Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
306
26a
VerhandlungDrucksache:
453/2022
GZ:
WFB 9318
Sitzungstermin: 27.07.2022
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Fuhrmann
Berichterstattung:der Vorsitzende
Protokollführung: Herr Häbe th
Betreff: Aufstellung Jahresabschluss 2021

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 20.07.2022, öffentlich, Nr. 254
Gemeinderat vom 21.07.2022, öffentlich, Nr. 141
jeweiliges Ergebnis: Vertagung

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 14.07.2022, GRDrs 453/2022, mit folgendem

Beschlussantrag:

Der Aufstellung des Jahresabschlusses 2021, unter Berücksichtigung der Festlegungen in den nachstehenden Ziffern 1 - 8, wird zugestimmt:

1. Ergebnisrechnung / Verwendung Jahresüberschuss 2021 (Anlage 1)

1.1 Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 259,6 Mio. EUR ab:

Ordentliche Erträge
3.879.485.923,77
EUR
Ordentliche Aufwendungen
-3.623.077.228,19
EUR
Ordentliches Ergebnis
256.408.695,58
EUR
Außerordentliche Erträge
20.018.988,12
EUR
Außerordentliche Aufwendungen
-16.789.371,82
EUR
Sonderergebnis
3.229.616,30
EUR
Jahresüberschuss
259.638.311,88
EUR
nachrichtlich:
konsumtive Ermächtigungsübertragungen 2021
202.120.005,65
EUR

1.2 Der Jahresüberschuss wird im Rahmen der Ergebnisverwendung folgenden passiven Bilanzpositionen zugeführt:

1.2 Rücklagen
2. Bilanz zum 31.12.2021 (Anlage 2)

2.1. Die Bilanz zum 31.12.2021, schließt mit einem Bilanzvolumen in Höhe von 11.224.974.674,77 EUR ab:

Immaterielle Vermögensgegenstände
12.905.874,31
EUR
Sachvermögen
5.032.934.634,43
EUR
Finanzvermögen
5.435.246.869,26
EUR
Aktive Rechnungsabgrenzung
743.887.296,77
EUR
Gesamtbetrag auf der Aktivseite
11.224.974.674,77
EUR
Basiskapital
5.936.328.242,91
EUR
Rücklagen
3.581.782.647,09
EUR
Sonderposten
908.663.344,28
EUR
Rückstellungen
509.472.658,17
EUR
Verbindlichkeiten
185.277.356,61
EUR
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
103.450.425,71
EUR
Gesamtbetrag auf der Passivseite
11.224.974.674,77
EUR


2.2. Innerhalb der "Rücklage für Überschüsse des ordentlichen Ergebnisses" werden für sonstige bestimmte Zwecke (vgl. Anlage 2, Seite 19, davon-Positionen 1.2.1.1 bis 1.2.1.11) Mittel in Höhe von 599.375.647,55 EUR gebunden: 3. Gesamtfinanzrechnung 2021 (Anlage 3)

Die Gesamtfinanzrechnung schließt mit einer positiven Änderung des Finanzierungsmittelbestands in Höhe von 19.464.437,16 EUR ab:

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
3.786.615.590,04
EUR
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
-3.335.261.283,02
EUR
Zahlungsmittelüberschuss der Ergebnisrechnung
451.354.307,02
EUR
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
54.777.660,17
EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
-486.665.260,64
EUR
Saldo aus Investitionstätigkeit
-431.887.600,47
EUR
Finanzierungsmittelüberschuss
19.466.706,55
EUR
Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten für Investitionen
0,00
EUR
Einzahlungen aus Rückflüssen von Darlehen (Liquiditätshilfen)
10.000.000,00
EUR
Auszahlungen für die Tilgung von Krediten für Investitionen (Stiftung)
-2.269,39
EUR
Auszahlungen aus Gewährung von Darlehen (Liquiditätshilfen)
-10.000.000,00
EUR
Saldo aus Finanzierungstätigkeit
-2.269,39
EUR
Änderung Finanzierungsmittelbestand
19.464.437,16
EUR
Nachrichtlich: Ermächtigungsübertragungen 2021
1.165.493.682,91
EUR
Überschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen
Ein-/Auszahlungen
4.754.153,83
EUR
Anfangsbestand an Zahlungsmitteln
91.683.331,97
EUR
Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln
24.218.590,99
EUR
Endbestand an Zahlungsmitteln
115.901.922,96
EUR

4. Übertragung von Budgetresten (Ermächtigungsübertragungen 2021)

Im Ergebnishaushalt werden zur Übertragung der konsumtiven Budgetreste 2021 in die Ämterbudgets 2022 Ermächtigungsübertragungen in Höhe von
202.120.005,65 EUR gemäß Anlage 4 zugelassen.

