Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB 9011-00.02
GRDrs 645/2013
Stuttgart,
07/03/2013


Bericht zu den Eckdaten zur Aufstellung des Doppelhaushalts 2014/2015



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
17.07.2013
18.07.2013

Bericht:





Mit dem Haushaltsausschreiben vom 20.12.2012 (BMA-Mitteilungen Nr. 25/2012) wurde das Verfahren zur Erstellung des Doppelhaushalts 2014/2015 eingeleitet. Auf der Grundlage der von der Stadtkämmerei erhobenen Eckwerte (Steuern, Schlüsselzuweisungen und Umlagen) und den von den Ämtern gemeldeten Zahlen (Erträge, vorabdotierte Aufwendungen sowie Sondereinflüsse) sowie unter Berücksichtigung der mit den Ämtern geführten Budgetgespräche hat die Finanzverwaltung die Referats- und Ämterbudgets fertig gestellt. Eine allgemeine Steigerungsrate für die prognostizierte Tarifentwicklung konnte lediglich bei den Personalkosten für die Beschäftigten und bei den Personalkostenanteilen im Rahmen der Förderung der Freien Träger im Bereich des Referats SJG von 2% in 2014 und 2015 berücksichtigt werden. Bei der Beamtenbesoldung enthalten die Eckdaten bis 2015 die in Stufen beschlossene Besoldungsanpassung.

Im Anschluss an die Budgetfestlegung wird der Entwurf des Ergebnishaushalts 2014/2015 auf Basis der ggf. noch anzupassenden Einnahmeeckdaten und der weiteren bis zur Einbringung des Haushaltsentwurfs zu berücksichtigenden Änderungen fertig gestellt. Erarbeitet werden außerdem der Finanzhaushalt und die Finanzplanung bis 2018.

Nach der vom Verwaltungsausschuss beschlossenen Sitzungsplanung zur Beratung des Doppelhaushalts 2014/2015 wird der Planentwurf am 26.09.2013 im Gemeinderat eingebracht.

Erstmals zum Doppelhaushalt 2014/2015 ist Anfang Oktober im Verwaltungsausschuss eine Beratung zu den Eckwerten des Haushaltsentwurfs und dem im Ergebnis- bzw. Finanzhaushalt jeweils verfügbaren Finanzrahmen vorgesehen.

Die Verabschiedung soll in der dritten Lesung am 20.12.2013 erfolgen.
Budgetierungsgrundlagen

Das Budgetierungsverfahren orientiert sich am Verfahren der Vorjahre:

Ergebniswirksamer Aufwand
des jeweiligen Amts (Teilhaushalt) im Vorjahr
-
Personal- und Versorgungsaufwendungen (ohne Überstunden)
-
(einmalige Sondereinflüsse) des Vorjahres
+/-
Neufestsetzungen im Budget (z. B. Berücksichtigung von Vorgaben durch GR-Beschlüsse, Berücksichtigung organisatorischer Änderungen usw.)
-
Zentral geplante Ansätze
-
Vorabdotierte Budgeteinheiten (interne Leistungsverrechnungen und Sachaufwendungen, die auch im Folgejahr vorabdotiert werden)
-
Abschreibung und Verzinsung
-
Steuerungsumlage
=
bereinigtes Budget
+
Neufestsetzungen im Budget (z. B. Mietverrechnung Amt 23 inkl. Nebenkosten)
+/-
Sondereinflüsse in 2014 bzw. 2015
=
Budgetvorgabe
+
Vorabdotierte Budgeteinheiten (interne Leistungsverrechnungen und Sachaufwendungen) in 2014 bzw. 2015
(+
Abschreibung und Verzinsung)*
(+
Steuerungsumlage)*
=
Budget Ergebnishaushalt 2014 / 2015 gesamt
* = in den vorliegenden Budgetberechnungen noch nicht eingearbeitet!

Die Budgets wurden wie in den Vorjahren auf Basis der Vorjahresplanwerte (2013) ermittelt.

Von den Referaten und Ämtern wurden im Ergebnishaushalt Sondereinflüsse für 2014 und 2015 von 63,9 Mio. EUR bzw. 61,8 Mio. EUR geltend gemacht. Davon waren aus zwingenden Gründen in den Budgetentwürfen 12,1 Mio. EUR bzw. 12,7 Mio. EUR zu berücksichtigen (zum Vergleich: 2012 bzw. 2013 wurden Sondereinflüsse in Höhe von 3,2 Mio. EUR bzw. 2,8 Mio. EUR anerkannt). Darin enthalten sind u.a. auch die zusätzlichen Aufwendungen bei der Kita-Förderung durch die Tarifsteigerungen 2012/2013 und die prognostizierte Tariferhöhung für 2014/2015 sowie die Aufwendungen für die Durchführung der Europa- Regional- und Kommunalwahlen im Jahr 2014.

