Mit GRDrs 438/2012 wurde festgelegt, die Eltern mit 25 % je Betreuungsstunde (Berechnungsbasis war der jeweils niedrigere Stundensatz für unter/über 3 Jahre alte Kinder mit pauschaliertem Aufschlag Ausfallzeit von 4,50 EUR/5,30 EUR) an den Kosten zu beteiligen. Damals betrug der Kostenbeitrag pro Betreuungsstunde für Kinder unter 3 Jahren 1,35 EUR, für Kinder über 3 Jahren 1,15 EUR. Eine aktuelle Anpassung an diese Regelung von 2012 würde zu einer Erhöhung der Kostenbeiträge auf 1,87 EUR (u3) und 1,62 EUR (ü3) führen. Die Verwaltung schlägt eine Anpassung an die Kostenbeiträge der städtischen Tageseinrichtungen für Kinder gemäß aktueller Satzung vom 29.07.2020 vor und in diesem Zuge auch eine Berücksichtigung der Familien mit Familiencard. Im Jugendhilfeausschuss am 21.11.2022 wurde die damals prekäre Personalsituation im Fachdienst Kindertagespflege im Team Laufende Geldleistung thematisiert. Inzwischen sind zwar alle Stellen besetzt, die Rückstände in der Antragsbearbeitung sind jedoch noch nicht gänzlich aufgearbeitet und die Erhöhung der laufenden Geldleistung für die Kindertagespflegepersonen muss ebenfalls schnellstmöglich umgesetzt werden. Für die Anpassung der Kostenbeiträge muss jeder Fall neu berechnet werden. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Kostenbeiträge erst zum 01.01.2024 anzupassen. Für Familiencard-Inhaber (geschätzt 18%) kann die Umsetzung aufgrund der erheblichen Betragsreduzierung bereits rückwirkend zum 01.01.2023 erfolgen. In der Anlage 1 ist vergleichend dargestellt, wie sich aktuell die Kostenbeiträge zwischen Kindertagesbetreuung in einer städtischen Kita und in der Kindertagespflege unterscheiden. Die größte Veränderung der Kostenbeiträge wird für Eltern mit Familiencard mit der geplanten Anpassung spürbar. Für diese Familien reduziert sich der Kostenbeitrag zwischen 0,40 EUR und 0,60 EUR pro Betreuungsstunde. Durch die Anpassung der Kostenbeiträge an die Elternbeiträge in städtischen Kitas entstehen Mindereinnahmen von ca. 81.000 EUR pro Jahr. Finanzielle Auswirkungen Die im Haushaltsjahr 2023 benötigten Haushaltsmittel hängen davon ab, wie viele Betreuungsstunden aufgrund des Bedarfs der Eltern bewilligt werden. Diese können im Bereich der Tagespflege nur schwer prognostiziert werden. Daher bezieht sich die Kalkulation der Mehrkosten durch die Erhöhung des Stundensatzes auf die geleisteten Betreuungsstunden bzw. Ausgaben in der Kindertagespflege für die Monate Januar bis November 2022. Kalkulation Mehraufwand Das Land beteiligt sich über §§ 29b und 29c FAG an den Kosten der unter Dreijährigen im bisherigen Umfang von 68 % und der über Dreijährigen im Umfang von 50 % bezogen auf die Erhöhung um 1 EUR (d.h. 0,68 EUR bzw. 0,50 EUR pro Betreuungsstunde). Die finanziellen Auswirkungen stellen sich insgesamt wie folgt dar: Beschlussantrag 1 und 3: