Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
395/HH
10
VerhandlungDrucksache:
455/2022
GZ:
WFB 9011-05
Sitzungstermin: 26.10.2022
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Fuhrmann
Berichterstattung:der Vorsitzende
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan 2022 und fortgeschriebener Finanzplanung bis 2026

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 12.10.2022, öffentlich, Nr. 355
Gemeinderat vom 13.10.2022, öffentlich, Nr. 198
jeweiliges Ergebnis: Vertagung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 06.10.2022, GRDrs 455/2022, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 mit Nachtragshaushaltsplan und der fortgeschriebenen Finanzplanung bis 2026 wird gemäß Anlagen 1, 2, 3 und 4 zugestimmt.

2. Der Anbringung des neuen Deckungsvermerk III.2.20 im Haushaltsplan mit folgendem Text wird zugestimmt:

Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

Dies gilt ebenfalls für folgende Anträge:

- Antrag Nr. 314/2022 "Änderungsantrag Nachtragshaushalt - Mieterhöhungen bei der SWSG wieder abschaffen - Fonds 'Sozialer Zusammenhalt'",
- Antrag Nr. 315/2022 "Änderungsantrag Nachtragshaushalt - Krisenzuschuss für die Bewohner*innen in den Einrichtungen des ELW - Fonds 'Sozialer Zusammenhalt'",
- Antrag Nr. 316/2022 "Änderungsantrag Nachtragshaushalt - Mantelantrag zum Fonds 'Sozialer Zusammenhalt'",
- Antrag Nr. 317/2022 "Änderungsantrag Nachtragshaushalt - Guthaben der FamilienCard verdoppeln - Fonds 'Sozialer Zusammenhalt'",
- Antrag Nr. 318/2022 "Änderungsantrag Nachtragshaushalt - Gebührenfrei Kita (0 - 6 Jahre) für Kinder von Erzieher*innen und Pflegefachpersonal - Fonds 'Sozialer Zusammenhalt'",
- Antrag Nr. 319/2022 "Änderungsantrag Nachtragshaushalt - Frei fahren für Pflege- und Erziehungspersonal - Fonds 'Sozialer Zusammenhalt'",
- Antrag Nr. 320/2022 "Änderungsantrag zum Nachtragshaushalt - Inhaber*innen der Bonuscard fahren kostenlos im ÖPNV - Fonds 'Sozialer Zusammenhalt'",
- Antrag Nr. 321/2022 "Änderungsantrag Nachtragshaushalt - Energie- und Personalkostenzuschüsse für von der Stadt geförderte Kultureinrichtungen - Fonds 'Sozialer Zusammenhalt'",

alle vom 10.10.2022 (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei)

- Antrag Nr. 325/2022 "LHS bildet Rücklagen zum Ausgleich sozialer Notlagen wegen unbezahlbarer Energiekosten" vom 12.10.2022 (AfD)

- gemeinsamer Antrag Nr. 339/2022 "Kommunale Hilfen in Folge der Energiepreisentwicklungen erarbeiten" vom 25.10.2022 (90/GRÜNE, SPD)


Der einführende Sachvortrag von BM Fuhrmann ist nachstehend im überarbeiteten Wortlaut wiedergegeben.

BM Fuhrmann:

"Wir haben Sie am 21.07.2022 über die aktuelle Finanzlage im Haushaltsjahr 2022 im Rahmen des Jahresabschlusses 2021 informiert. Damals haben wir bereits angekündigt, dass von einem Nachtrag auch im Jahr 2022 auszugehen ist. Der Entwurf des Nachtraghaushaltes, der Ihnen jetzt vorliegt, ist schon durch die von Ihnen beschlossene Gewährung der SVV-Kapitaleinlage in Höhe von 100 Mio. € zwingend notwendig. Diese fließt in diesen Nachtrag ein, und dieser Vorgang löst eine Nachtragspflicht aus.