Im Finanzhaushalt werden zur Übertragung der investiven Budgetreste 2021 in die Ämterbudgets 2022 Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 963.373.677,26 EUR gemäß Anlage 4 zugelassen.

Die Ermächtigungsübertragungen sind im Jahresergebnis nicht enthalten und belasten künftige Ergebnis- bzw. Finanzhaushalte und verringern den Finanzierungsmittelbestand entsprechend.

5. Im Haushaltsplan 2021 werden folgende über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen zugelassen:

Nr.TeilergebnishaushaltAmtsbereichKontengruppeBetrag
5.1230 Liegenschaftsamt2307030 Immobilienverwaltung42110 Unterhaltung Grundstücke und bauliche Anlagen
2.629.744,75 EUR
5.2900 Allgemeine Finanzwirtschaft9006110 Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen43410 Gewerbesteuer-umlage
36.353.250,30 EUR
5.3900 Allgemeine Finanzwirtschaft9006110 Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen43710 Finanz- ausgleichsumlage
1.477.035,10 EUR
5.4900 Allgemeine Finanzwirtschaft9006110 Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen43730 Allgemeine Umlagen an Zweckverbände u. dgl.
276.135,59 EUR
5.5900 Allgemeine Finanzwirtschaft9006120 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft 451 Zinsen und ähnliche Aufwendungen
366.645,03 EUR
5.6900 Allgemeine Finanzwirtschaft9006120 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft451 Zinsen und ähnliche Aufwendungen
1.389.808,90 EUR
Summe
42.492.619,67 EUR

Die Finanzierung der Mehraufwendungen erfolgt wie in den Begründungen zur Nr. 5 angegeben (vgl. Seite 12f).

6. Mittelumsetzungen vom Finanz- in den Ergebnishaushalt

Aufgrund der Ziffern I.4 und I.5 der Haushaltsvermerke im Doppelhaushaltsplan 2020/2021 werden vom Finanzhaushalt in den Ergebnishaushalt Mittel wie folgt umgesetzt:

- Ziffer I.4 in Höhe von 39.470.873,87 EUR (Umsetzung von Investitionsmitteln zur Deckung von Mehraufwendungen für Instandhaltungs-/Unterhaltungsmaßnahmen und den Erwerb von beweglichem Sachvermögen)

- Ziffer I.5 in Höhe von 5.114.996,53-EUR (Umsetzung von in Pauschalen veranschlagten Mitteln)

Den entsprechenden Mehraufwendungen wird zugestimmt.

7. Gewährung von städtischen Darlehen an die Eigenbetriebe Stadtentwässerung Stuttgart (SES) und Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS) sowie Gewährung von Kassenkrediten an die Stadtwerke Stuttgart GmbH (SWS)

Dem Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart (SES) wird zur Finanzierung von Investitionen in 2021 ein städtisches Darlehen in Höhe von 40.000.000 EUR gewährt.

Dem Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS) werden zur teilweisen Finanzierung von Investitionen in 2021 städtische Darlehen in Höhe von insgesamt 13.000.000 EUR gewährt.

Den Stadtwerken Stuttgart GmbH (SWS) werden zur Deckung von unterjährigen Liquiditätsschwankungen Kassenkredite bis zu einem Höchstbetrag von 5.000.000 EUR gewährt (GRDrs 169/2020).

8. Gliederungstiefe Planvergleich nach § 51 GemHVO

Der Planvergleich des Jahresabschlusses nach § 51 GemHVO wird weiterhin bis zur Gliederungsebene der Teilhaushalte und mindestens nach der Gliederung der §§ 2-4 GemHVO aufgestellt.
Zur Aufstellung des Jahresabschlusses werden dem Gemeinderat die Gesamtergebnisrechnung, aus der sich der Jahresüberschuss ergibt, die Bilanz und die Gesamtfinanzrechnung vorgelegt.

