Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
423/2015 und Ergänzung
GZ:
OB
Sitzungstermin: 15.07.2015
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:der Vorsitzende
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Flüchtlingsunterbringung
Standorte Tranche 4

Vorgang:
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 19.06.2015, öffentlich, Nr. 67
Ergebnis: Einbringung

Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 10.07.2015, öffentlich, Nr. 76

Ergebnis: Der Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen lehnt den von StR Klingler beantragten Standort Bolzplatz Ecke Triebweg/Wiener Straße mit 1 Ja-Stimme und 15 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung mehrheitlich ab. Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 13.07.2015, öffentlich, Nr. 103
Ergebnis: Vorberatung

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 14.07.2015, öffentlich, Nr. 254
Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung bei 16 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme

Beratungsunterlagen sind die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 15.06.2015, GRDrs 423/2015 mit folgendem Beschlussantrag:

1. Festlegung von Standorten

1.1 Den folgenden 10 Standorten in 10 Stadtbezirken zur Errichtung von Flüchtlingsunterkünften in Systembauweise (Systembauten) zur Schaffung von 2.082 weiteren Unterkunftsplätzen wird zugestimmt:

- Bad Cannstatt:Quellenstraße243 Unterkunftsplätze
- Feuerbach:Wiener Straße243 Unterkunftsplätze
- Mitte:Rothmannblock156 Unterkunftsplätze
- Möhringen:Kurt-Schumacher-Straße243 Unterkunftsplätze
- Mühlhausen:Sturmvogelweg156 Unterkunftsplätze
- Plieningen:Mittlere Filderstraße156 Unterkunftsplätze
- Stammheim:Ottmarsheimer Straße243 Unterkunftsplätze
- Untertürkheim:Württembergstraße243 Unterkunftsplätze
- Vaihingen:Möhringer Landstraße243 Unterkunftsplätze
- Zuffenhausen:Schwieberdinger Straße156 Unterkunftsplätze

Von der Absicht der Verwaltung, den Standortvorschlag für Degerloch nach Abschluss der Prüfung im Rahmen einer Ergänzungsvorlage nachzureichen, wird Kenntnis genommen.

1.2 Die Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH (SWSG) wird bevollmächtigt, die Systembauten entsprechend der bestehenden Vereinbarung im Namen und auf Rechnung der Landeshauptstadt zu errichten.

1.3 Die Nutzung ist auf einen Zeitraum von 5 Jahren befristet.

1.4 Auf einen gesonderten Vorprojekt-, Projekt- und Baubeschluss wird verzichtet.


2. Finanzierung

2.1 Für die Errichtung der unter Beschlussantrag Ziffer 1 aufgeführten Systembauten (insgesamt 26 Einzelgebäude) inklusive Vergütung der SWSG, Planungsmittel und Erschließung entsteht ein Gesamtaufwand von rd. 47,869 Mio. €. Hinzu kommen Ausstattungskosten in Höhe von insgesamt ca.
201511,970 Mio. €
201635,899 Mio. €


Die Entscheidung über die Mittelbereitstellung im Jahr 2015 erfolgt im Rahmen des noch aufzustellenden Nachtragshaushaltsplans 2015. Die Baukosten im Jahr 2016 werden als Vorbelastung in den Haushaltsplanentwurf 2016/2017 aufgenommen.

2.2 In Höhe der im Jahr 2016 benötigten Mittel von 35,899 Mio. € wird eine Verpflichtungsermächtigung, die im Rahmen des noch aufzustellenden Nachtragshaushaltsplans 2015 veranschlagt wird, in Anspruch genommen.

2.3 Die Ausstattungskosten in Höhe von

2016 2,6 Mio. €
2.4 Der Betrieb der neuen Systembauten verursacht ab 2016 Kosten in Höhe von 676.000 € (Bauunterhaltung), 182.000 € (Wartung) sowie 1.053.000 € (Betriebskosten), somit insgesamt 1.911.000 €.


sowie die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 30.06.2015, GRDrs 423/2015 Ergänzung, mit folgendem

Beschlussantrag:

Änderungen und Ergänzungen des Beschlussantrages und der Begründung in Fettdruck. Im Übrigen bleibt die Begründung unverändert.

1. Festlegung von Standorten

1.1 Den folgenden 11 Standorten in 11 Stadtbezirken zur Errichtung von Flüchtlingsunterkünften in Systembauweise (Systembauten) zur Schaffung von 2.238 weiteren Unterkunftsplätzen wird zugestimmt:


- Bad Cannstatt:Quellenstraße243 Unterkunftsplätze
- DegerlochHelene-Pfleiderer-Str.156 Unterkunftsplätze
- Feuerbach:Wiener Straße243 Unterkunftsplätze
- Mitte: Rothmannblock156 Unterkunftsplätze
- Möhringen:Kurt-Schumacher-Straße243 Unterkunftsplätze
- Mühlhausen:Sturmvogelweg156 Unterkunftsplätze
- Plieningen:Mittlere Filderstraße156 Unterkunftsplätze
- Stammheim:Ottmarsheimer Straße243 Unterkunftsplätze
- Untertürkheim:Württembergstraße243 Unterkunftsplätze
- Vaihingen:Möhringer Landstraße243 Unterkunftsplätze
- Zuffenhausen:Schwieberdinger Straße156 Unterkunftsplätze

1.2 Die Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH (SWSG) wird bevollmächtigt, die Systembauten entsprechend der bestehenden Vereinbarung im Namen und auf Rechnung der Landeshauptstadt zu errichten.

