Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Recht/Sicherheit und Ordnung
Gz: RSO
GRDrs 1103/2011
Stuttgart,
11/03/2011



Haushalt 2012/2013

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 07.11.2011



Haushalt 2012/13 Antrag Nr. 11
Ausbau der Verkehrsüberwachung


Beantwortung / Stellungnahme

Am 11. Oktober 2011 erfolgte die Berichterstattung im Ausschuss für Umwelt und Technik zum Antrag der Gemeinderatsfraktion der SPD (Nr. 292/2011) „Für einen sichereren und stadtverträglicheren Verkehr“ unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit und der Verstetigung des Verkehrs zur Reduzierung von Lärm- und Schadstoffemissionen. Im Rahmen der Sitzung wurde die Verwaltung beauftragt, ein entsprechendes Konzept zu notwendigen Investitionen in diesem Bereich zu den aktuellen Haushaltsberatungen vorzulegen.

Neben Abbiege- und Wendeunfällen sowie der Missachtung der Vorfahrt zählt nicht angepasste Geschwindigkeit auch in der aktuellen Stuttgarter Verkehrsunfallstatistik zu den drei Hauptunfallursachen. Darüber hinaus wurden die zulässigen Messwerte für Schadstoffe in Stuttgart in den vergangenen Jahren regelmäßig deutlich überschritten.

Stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen tragen dazu bei, Unfallrisiken zu minimieren und die durch die starke Verkehrsbelastung verursachten Lärm- und Schadstoffemissionen durch ein gleichmäßigeres Geschwindigkeitsverhalten sowie eine Verstetigung des Verkehrsflusses zu reduzieren.

Die Verkehrsüberwachung hat - in Abstimmung mit dem Polizeipräsidium Stuttgart (Auswertung der vorhandenen Erkenntnisse über Unfallzahlen der letzten Jahre) und dem Amt für Umweltschutz (Geschwindigkeitsüberwachungen aus Lärmschutzgründen) – die Notwendigkeit der Erstellung von neuen und Ergänzung bereits bestehender stationärer Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen in Stuttgart geprüft.


1. Überwachungskonzept

1.1 Geschwindigkeitsüberwachung zur Verstetigung des Verkehrs


1.2 Geschwindigkeitsüberwachung zur gezielten Unfallbekämpfung




1.3 Rotlichtüberwachung zur gezielten Unfallbekämpfung

1.3.1 Kombinierte Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachung –stationär-


Diese Kreuzung ist ebenfalls Unfallschwerpunkt und könnte mit 2 Messanlagen
überwacht werden. Es ist 1 Messeinsatz erforderlich.

1.3.2 Kombinierte Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachung -mobil-



2. Investitionskosten

2.1 (Kombinierte) Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachung -stationär-
Summe: 960.000 €

2.2 Kombinierte Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachung – mobil
2.3 Arbeitsvorbereitung / Scannen (Bußgeldstelle)
Gesamtsumme Investitionskosten 1.195.000 €





3. Laufende Kosten

3.1 Kalkulatorische Kosten auf die Investitionskosten

5,5 % annuitätische Verzinsung, 7 Jahre Abschreibung 3.2 Personalkosten

3.2.1 Dienststelle Verkehrsüberwachung (32-32)

3.2.2 Dienststelle Bußgeldstelle (32-12) 3.2.3 Abteilung Verwaltung: Personal, Organisation und IuK (32-1) 3.2.4 Stadtkämmerei
Summe: 221.450 €

3.2.5 Sonstige laufende Personalkosten

3.3 Sachkosten 3.3.1 Raumbedarf 3.3.2 IuK-Ausstattung 3.3.3 Sonstige Sachkosten 4. Einnahmen

5. Kostendeckung

6. Umsetzung 7. Auswirkungen auf den Haushalt / Stellenplan 2012/2013 7.1 3,5 Planstellen zum Stellenplan 2012: 7.2 22,5 Planstellen zum Stellenplan 2013: 7.3 Desweiteren sind in den jeweiligen zentralen und dezentralen Haushalten
folgende Mittel einzustellen: 8. Auswirkungen auf den Haushalt / Stellenplan 2014/2015
9. Mögliche Beschlussfassungen in den Haushalt- und Stellenplanberatungen 2012/2013

1. Dem vorliegenden Konzept zur Weiterentwicklung der Geschwindigkeitsüberwachung zur Erreichung einer höheren Verkehrssicherheit und eines stadtverträglicheren Verkehrs wird zugestimmt.

2. Die für die Einführung und den Betrieb der Geschwindigkeitsanlagen notwendigen zusätzlichen 26 Planstellen im Teilstellenplan des Amts für öffentliche Ordnung werden im Stellenplanverfahren 2012/2013 geschaffen.

3. Investitionsmittel sind in Höhe von 1.195.000 Euro im Haushalt 2012/2013 einzustellen.

4. Sonstige Personal- und Sachkosten sind in Höhe von 123.300 Euro im Haushalt 2012/2013 einzustellen.


Referat WFB vertritt folgende Auffassung:

Es ist nicht vertretbar, dass der massive Ausbau der Verkehrsüberwachung zu einer Mehrbelastung des Haushalts von anfänglich ca. 140.000 EUR führt (mit steigenden Risiken im Laufe der Zeit ist zu rechnen).

Die Erfahrungen bei bisherigen Ausweitungen in diesem Bereich zeigten regelmäßig einen Überschuss. Dies widerspricht sich mit der Vorlage und findet seine Begründung auf der Aufwandseite wieder, wo entgegen der bisher praktizierten Grundlage einer wirtschaftlich orientierten Personalbemessung im Bereich der Zentral- und Sonderaufgaben ein überdurchschnittlicher Aufwand dargestellt wird, z.B. durch eine Stelle im Geschäftszimmer bei der Verkehrsüberwachung, einen zusätzlichen Personal- und Organisationssachbearbeiter, der Hebung von 2 Stellen oder der Schaffung eines Sachgebietsleiters bei der Bußgeldstelle ohne Berücksichtigung einer 50-prozentigen Sachbearbeitertätigkeit. Das Konzept lässt hier noch Raum zur Reduzierung des Gesamtaufwands zu.

Im weiteren unterstützt das Referat WFB die Aussage der Fachverwaltung auf Seite 5, wonach zuerst der zusätzliche Aufwand für die Geschwindigkeitsüberwachungsanlage in der Cannstatter Straße im Doppelhaushalt 2012/2013 eingestellt werden sollte (vgl. GRDrs 178/2011) und mit dem weiteren Ausbau zunächst zugewartet werden sollte, bis das Amt die in der Vergangenheit geschaffenen Stellen im Bereich der Verkehrsüberwachung „verkraftet“ hat.



Vorliegende Anträge/Anfragen

292/2011 SPD

387/2011 Bündnis 90/DIE GRÜNEN,
519/2011 Ziffern 2 und 6, SPD-Gemeinderatsfraktion





Dr Martin Schairer
Bürgermeister




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_387-2011 Anlage 1 Kosten.xls