Die Feststellung des Jahresabschlusses durch den Gemeinderat erfolgt erst nach Prüfung durch das Amt für Revision. Das Prüfungsergebnis wird in einem Schlussbericht festgehalten.

Zur Feststellung wird dem Gemeinderat der Bericht zum Jahresabschluss 2021 mit Anlagen sowie der Schlussbericht des Amts für Revision zur Verfügung gestellt.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


Dieser TOP wird gemeinsam mit dem TOP 26b "Zwischenbericht zur Finanzlage 2022", GRDrs 454/2022, heutige öffentliche NNr. 307, aufgerufen. Die Aussprache ist nachstehend wiedergegeben.

Der einführende Sachvortrag von BM Fuhrmann ist im überarbeiteten Wortlaut wiedergegeben.

BM Fuhrmann:
"Wir wollen heute über den Jahresabschluss 2021 sowie über die Finanzlage 2022 sprechen.

Die Zeit ist schwierig und ungewiss. Seit zwei Jahren sind wir mit der Corona-Pandemie konfrontiert, die uns auch in finanzwirtschaftlicher Beurteilung extrem fordert, nicht wissend, wie sich eine Pandemie auf die Wirtschaft und generell auf die Haushaltslage auswirkt. Hinzu kommt seit diesem Jahr der Krieg in der Ukraine. Eine weitere große Herausforderung.

Zum Jahresabschluss 2021 möchte ich Ihnen kurz noch mal die Eckdaten nennen. Wir schließen letztendlich mit einem Ergebnis von plus 259,6 Mio. € Jahresüberschuss ab. Dieser Abschluss kann als gut bewertet werden. Er ist, das muss an der Stelle gesagt werden, nicht vorhersehbar und für uns auch überraschend gewesen. Sie erinnern sich an die unterschiedlichen Zahlen, die wir Ihnen immer wieder präsentiert haben. Ausgangslage war aufgrund der Doppelhaushaltsberatungen laut Plan ein Minus von 51,8 Mio. €. Beim Nachtragshaushalt sind wir noch von einem Minus von 367,8 Mio. € ausgegangen. In den Doppelhaushaltsberatungen 2022/2023 wurde auch dieses Ergebnis aufgrund der aktuellen Entwicklungen dann wieder auf 93,1 Mio. € verbessert. Nun liegen wir sogar noch um 166,5 Mio. € im Ergebnis über der Prognose von November 2021. Dem Grunde nach ist das sehr erfreulich.

Zu den Gründen - die Steuern / Abgaben haben im Wesentlichen dieses Ergebnis bewirkt (insgesamt 405 Mio. €). Allein bei der Gewerbesteuer gab es ein Plus von 383,1 Mio. €. Wir haben festgestellt, dass viele Firmen auch im Jahr 2021 ihre Gewerbesteuervorauszahlungen nach oben angepasst haben. Dies war in dieser Form so nicht erwartbar. Letztendlich war das Ergebnis tatsächlich 2021 allein im Bereich der Gewerbesteuer bei 733 Mio. €. Hier müssen Sie natürlich immer die Gewerbesteuerumlage noch abziehen (Mehraufwendungen von 36,4 Mio. €). Insgesamt war das eine sehr gute Entwicklung, die dazu beigetragen hat, dass das gute Jahresergebnis zustande kommen konnte.

Verbesserungen gab es ebenfalls im Bereich der Zuwendungen bei den Schlüsselzuweisungen aufgrund höherer Einwohnerzahlen und einem höheren Pro-Kopf-Betrag. Das macht immerhin in Summe mit den Zuwendungen zusammen 196 Mio. € aus. Wir haben einen ÖPNV-Rettungsschirm, den wir mit reinrechnen konnten. Allerdings stehen dem natürlich auch wieder Mehraufwendungen im Bereich des ÖPNV gegenüber. Und wir haben im Bereich der Personal- und Versorgungsaufwendungen tatsächlich einen Überschuss von 23,8 Mio. €. Das hängt mit der verzögerten Stellenbesetzung zusammen.

