Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 1/2023
Stuttgart,
01/19/2023



Kindertagespflege - Erhöhung der laufenden Geldleistung



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Verwaltungsausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
06.02.2023
08.02.2023



Beschlußantrag:

1. Von der Erhöhung der laufenden Geldleistungen in der Kindertagespflege auf der Basis der Empfehlungen des Kommunalverbandes Jugend und Soziales (KVJS) unter Berücksichtigung des Qualifizierungsumfangs von Tagespflegepersonen rückwirkend ab 01.01.2023 wird Kenntnis genommen.

2. Der Anpassung der Kostenbeiträge, die von den Eltern gefordert werden, an die Kostenbeiträge der städtischen Kindertageseinrichtungen zum 01.01.2024, wird zugestimmt. Eine Reduzierung der Kostenbeiträge für Familiencard- Besitzer erfolgt vorab rückwirkend zum 01.01.2023. 3. Dem Mehraufwand in Höhe von ca. 1,26 Mio. EUR ab 2023 und dessen Deckung sowie den Mindereinnahmen in Höhe von ca. 81.000 EUR, wie im Kapitel „Finanzelle Auswirkungen“ dargestellt, wird zugestimmt.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

1. Erhöhung laufende Geldleistung

Gemäß Ziffer 4 der GRDrs 1094/2018 wurde beschlossen, dass die Anpassung der laufenden Geldleistung vorbehaltlich der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel grundsätzlich in Anlehnung an die „Empfehlungen zu den Rahmenbedingungen in der Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII“ des Landkreistages Baden-Württemberg, des Städtetages Baden-Württemberg sowie des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg erfolgt. Ebenso wurde entschieden, dass über die Anpassung jeweils der zuständige Ausschuss des Gemeinderats entscheidet.

Die Gremien des Landkreistages und Städtetages sowie des Landesjugendhilfeausschusses des KVJS haben einer erneuten Anpassung der Empfehlungen zu den laufenden Geldleistungen in der Kindertagespflege und einer Umsetzung zum 01.01.2023 zugestimmt.

In den Empfehlungen wird eine Erhöhung des Stundensatzes von 6,50 EUR auf
7,50 EUR pro Betreuungsstunde für Kinder unter 3 Jahren sowie von 5,50 EUR auf 6,50 EUR pro Betreuungsstunde für Kinder über 3 Jahren empfohlen. Das Land beteiligt sich mit 50 Cent an der Erhöhung bei der Geldleistung für über Dreijährige.


Mit der Erhöhung der laufenden Geldleistung rückwirkend zum 01.01.2023 unterstützt die Stadt Stuttgart die Tätigkeit und das Engagement aller Kindertagespflegepersonen und verleiht ihrem Willen nach Stärkung der Kindertagespflege auch als dringend notwendiges Kinderbetreuungsangebot Ausdruck. Die Kindertagespflegepersonen werden durch die rückwirkende Anpassung bei der Bewältigung der gestiegenen Lebenshaltungs- und Energiekosten so schnell wie möglich finanziell unterstützt.


2. Anpassung der Kostenbeiträge der Eltern

Mit GRDrs 438/2012 wurde festgelegt, die Eltern mit 25 % je Betreuungsstunde (Berechnungsbasis war der jeweils niedrigere Stundensatz für unter/über 3 Jahre alte Kinder mit pauschaliertem Aufschlag Ausfallzeit von 4,50 EUR/5,30 EUR) an den Kosten zu beteiligen. Damals betrug der Kostenbeitrag pro Betreuungsstunde für Kinder unter 3 Jahren 1,35 EUR, für Kinder über 3 Jahren 1,15 EUR.

Eine aktuelle Anpassung an diese Regelung von 2012 würde zu einer Erhöhung der Kostenbeiträge auf 1,87 EUR (u3) und 1,62 EUR (ü3) führen.

Die Verwaltung schlägt eine Anpassung an die Kostenbeiträge der städtischen Tageseinrichtungen für Kinder gemäß aktueller Satzung vom 29.07.2020 vor und in diesem Zuge auch eine Berücksichtigung der Familien mit Familiencard.