1.3 Die Nutzung ist auf einen Zeitraum von 5 Jahren befristet.

1.4 Auf einen gesonderten Vorprojekt-, Projekt- und Baubeschluss wird verzichtet.


2. Finanzierung

2.1 Für die Errichtung der unter Beschlussantrag Ziffer 1 aufgeführten Systembauten (insgesamt 28 Einzelgebäude) inklusive Vergütung der SWSG, Planungsmittel und Erschließung entsteht ein Gesamtaufwand von rd. 51,676 Mio. €. Hinzu kommen Ausstattungskosten in Höhe von insgesamt ca. 2,8 Mio. €. Insgesamt ist somit mit Kosten in Höhe von rd. 54,476 Mio. € zu rechnen.
201512,920 Mio. €
2016 38,756 Mio. €

2.2 In Höhe der im Jahr 2016 benötigten Mittel von 38,756 Mio. € wird eine Verpflichtungsermächtigung, die im Rahmen des noch aufzustellenden Nachtragshaushaltsplans 2015 veranschlagt wird, in Anspruch genommen.



2.3 Die Ausstattungskosten in Höhe von

2016 2,8 Mio. €

2.4 Der Betrieb der neuen Systembauten verursacht ab 2016 Kosten in Höhe von 728.000 € (Bauunterhaltung), 196.000 € (Wartung) sowie 1.134.000 € (Betriebskosten), somit insgesamt 2.058.000 €.

Die zu diesem Tagesordnungspunkt gezeigte Präsentation ist dem Protokoll als Dateianhang hinterlegt. Dem Originalprotokoll und dem Protokollexemplar für die Hauptaktei ist sie in Papierform angehängt.

Der Antrag Nr. 231/2015 vom 03.07.2015 der CDU-Gemeinderatsfraktion ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


Der einführende Sachvortrag von EBM Föll, in dessen Verlauf die im Dateianhang befindliche Luftbilder/Lagepläne gezeigt werden, ist nachstehend im überarbeiteten Wortlaut wiedergegeben.

EBM Föll:
"Ich möchte heute noch mal kurz auf drei Standorte zu sprechen kommen.

Gestern haben zwei Bezirksbeiräte getagt. Der Bezirksbeirat Degerloch hat dem Standort mit 7 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen mehrheitlich zugestimmt. Von daher ist jetzt aus meiner Sicht dazu nicht viel mehr zu sagen. Auf die Frage der Anwohnerin im Kontext Umlegungsverfahren sind wir sowohl im WA als auch im UTA intensiv eingegangen und haben Ihnen auch die Antwort von BM Hahn auf das Schreiben zur Verfügung gestellt.

Zum Standort Feuerbach. Wir würden Ihnen jetzt noch einmal, ausgehend vom Beschluss des Bezirksbeirats auf Antrag der SPD-Bezirksbeiratsfraktion, die beiden Varianten vorstellen. Ich will aber auch ausdrücklich dazusagen, dass es ja im Nachgang zur gestrigen UTA-Sitzung auch ein Schreiben des Präsidenten der Sportvereinigung Feuerbach gegeben hat, der die Dinge ein bisschen anders sieht. Ich meine, er deutet schon, wenn Sie das etwas verklausulierte Schreiben lesen - so interpretiere ich es zumindest -, durchaus an, dass man da einen Zusammenhang schon gern sehen würde. Ich habe Frau Schuch von der SWSG und Frau Müller vom Amt für Liegenschaften und Wohnen gefragt, die bei dem Gesprächstermin am vergangenen Montag anwesend waren, ich selbst war nicht vor Ort. Beide Kolleginnen bestätigten mir durchaus, dass es jetzt zwar nicht als zwingende Bedingung formuliert worden ist, dass man aber schon diesen Zusammenhang sehe, sprich wenn man die beiden bestehenden Volleyballfelder, die hinterm Tanzsportzentrum sind, wenn man diese beiden verlegt, um sie dem Standort der Flüchtlingsunterkunft zuzuschlagen, nämlich auf die Wiese neben dem Vitadrom, das ja von der Sportvereinigung betrieben wird, dass die Sportvereinigung dann schon den Bedarf und die Notwendigkeit sehen würde, eine solche Einfachsporthalle zu errichten.

Die Kosten hat nicht die Sportvereinigung benannt, sondern das ist mal eine ganz überschlägige Schätzung der Verwaltung gewesen. Aber wenn wir entsprechende Bauvorhaben uns anschauen in dem Kontext, liegen wir da sicherlich nicht so weit entfernt. Wir haben ja nun auch dargestellt, dass dann in diesem Zusammenhang eine deutliche Mitfinanzierung erwartet wird. Wir haben nicht gesagt eine Vollfinanzierung. Darauf rekrutiert ja auch Herr Schneider in seinem Schreiben.

