Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
489
19
Verhandlung
Drucksache:
831/2019
GZ:
WFB
Sitzungstermin:
16.10.2019
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BM Fuhrmann
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
fr
Betreff:
Beteiligungsbericht 2018 der
Landeshauptstadt Stuttgart
Vorgang: Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 16.10.2019, öffentlich, Nr. 121
Ergebnis: Kenntnisnahme
Beratungsunterlage ist die Mitteilungsvorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 09.09.2019, GRDrs 831/2019.
Der Antrag Nr. 309/2019 vom 14.10.2019 der SPD-Gemeinderatsfraktion ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
Ein Exemplar des Beteiligungsberichts 2018, die Anlage der Mitteilungsvorlage, befindet sich bei den Akten der Hauptaktei.
Bezogen auf die Antragsziffer 1 "Die Verwaltung legt dem Gemeinderat bis spätestens 31.03.2020 einen Vorschlag vor, wie die Selbstverpflichtung auf Punkt 1.3.1 des Public Corporate Governance-Kodex umgesetzt werden kann, nach der 'die Verwaltungsspitze und der Gemeinderat als Gesellschafter auf der Basis des Unternehmensgegenstands grundsätzliche strategische Zielvorgaben für die Gesellschaft definieren' sollen", teilt BM
Fuhrmann
mit, das Beantragte könne die Verwaltung bis zum 30.03.2020 nicht vorlegen. Seiner Bitte, eine zusätzliche Woche Zeit zu erhalten, kommt StR
Körner
(SPD) nach. Im Beteiligungsbericht 2018, so StR Körner anschließend, sei ja der Public Corporate Governance-Kodex enthalten. Unter anderem besage dieser Kodex, dass sich die Verwaltung und der Gemeinderat verpflichteten, strategische Zielvorstellungen für die Beteiligungsunternehmen zu formulieren. Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) habe dazu in seinem letzten Prüfbericht erklärt, dies müsse eigentlich umgesetzt werden. In der sich damals ergebenden Diskussion mit dem damaligen Ersten Bürgermeister Föll habe dieser dies im Zusammenhang mit der Behandlung des Beteiligungsberichts 2018 als möglich erachtet.
Anschließend stellt BM
Fuhrmann
fest:
Der Verwaltungsausschuss hat von der GRDrs 831/2019
Kenntnis genommen
.
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