Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: 1414-00
GRDrs 1132/2021
Stuttgart,
11/12/2021



Haushalt 2022/2023

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 19.11.2021



Planung und Investition eines neuen Sirenennetzes in Stuttgart

Beantwortung / Stellungnahme

Folgende Rahmenbedingungen sind für das Sirenenförderprogramm des Bundes vom 30.09.2021 – AZ IM6-1722-26/8 zu beachten. Die Verteilung der Fördermittel erfolgt über die Bundesländer.

Förderfähig sind Maßnahmen, die frühestens zum 01.01.2021 begonnen wurden. Anträge für Fördervorhaben konnten bis zum 12.11.2021 beim zuständigen Regierungspräsidium eingereicht werden. Die Branddirektion konnte wegen des Fristablaufes und der noch offenen Finanzierung keinen Zuwendungsantrag stellen, wird aber gegenüber dem Land den möglicherweise noch zu erstellenden Förderantrag vorab anzeigen. Dem Antrag ist ein geeigneter Nachweis über die Notwendigkeit der beantragten Maßnahmen beizufügen, z. B. ein Beschluss des Gemeinderats zur Errichtung eines Sirenennetzes. Ein Förderantrag ist nur möglich, wenn ein genauer Standort (Adresse und GPS- oder UTM-Koordinaten) der zu errichtenden Sirenen mitgeteilt wird. Der Zuwendungsempfänger hat spätestens bis zum 30.09.2022 den Verwendungsnachweis vorzulegen. Die Maßnahmen müssen bis zum 31.12.2022 kassenwirksam abgeschlossen werden. Es gibt nur eine Festbetragsförderung für die Errichtungskosten pro erstellter Sirene. Nach der Freigabe des Haushaltes und Bereitstellung der Planungsmittel im Jahr 2022 hat zuerst die Ausschreibung/Vergabe und danach die Planung durch ein Ingenieurbüro zu erfolgen. Auf die diesbezügliche GRDrs 663/2021 wird verwiesen. Mit einem Abschluss der Planungen ist zum 4 Quartal 2022 zu rechnen. Bis dahin kann weder ein Antrag auf Förderung gestellt werden, noch kann eine Abrechnung erfolgen. Das Förderprogramm endet zum 31.12.2022.

Nach derzeitigem Stand wird die Stadt Stuttgart keine Förderung erhalten. Es sei denn, der Bund verlängert das Förderprogramm bzw. legt ein neues Programm mit Bundesmitteln ab dem Jahr 2023 auf. Dies wird als wahrscheinlich angesehen, da in Deutschland nicht innerhalb von zwei Jahren ein flächendeckendes Sirenennetz aufgebaut werden kann.
Die Planung durch ein Ingenieurbüro, die Ausschreibung, die Standortsuche für die Sirenen, die Abwicklung der Lieferung, die Herstellung der Sirenen und die anschließende Bauausführung sind sehr zeitintensiv. Hier ist u. a. auf Grund der großen Nachfrage in Deutschland mit Verzögerungen zu rechnen.
Sofern die Planungsmittel für das Sirenennetz im DHH 2022/2023 bereitgestellt werden, wird die Branddirektion auf das Regierungspräsidium und das Innenministerium des Landes zugehen, um auf eine Förderung des Bundes über 2022 hinaus hinzuwirken.


Investitionskosten – Finanzhaushalt

Hinsichtlich der Investitionskosten für die Installation des Sirenennetzes wurde bereits in der GRDrs 663/2021 eine erste Schätzung vorgenommen. Mangels Planungsreife ist eine Berücksichtigung dieser investiven Mittel im Rahmen des DHH 2022/2023 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung haushaltsrechtlich nicht möglich. Eine diesbezügliche Vorlage erfolgt dann zur gegebener Zeit rechtzeitig im Gemeinderat.



Vorliegende Anträge/Anfragen

466/2021- Ziffer 1 - Bündnis 90 Die Grünen; 589//2021 - CDU; 752/2021 Ziffer 1 - SPD; 841 Nr. 3 Teil 2 und ; 917/2021 - Ziffer 6 - Die FrAKTION ; 1013/2021 - FDP ; 1205/2021 - Freie Wähler




Dr. Clemens Maier
Bürgermeister




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