Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
131
4
Verhandlung
Drucksache:
10/2017
GZ:
WFB/T
Sitzungstermin:
03.05.2017
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BM Dr. Mayer
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
pö
Betreff:
Neubau städtische Tageseinrichtung für Kinder
Jägerhalde in Stuttgart-Wangen
- Vorprojektbeschluss -
Vorgang: Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 31.03.2017, nicht öffentlich, Nr. 28
Ergebnis: Einbringung
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 28.04.2017, öffentlich, Nr. 4
Ergebnis: ohne Votum an die nachfolgenden Gremien verwiesen
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 02.05.2017, öffentlich, Nr. 158
Ergebnis: mehrheitliche Beschlussfassung
Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen und des Technischen Referats vom 16.03.2017, GRDrs 10/2017, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Dem Neubau einer 4-gruppigen Tageseinrichtung für Kinder Jägerhalde in
Stuttgart-Wangen auf Grundlage der Baubeschreibung (Anlage 1), des Raumprogramms (Anlage 2) und der Vorplanung (Anlage 3) der Architekten Reichel Schlaier sowie der vom Hochbauamt geprüften Kostenschätzung (Anlage 4) vom 09.01.2017 mit aktuellen Gesamtkosten in Höhe von 3.418.000 € wird zugestimmt.
In den Kosten enthalten sind Kosten für die Außenanlagen in Höhe von 278.000 € und Einrichtungskosten in Höhe von 100.000 €.
2. Der Gesamtaufwand beträgt 3.418.000 €. Die Mittel sind in voller Höhe im Finanzhaushalt, Teilhaushalt 510 - Jugendamt beim Projekt 7.519365.916 Investitions-kostenpauschale Ausbau Kita 2016/2017, Ausz.Gr. 7873 - Sonstige Baumaßnahmen finanziert und werden für den finanziellen Vollzug auf das Projekt Jägerhalde umgesetzt.
3. Das Hochbauamt wird ermächtigt, die Architekten und Fachingenieure bis Leistungsphase 5 und mit Teilen der Leistungsphase 6 und 7 zu beauftragen. Der Einholung von Angeboten (vor Baubeschluss) für ca. 50 % der Bauleistungen wird zugestimmt.
4. Gem. Ziffer 1.5 der Richtlinien für das Projektmanagement im Hochbau wird auf einen Projektbeschluss verzichtet.
BM
Dr. Mayer
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt.
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