Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 1337/2011
Stuttgart,
12/04/2011



Bildungs- und Teilhabepaket
Umsetzung in Stuttgart




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Einbringung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
öffentlich
05.12.2011
14.12.2011
15.12.2011



Beschlußantrag:

1. Vom Gesamtkonzept zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets in Stuttgart wird zustimmend Kenntnis genommen.

2. Die Bonuscard bleibt das Zugangsinstrument zu den Teilleistungen Mittagessen und Ausflüge und wird zur Abgrenzung der Kostenträgerschaft entsprechend gekennzeichnet.

3. Bonuscard-Inhaber, die nicht bildungs- und teilhabeberechtigt sind, werden bei den gemeinsamen Mittagessen in Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie bei den eintägigen Ausflügen und bei der Schulwoche im Waldheim im Rahmen freiwilliger Leistungen den BuT-Berechtigten gleichgestellt.

Ergänzend wird auf die Fachvorlagen des Referats SJG (GRDrs 1258/2011) und des Referats KBS (GRDrs 1267/2011) verwiesen, die die notwendigen Änderungen im Rahmen der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets beim Mittagessen, bei der Schülerbeförderung, beim Bonuscard-Budget und bei den Klassenfahrten enthalten.


4. Vom zusätzlichen Stellenbedarf

im Teilstellenplan des Jobcenters Stuttgart

1,00 Stelle in EG 8, für Abrechnung Mittagessen, Ausflüge
1,00 Stelle in EG 9, für Beratung und Antragsbearbeitung


im Teilstellenplan des Schulverwaltungsamts

0,50 Stelle in A 11, für Koordination und Steuerung
0,50 Stelle in A 9M, für Abrechnung Essensgeld

im Teilstellenplan des Sozialamts

zeitlich befristet zwischen Oktober und März eines jeden Jahres zusätzliches Personal im Umfang von 100 % Stellenkapazitäten in EG 8 um Spitzenbelastungen bei der Bearbeitung von Familien- und Bonuscard personell abdecken zu können

wird Kenntnis genommen (Anlage 2). Über die Stellenschaffungen und Ermächtigungen zur Beschäftigung außerhalb des Stellenplans wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2012/2013 entschieden.


Begründung:


I. Ausgangssituation

Die Verwaltung wurde mit der GRDrs 235/2011 beauftragt, ein Gesamtkonzept zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets unter Einbeziehung der bestehenden Strukturen - Stuttgarter Netze für alle Kinder, Bonuscard, Familiencard - zur Entscheidung vorzulegen.

Voraussetzungen für die Erstellung des Konzeptes waren erforderliche Klarstellungen insbesondere zu Abrechnungsfragen auf der Bundes- und Landesebene, die erst im Oktober und Anfang November 2011 erfolgt sind.

Zur konkreten Umsetzung wurde zum 1. September 2011 beim Jobcenter ein zentrales BuT-Team eingerichtet. Das Team besteht aktuell aus einer Sachgebietsleitung, zwei Sachbearbeitern zur Abrechnung und vier Leistungsgewährern. Die ca. 330 Anträge aus dem Bereich SGB XII und AsylbLG werden im Sozialamt bearbeitet.


Antragsquote

potentiell Anspruchsberechtigte
Zahl der Kinder, die mindestens 1 Antrag gestellt haben
SGB II
12.700
9.600
Wohngeld / KIZ
3.700
2.000
SGB XII / AsylbLG
110 / 220
k.A. möglich
ca. 16.730
ca. 11.600

Die Antragsquote liegt in Stuttgart bei ca. 70%. Eine Umfrage des Deutschen Städtetags Mitte Oktober in rund 80 Städten ergab eine bundesweite Quote in Höhe von 44 %. In Baden-Württemberg liegt die Antragsquote im Durchschnitt der acht Stadtkreise, die sich an dieser Umfrage beteiligt haben, bei 42 %.