Das ist aber nicht der einzige Grund, weshalb wir einen Nachtrag aufstellen müssen. Sie alle kennen die Umstände: die Auswirkung der Ukraine-Krise, die Energiepreissteigerungen, höhere Aufwendungen im Bereich der Unterbringung von geflüchteten Menschen. Es besteht des Weiteren eine neue allgemeine Prognose im Bereich der sozialen Leistungen. Wir haben zudem die Personalkostenhochrechnungen sowie die Auswirkungen der Mai-Steuerschätzung in diesem Nachtrag angepasst. Dann haben wir Gemeinderatsbeschlüsse, die bislang aus der Deckungsreserve finanziert worden sind, in den Nachtragshaushalt mitaufgenommen. Ich erinnere an die Finanzierung der Arbeitsmarktzulage im Bereich der Pflege beim Klinikum Stuttgart (KS), die Mehraufwendungen für Dolmetscher in ukrainischer / russischer Sprache und an die Klimakommunikationskampagne. Somit steht die Deckungsreserve wieder zur Verfügung. Weiter wurden alle Beschlüsse zu Kostensteigerungen bei den Investitionsvorhaben berücksichtigt. Was wir nicht berücksichtigt haben, sind coronabedingte finanzielle Mehraufwendungen. Warum? Hier wird davon ausgegangen, dass diese aus der speziell für Corona eingeplante, als auskömmlich erachtete, zweckgebundene Corona-Deckungsreserve finanziert werden können.

Im Ergebnishaushalt haben wir folgende Veränderungen vorgenommen. Sehr erfreulich auf der Ertragsseite, sind die Mehrerträge im Bereich der Gewerbesteuer. Eine Situation, die sich auch die Finanzverwaltung nicht so richtig erklären kann. Das wird nochmals detailliert hinterfragt. Durch eine Verbesserung um 120 Mio. € ergibt sich für das Jahr 2022 ein Anstieg von 650 auf 770 Mio. €. Netto nach Abzug der Gewerbesteuerumlage, bedeutet dies immerhin noch eine Verbesserung von 110 Mio. €. Mit eingeflossen ist zudem eine prognostizierte Verbesserung infolge der Mai-Steuerschätzung (Schlüsselzuweisungen 25 Mio. €, Gemeindeanteil Einkommenssteuer 15 Mio. €, Umsatzsteuer 3,4 Mio. €, Mehrerträge im sozialen Bereich inklusive der Unterbringung von Geflüchteten 12,4 Mio. €).

Allerdings gibt es auf der Aufwandseite auch Mehrbedarfe, insbesondere bei den städtischen Beteiligungen. Das resultiert vor allem aus dem Umstand, dass wir die höheren Energiekosten abdecken müssen. Erwartet wird beim KS ein höherer Verlust.

Die Arbeitsmarktzulage für die Pflege beim KS habe ich erwähnt, und wir haben auch noch Mehraufwendungen für Planungsmittel für die Gebäude des Interimsstandorts der Württembergischen Staatstheater Neckar-City. Zudem gibt es Mehraufwendungen bei der Unterbringung von Geflüchteten in Höhe von rund 54 Mio. € (ohne Sozialleistungen). Eingeplant wurden die Energiepreissteigerungen bei den städtischen Ämtern (ca. 17 Mio. €), und andererseits gab es geringere Aufwendungen im Bereich der Personalaufwendungen (ca. 24 Mio, €).

Das bedeutet im ordentlichen Ergebnis tatsächlich eine Verbesserung von 58,7 Mio. € zur ursprünglichen Planung. Allerdings stellt dies eine Verschlechterung gegenüber dem Finanzzwischenbericht 2022 dar. Insgesamt beträgt das ordentliche Ergebnis jetzt 138,8 Mio. €. Das Gesamtergebnis beträgt 132,3 Mio. €. Im Sonderergebnis gibt es keine Veränderungen.