Ich möchte in dem Zusammenhang noch auf zwei Zahlen eingehen, die uns sehr beschäftigen, die wir auch im letzten Doppelhaushalt bereits angesprochen haben, nämlich die Entwicklung der Ermächtigungsübertragungen. Wir sind im Bereich der konsumtiven Ermächtigungsübertragungen bei 202 Mio. € und im Bereich der investiven mittlerweile bei 963 Mio. €, in Summe also knapp 1,2 Mrd. €. Es gibt Städte, die ganz konsequent Ermächtigungsübertragungen streichen, die dann eben neu veranschlagt werden müssen. Das haben wir bis jetzt nie getan. Aber das ist natürlich ein Thema, das uns sehr beschäftigt, denn das sind natürlich Mittel, die zurückgehalten werden für Projekte, die etwas verzögert abschließen. Ich glaube, das muss eine unserer großen Herausforderungen sein, dieses voranzutreiben.

Die Bilanzsumme beträgt 11,22 Mrd. € und der Kernhaushalt ist schuldenfrei. Das sind gute Zahlen. Aufgrund der guten Entwicklung in den zwei Jahren der Corona-Pandemie. Man muss das Jahr 2020 miteinschließen, da hatten wir einen Jahresüberschuss von 211,8 Mio. €. Im Ergebnis kann man sagen, wir sind ganz gut durch die Corona-Pandemie gekommen.

Zum Finanzzwischenbericht 2022. Dieses Haushaltsjahr wird durch den Ukraine Krieg maßgeblich betroffen. Niemand weiß, wie man mit dieser Situation umgehen muss, wie sich das weiterentwickelt. Wir haben natürlich erhebliche Mehraufwendungen im Bereich der Unterbringung von Flüchtlingen, wobei ich überzeugt bin, dass wir da eine sehr gute Arbeit bei der Unterbringung der Menschen bis jetzt geleistet haben. Aber dies wird eine große Herausforderung für die Zukunft bleiben.

Wie wirken sich mögliche Preissteigerungen aus? Sie alle wissen, Baukosten explodieren, die Energiekosten werden steigen. Das betrifft nicht nur die Verwaltung selber und die städtischen Liegenschaften, sondern vor allem unsere Beteiligungsunternehmen, insbesondere natürlich das Klinikum. Diese müssen einen Großteil der Energiedienstleistungen der Stadt letztendlich tragen.

Bei der Corona-Pandemie ist ebenfalls nicht bekannt, wie diese sich im zweiten Halbjahr 2022 weiterentwickelt. Wir gehen dennoch davon aus, dass wir im Ergebnishaushalt eine Verbesserung bis zum Jahresende von 83,4 Mio. € zu verzeichnen haben. Insbesondere ist festzustellen, dass sich die Gewerbesteuerzahlungen sehr gut entwickeln. Der Ansatz wurde noch mal korrigiert nach oben auf 770 Mio. € für dieses Jahr. Allerdings natürlich immer mit der Ungewissheit, dass ja Gewerbesteueranpassungen vorgenommen werden können. Netto würde sich nach Abzug der Gewerbesteuerumlage eine Summe in Höhe von rund 710 Mio. € für das Jahr 2022 ergeben.

Das ordentliche Ergebnis laut Plan wäre bei knapp 200 Mio. € im Minus gewesen. Wir rechnen jetzt tatsächlich mit einem ordentlichen Ergebnis von minus 114,1 Mio. € und mit einem Gesamtergebnis von minus 107,6 Mio. €. Die Risiken sind bekannt: Wie entwickelt sich die gesamtwirtschaftliche Lage weiter? Wie wird sich die Haupteinnahmequelle der Stadt, nämlich die Gewerbesteuer, im zweiten Halbjahr weiterentwickeln? Das sind alles schwierige Abschätzungen. Wir müssen die November-Steuerschätzung genau anschauen. Diese wird sicher den einen oder anderen Anhaltspunkt bieten. Auf jeden Fall rechnen wir bis zum Ende des Jahres 2022 mit einer freien Liquidität von 170,1 Mio. €.

