Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
GZ:
Sitzungstermin: 27.05.2020
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Fuhrmann
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: "Die geplante Stuttgarter Bettensteuer neu bewerten"
- Antrag Nr. 136/2020 vom 28.04.2020 (CDU)

Der im Betreff genannte Antrag ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

Von StR Kotz (CDU) wird ausgeführt, unabhängig von der Positionierung zu dem Thema "Bettensteuer" im Verlauf der Etatberatungen sei es angesichts der Auswirkungen der Coronakrise, insbesondere in den Bereichen Gastronomie und Hotellerie, geradezu abwegig, darüber nachzudenken, diese Branchen auch noch mit der Einziehung einer Steuer zu bedenken. Stuttgart leide stärker als andere Städte unter dem Rückgang von Geschäftsreisen. Umso mehr Bedeutung komme daher dem Tourismus zu. Diesen zu fördern sei wichtig, und in dieser Situation wäre eine zusätzliche Belastung durch eine "Bettensteuer", auch wenn es im Einzelfall um geringe Summen gehe, kontraproduktiv. Vor wenigen Tagen seien bereits Entlassungen größerer Stuttgarter Hotels bekannt geworden. Vor diesem Hintergrund erachte seine Fraktion ein deutliches Zeichen dergestalt als erforderlich, dass die LHS die Betriebe nicht noch zusätzlich durch die Einführung einer Steuer belaste. Welche Maßnahmen die Einführung dieser Steuer sowohl in der Stadtverwaltung als auch bei den Betrieben notwendig machten, sei in den Etatberatungen dargestellt worden (z. B. Anschaffung neuer Hard- und Software, personeller Aufwand). Diese Maßnahmen wolle die CDU-Gemeinderatsfraktion stoppen. Es werde die Meinung vertreten, dass Hotels die dafür erforderlichen Mittel momentan für andere Aufgaben einsetzen können sollten.

Bei der Antragstellung habe noch keine Kenntnis darüber bestanden, dass ein Nachtragshaushalt für das Jahr 2020 erstellt werden müsse. Vor diesem Hintergrund werde es heute als richtiger Zeitpunkt angesehen, der Verwaltung für die Aufstellung dieses Nachtragshaushalts die Streichung dieser Steuer mit auf den Weg zu geben. Der Herr Oberbürgermeister habe sich erfreulicherweise neulich klar gegen diese Steuer positioniert. Gehofft werde, dass sich eine Mehrheit des Verwaltungsausschusses dem Antragsanliegen anschließe.

Zu Beginn seiner Stellungnahme betont StR Winter (90/GRÜNE), das Antragsthema spiele für den Nachtragshaushalt 2020 keine Rolle, da für das laufende Jahr noch keine Einnahmen aus der Kulturförderabgabe im Etat vorgesehen seien.

Zudem trägt er vor, eine Kulturförderabgabe werde bereits in vielen Städten erhoben. In einem Schreiben des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes e. V. (DEHOGA) würden viele Sorgen durch diesen Verband geäußert. Eine der kleinsten Sorgen sei allerdings die Belastung von Gästen ab dem 01.07.2021 durch die Kulturförderabgabe. Über die Vorbereitungszeit für die Erhebung dieser Abgabe müsse mit der DEHOGA diskutiert werden. Die Abgabe, dies zeigten Erfahrungen anderer Städte, könne ja durchaus tourismusfördernd sein. Darüber, dass Teile dieser Abgabe für eine solide Stuttgarter Tourismuswerbung eingesetzt werden können, habe man sich mit der DEHOGA verständigt. Denkbar seien Gespräche mit dem Ziel, die Einführung der Kulturförderabgabe um 6 Monate zu verschieben. Ein entsprechendes Zeichen sollte dem Verband gegeben werden. Die mittlerweile bereitgestellten Schutzschirmmittel seitens des Bundes und des Landes seien für die Hotelbetriebe und die Landeshauptstadt dringend notwendig, um die Hotellerie zu erhalten.

Für StR Urbat (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) wird für seine Fraktionsgemeinschaft kein Handlungsbedarf im Sinne des Antrags gesehen. Dies bekräftigt StR Adler (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei).

Er, so StR Körner (SPD), könne sich eine Einführung dieser Abgabe im nächsten Jahr nicht vorstellen. Hier schließe er sich der Einschätzung des Oberbürgermeisters an. Das von StR Winter beschriebene weitere mögliche Vorgehen sollte die Verwaltung gemeinsam mit dem Gemeinderat angehen. Der Oberbürgermeister habe ja erklärt, dass er zu gegebener Zeit einen Vorschlag unterbreite. Über diesen habe dann der Gemeinderat zu befinden.