Wie immer es gewesen sein mag, da muss sich jeder ein eigenes Bild machen, ich würde die Beteiligten jetzt im Nachgang einfach noch mal zu einem Gespräch einladen, um die Dinge aufzuklären. Ich bitte auch um Verständnis, dass ich da jetzt weder heute noch morgen dazukomme, weil der Terminkalender heute und morgen gar keine Lücke mehr lässt. Aber man sollte da jetzt nicht Porzellan zerschlagen, sondern man sollte, wenn es diese atmosphärischen Störungen gab und wenn es Missverständnisse gegeben hat - so was kommt ja gelegentlich vor -, diese einfach ausräumen, damit da nichts zurückbleibt.

Aber jetzt unabhängig davon noch mal zurückgehend zum Sachverhalt. Wenn wir diese Variante umsetzen würden, die bestehenden Volleyballfelder vollumfänglich in Anspruch nehmen und die zwei Felder verlegen - ich nenne jetzt nicht die Kosten der Einfachsporthalle, sondern rein der Verlegung -, entstehen Kosten von rund 100.000 €. So ein Beachvolleyballfeld, das sagt sowohl das Sportamt als auch die SWSG, Verlegung, Neuanlage: Größenordnung 40.000 bis 50.000 €. Die eigentliche Intention des SPD-Antrags ist ja gewesen, sozusagen durch die Inanspruchnahme der Beachvolleyballflächen - so habe ich zumindest die Intention verstanden -, zumindest Teilflächen des heutigen Gartenlands nicht in Anspruch zu nehmen. Dem wird natürlich nur sehr untergeordnet Rechnung getragen, das sind zwei Flurstücke bei der Variante, die nicht in Anspruch genommen werden würden. Im Vergleich zur Ursprungsplanung.



Deswegen würden wir Ihnen jetzt auch unabhängig von der Frage der Finanzierung, des Finanzierungsbeitrags für diese Sporthalle nicht per se empfehlen, diese Variante 1 umzusetzen. Stattdessen gibt es ja dann noch die Variante 2. Hier wird ein Volleyballfeld etwas verlegt und ein Ballfangzaun eingerichtet. Die Erschließung, das sehen Sie dann in diesem blau umrandeten 6 m-Streifen, die Erschließung wäre bei der Variante über die Wiener Straße und nicht über den Triebweg möglich. Das ist ja auch ein Anliegen der Sportvereine vor Ort, dass die Erschließung möglichst nicht über den Triebweg erfolgen soll.

Hier ist es so, dass Kosten in der Größenordnung von 50.000 € für die Verlegung des Beachvolleyballfeldes anfallen. Wahrscheinlich ist das ein bisschen hoch, weil wir ja nur einen Teil eines Beachvolleyballfeldes verlegen und den Großteil ja im Bestand erhalten. Hier würden Kosten eben für diese Teilverlegung eines Beachvolleyballfeldes entstehen plus für den Ballfangzaun.

Wir meinen, dass man diese Variante auch noch mal vertieft untersuchen kann, auch im Kontext mit der Ausgangsvariante. Weil wir auch noch mal abschließend Klarheit schaffen müssen bezüglich der Baumstandorte, dass möglichst viele Bäume erhalten werden können. Das bedeutet aber, dass Sie im Prinzip Flexibilität auf dem Grundstück brauchen. Und Flexibilität auf einem Grundstück, was die Lage der Baukörper im Detail anbelangt, bedeutet, dass Sie tendenziell ein etwas größeres Grundstück benötigen. Weil, je kleiner ein Grundstück ist, umso weniger Flexibilität hat man, umso zwingender ist aufgrund der Größe der Baukörper auch die Vorgabe für deren Lage.

Also wir würden, wenn Sie einverstanden sind, so wie wir es auch gestern gesagt haben, unabhängig von diesen atmosphärischen Störungen, die es da gab, die Variante 2 im Kontext auch noch mal mit der Ursprungsvariante im Blick auf einen möglichst umfangreichen Erhalt der Baumstandorte untersuchen. Das werden wir aber nicht bis morgen Ihnen abschließend klären können, aber ich denke, da können Sie uns auch ein Stück weit die Freigabe geben. Unabhängig davon: Bei der Variante 2 bliebe auch nur ein Flurstück als Gartenland weiterhin erhalten. Also der Eingriff ist immer, egal bei welcher Variante, ein wesentlicher Eingriff.

Im Übrigen, unabhängig davon, ob das ein Standort für die Flüchtlingsunterkunft wird oder nicht, würden wir ohnehin eingreifen, weil die heutige Nutzung des Gartenlandes durch den Pächter eine vertrags- und rechtswidrige Nutzung in Teilbereichen ist. Das lässt sich eindeutig identifizieren. Da würden wir dann unabhängig davon auch eingreifen. Also das ist die Situation in Feuerbach.

