Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau/Wohnen und Umwelt
Gz: SWU
GRDrs 1270/2021
Stuttgart,
11/22/2021



Haushalt 2022/2023

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 25.11.2021



Verkehrswende voranbringen: Ressourcen zur Umsetzung der fahrradpolitischen Ziele der Stadt

Beantwortung / Stellungnahme

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Anträge Fragestellungen enthalten, die vor dem Hintergrund des formulierten Zieljahrs 2030 weder fachlich noch zeitlich zuverlässig beantwortet werden können. Hintergründe sind u a. folgende:

An vielen Themen arbeitet die Stadtverwaltung mit Nachdruck (Hauptradrouten, Nebenrouten bei Straßensanierungen, Fahrradstraßen, Abstellanlagen, Internet-Auftritt, Projektsteuerung etc.). Die Erfahrung der vergangenen Jahre zeigt, dass aufgrund des höheren Einsatzes an personellen und finanziellen Ressourcen mehr Radverkehrsprojekte als bisher umgesetzt werden konnten.

Frage 1:

Die Machbarkeitsstudie zu Radschnellverbindungen in der Landeshauptstadt Stuttgart wurde im Juli 2020 vorgestellt. Darin wird die Umsetzung von 13 Radschnellverbindungen mit einer Gesamtlänge von 120 km empfohlen. In einer ersten Schätzung im Rahmen der Machbarkeitsstudie sind Gesamtkosten in der Höhe von rund 125 Mio. EUR inklusive Planungskosten ermittelt worden. Im DHH 2020/2021 haben bereits Vorplanungen erster Abschnitte begonnen. Darunter in der Nürnberger Straße (2,0 km), in der Jahnstraße (2,3 km) und entlang der Nord-Süd-Straße (2,7 km). Die Vorplanung für den Radschnellweg zwischen Esslingen und Leuze (7,8 km) kann im DHH 2022/2023 durch Eigenplanung beginnen. Die Sicherstellung einer zügigen Bearbeitung hängt davon ab, ob die vorhandene und vom Land Baden-Württemberg bis zum 31.12.2022 finanzierte Personalstelle ab dem 01.01.2023 im Rahmen des DHH 2022/2023 neu geschaffen wird. Ein entsprechender Stellenantrag liegt vor. Die Kriterien für eine Stellenschaffung aufgrund Arbeitsvermehrung sind nach der Geschäftsanweisung für die Stellenplanbearbeitung in der Neufassung vom 21.12.2020 nicht erfüllt.

Frage 2:

Ca. 30 % der geplanten Hauptradrouten wurden bereits umgesetzt. Zum Teil entsprechen die realisierten Planungen nicht mehr den heute geforderten bzw. notwendigen Standards. Die Verwaltung wird daher auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Finanzmittel die Fortschreibung des Radverkehrskonzepts vornehmen. Zunächst wird ein „BYPAD-Verfahren“ durchgeführt. Mit diesem standardisierten Verfahren soll die bisherige Radverkehrsplanung und -politik als Grundlage für die Fortschreibung des Radverkehrskonzepts bewertet werden. Auf die Beantwortung der Frage 5 wird verwiesen.

Frage 3:

Für die bezirksbezogene Verdichtung des Radnetzes gibt es keine konzeptionelle Grundlage. Diese wird im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Radverkehrskonzepts erstellt.

Frage 4:


Fahrradförderung umfasst ein breites Spektrum an Aktivitäten. Um den Anteil des Radverkehs am modal-split zu erhöhen, hat die Stadtverwaltung sechs Themenfelder definiert. Durch die konsequente Umsetzung der Maßnahmen wird der Umstieg auf das Fahrrad unterstützt.

Radschnellverbindungen - Hauptrad- und Ergänzungsrouten – Freizeitrouten
Radgaragen - Rad-Service-Stationen - Abstellanlagen
Unfallbericht – Unfallkommission - Verkehrssicherheitskampagne „Miteinander läufts besser“ - Sicherheitstrainings mit Pedelecs
Wegweisung – Winterdienst – Reparatursäulen – Fahrradverleihsystem etc.

Veranstaltungen und Aktionen – Informationen / Internet – Öffentlichkeitsarbeit Bürgerbeteiligung
Lastenradförderung für Familien - E-Trike Förderung - Rad und Schule - Fahr|Rad|Stuttgart Sportkreis

Frage 5:

Auf Grundlage der in den Ämtern vorhandenen Personalstellen mit einem derzeitigen Fahrradetat von ca. 20 EUR/Einwohner*in und Jahr kann in einer groben Abschätzung davon ausgegangen werden, dass bei einer Verdoppelung des Fahrradetats etwa eine Verdoppelung der Personalstellen erforderlich wäre. Der tatsächlich benötigte Stellenumfang wäre dann ggf. noch zu prüfen und geltend zu machen. Es wird darauf hingewiesen, dass für eine entsprechende Personalaufstockung in den Ämtern keine räumlichen Ressourcen zur Verfügung stehen. Zudem wird der Gewinn von entsprechend kompetenten Mitarbeiter*innen nach wie vor durch das mangelnde Arbeitsmarktangebot massiv verzögert.

Frage 6:

In der Landeshauptstadt Stuttgart gibt es 318 Stadtviertel. Aus strukturellen und konzeptionellen Gründen ist die Einrichtung von Fahrradstraßen in jedem Stadtviertel nicht sinnvoll. Zurzeit werden im bestehenden Hauptradroutennetz und Radschnellverbindungsnetz Fahrradstraßen geplant und umgesetzt. Im DHH 2022/2023 sollen in der Möhringer Straße, Burgstallstraße, Burgendlandstraße und der Wiesbadener Straße Fahrradstraßen eingerichtet werden. Weiterhin laufen Vorplanungen zu weiteren Fahrradstraßen in der Forststraße, Urbanstraße, Landhausstraße, Bopserwaldstraße, Probststraße, Königssträßle, Liebenzeller Straße, Klingenstraße und Arnoldstraße.

Frage 7:

Das Themenfeld des ruhenden Radverkehrs wird derzeit einzelprojektbezogen und nachfrageorientiert bearbeitet. Eine übergreifende Konzept- und Umsetzungsstrategie fehlt bislang, soll jedoch im Rahmen der Fortschreibung des Radverkehrskonzepts erarbeitet werden. Für den angestrebten deutlichen Ausbau der Radabstellanlagen müssten die entsprechenden personellen Ressourcen geschaffen werden. Auf die Beantwortung der Frage 5 wird verwiesen.

Frage 8:

Über stuttgart.de und die Stuttgart App bietet die Landeshauptstadt Stuttgart unter der Adresse https:\\service.stuttgart.de\lhs-services\stoerung\ seit vielen Jahren einen Störungsmelder an. Hier können bspw. für Radwege Schäden, Verschmutzungen und Scherben online gemeldet werden. Diese Meldungen fließen anschließend in einen stadt-internen Workflow ein und werden unverzüglich digital an die jeweils zuständige Stelle zur Behebung weitergleitet. Es können auch ergänzende Dokumente, Fotos, Störungsbeschreibung, Ortsbeschreibung sowie der Standort über mobile Endgeräte mitgegeben werden.
Das Serviceangebot „Gelbe Karte – Ideen- und Beschwerdemanagement“ ist unter https:\\www.stuttgart.de\service\gelbe-krarte\ beschrieben. Hier liegt das Serviceversprechen der Landeshauptstadt Stuttgart zugrunde. Bürger*innen können jederzeit ihre Ideen, Anregungen, Beschwerden oder Fragen über verschiedene Kanäle der Stadtverwaltung einreichen – der einfachste und unkomplizierteste Weg ist digital über stuttgart.de und die Stuttgart App.

Frage 9:

Die Umsetzung der Radverkehrsprojekte wird durch mehrere Maßnahmen flankiert, die ein Monitoring sicherstellen und die Akzeptanz in der Bevölkerung dokumentieren. Dazu gehören
Die Erhebung des modal-split erfolgt durch die Teilnahme an der bundesweiten Mobilitätserhebung „Mobilität in Deutschland“, die zuletzt in 2017 durchgeführt wurde und in 2023 wieder stattfinden soll. Die Teilnahme ist durch die Stuttgarter Straßenbahnen AG gemeinsam mit der Landeshauptstadt (Amt für Stadtplanung und Wohnen) vorgesehen.





Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

295/2021, 794/2021 Die FrAKTION




Peter Pätzold
Bürgermeister




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