Zum Finanzhaushalt noch einige Worte, die es zu berücksichtigen gilt. Grundsätzlich ist es ja immer so, dass die finanzwirksamen Veränderungen im Ergebnishaushalt in den Finanzhaushalt übernommen werden. Wir haben die angesprochene SVV-Kapitaleinlage mitaufgenommen. Wir haben auch die beschlossenen Kostensteigerungen bei Investitionsvorhaben, Stichwort - Haus für Film und Medien, Schulcampus Feuerbach - mitberücksichtigt. Neu aufgenommen wurde eine Pauschale für Baupreissteigerungen und Bauherrenrisiken (10 Mio. €). Dies wird von der Verwaltung in Anbetracht der aktuellen Situation für richtig und notwendig angesehen, um flexibler auf bestimmte Kostensteigerungen reagieren können. Dadurch werden aufwendige Fortschreibungen der Investitionsprogramme vermieden. So wollen wir auch in allen zukünftigen Haushalten vorgehen. Das ist im Übrigen auch ein Modell des Landes im Rahmen des Staatshaushaltsplanes. Meines Erachtens ist das ein gutes Instrument, um sich flexibel auf Entwicklungen einstellen zu können. Schlussendlich muss im Bereich der Finanzierungstätigkeiten noch ein Darlehen für das KS in Höhe von 50 Mio. € berücksichtigt werden. Dieses musste die Stadt gewähren, da es beim Klinikum aufgrund der stark verzögerten Verhandlungen mit den Kostenträgern im Bereich des Pflegebudgets zu Liquiditätsengpässen kam.

Insgesamt ist festzuhalten, dass der jetzt fortgeschrittene zusätzliche Zahlungsmittelbedarf somit bei 123 Mio. € liegt. Mittel in Höhe von 13,5 Millionen können aus der davon-Position finanziert werden. Sie erinnern sich an den Jahresabschluss 2021: 21,4 Mio. € aus der Mittelreservierung und aus der freien Liquidität dann nochmal 76,6 Mio. €, was bedeutet, dass sich der noch nicht gedeckte Finanzierungsmittelbedarf 2022 auf 14,5 Mio. € beläuft. Dazu erfolgt, und das haben wir in der Vorlage angekündigt, in einem Nachtragshaushalt 2023 ein Finanzierungsvorschlag. Wir planen jetzt dafür das erste Quartal. Im nächsten Jahr werden wir weiterhin die Mehraufwendungen für die Unterbringung der Geflüchteten sowie weitere Energiepreissteigerungen miteinberechnen, da diese Ausgaben nicht im Doppelhaushalt veranschlagt sind. Diese Aufwendungen können auch nicht aus der Deckungsreserve finanziert werden.

Ungewiss ist aktuell, was die Entlastungspakete von Bund und Land erhalten. Dies wird sich sicherlich in den nächsten Monaten exakter beziffern und dann im Nachtragshaushalt 2023 miteinplanen lassen.

Wie gewohnt, legen wir eine angepasste Finanzplanung 2023 - 2026 vor. wobei für 2022 nur die beschlossenen Kostensteigerungen mitreingerechnet wurden. Im Nachtragshaushalt 2023 erfolgt dann eine umfangreiche Fortschreibung der Finanzplanung, die in den Nachtrag 2023 einfließt.

Zum Fazit. In dem jetzt vorgelegten Nachtragshaushalt sind alle bekannten finanziellen Veränderungen sowie die beschlossenen Mehrbedarfe für 2022 berücksichtigt. Trotz der Verbesserungen im Ergebnishaushalt erhöht sich der Finanzierungsmittelbedarf um 123 Mio. €, wovon nur 108,5 Mio. € aus zusätzlich freier Liquidität letztendlich finanziert werden können. Bezüglich der restlichen 14,5 Millionen € machen wir Ihnen dann einen Finanzierungsvorschlag im Jahr 2023.

In der Vorlage wird darum gebeten, aufgrund dieser Zahlen, die sich zwar verbessert haben, aber sich immer noch im negativen Bereich befinden, von Ergänzungsanträgen abzusehen. Dennoch gibt es einige Anträge.

Ich möchte an dieser Stelle meinen Dank an die Stadtkämmerei zum Ausdruck bringen. Insbesondere die Mitarbeiterschaft der Haushaltsabteilung befindet sich im Dauereinsatz. Die Nachträge 2020, 2021, der Doppelhaushalt 2022/23, der Nachtragshaushalt 2022 und der Nachtragshaushalt 2023 stellten und stellen eine enorme Belastung dar. Dass dennoch gute Arbeit stattfindet, ist keine Selbstverständlichkeit.