Dann zu Untertürkheim. Da hat ja gestern Abend auch der Bezirksbeirat getagt. Da gibt es eine Ablehnung, 7 Nein-Stimmen, 2 Ja-Stimmen, und 2 Bezirksbeiräte waren nicht anwesend. Nach der Geschäftsordnung für die Bezirksbeiräte ist bei einer Zweidrittelmehrheit, die aus unserer Sicht erreicht ist, im Prinzip eine erneute Befassung des Bezirksbeirats notwendig. Der Bezirksbeirat hat auch nicht explizit auf diese erneute Befassung verzichtet, was nach der Geschäftsordnung der Bezirksbeirat zu beschließen hätte. Insoweit rate ich, dass wir eben diesen Standort in der morgigen Entscheidung zurückstellen und der Bezirksbeirat sich erneut damit befasst, damit wir auch formal korrekt und im Rahmen der Geschäftsordnung vorgehen. Es gibt einen Passus, das will ich Ihnen auch sagen, in der Geschäftsordnung, nämlich § 18 Abs. 4, dass in Fällen besonderer Eilbedürftigkeit der Gemeinderat einen von dieser Geschäftsordnung abweichenden Verfahrensgang beschließen kann. Jetzt muss ich Ihnen aber auch in aller Offenheit sagen, dass diese Eilbedürftigkeit nicht zwingend gegeben ist. Und ich finde, da es ein umstrittener Standort ist, es gibt ja auch eine Unterschriftensammlung, sollten wir, damit nicht irgendwelche Legendenbildungen entstehen, formal korrekt vorgehen. Auch wenn wir uns dann mit dem Thema, mit dem Einzelstandort, in der Gemeinderatssitzung in 14 Tagen, am Mittwoch, dem 29.07., befassen müssen.

Der Bezirksbeirat hat darüber hinaus auch darum gebeten, zwei Alternativen zu prüfen. Einmal den Standort gegenüber dem Baumarkt an der Augsburger Straße. Diese Prüfung haben wir dem Bezirksbeirat vorgetragen, so wie wir Ihnen auch dieses Prüfungsergebnis gestern früh im UTA vorgetragen haben. Vielleicht können Sie noch mal den Lageplan zeigen, damit das auch klar ist. Dieser Standort ist baurechtlich nicht zulässig. Wir bewegen uns im Außenbereich, und es ist unbeplanter Außenbereich. Und im unbeplanten Außenbereich, auch für temporäre Nutzungen, sind ausschließlich privilegierte landwirtschaftliche Nutzungen zulässig. Wir können - das ist dieser obere Standort, wo B steht, ehemalige Gärtnerei -, wir können diesen Standort nicht genehmigungsfähig machen. Das ist so, auch wenn das nicht jedem einleuchtet, was denn der eigentliche Unterschied zu dem Standort ist, den wir an der Württembergstraße haben. Weil auch das Außenbereich ist. Aber das ist eben beplanter Außenbereich, beplant mit Friedhofserweiterung. Und das ist ein entscheidender baurechtlicher, planungsrechtlicher Unterschied. Nicht ein, das ist der entscheidende planungs- und baurechtliche Unterschied. In einem beplanten Außenbereich können wir eine temporäre Baugenehmigung erhalten. In einem unbeplanten Außenbereich ist dies nicht möglich, wäre es rechtswidrig. Das Regierungspräsidium würde einem solchen Bauantrag nicht zustimmen bzw. eine solche Genehmigung nicht erteilen. Das müssen wir Ihnen einfach sagen.

Darüber hinaus hat der Bezirksbeirat ein Grundstück im Hafen vorgeschlagen (Hafenbahnstraße, Bruckwiesenweg bei den Otto-Konz-Brücken). Das ist die angekreuzte kleinere Fläche hier, diese Fläche ist an die DB Projektbau S 21 vermietet. Und diese Fläche ist auch Gegenstand des Planfeststellungsbeschlusses, sodass wir, selbst wenn wir wollten, gar nicht das Mietverhältnis beenden können, weil die DB einen Anspruch darauf hat, dass man ihr das Grundstück zu marktüblichen Konditionen vermietet. Das heißt, auf dieses Grundstück haben wir, unabhängig von der Eignung, ob man sozusagen zwischen Hafenbahnstraße und Gleisanlagen eine Flüchtlingsunterkunft setzen möchte, keinen Zugriff. Insoweit müssen wir einfach sagen, die zwei Alternativstandorte gehen nicht.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie die Vorgehensweise so mittragen könnten."


Zustimmend äußern sich StR Dr. Reiners (CDU), StR Winter (90/GRÜNE), StR Pfeifer (SPD), StR Adler (SÖS-LINKE-PluS), StRin von Stein (FW) und StR Dr. Oechsner (FDP). Durch StR Prof. Dr. Maier (AfD) wird der Beschlussantrag abgelehnt.



StR Dr. Reiners bittet die Verwaltung, noch den Antrag Nr. 231/2015 zu beantworten. Von ihm wird dieser Antrag kurz erläutert. Danach sagt EBM Föll zu, morgen eine Stellungnahme zu diesem Antrag abzugeben.