Zu weiteren von den Ämtern gemeldeten Sondereinflüssen wird dem Gemeinderat in entsprechenden Mitteilungsvorlagen berichtet. Die Mitteilungsvorlagen der Fachreferate und die damit verbundenen Finanz- bzw. Stellenbedarfe werden in der „Übersicht über neue finanz-/ergebniswirksame Projekte und Maßnahmen, die als dringlich zur Ergänzung der Haushaltspläne und Finanzplanung bis 2018 angemeldet wurden“ (Wunschliste) einschließlich der angemeldeten Investitionen dargestellt.

Im Finanzhaushalt wurden die so genannten „Sonstigen Investitionen“, d.h. die regelmäßig wiederkehrenden Investitionsausgaben für laufende Beschaffungen und bauliche Verbesserungsmaßnahmen budgetiert. Bemessungsbasis ist der jeweilige Vorjahresansatz.

Vorläufiges Ergebnis der Budgetierung

Nach dem jetzigen Stand ist – unter Berücksichtigung der vorläufigen Ansätze für Abschreibung und Verzinsung sowie die Auflösung der Sonderposten aus Investitionszuweisungen und -beiträgen – für 2014 ein positives ordentliches Ergebnis von 28,1 Mio. EUR und für 2015 von 48,8 Mio. EUR ausgewiesen. Erstmals geplant werden im nächsten Doppelhaushalt außerordentliche Aufwendungen für die Wertberichtigung auf Dauerverlustbeteiligungen, wodurch sich in 2014 ein beinahe ausgeglichenes Gesamtergebnis
(
0,1 Mio. EUR) bzw. in 2015 ein positives Gesamtergebnis von 20,8 Mio. EUR ergibt.

Die Eckdaten entsprechen dem derzeitigen Planungsstand. Aus den Budgetgesprächen ist noch eine Reihe von Prüfungsaufträgen zu erledigen, deren Umsetzung noch Änderungen nach sich ziehen können.

Vergleich mit der Finanzplanung 2014 – 2015

Erträge

Auf Ertragsseite sind im Wesentlichen folgende Veränderungen gegenüber der bisherigen Finanzplanung festzustellen.

Das prognostizierte Gewerbesteueraufkommen liegt mit 570 Mio. EUR für 2014 bzw. 580 Mio. EUR für 2015 unter den alten Finanzplanungswerten in Höhe von 590 Mio. EUR bzw. 610 Mio. EUR und zudem immer noch deutlich unter dem Aufkommen vor der Finanz- und Wirtschaftskrise (2009: 669 Mio. EUR, 2008: 632 Mio. EUR, 2007:
719 Mio. EUR). Zudem ist darauf hinzuweisen, dass durch die Herstellung weiterer steuerlicher Organschaften eine deutliche Herabsetzung der geplanten Ertragsansätze möglich ist.

In 2014 bzw. 2015 rechnet man derzeit mit einem Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer in Höhe von 303,8 Mio. EUR / 314,8 Mio. EUR. In der Finanzplanung war man ursprünglich von 256,7 Mio. EUR / 261,7 Mio. EUR ausgegangen.

Die Schlüsselzuweisungen liegen 2014 mit 376 Mio. EUR (+11,2 Mio. EUR) leicht, in 2015 mit 423 Mio. EUR (+60,8 Mio. EUR) merklich über den ursprünglichen Finanzplanungswerten.

Die laufenden Zuweisungen und Zuschüsse erhöhen sich um 9,5 Mio. EUR bzw.
10,9 Mio. EUR auf
278 Mio. EUR / 281 Mio. EUR. Dies ist im Wesentlichen auf höhere Zuweisungen für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, zurückzuführen.

Die öffentlich-rechtlichen Entgelte bzw. die privatrechtlichen Entgelte liegen mit je 85,5 Mio. EUR bzw. 53,5 Mio. EUR / 53,6 Mio. EUR für die Jahre 2014 und 2015 im bisherigen Rahmen. Die Kostenerstattungen und Umlagen erhöhen sich um
11,7 Mio. EUR bzw. 7,1 Mio. EUR auf
69,0 Mio. EUR / 64,6 Mio. EUR.

