ELT und HLS sowie eine nun notwendige Bauhei- zung.
- Weitere Firmen können Ansprüche aufgrund Bauzeitenverlängerung BA1 geltend machen.
- Die Vertragstermine aller aus BA1 auch für BA2 beauftragten Firmen sind nicht mehr gültig. Bei der Festlegung neuer Termine für den BA2 sind Mehrkosten in Form von Nachträgen für Bauzeitverschiebung zu erwarten. Gegebenenfalls sind Neuvergaben erforderlich. Zudem ist nach detaillierter Ermittlung des neuen Bau- zeitenterminplans für BA2 erkennbar, dass in Teilbereichen Beschleunigungsmaß- nahmen notwendig werden, die weitere Kosten hervorrufen.
- Um die Inbetriebnahme des BA2 sicherzustellen, sieht der aktualisierte Bauzeiten- terminplan parallele Arbeiten im Bereich des Clusterneubaus und im Fachklassen- bau vor. Dazu müssen die Firmen Personal, Obermonteure und Fachbauleitungen aufstocken und können Mehrkosten anmelden.
- Für BA2 sind noch nicht alle Leistungen ausgeschrieben. Bei Vergabe muss mit aktuellen, höheren Marktpreisen gerechnet werden als beim Baubeschluss pro- gnostiziert.
- Bei Schlechtleistungen, einigen Nachträgen und einem Wasserschaden sind die Forderungen noch nicht abschließend geklärt und lassen Rechtsstreitigkeiten erwarten.