An die in der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik besprochene Vorgehensweise zum Standort Feuerbach erinnert StR Winter (Variante 2 mit möglichst umfangreichem Baum-Erhalt). Für seine Fraktionsgemeinschaft erklärt StR Adler, die Verwaltung sei sehr bemüht, den gesetzlichen Auflagen zur Unterbringung der Flüchtlinge nachzukommen. Man sei jedoch der Meinung, dass die Verwaltung gleichzeitig alles tun müsse, um Interessenskonflikte zu minimieren und damit Stimmungsmache gegen Flüchtlinge den Nährboden zu entziehen. Für StRin von Stein ist es wichtig, der Bürgerschaft aufzuzeigen, was rechtlich möglich ist und was nicht. Dies hätten auch die von der Verwaltung vorgenommenen Standortprüfungen zum Ziel. Die Position, dass zu den in der Vorlage angegebenen Kosten auch noch die Betreuungskosten hinzuaddiert gehören, vertritt StR Prof. Dr. Maier. Er lehnt den Standort Wiener Straße kategorisch ab. Ihm gegenüber weist StR Dr. Oechsner darauf hin, dass Betreuungskosten unabhängig von der Unterbringungsart anfallen. Von daher dürften diese nicht auf die Kosten von Systembauten angerechnet werden. Zur Vorgehensweise der Stadt gibt es für diesen Stadtrat keine Alternative.

Am vergangenen Montag, so StR Pfeifer, habe der Bezirksbeirat Vaihingen den von der Verwaltung vorgeschlagenen Standort mit knapper Mehrheit abgelehnt. Dieses Votum habe sich jedoch nicht gegen die Unterbringung von Asylbewerbern gerichtet, sondern gegen Befürchtungen, die sich aus der Gemengelage "zu viele Menschen/zu wenig Freiflächen" ergeben haben. In der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik hätten die vom Bezirksbeirat Vaihingen geäußerten Sorgen zumindest ein Stück weit ausgeräumt werden können. Er bittet, die gestern erfolgten Präzisierungen dem Bezirksbeirat darzulegen. Dies wird vom Vorsitzenden in Form eines exakten Planes zugesagt.

Der Verwaltung wirft StR Adler vor, keine vorausschauende Planung vorzunehmen, obwohl eine weitere Zunahme der Flüchtlingsströme absehbar ist. Die Stadt vergebe Chancen dadurch, dass Ankäufe und Anmietungen von geeigneten Immobilien mit dem Ziel, diese umzunutzen, nicht erfolgten. Er erinnert an nach wie vor große Leerstände von Wohnungen und betont, die Verwaltung verfolge nicht im gebotenen Maß das Instrument einer Zweckentfremdungssatzung. Er fordert die Verwaltung auf, die dazu von seiner Fraktionsgemeinschaft gestellten Anträge aufzugreifen und eine solche Satzung auszuarbeiten. Dies lehnt StRin von Stein ab. Sie befürchtet z. B. durch das Umwidmen von derzeit leer stehenden Einliegerwohnungen einen Stimmungswandel bei der Bevölkerung. Ihres Erachtens sollte bedacht werden, dass bei einer Unterbringungskonzeption mit sehr kleinen dezentralen Einheiten Sozialarbeiter/-innen ihre Betreuungsaufgaben nicht effektiv erledigen können. Auch sie sieht für die Landeshauptstadt keine Alternative zum bisher verfolgten Weg. Zudem spricht sie die Vermutung aus, dass auch seitens der Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS vor drei Jahren daran Kritik geübt worden wäre, wenn an leer stehenden Unterkünften festgehalten worden wäre. Hätte man solche Unterkünfte dann mit großen Familien belegt, hätte deren Räumung aufgrund der jetzigen Bedarfe ebenfalls für Unmut gesorgt.
Eine Bevorratungspolitik in dem von StR Adler geforderten Ausmaß sei illusorisch.

Für StR Prof. Dr. Maier nähren die Beratungen in den Bezirksbeiräten und in den gemeinderätlichen Gremien erheblich die Zweifel an der Richtigkeit des verfolgten Unterbringungskonzepts mit Systembauten. Angesichts der Größe der bereits realisierten und noch geplanten Standorte mit teilweise über 200 Plätzen könne nicht mehr vom Stuttgarter Weg gesprochen werden. Die Befürchtungen des Asylpfarrers, Herrn Baumgarten, dass durch solche Zusammenballungen die Gefahr einer Ghettoisierung entsteht, teile er. Wenn beispielsweise um einen Standort mit drei Systembauten ein Zaun gezogen würde, ergäbe sich ein Lagercharakter. Indem er auf die Standorte Feuerbach und Untertürkheim abhebt, prognostiziert er zunehmende Widerstände der betroffenen Bevölkerung. Auch aus wirtschaftlichen Gründen sollte von der Errichtung weiterer Systembauten abgesehen werden. Die dort getätigten Investitionen seien nach fünf, spätestens nach zehn Jahren verloren. Zurückgegriffen werden sollte durch Anmieten oder durch Kauf auf durchaus vorhandene große Immobilien (z. B. zumindest Teile des Bürgerhospitals, des Olgahospitals, ehemalige BIL-Schule, Eiermann-Campus). Diese stellten auch nach zehn Jahren noch einen Wert dar. Von StR Dr. Oechsner wird die Auffassung vertreten, dass die Systembauten im Einklang mit dem Stuttgarter Weg stehen, sofern eine Verteilung auf die gesamte Stadt stattfindet. Diese Verteilung finde auch statt.