Von den ca. 16.730 potentiell anspruchsberechtigten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen haben bis zum 10. November 2011 ca. 11.600 einen Antrag auf mindestens eine der Leistungen des BuT-Pakets gestellt. Diese Zahl berücksichtigt auch die Berechtigten, die über die Bonuscard das Mittagessen zu 1,00 Euro bezogen bzw. kostenfrei an einem Ausflug teilgenommen haben.

Bewilligte Leistungen

Teilleistung
Stand: 10.11.2011
Mittagessen
ca. 1.294.500 €
Schulbedarf
430.000,00 €
Schülerbeförderung
420.000,00 €
Teilhabe
330.000,00 €
Ausflüge ohne BC
51.000,00 €
Klassenfahrten
61.200,00 €
Lernförderung
48.000,00 €
Summe
2.634.700,00 €

Bis Mitte November wurden Leistungen für ca. 2,6 Mio. Euro bewilligt bzw. abgerufen. Beim Mittagessen sind 390.000 Essen von Kindern mit Bonuscard in den Kindertageseinrichtungen und 165.000 Essen in den Schulen berücksichtigt.

Bei den Teilhabeleistungen wurden im Rahmen einer Übergangsregelung 170.000,00 Euro abweichend vom Sachleistungsprinzip direkt an die Berechtigten überwiesen. 160.000,00 Euro wurden zur Aufladung auf die Teilhabe-Börse der FamilienCard bewilligt. Bei den Ausflügen wird sich ab 2012 ein deutlich höherer Betrag ergeben, wenn die Schulen die Ausflugskosten erstmals direkt mit dem Jobcenter abrechnen werden.


II. Bonuscard als Zugangsinstrument

Die im Vergleich zu anderen Kommunen deutlich höhere Inanspruchnahme ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass das Ein-Euro-Essen im Januar 2009 für Kinder mit Bonuscard an städtischen Schulen, die ein gemeinsames Mittagessen im schulischem Rahmen anbieten, ausgeweitet wurde (siehe GRDrs 746/2008 „Stuttgarter Netzte für alle Kinder“). Bei der Umsetzung des BuT-Pakets kann damit auf bestehende Strukturen und bekannte Verfahrensabläufe aufgebaut werden.

Die Bonuscard ermöglicht den Berechtigten unter Berücksichtigung des Sachleistungsprinzips bei den Leistungen Mittagessen und Ausflüge den denkbar einfachsten Zugang.

Am 24. Oktober 2011 hat die Bund-/Länderarbeitsgruppe beschlossen, dass Anträge auch mündlich bzw. konkludent (z. B. durch Vorlage der Bonuscard) gestellt werden können. Die Leistung kann auch ohne Bescheid erbracht werden. Voraussetzung ist allerdings, dass dies über Listen dokumentiert wird. Damit wird die Bonuscard zu einem auch auf Bundesebene anerkannten Zugangsinstrument.

Alle Leistungsberechtigten im SGB II, SGB XII, AsylbLG und „Schwellenhaushalte“, die die Einkommensgrenze nicht überschreiten, erhalten die Bonuscard. Bezieher von Wohngeld und Kinderzuschlag erhalten zwar überwiegend auch eine Bonuscard, letztlich hängt die Bezugsberechtigung jedoch von der in GRDrs 746/2008 definierten Einkommensgrenze ab.

Ab 2013 gleicht der Bund die Kosten für die Leistungsgruppen SGB II, Wohngeld (WG) und Kinderzuschlag (KIZ) über die Erhöhung der Beteiligungsquote bei den Kosten der Unterkunft aus. Hierfür werden die BuT-Gesamtausgaben für SGB II/WG/KIZ des Jahres 2012 zugrunde gelegt. Diese müssen daher ab 2012 exakt erfasst werden.

Die BuT-Kosten für die Leistungsgruppen SGB XII und AsylbLG werden dagegen durch eine sukzessive Übernahme der Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ausgeglichen. Die Aufwendungen für Schwellenhaushalte ohne BuT-An-spruch trägt die Landeshauptstadt als freiwillige Leistung.


III. Schwellenhaushalte ohne BuT-Berechtigung

Ca. 2.500 Kinder und Jugendlichen gehören Schwellenhaushalten ohne BuT-Berech-tigung an.

Schwellenhaushalten ohne BuT-Berechtigung bleibt das gesamte Leistungsspektrum der Bonuscard und FamilienCard erhalten. Neben dem Mittagessen für 1,00 Euro an Schulen, in Kindertagesstätten und der Kindertagespflege, erhalten sie auch weiterhin die Schulbeihilfe in Höhe von 50,00 Euro pro Schuljahr.

Bei den Ausflügen und der Schulwoche im Waldheim sind sie den BuT-Berechtigten ebenfalls gleichgestellt.


IV. Schülerbeförderung

Scool-Abo
2011
2012
Grundpreis 47,05 48,10
abzgl. vereinbarter Zuschuss - 10,80 - 10,80
abzgl. Eigenanteil aus Regelbedarf- 12,00 - 12,00
BuT-Leistung 24,25 25,30

Für ca. 10.000 Schüler, die potentiell berechtigt sind, können im Rahmen des Bildungspakets die tatsächlichen Aufwendungen für die Schülerbeförderung abgerechnet werden. In 2011 wurden insgesamt 4.423 Anträge bewilligt und 420.000 Euro direkt an die Berechtigten ausbezahlt.



In der Regel nutzen die Schüler das attraktive Scool-Abo mit Netzwirkung, das zusammen mit den Landkreisen Böblingen, Ludwigsburg, Esslingen, Rems-Murr-Kreis und der VVS angeboten wird.

Die Rahmenvereinbarung vom 03.03.2000 zwischen den vier Landkreisen und der Landeshauptstadt Stuttgart regelt, dass „alle nach der jeweiligen Schülerbeförderungssatzung berechtigten Schüler bei der Teilnahme am Scool-Abo-Verfahren die Möglichkeit des Erwerbs einer Monatskarte mit Netzwirkung für den Freizeitverkehr haben“. Die Landkreise haben sich am 08.11.2011 in einer gemeinsamen Besprechung bei der VVS darauf festgelegt, die BuT-Berechtigten in ihren Schülerbeförderungssatzungen zu belassen. Damit behalten diese weiterhin einen Anspruch auf das Scool-Abo mit Netzwirkung.

Die Rahmenvereinbarung enthält weiter die Absprache, dass die Vertragspartner einen Zuschuss zum Scool-Abo in Höhe von 10,80 Euro an die VVS entrichten. Die Kommunen erhalten hierfür z. T. Mittel nach dem Finanzausgleichsgesetz. Im Rahmen der BuT-Leistungen gilt dieser Zuschuss als ein Zuschuss Dritter, der bedarfsmindernd zu berücksichtigen ist (vgl. § 28 IV SGB II).

Soweit es der leistungsberechtigten Person zumutbar ist, ist ein Teil der Aufwendungen aus dem Regelbedarf zu bestreiten. Der Regelbedarf enthält für individuelle Fahrten je nach Regelbedarfshöhe zwischen 13,17 Euro und 22,92 Euro. Das Jobcenter rechnet den Berechtigten einen Eigenanteil in Höhe von 12,00 Euro an, da diese ab 12:00 Uhr das gesamte Netz für private Fahrten nutzen können.

Die Schülerbeförderungssatzung der Landeshauptstadt bedarf keiner Änderung.

Stuttgarter Schüler an Stuttgarter Schulen erhalten für die Schülermonatskarte zusätzlich den sogenannten Schülerbonus in Höhe von 3,00 Euro monatlich. BuT-Berechtigte erhalten bereits die Kosten für die Schülerbeförderung bis auf einen evtl. Eigenanteil ersetzt und können daher künftig von dieser Regelung ausgenommen werden, siehe Fachvorlage des Referats KBS (GRDrs 1267/2011). Das Jobcenter übernimmt künftig damit für BuT-Berechtigte die Kosten für das Scool-Abo abzüglich der 10,80 Euro nach der Rahmenvereinbarung und dem Eigenanteil von 12,00 Euro.

Für alle anderen Stuttgarter Schüler an Stuttgarter Schulen gelten die bisherigen Regelungen zum Schülerbonus und das Abrechnungsverfahren zwischen SSB und Schulverwaltungsamt.

