Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz:
4530/00
GRDrs
372/2012
Stuttgart,
06/21/2012
Begleiteter Umgang -
für Familien in Trennungs- und Scheidungssituationen
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
16.07.2012
18.07.2012
Beschlußantrag:
Der Trägerschaft für eine neue Gruppe des Angebots Begleiteter Umgang wird dem anerkannten Träger der Jugendhilfe Haus der Familie übertragen.
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2012/2013 hat der Gemeinderat finanzielle Hilfen in Höhe von 24.500,00 € für die Erweiterung des Angebots um eine dritte Gruppe beschlossen.
Der Ausbau um eine weitere Gruppe begründet sich daher, da davon auszugehen ist, dass die Trennungs- und Scheidungsfälle weiter zunehmen werden. Schon jetzt gibt es in Stuttgart lange Wartezeiten für den Begleiteten Umgang. Aktuell wird das Angebot im Mehrgenerationenhaus Stuttgart-West vom Eltern-Kind-Zentrum (EKiZ) Stuttgart-West e.V. und vom Deutschen Kinderschutzbund Ortsverband Stuttgart mit jeweils einer Gruppe durchgeführt.
Die Verwaltung hat vorgeschlagen eine dritte Gruppe in Bad Cannstatt zu verorten, um eine dezentrale und wohnortnahe Versorgung zu gewährleisten. Darüber hinaus ermöglicht dies eine enge Kooperation mit dem Familiengericht in Bad Cannstatt.
Das Haus der Familie hat, in Abstimmung mit dem Jugendamt, eine Konzeption zur Durchführung des Angebots vorgelegt, die eine gute Grundlage für eine qualitätvolle Entwicklung und Umsetzung des Angebots schafft.
Die Verwaltung empfiehlt, die Trägerschaft für die weitere Gruppe dem Haus der Familie zu übertragen.
Das Stadtteil- und Familienzentrum im CANN, in Trägerschaft des Haus der Familie, befindet sich seit 2 Jahren in Bad Cannstatt. Dort werden Eltern und Kindern sowie den Nachbarn Kurse, offene Treffangebote und ein kinderfreundliches Nachbarschaftscafé angeboten. Das Familienzentrum wird von Eltern mit ihren Kindern aus Bad Cannstatt, den Neckarvororten, Stuttgart-Ost und darüber hinaus gut angenommen und besucht. Der Träger ist mit anderen Einrichtungen und Institutionen in Stuttgart gut vernetzt.
Eltern, die in das Stadtteil- und Familienzentrum kommen, um dort den Begleiteten Umgang in Anspruch zu nehmen, bietet sich die Möglichkeit, über den Begleiteten Umgang hinaus mit anderen Eltern und ihren Kindern in Kontakt zu kommen oder die Angebote des Hauses kennen zu lernen. Das CANN befindet sich direkt am Bahnhof von Bad Cannstatt und kann somit von Eltern und Kindern bequem mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreicht werden.
Zwischen dem Haus der Familie im CANN, den Beratungszentren Bad Cannstatt, S-Ost und Neckarvororte bestehen bereits gute Kooperationen. Die Beratungszentren sind mit dem Familiengericht in engen Kontakt. Damit ist die Vorraussetzung für einen erfolgreichen Verlauf des Begleiteten Umgangs gegeben, denn gerade bei diesem Angebot ist Vernetzung und Kooperation unabdingbar.
Der Träger Haus der Familie wurde 1917 gegründet und beschäftigt derzeit 12 pädagogische Mitarbeiterinnen. Die jahrzehntelange Erfahrung und die gute Qualität in der Arbeit mit Familien sowie die bedarfsgerechte Lage der Einrichtung im östlichen Stadtgebiet sind für die Sozialverwaltung wichtige Argumente, den Begleiteten Umgang mit dem Träger Haus der Familie auszubauen.
Finanzielle Auswirkungen
Die finanziellen Mittel für das Angebot in Höhe von 24.500,00 € sind im Haushalt vorhanden.
Beteiligte Stellen
Das Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet.
Vorliegende Anträge/Anfragen
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Erledigte Anträge/Anfragen
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Isabel Fezer
Bürgermeisterin
Anlagen
- Anlage 1: Konzeption Begleiteter Umgang Träger Haus der Familie
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Anlage 1 der GRDrs 372_2012.doc