Angesichts der Flüchtlingszahlen, so StR Adler seine Position präzisierend, könne auf Systembauten sicherlich nicht verzichtet werden. Wenn allerdings der aus gutem Grund gewählte Stuttgarter Weg verteidigt werden solle (dezentrale Unterbringung in der Stadt in kleinen Einheiten), komme man bei einer vorausschauenden Planung nicht umhin, in der Stadt nach Bestandsgebäuden zu suchen. EBM Föll habe im Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen bereits darauf hingewiesen, dass wenn Bestandsgebäude zum Verkauf stünden, diese teurer wären als Systembauten. Dies könne zutreffen, aber durch deren Kauf werde die Stadt Eigentümerin bleibender Werte. Beim Thema Zweckentfremdungsabgabe, und damit wendet er sich an StRin von Stein, gehe es nicht um Einliegerwohnungen, sondern um Objekte wie das seit mehreren Jahren leer gestandene Gebäude Haußmannstraße des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes (DPWV). Zwischenzeitlich habe die Bietigheimer Wohnbau dieses Gebäude erworben. Diese Gesellschaft plane dort hochpreisige Eigentumswohnungen. Das Gebäude mit 100 Zimmern wäre umnutzbar gewesen.


Die anschließende Stellungnahme des Vorsitzenden ist nachstehend erneut im überarbeiteten Wortlaut wiedergegeben.

EBM Föll:
"Die Verwaltung ist durchaus dankbar für Alternativvorschläge, die wir prüfen können. Nur muss ich eben sagen, dass wir nicht per se das gewünschte Ergebnis liefern können bei einem solchen Prüfungsauftrag. Als Beispiel die zwei vom Bezirksbeirat Untertürkheim vorgeschlagenen Alternativstandorte - ich kann auch nicht auf Beschluss des Bezirksbeirats Recht beugen. Die Verwaltung kann nicht sagen, das ist ein machbarer Standort, wenn er rechtlich nicht genehmigungsfähig ist. Das muss auch ein Bezirksbeirat akzeptieren, und das müssen auch Bürgerinnen und Bürger akzeptieren.

Wir haben zunächst einmal drei Kriterien. Das ist die Eignung, das ist die Verfügbarkeit, auch die zeitlich klar absehbare Verfügbarkeit. Wir reden ja nicht davon, dass wir irgendwann mal diese Flüchtlingsunterkünfte brauchen, sondern wir brauchen diese jetzt. Im Prinzip sind wir schon zu spät dran. Das dritte Kriterium ist die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit, die wir vorweg abprüfen. Alle drei Kriterien sind k.o.-Kriterien. Wenn ein Standort eines der Kriterien nicht erfüllt, dann brauche ich auch gar nicht tiefergehend weiter einzusteigen.

Wir bemühen uns bei der Standortwahl, möglichst keine Standorte zu wählen, die Projekte der Stadtentwicklung - sei es im Rahmen des Wohnens, der Arbeitsplatzentwicklung und der Unternehmenserweiterungen – so tangieren, dass diese durch Flüchtlingsunterkünfte auf Jahre hinaus blockiert wären. Beispielsweise könnten wir natürlich das Olgahospital stehen lassen. Dort sind jetzt gegenwärtig 140 Flüchtlinge untergebracht. Nur muss Ihnen dann auch klar sein, dann kann dort nicht gebaut werden über viele Jahre, und dort sollen über 200 neue Wohnungen entstehen - im geförderten Wohnungsbau, in Baugemeinschaften, im frei finanzierten Wohnungsbau. Sie legen dann ein wichtiges Projekt der Stadtentwicklung auf lange Zeit lahm. Die Entscheidung ist ja von Ihnen anders getroffen worden. Der Abriss Olgahospital beginnt am 01.09.2015.

Natürlich erfolgt auch eine Zwischennutzung des Bürgerhospitals. Wir haben heute dort eine Flüchtlingsunterkunft mit 220 Plätzen, und wir haben Ihnen ja dargelegt, dass wir interimsweise im Hauptgebäude weitere 250 Flüchtlinge unterbringen. Nur, Herr Prof. Maier, wenn Sie das Areal komplett belegen und von den Kapazitäten her passen da ja 600, 800, 1.000 Flüchtlinge rein, also wenn das nicht die Abkehr vom Stuttgarter Weg ist, wenn das nicht die Ghettobildung ist, dann frage ich mich, was es noch sein soll.

Und wenn Sie den Eiermann-Standort wählen, also mal abgesehen davon, dass die Bestandsgebäude, die unter Denkmalschutz stehen für gerade diese Art der Bebauung, der Bürogebäudebebauung, für eine Umnutzung in Wohnen denkbarst ungeeignet sind abgesehen davon, dass Sie vorher da eine Generalsanierung der Gebäude auch durchführen müssten, dass Sie erheblichste Probleme mit dem Denkmalschutz hätten, die im Grunde gar nicht lösbar sind - wenn der Eiermann-Campus nicht ein abgelegener Standort ist, dann frage ich mich, wo es denn in Stuttgart noch einen abgelegenen Standort gibt. Denn dann definieren Sie sozusagen automatisch, dass es in Stuttgart keine abgelegenen Standorte gibt. Auch hier ist es so, das Grundstück ist für uns nicht verfügbar. Und ich glaube jetzt auch nicht, dass wir jetzt einfach mal den Kaufpreis in zweistelliger Millionenhöhe, so wie die Immobilie steht und liegt, bezahlen sollten, damit wir das in eine vorausschauende Planung dann für Flüchtlingsunterkünfte integrieren können.