Anfang 2012 wird es erste Gespräche zwischen VVS und den beteiligten Landkreisen und der Stadt zur Ausweitung der Netzwirkung vor 12:00 Uhr geben. Damit wären für alle Schüler mit Scool-Abo die Fahrtkosten für Ausflüge bereits abgedeckt und müssten von den Schulen nicht mehr aufwändig abgerechnet werden. Mit einer evtl. Umsetzung ist frühestens in 2013 zu rechnen.


V. Mittagessen

Im Rahmen der BuT-Leistungen werden bei Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung die entstehenden Mehraufwendungen berücksichtigt. Für Schüler gilt dies unter der Voraussetzung, dass die Mittagsverpflegung in schulischer Verantwortung angeboten wird. Pro Essen ist ein Eigenanteil in Höhe von 1,00 Euro selbst zu tragen.

- Kindertageseinrichtungen

Rund 2.500 Kinder mit Bonuscard erhalten in städtischen Kindertages-einrichtungen 11 Monate im Jahr an 20 Tagen ein Mittagessen. Davon sind 500 Kinder aus Schwellenhaushalten ohne BuT-Anspruch.

Über die BuT-Regelungen wird die Differenz zwischen dem tatsächlich zu zahlenden Preis und dem Eigenanteil in Höhe von 1,00 Euro übernommen. Das Jugendamt hat auf Grundlage der Kostenrechnung 2010 tatsächliche Kosten von 6,24 Euro pro Essen für die Einrichtungen in städtischer Trägerschaft ermittelt. Aufgrund unterschiedlicher Preisstrukturen in den Einrichtungen wird ein Durchschnittspreis zugrundegelegt. Daraus resultieren Mehrerträge beim Jugendamt in Höhe von 2,3 Mio Euro.

Für nicht bildungs- und teilhabeberechtigte Kinder beträgt der Essenspreis maximal 3,25 Euro. Für die Schwellenhaushalte ohne BuT-Anspruch bleibt es bei den bisherigen Regelungen.

Die notwendige Änderung der Satzung über die Benutzung von städtischen Tageseinrichtungen für Kinder erfolgt mit GRDrs 1258/2011 (Jugendamt).

Die Kosten für das gemeinschaftliche Mittagessen in Kindertageseinrichtungen freier Träger sowie Mittagessen im Rahmen einer Kindertagespflege werden für BuT-Berechtigte direkt zwischen Träger bzw. Tagespflegeperson und Jobcenter abgerechnet. Zukünftig entfallen hier aufgrund der BuT-Berechtigung städtische Freiwilligkeitsleistungen in Höhe von ca. 560.000 € (250.000 Essen x 2,25 Euro). Auch beim Essensgeldzuschuss für Mittagessen in Kindertageseinrichtungen freier Träger ergeben sich Wenigerausgaben in Höhe von 270.000 Euro (250.000 Essen x 1,10 Euro), s.a.GRDrs 1360/2011 „Regelungen für Kinder mit Bonus-/Familiencard-Berechtigung in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung in freier Trägerschaft“.

Wie viele Kinder in Tagespflege ein Mittagessen erhalten und für welche Kosten, ist der Verwaltung nicht bekannt, da diese Angaben für die Finanzierung von Tages-pflegeverhältnissen – bislang - nicht relevant war.

Der Bund beteiligt sich zusätzlich, befristet bis zum 31.12.2013, in Höhe von 900.000 Euro an den Mittagessen in den Horten und an den Kosten der Schulsozialarbeit.


- Schulen

Von den ca. 220 Schulen in städtischer Trägerschaft bieten aktuell rund 130 Schulen ein gemeinsames Mittagessen an. Im Schuljahr 2009/2010 wurden beim Schulverwaltungsamt ca. 160.000 Essen von Bonuscard-Berechtigten abgerechnet.

Schüler mit BuT-Anspruch tragen auch künftig pro Essen einen Eigenanteil in Höhe von 1,00 Euro. Der Leistungsanbieter erhält über die BuT-Regelungen die Differenz zwischen dem tatsächlich zu zahlenden Preis und dem Eigenanteil i.H.v. 1,00 Euro. Für die Abrechnung nach den BuT-Regelungen mit dem Bund legt das Schulverwaltungsamt die durchschnittlichen tatsächlichen Kosten zugrunde.