Bei den Gewinnablieferungen und Dividenden wird nur noch mit Erträgen in Höhe von 61 Mio. EUR / 65 Mio. EUR gerechnet, die damit deutlich unter den Ansätzen in der Finanzplanung (-39 Mio. EUR / -35 Mio. EUR) liegen. Ursache ist die zum 01.01.2013 durchgeführte Wandlung eines Teils der stillen Einlagen bei der LBBW in Kernkapital. Diese führt zu einer geringeren lfd. Verzinsung und zu dem Verlust von Zinsnachholungsansprüchen. Zusätzlich wurde die aktualisierte Wirtschaftsplanung der LBBW berücksichtigt.

Aufwendungen

Die Personalkosten schlagen voraussichtlich im Jahr 2014 mit 548,1 Mio. EUR und im Jahr 2015 mit 565,8 Mio. EUR zu Buche (zum Vergleich 2013: 539,2 Mio. EUR). Darin nicht enthalten sind 1,4 Mio. EUR für Überstundenvergütungen, die den Ämterbudgets zugeordnet werden.

Die Planung berücksichtigt die bis Februar 2014 geltenden Tarifvereinbarungen, die bis 2015 vom Land festgelegten Besoldungsanpassungen im Beamtenbereich, eine angenommene Tarifsteigerung 2014 und 2015 von jeweils 2 %, die tariflich vereinbarte Erhöhung des Leistungsentgelts um jährlich 0,25 % sowie die Nachwirkungen der Stellenschaffungen der Vorjahre und der unterjährigen Tarif- und Besoldungsanpassungen aus dem Jahr 2013.

Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen belaufen sich in 2014 und 2015 voraussichtlich auf 290,4 Mio. EUR / 313,0 Mio. EUR. Die Reduzierung um 30,9 Mio. EUR in 2014 bzw. um 21,3 Mio. EUR in 2015 gegenüber der Finanzplanung ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass die Ansätze für die Sonderprogramme zur Schulsanierung gegenüber der bisherigen Finanzplanung an die vom Gemeinderat beschlossenen Jahresraten anzupassen waren. Des Weiteren wurden aus der Pauschale für den KiTa-Ausbau die Aufwendungen im Bereich der Freien Träger bereits zur Kontengruppe 43110 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufenden Zwecke – umgesetzt.

Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse für laufenden Zwecke fallen in Höhe von 378,7 Mio. EUR / 381,6 Mio. EUR an. Dies entspricht 28,3 Mio. EUR / 29,5 Mio. EUR Mehraufwendungen gegenüber der Finanzplanung. Diese rühren insbesondere aus der Umsetzung der mit den Sachstandsberichten zum KiTa-Ausbau beschlossenen Förderungen an freie Träger (zuletzt GRDrs 177/2013) und der Berücksichtigung der Tarifsteigerungen 2013 sowie von jährlich 2 % in 2014/2015 bei der Förderung der freien Träger.

Die sozialen Leistungen schlagen 2014 / 2015 voraussichtlich mit 602,2 Mio. EUR bzw. 616,0 Mio. EUR zu Buche (+ 30,7 Mio. EUR / + 31,7 Mio. EUR). Ein wesentlicher Grund für die Abweichung gegenüber der Finanzplanung liegt in den deutlichen Aufwandssteigerungen bei der Sozialhilfe, insbesondere durch die Fallzahlen- und Fallkostensteigerungen bei den Leistungen der Eingliederungshilfe, der Hilfe zur Pflege und im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes. (vgl. auch GRDrs 330/2013). Ein weiterer gewichtiger Grund ist die ungünstige Fallzahlen- und damit Aufwandsentwicklung im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II).

Die Gewerbesteuerumlage fällt infolge des niedrigeren Gewerbesteueraufkommens entsprechend geringer aus. Sie beträgt 93,6 Mio. EUR in 2014 bzw. 95,3 Mio. EUR in 2015 (- 3,3 Mio. EUR / - 4,9 Mio. EUR).

Die gegenüber der bisherigen Planung höhere Steuerkraft in den Jahren 2012 und 2013 führt mit einem Zeitversatz von 2 Jahren in 2014 und 2015 zu Mehraufwendungen bei der FAG-Umlage (+ 37,1 Mio. EUR / + 20,0 Mio. EUR).