Das Konzept der Systembauten, ein wirtschaftliches Konzept. Wir kalkulieren es auf eine zehnjährige Nutzung. Übrigens, das müssen Sie bei jeder spezifischen Investition tun, also wenn Sie es auf eine fünfjährige Nutzung kalkulieren, kommen Sie immer automatisch auf Beträge, auch bei Umbauten von Bestandsgebäuden, die dann völlig unwirtschaftlich sind. Weil wir auch genehmigungsrechtlich die Möglichkeit haben, bis zu 10 Jahre in der temporären Nutzung zu sein. Und das Konzept der Systembauten basiert darauf, dass wir im Prinzip auf Flächen gehen, die ansonsten nicht bebaubar sind, die ansonsten für die Stadtentwicklung nicht zur Verfügung stehen bzw. wenn es bebaubare Flächen sind, dieses Flächen sind, die jetzt nicht gerade zentrale Vorhaben des Wohnungsbaus oder Arbeitsplatz- und Unternehmensentwicklung betreffen.

Im Vergleich zu anderen Städten haben wir bislang die Aufgabe der Flüchtlingsunterbringung gut umgesetzt. Das ist einfach eine nüchterne Feststellung. Schauen Sie mal nach Hamburg. Die bauen aktuell Zelte ohne Ende auf. Ich habe mich am Rande der Eröffnung des Hamburger Fischmarkts mit dem Staatsrat, der dort als Vertreter der Hansestadt Hamburg anwesend war, unterhalten. Hamburg geht jetzt auf Sportflächen, auf Sportplätze. Dort bauen sie Zelte auf, dort bauen sie Behelfsbauten. Aber die Behelfsbauten haben eine ganz andere Qualität als unsere Systembauten. Das muss man auch mal konstatieren. Man könnte aus vielen anderen Städten Beispiele nehmen. Ich finde, wir haben das in Stuttgart bislang gut gemacht. Dass das nicht völlig reibungslos läuft, also meine Damen und Herren, ich bitte Sie, also diese Erwartung habe ich nun nicht, dass es völlig reibungslos läuft. Weil ich durchaus verstehen kann, Veränderung und wenn ein Standort für eine Flüchtlingsunterkunft in der Nachbarschaft ausgewiesen wird, ist es für die umliegend Wohnenden eine Veränderung, Veränderungen führen bei vielen Menschen zunächst einmal zur Sorge. Aber viel entscheidender ist, wenn die Unterkunft in Betrieb geht, wie entwickelt sich denn dann das Verhältnis von denjenigen, die in der Unterkunft leben und denjenigen, die die Nachbarn der Unterkunft sind. Und da muss ich ehrlicherweise sagen, da gibt es viele sehr positive Beispiele, auch und gerade an Standorten, die bei der Beschlussfassung höchst umstritten waren (z.B.. Standort Schelmenäcker). Das ist auch höchst erfreulich. Das zeigt, dass trotz der Sorgen, die die Nachbarn haben, durchaus eine Willkommenskultur als innere Haltung da ist. Ich glaube, gerade die Ehrenamtlichen leisten da auch einen großen, großen Beitrag, dass es eben nicht dann, wenn die Unterkünfte bewohnt sind, zu diesen Spannungen kommt. Aber natürlich auch die Hauptamtlichen, die in der Betreuung tätig sind.

Von daher will ich auch den Bezirksbeiräten sagen: Wir reden über elf Standorte. Es hat im Prinzip zwei Ablehnungen gegeben. Eine Ablehnung in Vaihingen, weil man lieber nur zwei statt drei Systembauten hätte. Aber das impliziert ja explizit, dass man den Standort grundsätzlich akzeptiert. Übrigens, so ist auch der Feuerbacher Beschluss. Da hat man ja auch gesagt, lieber nur zwei als drei Systembauten, und verschiebt es ein bisschen in Richtung Beachvolleyballfeld. Das ist jetzt mal meine Formulierung. Aber das sagt ja auch, dass der Standort damit grundsätzlich akzeptiert ist. Weil jedem auch im Feuerbacher Bezirksbeirat klar war, dass die Verschiebung nicht so weit gehen kann, dass der überwiegende Teil des verpachteten Gartenlands erhalten werden kann. Und die übrigen Bezirksbeiräte haben mehrheitlich mit großen Mehrheiten, zum Teil einstimmig auch, zugestimmt. Das finde ich ganz außerordentlich erfreulich und auch verantwortungsbewusst von den Bezirksbeiräten, weil das keine einfachen Entscheidungen vor Ort sind. Das ist doch klar. Und deswegen sind wir da durchaus froh, dass die Bezirksbeiräte so damit umgehen.

Übrigens ist es ja auch nicht so, dass wir in früheren Tranchen nicht im Einzelfall auch Ablehnungen gehabt hätten. Das ist ja jetzt nicht erstmalig der Fall, sondern wir hatten auch in früheren Tranchen Ablehnungen. Ich nenne ein Beispiel, die Unterkunft, die wir in Zazenhausen haben, hat der Bezirksbeirat Zuffenhausen mehrheitlich abgelehnt. Umso erfreulicher finde ich, dass der Bezirksbeirat Zuffenhausen der Unterkunft, dem Standortvorschlag in der Schwieberdinger Straße jetzt mehrheitlich zugestimmt hat. Also auch dort entwickeln sich die Dinge, glaube ich, durchaus jetzt in eine positive Richtung.