Für die Schwellenhaushalte ohne BuT-Anspruch bleibt es bei den bisherigen Regelungen.
Auf die Fachvorlage des Referats KBS (GRDrs 1267/2011) wird verwiesen.

Schulen in freier Trägerschaft rechnen Kosten für gemeinschaftliches Mittagessen direkt mit dem Jobcenter ab.



VI. Ausflüge

Schüler und Kinder in Kindertageseinrichtungen können durch Vorlage der Bonuscard kostenfrei an Ausflügen teilnehmen. Auf diese Leistungen besteht ein Individualanspruch, der grundsätzlich durch den kommunalen Träger der BuT-Leistungen sicher zu stellen ist. Insofern entlastet dieser Anspruch das weiterhin zur Verfügung stehende frei verfügbare Budget, für das städtische Schulen pro Kind mit Bonuscard 50 Euro und Kindertageseinrichtungen jeweils 100 Euro erhalten, in Höhe von ca. 40.000 Euro.

Schulen und Kindertageseinrichtungen anderer Träger rechnen ebenfalls direkt mit dem Jobcenter ab.

Soweit Eltern im Einzelfall die Kosten für einen Ausflug selbst bezahlt haben, kann das Jobcenter auf Nachweis die verauslagten Aufwendungen erstatten.


VII. Klassenfahrten

Auf die tatsächlichen Kosten für mehrtägige Klassenfahrten bestand bereits vor Einführung des Bildungspakets im SGB II und SGB XIII ein Anspruch. Neu ist, dass im Rahmen des Sachleistungsprinzips die Kosten direkt zwischen Jobcenter und Schule abgerechnet werden und dass auch Empfänger von Wohngeld und Kinderzuschlag Anspruch auf diese Leistung haben. In Einzelfällen kann das Jobcenter den Eltern auf Nachweis die Kosten erstatten, wenn diese in Vorleistung gegangen sind. Auch Kinder, die Kindertageseinrichtungen besuchen, können über das Bildungspaket kostenfrei an mehrtägigen Unternehmungen der Einrichtung teilnehmen.

Schwellenhaushalte ohne BuT-Anspruch können über das frei verfügbare Budget der Schule unterstützt werden bzw. die Freiwilligkeitsleistung der FamilienCard in Höhe von 60,00 Euro p.a. einsetzen.

Die Schulwoche im Waldheim ist eine mehrtägige Klassenfahrt im Sinne des Bildungspakets. Bisher bezahlen Bonuscard-Inhaber hierfür 21 Euro. Seit Januar 2011 haben BuT-Berechtigte Anspruch auf eine kostenfreie Teilnahme. Im Übrigen wird auf die Fachvorlage GRDrs 1267/2011 verwiesen.


VIII. Schulbedarf

Für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf erhalten Schüler und Schülerinnen eine Geldleistung in Höhe von 70 Euro zum 1. August und 30 Euro zum 1. Februar eines Jahres.


Neu ist die Aufteilung auf zwei Auszahlungstermine und dass auch Wohngeld- und Kinderzuschlagsempfänger nun Anspruch auf diese Leistung haben. Damit wird der Etat für die Schulbeihilfe der Stadt durch das Bildungs- und Teilhabepaket künftig um ca. 75.000 Euro entlastet. In 2010 erhielten 3.500 Schüler die freiwillige Schulbeihilfe, 2011 noch ca. 2.000 Schüler.

Schüler von Schwellenhaushalten ohne BuT-Anspruch erhalten weiterhin die Schulbeihilfe in Höhe von 50 Euro als freiwillige Leistung.


IX. Lernförderung

Lernförderung wird hauptsächlich unter den folgenden zwei Voraussetzungen gewährt:

- sie muss notwendig sein um das Lernziel, also i.d.R. die Versetzung bzw. den Abschluss, zu erreichen

und

- es muss sich um eine außerschulische Lernförderung handeln, d. h. die Schule selbst bietet die im Einzelfall notwendige Förderung nicht an.

