1. Überwachungskonzept 1.1 Geschwindigkeitsüberwachung zur Verstetigung des Verkehrs
1.3.1 Kombinierte Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachung –stationär-
1.3.2 Kombinierte Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachung -mobil-
3.2.1 Dienststelle Verkehrsüberwachung (32-32)
3.2.5 Sonstige laufende Personalkosten
5. Kostendeckung
§ 1,0 Stelle als Mitarbeiter/in in der Arbeitsvorbereitung bei der Bußgeldstelle / Scannen (1,0 x EG 5)
§ 1,0 Stelle als Personal- und Organisationssachbearbeiter/in bei der Abteilung Verwaltung des Amts für öffentliche Ordnung (1,0 x A 11)
§ 0,5 Stelle als IuK-Sachbearbeiter/in bei der Abteilung Verwaltung des Amts für öffentliche Ordnung (0,5 x A 11)
§ 1,0 Stelle als Sachgebietsleiter/in bei der Dienststelle Bußgeldstelle (1,0 x A 12)
§ 12,5 Stellen als Sachbearbeiter/innen der Bußgeldstelle (7,5 x A 8 / 5 x A 10)
§ 1,0 Stelle als Mitarbeiter/in des Geschäftszimmers bei der Dienststelle Verkehrsüberwachung (1,0 x EG 5)
2. Die für die Einführung und den Betrieb der Geschwindigkeitsanlagen notwendigen zusätzlichen 26 Planstellen im Teilstellenplan des Amts für öffentliche Ordnung werden im Stellenplanverfahren 2012/2013 geschaffen.
3. Investitionsmittel sind in Höhe von 1.195.000 Euro im Haushalt 2012/2013 einzustellen.
4. Sonstige Personal- und Sachkosten sind in Höhe von 123.300 Euro im Haushalt 2012/2013 einzustellen.
Referat WFB vertritt folgende Auffassung: Es ist nicht vertretbar, dass der massive Ausbau der Verkehrsüberwachung zu einer Mehrbelastung des Haushalts von anfänglich ca. 140.000 EUR führt (mit steigenden Risiken im Laufe der Zeit ist zu rechnen). Die Erfahrungen bei bisherigen Ausweitungen in diesem Bereich zeigten regelmäßig einen Überschuss. Dies widerspricht sich mit der Vorlage und findet seine Begründung auf der Aufwandseite wieder, wo entgegen der bisher praktizierten Grundlage einer wirtschaftlich orientierten Personalbemessung im Bereich der Zentral- und Sonderaufgaben ein überdurchschnittlicher Aufwand dargestellt wird, z.B. durch eine Stelle im Geschäftszimmer bei der Verkehrsüberwachung, einen zusätzlichen Personal- und Organisationssachbearbeiter, der Hebung von 2 Stellen oder der Schaffung eines Sachgebietsleiters bei der Bußgeldstelle ohne Berücksichtigung einer 50-prozentigen Sachbearbeitertätigkeit. Das Konzept lässt hier noch Raum zur Reduzierung des Gesamtaufwands zu. Im weiteren unterstützt das Referat WFB die Aussage der Fachverwaltung auf Seite 5, wonach zuerst der zusätzliche Aufwand für die Geschwindigkeitsüberwachungsanlage in der Cannstatter Straße im Doppelhaushalt 2012/2013 eingestellt werden sollte (vgl. GRDrs 178/2011) und mit dem weiteren Ausbau zunächst zugewartet werden sollte, bis das Amt die in der Vergangenheit geschaffenen Stellen im Bereich der Verkehrsüberwachung „verkraftet“ hat.
Vorliegende Anträge/Anfragen 292/2011 SPD 387/2011 Bündnis 90/DIE GRÜNEN, 519/2011 Ziffern 2 und 6, SPD-Gemeinderatsfraktion Dr Martin Schairer Bürgermeister <Anlagen>