Abschließend noch zu dem Thema Bestandsgebäude. Es ist ja nicht so, dass wir nicht in Bestandsgebäude gehen. Und wir haben ja auch eine Vielzahl von Bestandsgebäuden unter den bestehenden Unterkünften. Wenn Sie beispielsweise an die Arthurstraße in Stuttgart-Rohr denken, ein Bestandsgebäude, das wir angemietet haben. Wenn Sie an die Katharinenstraße in Stuttgart-Mitte denken, ein Bestand, den wir angemietet haben. Nur will ich auch ausdrücklich sagen, Bestand für eine Flüchtlingsunterkunft nutzbar und genehmigungsfähig zu machen, ist oft das Komplizierteste und Langwierigste, was es gibt. Die Katharinenstraße beispielsweise haben Sie im Rahmen der Tranche 2 beschlossen. In Betrieb geht diese Unterkunft Anfang nächsten Jahres, weil wir erhebliche Schwierigkeiten in der Umsetzung hatten, in der Genehmigungsfähigkeit dessen, was eben an baurechtlichen Anforderungen an solche Unterkünfte gestellt werden muss. Wir prüfen auch ergebnisoffen die Anmietung oder auch den Erwerb von Bestandsgebäuden. Es ist nicht so, dass wir da Nein sagen. Nur, es ist da eben auch nicht sehr viel auf dem Markt, Und zum Teil gibt es Angebote auf dem Markt, da kann ich nur sagen Abzocke. So was kann man auch nicht mit öffentlichem Geld machen. Die letzten Bruchbuden, die Sie da zum Teil angeboten bekommen, und dann wird Ihnen ein Mietpreis möbliert für 30 €/m² vorgeschlagen. Nur um Ihnen auch mal die Realität aufzuzeigen. Das findet eben auch statt. Aber das machen wir sehr bewusst nicht. Wir mieten oder erwerben auch gerne kleinere Standorte, auch da sind wir in keiner Weise fixiert. Nur muss ich Ihnen natürlich auch in aller Offenheit sagen, wenn wir bis Jahresende 2016 4.000 zusätzliche Unterkunftsplätze schaffen müssen, und wenn ich jetzt mal sage, wir wollen das in kleinen Einheiten tun, die im Durchschnitt 50 Plätze haben, dann bräuchten wir 80 solcher Standorte, die im Durchschnitt 50 Plätze haben. Das kriegen wir einfach nicht, das ist nicht verfügbar. Das ist nicht eine Frage des Willens, sondern eine Frage der Realität.

Die Einwohnerzahl der Stadt nimmt ja auch, unabhängig von der Thematik der Flüchtlingsunterkünfte, zu. Wir haben erfreulicherweise eine positive Einwohnerentwicklung. Wir haben auch übrigens andere Bedarfsgruppen, für die wir Unterkünfte brauchen, wo wir als Stadt genauso in der Verpflichtung stehen wie bei Flüchtlingen. Sodass wir das eben nicht in Gänze in durchaus wünschenswerten kleineren Einheiten hinbekommen, sondern wir müssen, und auch da haben wir uns eine Grenze gesetzt, die weit unterhalb dem liegt, was andere Städte tun, dass wir sagen, wir wollen keine dauerhaften Standorte, die mehr als 250 Unterkunftsplätze haben.

Wenn Sie beispielsweise nach München gehen, dort finden Sie ganz andere Konzentrationen mit ganz anderen Zahlen. Und in vielen anderen Städten auch. Von daher, glaube ich, ist der Weg, den wir eingeschlagen haben, richtig, und ich bin Ihnen auch dankbar, dass Sie in einem hohen Maß auch Zustimmung signalisiert haben. Wenn Sie einverstanden sind, dann würden wir jetzt in die Beschlussfassung kommen, wobei ich hinzufüge, den Standort Untertürkheim stellen wir zurück. Aber wenn Sie einverstanden sind, würden wir das nicht mehr erneut vorberaten im VA, sondern dann am 29.07. über den Standort Untertürkheim isoliert im Gemeinderat entscheiden. Wir würden Ihnen natürlich des Vorberatungsergebnis der zweiten Sitzung des Bezirksbeirats Untertürkheim zukommen lassen. Aus Vereinfachungsgründen würde ich jetzt nicht die Vorlage, auch was die ganzen Finanzthemen anbelangt, abändern, weil der Standort Untertürkheim jetzt zurückgestellt wird, sondern ich gehe mal davon aus, dass wir das so belassen können und lediglich die Standortentscheidung unter Ziffer 1.1 zurückstellen.!

Dann darf ich Sie fragen, wer mit der Zurückstellung des Standorts Untertürkheim der ergänzten GRDrs 423/2015 in der Vorberatung zustimmt, also wer der Vorlage zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. 16. Gegenstimmen: 1. Enthaltungen: keine. Dann so mit großer Mehrheit vorberaten. Ich darf mich ganz herzlich bei Ihnen bedanken."


Nachdem sich gegen die von EBM Föll dargelegte Vorgehensweise zum Standort Untertürkheim keine Einwendungen ergeben, stellt er fest:

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