Aufgrund dieser beiden Voraussetzungen ist die Lernförderung bundesweit die Leistung des Bildungspakets, die am wenigsten zum Tragen kommt. Das Jobcenter hat in 2011 für Lernförderung ca. 48.000 Euro ausbezahlt.

Die Lernförderung wird beim Jobcenter bzw. Sozialamt beantragt. Mit dem Antrag ist eine Bescheinigung des Lehrers, der u. a. die Notwendigkeit bestätigt, einzureichen. Das Jobcenter rechnet die Kosten direkt mit dem Leistungsanbieter ab. Im Einzelfall, wenn die Eltern mit guten Gründen in Vorleistung gegangen sind, kann das Jobcenter die Kosten, auf Nachweis, an die Eltern erstatten.

Angebote von Fördervereinen stellen i.d.R. eine außerschulische Lernförderung dar. Die beteiligten Ämter beraten die Schulen entsprechend.


X. Teilhabe

Die Teilhabeleistungen sind für angeleitete Aktivitäten in Sportvereinen, Musikschulen oder für sonstige künstlerische Aktivitäten sowie Freizeiten gedacht. Sie werden in Höhe von monatlich 10 Euro gewährt und auf die Teilhabe-Börse der FamilienCard aufgebucht. I.d.R. sind dies im SGB II 60 Euro für den Regelbewilligungszeitraum von 6 Monaten. Erhält ein Kind ganzjährig Sozialleistungen, stehen ihm somit pro Jahr 120 Euro an Teilhabeleistungen zur Verfügung. Hinzu kommen 60 Euro als Freiwilligkeitsleistungen für FamilienCard-Berechtigte.

Der bisherige Leistungsumfang der Bonuscard und FamilienCard soll grundsätzlich beibehalten werden. In Anlage 1 ist der Umfang der jeweiligen Leistung nach dem BuT-Paket, der Bonuscard und der FamilienCard im Rahmen einer Synopse dargestellt.

Bei den Waldheim-Ferien in Stuttgart sind Bonuscard-berechtigte Kinder auch künftig von den Beiträgen befreit.

Mit dem Sportkreis wurde Anfang November 2011 verabredet, dass die Sportvereine darauf hin wirken, dass Vereinsbeiträge zu Jahresbeginn grundsätzlich von der Teilhabebörse der FamilienCard abgebucht werden und damit für BuT-Berechtigte i.d.R. kein Lastschrifteinzugsverfahren notwendig wird. Die Sportvereine verwenden entweder eigene Terminals oder die Berechtigten können die Beiträge über eine Angebotsnummer bei den Terminals in den Bürgerinfos, Bürgerbüros und bei den Jobcenter-Zweigstellen zugunsten des Vereins abbuchen lassen. Sollte im Einzelfall doch das Lastschrifteinzugsverfahren zur Anwendung kommen, kann das Jobcenter Eltern, die in Vorleistung gegangen sind, den Beitrag erstatten.


XI. Personal

Der Bund stellt der Landeshauptstadt zur Administration des Bildungs- und Teilhabepakets Mittel in Höhe von insgesamt 1,2 % der Kosten für Unterkunft zur Verfügung. Für Stuttgart sind dies ca. 1,2 Mio. Euro. Damit sind die Verwaltungsaufwendungen aller Leistungsträger des Bildungs- und Teilhabepakets für alle Stellen (SGB II, SGB XII, AsylbLG, Wohngeld und Kinderzuschlag) zu bestreiten. Es handelt sich um eine jährliche Pauschale. Nachweise zum konkreten Aufwand sind nach dem gegenwärtigen Stand nicht erforderlich.

Zur Abgeltung der Kosten für die Administration des Verfahrens für die SGB II – Berechtigten wurde der kommunale Finanzierungsanteil an den Verwaltungskosten des Jobcenters von 12,6 % auf 15,2 % - von 3,6 Mio. Euro um 726.000 Euro auf 4,3 Mio. Euro erhöht.