Für Zinsen und ähnliche Aufwendungen sind nur noch 5,4 Mio. EUR 2014 und 5,2 Mio. EUR 2015 vorgesehen (- 31,8 Mio. EUR / - 40,8 Mio. EUR). Dies liegt an der Reduzierung des Kreditbedarfs und an der zeitlichen Verzögerung bei der Aufnahme von Krediten. Aufgrund der guten Liquiditätslage musste der Kreditrahmen in 2012 nicht in Anspruch genommen werden. In 2013 reduziert sich der veranschlagte Kreditbedarf von 217,4 Mio. EUR auf 76,4 Mio. EUR (vgl. GRDrs 643/2013).

Die Abschreibungen werden im Gesamthaushalt vorläufig mit 157,3 Mio. EUR bzw. 168,7 Mio. EUR für die Jahre 2014/2015 geplant.

Änderungen in den Budgets der Referate

Größere Erhöhungen gegenüber dem Vorjahresbudget mussten nur vereinzelt vorgenommen werden.

Innerhalb des Referats Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser führte neben der oben dargestellten Personalaufwendungen eine geänderte Buchungssystematik bei der Verrechnung der IuK-Leistungen beim Haupt- und Personalamt zu einer Steigerung von knapp 7,2 Mio. EUR. Diese führen aufgrund ihres Charakters als interne Verrechnungen jedoch nicht zu einer tatsächlichen Mehrbelastung des Haushalts.

Für die Steigerungen im Bereich des Geschäftskreises Recht, Sicherheit und Ordnung zeichnet der höhere Büroflächenbedarf des Amts für öffentliche Ordnung infolge der beschlossenen Stellenzuwächse und die Berücksichtigung des Sonderbudgets für die Koordination des Deutschen Evangelischen Kirchentags verantwortlich.

Im Referat Soziales, Jugend und Gesundheit steigt das Budget 2014 um 59 Mio. EUR bzw. 2015 um weitere 36,3 Mio. EUR. Die Gründe hierfür sind oben bei den Ausführungen zu den Zuweisungen und Zuschüssen bzw. den sozialen Leistungen bereits ausgeführt.

Zusammenfassung

Nach dem derzeitigen Stand der Planung wird in 2014 mit einem ausgeglichenen Gesamtergebnis gerechnet. In 2015 kann, hauptsächlich bedingt durch höhere Zuweisungen, von einem knappen positiven Gesamtergebnis (+20,8 Mio. EUR) ausgegangen werden. Nach den Ausführungen im Nachtragshaushaltsplan (GRDrs 643/2013) sind zur Finanzierung der im Jahr 2013 veranschlagten Investitionen noch Kreditaufnahmen von 76,4 Mio. EUR erforderlich. Eventuelle weitere Darlehensaufnahmen ab 2014 sind derzeit noch nicht in den Zinsaufwendungen berücksichtigt.

Hinzuweisen ist auf die bestehenden Risiken insbesondere aus einer sich abschwächenden Konjunkturentwicklung und die mögliche Verminderung des Gewerbesteueraufkommens durch die Herstellung weiterer steuerlicher Organschaften. Im Hinblick auf die anstehenden Aufgaben (Kommunalisierung der Wasserversorgung, weiterer Ausbau der Kindertages- und Schulkindbetreuung, Fortführung des Schulsanierungsprogramms, öffentliche Förderung des Mietwohnungsbaus etc.) sind für den Doppelhaushalt 2014/2015 und die Finanzplanung erhebliche finanzielle Belastungen (Investitionen und laufende Betriebskosten) absehbar, deren Finanzierung aus den relativ geringen Überschüssen nicht möglich sein wird.

Es ist daher zwingend, die solide und sparsame Finanzpolitik auch in den kommenden Jahren konsequent fortzuführen. Bei der Beratung des Stadthaushalts 2014/2015 wird unter Beachtung der finanziellen Gegebenheiten zu entscheiden sein, in welchem Rahmen die o. g. Aufgaben umgesetzt werden können.





Michael Föll
Erster Bürgermeister


Anlagen
1. Ergebnis der Budgetierung 2014 / 2015 (Gruppierungsübersicht)
2. Budgetübersichten nach Referaten und Teilhaushalten



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GRDrs 645 2013 - Anlage 1 - Eckdatenbericht Gruppierungsübersicht.pdf
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GRDrs 645 2013 - Anlage 2 - Budgetübersichten.pdf