Im Jugendhilfeausschuss am 21.11.2022 wurde die damals prekäre Personalsituation im Fachdienst Kindertagespflege im Team Laufende Geldleistung thematisiert. Inzwischen sind zwar alle Stellen besetzt, die Rückstände in der Antragsbearbeitung sind jedoch noch nicht gänzlich aufgearbeitet und die Erhöhung der laufenden Geldleistung für die Kindertagespflegepersonen muss ebenfalls schnellstmöglich umgesetzt werden.

Für die Anpassung der Kostenbeiträge muss jeder Fall neu berechnet werden.

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Kostenbeiträge erst zum 01.01.2024 anzupassen.
Für Familiencard-Inhaber (geschätzt 18%) kann die Umsetzung aufgrund der erheblichen Betragsreduzierung bereits rückwirkend zum 01.01.2023 erfolgen.

In der Anlage 1 ist vergleichend dargestellt, wie sich aktuell die Kostenbeiträge zwischen Kindertagesbetreuung in einer städtischen Kita und in der Kindertagespflege unterscheiden.
Die größte Veränderung der Kostenbeiträge wird für Eltern mit Familiencard mit der geplanten Anpassung spürbar. Für diese Familien reduziert sich der Kostenbeitrag zwischen 0,40 EUR und 0,60 EUR pro Betreuungsstunde.
Durch die Anpassung der Kostenbeiträge an die Elternbeiträge in städtischen Kitas entstehen Mindereinnahmen von ca. 81.000 EUR pro Jahr.


Finanzielle Auswirkungen

Die im Haushaltsjahr 2023 benötigten Haushaltsmittel hängen davon ab, wie viele Betreuungsstunden aufgrund des Bedarfs der Eltern bewilligt werden. Diese können im Bereich der Tagespflege nur schwer prognostiziert werden. Daher bezieht sich die Kalkulation der Mehrkosten durch die Erhöhung des Stundensatzes auf die geleisteten Betreuungsstunden bzw. Ausgaben in der Kindertagespflege für die Monate Januar bis November 2022.

Kalkulation Mehraufwand



Das Land beteiligt sich über §§ 29b und 29c FAG an den Kosten der unter Dreijährigen im bisherigen Umfang von 68 % und der über Dreijährigen im Umfang von 50 % bezogen auf die Erhöhung um 1 EUR (d.h. 0,68 EUR bzw. 0,50 EUR pro Betreuungsstunde).

Die finanziellen Auswirkungen stellen sich insgesamt wie folgt dar:

Beschlussantrag 1 und 3:
Amtsbereich, KoArtGr.2023
Üpl. Aufwand wegen
Erhöhung Stundensatz/
Sozialversicherung
5103657 Finanzielle Förderung/ Übernahme von Teilnahmebeiträgen,
43310 Soziale Leistungen u. 44500 Erst. f. Aufw. v. Dritten
1.260.958 €
Mehrerträge durch Landes-
Beteiligung (68% bzw. 50%)
5103657 Finanzielle Förderung/ Übernahme von Teilnahmebeiträgen,
31400 Lfd. Zuweisungen und Zuschüsse
- 834.797 €
Verbleibender
ungedeckter Aufwand
5103657 Finanzielle Förderung/ Übernahme von Teilnahmebeiträgen,
43310 Soziale Leistungen u. 44500 Erst. f. Aufw. v. Dritten
426.161 €
Beschlussantrag 2 und 3:
Amtsbereich, KoArtGr.2023
Mindererträge durch
Anpassung der Kostenbeiträge
5103657 Finanzielle Förderung/ Übernahme von Teilnahmebeiträgen,
32110 Ersatz soz. Leistung v. Einrichtungen
80.128 €


Der verbleibende Aufwand in Höhe von 426.161 EUR wird im THH 510 – Jugendamt, Amtsbereiche 5103633 – Förderung der Erziehung (HzE) bzw. 5103690 - Unterhaltsvorschussleistungen, KoaGr. 43310 Soziale Leistungen innerhalb des Transferleistungsbudgets gedeckt. Es kommt im THH 510 – Jugendamt, Amtsbereich 5103657 Finanzielle Förderung/ Übernahme von Teilnahmebeiträgen zu Mindererträgen i.H.v. 80.128 EUR.




Beteiligte Stellen

Referat WFB hat mitgezeichnet




Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

Anlage 1
Vergleich aktuelle Kostenbeiträge städtische Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege


<Anlagen>



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