Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 682/2017
Stuttgart,
07/12/2017



Dillmann-Gymnasium
1. Annahme einer Schenkung
2. Baugestattungsvertrag




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich26.07.2017



Beschlußantrag:

1. Der Annahme einer Schenkung in Höhe von 90.000 €, die in Form der Neugestaltung des Schulhofes am Dillmann-Gymnasiums entsprechend des Konzeptes „CHILLMANN’s“ vom Dillmann Verein e.V. erbracht wird, wird zugestimmt.

2. Die Verwaltung wird ermächtigt, einen entsprechenden Gestattungsvertrag für die Neugestaltung des Schulhofes am Dillmann-Gymnasiums mit dem Dillmann Verein e.V. abzuschließen.



Begründung:


Gemäß § 78 Abs. 4 GemO und Absatz 6a der Hauptsatzung entscheidet der zuständige Fachausschuss über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen. In diesem Fall geht es um eine Schenkung des Dillmann Vereins e. V. zu folgendem Zweck:

Neugestaltung des Schulhofes am Dillmann Gymnasiums entsprechend des Konzeptes „CHILLMANN’s“

Im Dillmann-Gymnasium wurden in den vergangenen zehn Jahren mehrere Maßnahmen durchgeführt um das Schulgebäude für das Konzept der heutigen Offenen Ganztagesschule umzugestalten. Nun soll der Außenbereich entsprechend des Konzeptes
CHILLMANN’s neugestaltet werden.

Analog zu bereits in ähnlicher Vorgehensweise verwirklichten Projekten „Aula“, „Lehrerhaus“ und „Schüleraufenthaltsbereich CHILLMANN’s“ tritt der Dillmann Verein e.V. auf der Grundlage eines Baugestattungsvertrags als Bauherr auf, übernimmt sowohl die Finanzierung der Planung und des Bauablaufs als auch die Kosten für Einrichtung und Ausstattung. Die Finanzierung durch den Dillmann Verein e.V. ist gesichert. Im Anschluss geht der fertiggestellte Außenbereich als Schenkung an die Stadt über.

Die Maßnahme soll möglichst in den Sommerferien 2017 durchgeführt werden.

Dieser o.g. abzuschließende Baugestattungsvertrag liegt im Entwurf als Anlage bei; er orientiert sich im Wesentlichen an den Eckpunkten zum Vertrag zum
„Schüleraufenthaltsbereich CHILLMANN’s“ aus dem Jahr 2016.




Finanzielle Auswirkungen

Nach Kostenschätzung des Dillmann Vereins e.V. wird der Aufwand mit ca. 90.000 € beziffert. Die nach Abschluss der Leistungen im Außenbereich in Form von Bauunterhaltung, Wartung und Pflege etc. können innerhalb des THH 400 abgedeckt werden.




Beteiligte Stellen

Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet.




Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

1 - Annahme der Schenkung
2 - Pädagogisches Konzept für den Schüleraufenthalt
3 - Entwurf des Baugestattungsvertrags mit dem Dillmann Verein e.V.
4 - Grundriss des Entwurfs CHILLMANN II


<Anlagen>



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