In der Anlage zum Finanzzwischenbericht sind Einzelprojekte / Investitionsvorhaben, große Herausforderungen, dargestellt, wobei die Kosten für Klimaneutralität 2035 noch nicht beziffert sind. Wir haben z. B. das Thema Rosenstein-Entwicklung mit 1 Mrd. €, das sind aber nur Grobkosten (hochgerechnet anhand der Erfahrungen mit dem NeckarPark). Enthalten sind noch keine Baupreissteigerungen und keine zusätzlichen Mittel für Klimaneutralität. Dargestellt wurden große Investitionen im Kulturbereich und im Schulbereich. Schon mehrfach wurde angekündigt, dass wir in der zweiten Jahreshälfte dem Rat noch mal eine Übersicht aller Bauprojekte vorlegen wollen, um aufzuzeigen, mit welchen Kostensteigerungen zu rechnen ist. Wenn dies die Verwaltung vorlegt, kommen wir um eine Priorisierung von einzelnen Maßnahmen nicht herum.

Bis 2026 rechnen wir damit, dass es keine Zahlungsmittelüberschüsse geben wird. Und das sind auch Zahlen, die Sie letztendlich kennen, auch dass die Nettoverschuldung laut Finanzplanung auf 1,17 Mrd. € ansteigen wird. Wie gesagt, die Auswirkungen des Ukraine-Krieges sind ungewiss. Möglich ist, dass sich diese Zahlen noch verschlechtern.

Das Regierungspräsidium hat die LHS bei der Genehmigung des Doppelhaushalts 2022/2023 noch mal eindringlich aufgefordert, Maßnahmen auf Unabweisbarkeit hin zu prüfen, d. h. auch auf die Frage Pflichtaufgabe / freiwillige Aufgabe. Damit ging die Aufforderung einher, diese Maßnahmen zu priorisieren.

Abschließend meinen ganz besonderen Dank an die Stadtkämmerei, an die Haushaltsabteilung. Die dortige Mitarbeiterschaft steht vor enormen Herausforderungen - Nachtragshaushalt 2020, Nachtragshaushalt 2021, Doppelhaushalt 2022/2023, jetzt geplant wieder einen Nachtragshaushalt für 2022. Und das alles in einer Situation, wo man sehr ungewiss Zahlen prognostizieren kann. Das sind die schlechtesten Rahmenbedingungen, die man sich wünschen kann. Deswegen mein ganz besonderer Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kämmerei und der Haushaltsabteilung."

Die Fraktionen / Fraktionsgemeinschaften, die den Jahresabschluss begrüßen, bringen mit Nachdruck ihre Wertschätzung gegenüber der Finanzverwaltung für die geleistete Arbeit zum Ausdruck.

Aus Sicht von StRin Rühle (90/GRÜNE) hat sich bei der Gewerbesteuer erfreulicherweise eine schnelle Erholung eingestellt. Die schwierigen Zeiten, gerade für die Eigenbetriebe, machten "auf Sicht fahren" notwendig. Die finanziellen Herausforderungen, wie z. B. durch die Kosten der Klimaneutralität und durch den Wohnungsbau seien erheblich. Davon würden die Stadtwerke sowie die SWSG massiv betroffen. Dramatisch sei der 100 Mio. Euro umfassende Zuschussbedarf der SSB; für einen dauerhaften Ausbau des ÖPNV sowie für eine dauerhafte Absicherung der SSB müsse die Finanzierung durch eine Drittnutzerfinanzierung auf sichere, solide und solidarische Beine gestellt werden.

StR Kotz (CDU) geht ebenfalls von hohen Mittelbedarfen des ÖPNV aus. Hoffentlich lasse sich eine Lösung finden, die den Weg zu einer solidarischen Drittmittelfinanzierung nicht nur zu Lasten von Autofahrern ermögliche. Einen solchen Weg würde seine Fraktion mittragen. Der Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses werde unterstützt.

Zustimmung zu der vorgeschlagenen Überschussverwendung artikulieren des Weiteren StRin Meergans (SPD), StR Rockenbauch (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) und StR Dr. Oechsner (FDP). Von StRin Meergans wird ebenfalls die Notwendigkeit gesehen, für die ÖPNV-Finanzierung neue Lösungen zu finden. Die noch nicht finanzierten Herausforderungen führten zu einem Mittelaufwand in Höhe von mehreren Milliarden Euro.