Die Verwaltungskosten für die Wohngeld-/Kinderzuschlags-/ SGB XII-/AsylbLG-Berechtigten sind anteilig herauszurechnen. Derzeit geht das Jobcenter von einem Verhältnis von 80:20 aus.

Nachdem nun Zuständigkeitsfragen und Verfahrensabläufe weitgehend geklärt sind und das Antragsaufkommen abschätzbar ist, konkretisiert sich der (zusätzliche) Stellenbedarf im Vergleich zu GRDrs 235/2011 wie folgt:

Mit GRDrs 235 / 2011 wurde die Verwaltung ermächtigt, außerhalb des Stellenplans Personal im Jobcenter (700 %) und im Sozialamt (100 %) ab sofort und unbefristet einzustellen. Die erforderlichen Planstellen werden dem Gemeinderat zum Stellenplan 2012 mit den GRDrs 769/2011 und 772/2011 zur Schaffung vorgeschlagen. Die Kosten für diese 8 Stellen betragen derzeit jährlich 407.300 Euro.

Nach der Festlegung des Verfahrens, speziell der Nutzung der Bonuscard als Zugangsberechtigung, zeigt sich, dass insbesondere die Abrechnung nach Rechtskreisen einen weiteren zusätzlichen Aufwand im Umfang von insgesamt 3 Planstellen beim Jobcenter Stuttgart (2 Stellen) und beim Schulverwaltungsamt (1 Stelle) verursachen wird. Die neu wahrzunehmenden Aufgaben können im Detail der Anlage 2 entnommen werden.

Darüber hinaus besteht beim Sozialamt jährlich zwischen Oktober und März ein zusätzlicher Personalbedarf im Umfang einer Stelle, um Spitzenbelastungen bei der Bearbeitung von Familien- und Bonuscard abdecken zu können:


Mit GRDrs 746/2008 „Stuttgarter Netze für alle Kinder“, wurde u. a. durch die Erhöhung der Einkommensgrenzen eine Erweiterung der Bonuscard-Berechtigten von bisher 53.000 um 7.500 (14,2 %) auf 60.500 sowie der Bonuscard-Leistungen beschlossen. Bis Ende 2009 wurde die Bonuscard an insgesamt 64.523 Berechtigte ausgegeben. Im Jahr 2010 erhielten 67.582 Personen, bis Ende November 2011 68.000 eine Bonuscard. Die Zahl der Schwellenhaushalte, die eine Bonuscard in Anspruch nehmen, hat sich seit 2001 von 3.500 auf 7.500 erhöht; von 2008 auf 2010 ergab sich eine Steigerung der Berechtigtenzahl um 27,75 %.

Schwellenhaushalte, die weder Leistungen nach dem SGB II, SGB XII noch nach dem AsylbLG erhalten, müssen jedes Jahr mit entsprechenden Einkommensunterlagen einen Antrag auf Ausstellung der Bonuscard stellen. Jährlich werden ca. 7.500 Anträge gestellt und dafür 24.000 Bonuscards ausgestellt. Rund 1.000 Anträge werden abgelehnt. Die Anspruchsberechtigung jedes Antrages wird anhand der Einkommensnachweise durch Gegenüberstellung des Gesamteinkommens mit der jeweils maßgeblichen Einkommensgrenze geprüft.

Die im Stellenplan des Sozialamts für die Bearbeitung der Familien- und Bonuscard ausgewiesenen 2,50 Planstellen sowie die zwischenzeitlich weitere 50 % Personalkapazität, die aus der Dienststelle „Freiwillige Leistungen, Schuldnerberatung“ dafür eingesetzt wurde, reichen für die Spitzenbelastungen in der Hochphase der Bearbeitung und Ausgabe der Bonuscard nicht aus.

Eine Spitzenbelastung tritt regelmäßig in den Monaten Oktober bis März (rd. 6 Monate) ein. Für die termingebundenen Aufgaben müssen in dieser Zeitspanne permanent Aushilfskräfte beschäftigt werden, um die Sprechzeiten und die telefonische Erreichbarkeit abzudecken sowie die Antragsbearbeitung mit Ausgabe oder Ablehnung der Bonuscard und der FamilienCard sicherzustellen. In dieser Zeit finden die zahlreichsten (bis zu 250 Klienten pro Sprechzeit) Klientenkontakte an vier Publikumstagen statt.