Zu den Anträgen der Fraktionsgemeinschaft Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei - beim Antrag Nr. 316/2022 handelt es sich eigentlich nur um einen Mantelantrag, der keine finanziellen Auswirkungen hat. Andere Anträge sind ebenfalls nicht direkt mit dem Nachtragshaushalt 2022 in Verbindung zu bringen. So z. B. der Antrag Nr. 314/2022 zu der Abschaffung von Mieterhöhungen der SWSG. Das wirkt sich natürlich nicht auf den städtischen Haushalt aus. Dann der Antrag Nr. 315/2022 - Krisenzuschuss für die Bewohner*innen in den Einrichtungen des ELW. Auch dieser Antrag ist aus Sicht der Finanzverwaltung zu unbestimmt. Der Antrag Nr. 317/2022 bezieht sich eigentlich auf das Haushaltsjahr 2023 und ist für das Jahr 2022 nicht haushaltsrelevant. Dann haben wir den Antrag Nr. 319/2022 - Kitagebührenfreiheit für Kinder von Erzieher*innen und Pflegefachpersonal. Hier ist ebenfalls das Jahr 2023 betroffen und nicht der Nachtragshaushalt 2022. Dann gibt es den Antrag Nr. 318/2022 - Frei fahren für Pflege- und Erziehungspersonal. Dieser bezieht sich nicht nur auf das Jahr 2022, es soll ja auch darüber hinaus fortgesetzt. werden. Deswegen ist dies auch im Prinzip nur teilweise für das Jahr 2022 von Relevanz. Dann ist noch mit dem Antrag Nr. 320/2022 beantragt - Bonuscard kostenlose ÖPNV-Nutzung. Auch hier ist ein Beschluss für den Nachtragshaushalt 2022 eigentlich nicht von Relevanz, weil 2023 betroffen wäre. Dann der Antrag Nr. 321/2022 - Energie-/Personalkostenzuschüsse für von der Stadt geförderte Kultureinrichtungen. Ein ebenfalls zu unbestimmter Antrag, der aus Sicht der Verwaltung von daher nicht im Nachtragshaushalt 2022 berücksichtigt werden kann.

Zum Antrag Nr. 325/2022 der AfD-Fraktion - Rücklagen zum Ausgleich sozialer Notlagen wegen unbezahlbarer Energiekosten. Die AfD-Fraktion beantragt hier eine Bildung einer davon-Position als Mittelreservierung. Haushaltsrechtlich ist so eine Rücklagenbildung grundsätzlich sehr schwierig und sehr eingeschränkt zulässig, weshalb wir das letztendlich auch ablehnen. Üblicherweise werden diese davon-Positionen gebildet aus den Jahresabschlüssen. Das ist im Nachtragshaushalt 2022 nicht der Fall, weshalb ich die AfD-Fraktion bitte zu erklären, ob an diesem Antrag trotzdem festgehalten wird."

Für die Arbeit der Stadtkämmerei bedanken sich StRin Rühle (90/GRÜNE), StR Kotz (CDU), StRin Meergans (SPD), StRin Tiarks (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei), StR Dr. Oechsner (FDP), StRin Schumann (PULS) und StRin von Stein (FW). Diese Ratsmitglieder äußern, mit Ausnahme von StRin Tiarks, ihre Zustimmung zum Beschlussantrag.

Die StRinnen Rühle und Meergans begründen den Antrag Nr. 339/2022. Beide betonen, dass es sich um einen Zielbeschluss für den Nachtragshaushaltsplan 2023 handelt. Als selbstverständlich erachtet es StR Kotz, langfristige Partner zu unterstützen. Dabei müssten die Eigenfinanzierungsmöglichkeiten allerdings beachtet werden. Von StRin Tiarks werden die Anträge ihrer Fraktionsgemeinschaft begründet und verteidigt. Ihres Erachtens bestehen durchaus finanzielle Möglichkeiten, Verbesserungen umzusetzen. Von einem notwendigen und gut vorbereiteten Nachtragshaushaltsplan spricht StR Dr. Oechsner. Angesichts der trotz Verbesserungen weiterhin defizitären Haushaltssituation ergibt sich für ihn keine Basis, zum Nachtragshaushaltsplan 2022 ausgabewirksame Anträge zu stellen. Dem pflichtet BM Fuhrmann mit Nachdruck bei. Niemand, so StR Dr. Oechsner weiter, könne sagen, wie sich die städtische Einnahmen- und Ausgabensituation entwickle. Insofern sollte man froh sein, den Haushaltsplan 2022/2023 ohne Abstriche umsetzen zu können. Schwierig ist für ihn, dass der Antrag Nr. 339/2022 das städtische Personal 'außen vor' lässt.