Als schwierig erachtet StR Rockenbauch, langfristige Themen wie Klimaneutralität über die Ergebnisse von Jahresabschlüssen zu steuern. Den Jahresabschluss wertet er als Bestätigung der von seiner Fraktionsgemeinschaft in den letzten Etatberatungen gestellten, aber abgelehnten Anträge. Mit großen Investitionen hätte man bei grundsätzlichen Themen wirkliche Fortschritte auf den Weg bringen können. Den Jahresabschluss bezeichnet er als gut. Im Jahr 2022 werde sich ebenfalls ein Überschuss ergeben. Seines Erachtens muss im Rahmen des Nachtragshaushaltes deutlich mehr für den Klimaschutz getan werden. Angekündigt wird von ihm im Namen seiner Fraktionsgemeinschaft ein entsprechender Antrag im Umfang von 200 Mio. Euro (Verdoppelung des Geplanten) sowie Deckungsvorschläge (z. B. sozial gestaffelte Parkgebührenerhöhung). In diesem Zusammenhang teilt er dem Vorsitzenden mit, dass der Antrag Nr. 232/2022 "Haushaltsüberschuss aus dem Jahresabschluss 2021 wird für klimagerechte Maßnahmen reserviert, Änderungsantrag zu GRDrs 453/2022 "Aufstellung Jahresabschluss 2021"" vom 19.07.2022 als erledigt angesehen werden kann.

StR Dr. Oechsner bedankt sich bei den Gewerbesteuerzahlern. Dabei handle es sich überwiegend um Klein- und Mittelständler. Für Stuttgart sei es wichtig, dass es einen gesunden Mittelstand gebe. Der reflexhafte Ruf nach neuen Umverteilungssystemen bei der zukünftigen ÖPNV-Finanzierung sei verwunderlich. Seines Erachtens sollten diese Mittel aus Steuermitteln kommen; mit dem Steuersystem bestehe doch ein funktionierendes Umverteilungssystem, bei dem starke Schultern mehr leisteten als schwache. Der Bund und das Land seien in der Pflicht, aus Steuermitteln "mit großer Kraft" den ÖPNV in den Kommunen mitzufinanzieren. Dies wäre tatsächlich ein solidarischer Weg. Als weitere große Aufgabe der Stadt nennt er die Unterhaltung der Infrastruktur (z. B. Wege/Brücken für Fußgänger und Radfahrende). Mit Nachdruck spricht er sich dafür aus, sich auf die Erledigung der wichtigsten Aufgaben zu fokussieren.

Durch StR Puttenat (PULS) wird angemerkt, die finanzielle Situation der Stadt sei zwar gut, aber die Zukunft sei ungewiss. Darauf müsse sich die Stadt mit ihren Eigenbetrieben und Beteiligungen einstellen. In Sachen Drittmittelfinanzierung des ÖPNV schließt er sich StR Kotz an.

Für notwendig erachtet StRin von Stein (FW) ein Programm, um Wege-/Straßen-infrastruktur in Ordnung zu bringen.

Zu dem von StR Rockenbauch zum Nachtragshaushalt angekündigten 200 Mio. Euro umfassenden Programm erklärt BM Fuhrmann, darüber werde im Herbst zu sprechen sein. In Erinnerung ruft er, als in der Vergangenheit das Klimaschutzpaket mit 200 Mio. Euro geschnürt worden sei, habe sich der Jahresüberschuss 2018, u.a. durch eine Einmalzahlung der LBBW auf über 600 Mio. Euro belaufen.

An StRin Rühle gewandt, die sich nähere Informationen über die Entwicklung der davon-Positionen wünscht, verweist BM Fuhrmann auf die GRDrs 453/2022, Anlage 2, Seite 20.

StRin Rühle fordert, da ihrer Auffassung nach unvorhersehbare Ereignisse zunehmen, eine Aufstockung der Deckungsreserve. Zu dieser und zu einer Wortmeldung von StRin Meergans informiert BM Fuhrmann, die Deckungsreserve sei ein Haushaltsposten, welcher ausschließlich für Unvorhergesehenes / Unabweisbares (nicht für freiwillige Maßnahmen) herangezogen werden könne. Für folgende Themen seien im laufenden Jahr daraus bereits Mittel entnommen worden: 2,3 Mio. Euro Arbeitsmarktzulage für die Pflege am Städtischen Klinikum (KS), 3,2 Mio. Euro für die Neuanmietung von Büroflächen und Umzugskosten, 350.000 Euro Tariferhöhung für Gebäudereiniger / Handwerker, 3,5 Mio. Euro (vorgemerkt) für die Bauunterhaltung städtischer Gebäude. Schon Mitte des Jahres sei damit die Deckungsreserve nahezu aufgebraucht. Zum Nachtragshaushalt werde die Finanzverwaltung das Thema Deckungsreserve genauer betrachten. In der Pandemie sei für die städtischen Beteiligungen eine Deckungsreserve in Höhe von 20 Mio. Euro gebildet worden. Diese Mittel würden wohl auch benötigt. Der Stand der Deckungsreserven werde zum Nachtragshaushaltsplan dargestellt.