StR Zaiß (FW) äußert sich positiv zum Antrag Nr. 136/2020. Sollte diese "Bettensteuer" durch den Rat nicht ersatzlos gestrichen werden, wäre dies ein Armutszeugnis.

Von StR Dr. Oechsner (FDP) wird an den Antrag Nr. 67/2020 "Hotellerie in der Krise unterstützen - Pläne zur Kulturförderabgabe aussetzen" seiner Fraktion vom 17.03.2020 erinnert. Mit diesem Antrag, der von ihm erläutert wird, wurde Folgendes beantragt: "Die Verwaltung wird aufgefordert, die Pläne zur Einführung einer Kulturförderabgabe auszusetzen. Die Umsetzung soll mindestens bis zu den Verhandlungen zum Doppelhaushalt 2022/2023 gestoppt werden und erst Ende 2021 nach erneuter Beurteilung der wirtschaftlichen Lage erneut geprüft werden."

Nach Kenntnis von StR Urbat steht noch ein Urteil darüber aus, ob eine Kulturförderabgabe grundsätzlich rechtskonform ist. Für StR Winter steht außer Frage, dass dieses Urteil abgewartet werden muss.

Im weiteren Verlauf wird von StR Kotz erklärt, um die laufenden Vorbereitungsarbeiten der Finanzverwaltung für den Einzug der "Bettensteuer" zu beenden, müsse schnellstmöglich ein entsprechender Beschluss durch den Gemeinderat gefasst werden. In den Entwurf des Nachtragshaushalts 2020 sollte von der Verwaltung aufgenommen werden, dass die "Bettensteuer" zumindest im Doppelhaushalt 2020/2021 keine Rolle mehr spiele. Dies erhebe er zum Antrag. Im Lichte der bei der Beschlussfassung der Nachtragshaushaltssatzung vorliegenden Erkenntnisse könne der Rat dann entscheiden.

Auf eine gestern fertiggestellte und elektronisch auch freigeschaltete, aber noch nicht zur Austeilung gekommene schriftliche Antragsbeantwortung der Verwaltung hebt BM Fuhrmann ab. Dort erkläre die Verwaltung, zunächst solle das für das laufende Jahr angekündigte Urteil des Bundesverfassungsgerichts abgewartet werden. Die Vorbereitungsarbeiten für die Abgabe seien noch nicht angelaufen. Der Haushaltsbeschluss zu dieser Abgabe treffe ein Stück weit durch Stellenschaffungen auch das laufende Haushaltsjahr. Wie bereits gesagt, empfehle der Oberbürgermeister, die Einführung der Abgabe bis auf Weiteres auszusetzen.

Dem Vorschlag von BM Fuhrmann, das Thema im Ältestenrat nochmals zu besprechen, begrüßt StR Winter. Abgelehnt wird von ihm nochmals, heute den Grundsatzbeschluss für die Einführung einer Kulturförderabgabe infrage zu stellen. Wenn überhaupt, könne über eine Verschiebung/Aussetzung gesprochen werden. Heute erübrige sich eine Abstimmung.

StR Walter (PULS) gibt zu erkennen, dass er einer Verschiebung der Abgabe positiv gegenübersteht. Die zur Beratung stehende Frage gehöre bei der Beratung des Nachtragshaushalts besprochen.

Von BM Fuhrmann wird erneut vorgeschlagen, die Angelegenheit im Ältestenrat weiter zu besprechen. Zudem merkt er an, StR Kotz bestehe allerdings auf die Einholung eines Votums zu seinem heute gestellten Antrag.

Anschließend beantragt StR Perc (SPD) zur Geschäftsordnung, diesen heute von StR Kotz formulierten Antrag in die im Juli stattfindenden Nachtragshaushaltsberatungen zu verschieben. Diesbezüglich weist EBM Dr. Mayer darauf hin, dass es nur möglich ist, einen Tagesordnungspunkt als Ganzes zurückzustellen/zu vertagen. Er informiert, dass sich Vertagungs-/Zurückstellungsanträge nicht auf einzelne Anträge, sondern auf Tagesordnungspunkte beziehen. Daraufhin modifiziert StR Perc seinen Geschäftsordnungsantrag entsprechend.

Abschließend stellt BM Fuhrmann diesen modifizierten Geschäftsordnungsantrag zur Abstimmung und stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt bei 10 Ja- und 8 Gegenstimmen mehrheitlich, diesen Tagesordnungspunkt heute von der Tagesordnung zu nehmen.
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