Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 1194/2021
Stuttgart,
11/04/2021



Haushalt 2022/2023

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 15.11.2021



Hundesteuer für Tierheimhunde streichen

Beantwortung / Stellungnahme


Eine Ermäßigung der Hundesteuer um die Hälfte des Steuersatzes in Höhe von 54 Euro pro Jahr für Hunde aus dem Stuttgarter Tierheim gibt es seit Beginn des Jahres 2020.

Die Verwaltung ist der Ansicht, dass Übernahmen von Hunden aus dem Tierheim von verantwortungsvollen Hundehaltern in erster Linie aus Gründen des Tierschutzes motiviert sind und die finanziellen Überlegungen eher keine Rolle spielen sollen.

Insoweit ist aus Gründen des Tierwohls ein finanzieller Anreiz möglicherweise kontraproduktiv, da gerade Hunde aus Tierheimen aufgrund ihrer Vorgeschichte besonders darauf angewiesen sind, dass sich neue Hundehalter finden, die einen sachkundigen Umgang haben und der besonderen Aufgabe gewachsen sind, sich also nicht von finanziellen Aspekten leiten lassen.

Auch ist die Ersparnis von 54 Euro Hundesteuer im Jahr im Verhältnis zu den jährlichen Kosten für eine Hundehaltung in Höhe von ca. 800 bis 1.200 Euro von geringer Bedeutung.

Die Höhe des Steuersatzes für einen Hund ist seit dem Jahr 2000 nicht verändert worden. Mit der Umrechnung der Beträge in Euro im Jahr 2002 wurde der Betrag lediglich geglättet.

Im Vergleich zu den Nachbarstädten hat die Stadt Stuttgart den niedrigsten Steuersatz:



StadtErsthundZweithundKampfhund / gefährl. Hund
Stuttgart108 €216 €612 €
Ludwigsburg144 €288 €864 €
2. Kampfhund:
1.728 €
Esslingen132 €
Waiblingen120 €240 €600 €
2. Kampfhund:
1.200 €
Fellbach132 €264 €
Ostfildern132 €264 €792 €
Böblingen120 €240 €1.260 €
2. Kampfhund:
2.720 €
Leonberg132 €264 €600 €
Tübingen144 €
Filderstadt120 €840 €
Schorndorf144 €288 €810 €



Von diesen Städten haben Tübingen und Filderstadt eine Steuerermäßigung für Hunde aus dem örtlichen Tierheim. In Tübingen wird die Steuervergünstigung für die ersten 12 Monate gewährt, wenn der Hund mindestens 2 Jahre gehalten wird. In Filderstadt für die Steuervergünstigung für ein Jahr gewährt.

Der Tierschutzverein Stuttgart erhält für die Wahrung seiner Aufgaben von der Stadt eine vertraglich vereinbarte Kostenerstattungspauschale in Form einer „einwohnerzahl-bezogenen Euro-Cent Pauschale je Einwohner (Einwohnerzahl September des Vorjahres). Diese Kopfpauschale steigt um 0,01 Euro jedes Jahr. Für das Jahr 2013 zahlte die Stadt einen Zuschuss in Höhe von 200.000 Euro, im Jahr 2014 waren es dann 454.000 Euro.

In den letzten Jahren haben sich die Zahlungen wie folgt entwickelt:

2018 500.200,92 Euro
2019 506.000,00 Euro
2020 515.243,25 Euro
2021 518.425,32 Euro

Für das Jahr 2022 sind 522.000 Euro geplant.


Finanzielle Auswirkungen

Nach Auskunft des Tierheims werden rd. 200 Hunde an Stuttgarter Halter vermittelt. Bei einem Steuersatz von 108 Euro/Jahr für den Ersthund würde sich der Steuerausfall auf ca. 10.800 Euro im ersten Jahr belaufen. Es kämen bei gleichbleibender Vermittlungsquote in jedem weiteren Jahr 10.800 Euro dazu. In welchem Maße und auf welchem Niveau der Steuerausfall dann stagnieren, sich einpendeln oder sogar wieder abnehmen würde, kann nicht genau vorhergesagt werden, da dies von der Dauer der Haltung jedes einzelnen Hundes bzw. vom Alter der vermittelten Hunde abhängt. Unter der Annahme, dass ungefähr nach 10 Jahren die Zahl der dauerhaft befreiten Hundehaltungen erreicht sind, würde dies voraussichtlich zu einem Ausfall der Hundesteuer jährlich in Höhe von 108.000 Euro bedeuten.



Vorliegende Anträge/Anfragen

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921/2021 Die FrAKTION




Thomas Fuhrmann
Bürgermeister




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