Frau Häußler (GPR) bedankt sich bei StR Dr. Oechsner für dessen letzte Aussage. Sie führt an, um Beschlüsse des Gemeinderates umzusetzen, müsse die Verwaltung handlungsfähig und gut ausgestattet sein. Hier gebe es allerdings Defizite. Maßnahmen für die Personalgewinnung und -erhaltung müssten zügig umgesetzt werden. Dafür sollten die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden.

In der letzten Woche, so BM Fuhrmann, habe ein grundsätzliches Verwaltungstreffen zu Trägerbedarfen stattgefunden. Er habe dabei, in Kenntnis, dass noch nicht bekannt ist, welche Bedarfe es tatsächlich gebe, ausdrücklich erklärt, die Trägerbedarfe würden unterstützt. Am kommenden Freitag würden die Themen, auf die der Zielbeschluss des Antrags Nr. 339/2022 abziele, in einer ersten Sitzung auf Arbeitsebene unter Beteiligung der Haushaltsabteilung der Stadtkämmerei, des Jugendamtes, des Sozialamtes und des Gesundheitsamtes behandelt.

Zum Antrag Nr. 339/2022 schlägt StR Kotz vor, diesen heute ohne Votum in die morgige Sitzung des Gemeinderates zu verschieben, damit der Gemeinderat sich noch über die Antragsinhalte beraten kann. Diese Vorgehensweise wird von StR Dr. Oechsner und StRin von Stein unterstützt.

Zu den restlichen Anträgen äußern sich StR Kotz, StRin Meergans, StR Dr. Oechsner und StRin von Stein ablehnend. StRin Tiarks kündigt an, dass ihre Fraktionsgemeinschaft ihre Anträge nochmals betrachten und, wo notwendig, präzisieren wird. Durch StRin Schumann wird zum Antrag Nr. 317/2022 angemerkt, dass noch ausreichend Mittel für die FamilienCard vorhanden sind. Aus Sicht ihrer Fraktionsgemeinschaft sollte hier geklärt werden, was unternommen werden muss, damit dieses Instrument besser nachgefragt wird. Für StRin von Stein ist es interessant, dass die FamilienCard das Ziel, kulturelle Nutzungen zu fördern, nicht erreicht. Ihrer Kenntnis nach liegt der Nutzungsschwerpunkt der FamilienCard bei Schwimmbädern.

Angesichts des Hinweises des Vorsitzenden zu dem Antrag Nr. 325/2022 wird dieser durch StR Ebel (AfD) zurückgezogen.

Nach Einschätzung von StR Kotz muss sich die Stadt angesichts fehlender Unterstützungen durch Bund und Land Gedanken darüber machen, wie kleine, energielastige Unternehmen (z. B. Bäckereien) unterstützt werden können, um für die Stadt wichtige Strukturen zu sichern. Davon, dass die Stadt das eine oder andere an Unterstützung beitragen muss, um wichtige Angebote in der Stadt aufrechtzuerhalten, damit der Zusammenhalt der Stadtgesellschaft gewährleistet wird, geht StRin Meergans aus.

Gegenüber StR Kotz und StRin Meergans sichert der Vorsitzende zu, dass Mehrkosten bei Bauprojekten kommuniziert und haushalterisch berücksichtigt werden. Mit den nun bereits verankerten Haushaltsmitteln werde wohl aber nicht jede Baupreissteigerung aufgefangen werden können. Im Umfang von 10 Mio. € könne allerdings nun bis auf Weiteres flexibel agiert werden.

Zur Frage von StRin Meergans, bis wann eine Gesamtschau der Projekte mit Kostensteigerungen vorgelegt wird, erklärt BM Fuhrmann, daran werde gearbeitet. Diese Übersicht, die eine Basis für den Nachtragshaushalt 2023 bilde, werde schnellstmöglich vorgelegt.


Von BM Fuhrmann wird zum Ende der Aussprache zu den Anträgen festgestellt:

Danach stellt er fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.

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