Deshalb wurden in den vergangenen Jahren Überstunden angeordnet und Aushilfskräfte eingesetzt. Das Aushilfspersonal kann bisher nur beschäftigt werden, wenn unbesetzte Stellenanteile aus anderen Bereichen des Sozialamts vorhanden sind, die dafür blockiert werden können. Dies ist meist nur kurzfristig und begrenzt möglich. Eine verantwortliche und verlässliche Personaleinsatzplanung ist deshalb bisher ausgeschlossen.

Die Belastung tritt jährlich regelmäßig auf. Die Bewältigung der Aufgaben für die Familien-/ Bonuscard ist nur mit zusätzlicher Personalkapazität in den Monaten Oktober bis März möglich. Daher bedarf es der Ermächtigung, dass das Sozialamt in diesem Zeitraum zusätzliches Personal im Umfang von 100 % in Entgeltgruppe 8 TVöD ohne Blockierung von Planstellen beschäftigen kann. Die von der Verwaltung beim Sozialamt zur Schaffung vorgeschlagene Planstelle (GRDrs 772/2011, Anlage 1) wird für neue Aufgaben eingerichtet und gewährleistet bei der Erfüllung der beschriebenen Aufgaben in der Spitzenzeit keine Abhilfe.


XII. Finanzielle Auswirkungen

In der nachfolgenden Tabelle sind die hochgerechneten Bildungs- und Teilhabeaufwendungen in Höhe von 5,4719 Mio. Euro und die Entlastungen bei den Haushaltsstellen der städtischen Ämter in Höhe von 4,1889 Mio. Euro ausgewiesen.

BuT-Aufwendungen
Hochrechnung 2011
2012
auf der Basis Stand: 10.11.2011
Mittagessen (ca.)
1.294.500 €
3.981.700,00 €
Schulbedarf
430.000 €
430.000,00 €
Schülerbeförderung
504.000 €
504.000,00 €
Teilhabe
396.000 €
396.000,00 €
Ausflüge ohne BC
51.000 €
51.000,00 €
Klassenfahrten
61.200 €
61.200,00 €
Lernförderung
48.000 €
48.000,00 €
Summe
2.784.700,00 €
5.471.900,00 €
Entlastungen bei Städtischen Ämtern
Veränderungen beim Jugendamt
Städtische Trägerschaft:
Mehrerträge aus Erstattung Essenkosten

(2.000 BuT-berechtigte Kinder) - GRDrs. 1258/2011
2.300.000 €
Freie Träger: Wenigerausgaben
a) für Freiwilligkeitsleistungen beim Essensgeld - 250.000 BuT-Essen á 2,25 €
560.000 €
b) bei Förderung mit Essensgeldzuschuss
250.000 BuT-Essen á 1,10 €
270.000 €
Zwischensumme Jugendamt
3.130.000 €
Veränderungen beim Schulverwaltungsamt
- GRDrs 1267/2011-
Mehrerträge 1-Euro-Essen *
851.700 €
Mehrerträge Waldheimwoche
38.000 €
Wenigeraufwand Stuttgarter Schülerbonus
94.200 €
Zwischensumme Schulverwaltungsamt
983.900 €
Veränderungen beim Sozialamt
Wenigeraufwand Schulbeihilfe
(1500 Schüler weniger á 50 EUR)
75.000 €
Gesamtentlastung städtische Ämter
4.188.900 €
* basierend auf den bereits bekannten 14 Ganztagesschulen. Je nach weiterem Ausbau ergibt sich ein entsprechender Mehrertrag






Michael Föll
Erster Bürgermeister


Anlagen
1 Synopse der Leistungen BuT, Bonuscard und FamilienCard
2 Stellenbedarfe


Finanzielle Auswirkungen

<Finanzielle Auswirkungen>



Beteiligte Stellen








Anlagen



<Anlagen>



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