Für StR Kotz besteht in Sachen Mittelübertragungen Handlungsbedarf. Gegenüber dem Vorsitzenden regt er an, über diese Problematik im zweiten Halbjahr 2022 bzw. spätestens zu Beginn des Jahres 2023 eine Diskussion vorzusehen. Drei Möglichkeiten ergeben sich für ihn:
- Die Mittel können abfließen, wenn es gelingt, mehr Projekte auf Baustelle zu bringen.
- In einem Doppelhaushaltsplan wird darauf verzichtet, neue Projekte zu beschließen. Dies sei allerdings politisch kaum durchsetzbar.
- Prüfung, ob beschlossene Projekte nicht gestrichen werden können. Diese Variante bezeichnet er als gewagt.

Eine Behandlung des Themas rechtzeitig vor den Etatberatungen 2024/2025 unterstützt StRin Meergans. Sie geht 2022 und 2023 von weiter steigenden Ermächtigungsübertragungen aus. Von StR Rockenbauch wird eingeräumt, dass die Ermächtigungsübertragungen auch ihn nachdenklich machen. Er geht im investiven Bereich von Projekten aus, die nicht mehr zeitgemäß sind (z. B. Planungsmittel für eine neue Hanns-Martin-Schleyer-Halle, Planungsmittel für den Zuffenhausener Tunnel). Diese Projekte würden ebenfalls Gegenstand von Deckungsvorschlägen seiner Fraktionsgemeinschaft zum Nachtragshaushalt.

Laut StR Dr. Oechsner muss eine Bewertung noch nicht umgesetzter Projekte ohne Vorfestlegungen erfolgen. Für seine Fraktionsgemeinschaft werde, so StR Puttenat, spannend sein, wenn die beschlossenen Projekte "auf den Prüfstand" gestellt werden. Dabei werde es nicht nur um die Kosten der Projekte gehen, sondern in Zeiten des Klimawandels müssten auch klimatische Aspekte einfließen (z. B. Wertstoffkreisläufe, Klimaneutralität beim Bauen). Zudem geht er davon aus, dass dieser Prozess auch zu einer öffentlichen Diskussion darüber führen wird, was Stuttgart eigentlich benötigt.

Am Beispiel der Jugendfarm Zuffenhausen kritisiert StRin von Stein die aufwendigen städtischen Verfahren. Von der Feststellung des Sanierungsbedarfs bis zum Baubeschluss seien für dieses Kleinprojekt 10 Jahre vergangen. Versucht gehöre, Projekte schneller in die Umsetzung zu bringen. Die hohen Ermächtigungsübertragungen führt StRin von Stein mit darauf zurück, dass der Rat aufgrund des hohen Gewerbesteueraufkommens viele von der Bürgerschaft gewünschte Projekte beschließen kann. Ernsthafte Gedanken müsse der Rat hinsichtlich einer Priorisierung von Projekten anstellen.

Laut BM Fuhrmann hat sich die Finanzverwaltung vorgenommen, sowohl den konsumtiven als auch den investiven Bereich der Ermächtigungsübertragungen zu analysieren. Positiv sei die Entwicklung beim Schulverwaltungsamt. Dort griffen offensichtlich getroffene Maßnahmen.

Gegenüber StR Rockenbauch berichtet der Vorsitzende, bei den in der Anlage 1 der GRDrs 454/2022 aufgelisteten Projekten handle es sich lediglich um eine grobe Darstellung. Eine detaillierte Zusammenstellung komme nach der Sommerpause.

Abschließend stellt BM Fuhrmann fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag einmütig zu.
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