Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
98
4a
VerhandlungDrucksache:
234/2021
GZ:
OB 6200-00
Sitzungstermin: 24.03.2021
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:der Vorsitzende
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Förderprogramm "Modellprojekte Smart Cities: Stadtentwicklung und Digitalisierung"

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 22.03.2021, GRDrs 234/2021, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die Stadtverwaltung ist bestrebt, eine Smart City Strategie zu entwickeln. Dies wird zur Kenntnis genommen.

2. Der Bewerbung für das Förderprogramm des Bundes "Modellprojekte Smart Cities: Stadtentwicklung und Digitalisierung" im Zeitraum 2022 bis 2026 wird zugestimmt.

3. Die Landeshauptstadt Stuttgart erklärt sich grundsätzlich dazu bereit, Smart City Maßnahmen im Sinne der Smart City Charta umzusetzen und einen Eigenanteil in Höhe von 35 % an den Maßnahmen zu finanzieren. Die Umsetzung des Förderprojekts umfasst ein Volumen von bis zu 16,33 Mio. EUR mit einem zu erbringenden Eigenanteil in Höhe von bis zu 5,71 Mio. EUR.

Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

In seiner Einführung erinnert EBM Dr. Mayer, das Beratungsthema sei in der letzten Woche schon mit den Fraktionsvorsitzenden angesprochen worden. Die Digitalisierung betreffe alle Lebensbereiche (Stadtgesellschaft, Stadtverwaltung). Mit der Digitalisierungsstrategie Digital MoveS bestehe ein auf die Stadtverwaltung zugeschnittener strategischer Ansatz. Für Themen des städtischen Raums wie Mobilität, Umwelt und Klima gebe es in allen städtischen Ämtern Initiativen und Maßnahmen zu Smart City, allerdings existiere noch keine gebündelte Smart-City-Strategie, die all diese Bemühungen zusammenfasse und strukturiere. Diese Themen würden derzeit häufig referatsübergreifend bearbeitet. Zudem fehle noch eine zentrale Zuständigkeit innerhalb der Verwaltung für das Thema Smart City. Deshalb vertrete die Verwaltung die Auffassung, dass eine Strategieentwicklung sinnvoll und wünschenswert sei, in deren Rahmen nicht nur die Ziele festgelegt und die Maßnahmen gebündelt würden, sondern auch die organisatorische Ansiedlung und Allokation geklärt werde.

Im Förderprogramm "Modellprojekt Smart Cities: Stadtentwicklung und Digitalisierung" sei als Ziel die Entwicklung einer Smart City-Strategie sowie die Finanzierung von einzelnen Smart-City-Maßnahmen, maximal sieben, vorgesehen. Diese fördere der Bund mit insgesamt etwas mehr als 10 Mio. €/Förderteilnehmer.

Beteiligt worden seien die Referate T, WFB, S/OB, SOS, SWU und AKR, also nahezu alle Referate. Dabei sei gescannt worden, welche Maßnahmen und Projekte bereits existierten, zu denen die Fördervoraussetzungen dieses Programms passten. Sieben solcher Maßnahmen, die nicht nur unter die Fördervoraussetzungen passten, sondern die für die Stadtverwaltung auch absolut notwendig seien, habe man identifiziert.

Die Bewerbung für dieses auf vier Jahre angelegte Projekt sei sinnvoll, da zum einen eine Smart-City-Strategie auch im Vergleich mit den Städten, die den Bitkom-Index Smart City anführten, für Stuttgart angestrebt werden sollte. Zum Zweiten gebe es eine sehr attraktive 65%ige Förderquote, die die Verwaltung in die Lage versetze, viele Initiativen durchzuführen, die ohnehin im Smart-City-Bereich umgesetzt werden müssten. Hinzu komme die Sichtbarkeit der Stadt Stuttgart im Bereich Smart City. Gehofft werde auf eine erfolgreiche Bewerbung.

Von StR Körner (SPD) sei in der letzten Woche die Frage aufgeworfen worden, welche Maßnahmen wie haushalterisch abgebildet seien und wann deren Umsetzung anstehe. Von diesen sieben Maßnahmen sei beispielsweise die Maßnahme M7 Initiative Partizipation über Bürgerbeteiligung (IPBB), Vorlage Seite 9, in dem Teil des Haushalts, über den die Digitalisierungsprogramme der Stadt finanziert würden, für 2022/2023 vorgesehen und veranschlagt. Das Thema M6 Digitales Fußgängerleitsystem (FLS), Vorlage Seite 8, sei bereits in den letzten Etatberatungen mit der GRDrs 556/2019 beschlossen worden. Dieses Projekt, mit dem digitale Stelen implementiert werden sollen, solle durch Stuttgart Marketing durchgeführt werden. Dann gebe es die Maßnahme M1 Stadtsimulation und Government Analytics (SGA), Vorlage Seite 4, eine Maßnahme des Statistischen Amts und des Stadtmessungsamts. Die dafür erforderlichen Mittel sowie eine Stelle seien für die Haushaltsplanberatungen 2022/2023 angemeldet. Die weiteren vier Maßnahmen, M2, M3, M4 und M5, würden spätestens für die Etatberatungen 2024/2025 vorgesehen. Diese Maßnahmen wären nach Auskunft der Fachverwaltung mit hoher Priorität auch für die Etatberatungen 2024/2025 angemeldet worden.

Eine Zusammenfassung der Maßnahmen M1, M6 und M7, also der Maßnahmen, die bereits im Haushalt eingestellt/beschlossen seien oder die im kommenden Haushalt zur Beschlussfassung anstünden, zeige, dass schon für diese drei Maßnahmen ein Eigenanteil von nahezu 5 Mio. € aufzubringen wäre, also nahezu die Mittel, die für das gesamte Programm bereitgestellt werden müssten. Die weiteren vier Maßnahmen wären somit quasi kostenneutral, vorausgesetzt, dass die Stadt den Zuschlag erhalte. Nicht zuletzt diese überdurchschnittliche Förderquote mache dieses Programm sehr attraktiv.

Von einer zeitlich wie finanziell ambitionierten Vorlage spricht StR Pitschel (90/GRÜ-NE). Er problematisiert, dass zwischen dem Vorlagendatum und dem Datum der Beschlussfassung lediglich drei Tage liegen. Da die Vorlage viel Sinnvolles und Gutes enthalte, stimme seine Fraktion zu. Die Umsetzung der Digitalisierung sei entscheidend für die Zukunftsfähigkeit der Stadt. Langfristig werde sich daran die Akzeptanz und Legitimation der kommunalen Selbstverwaltung messen lassen müssen.

Für StR Dr. Reiners (CDU) stellt die Vorlage eine konsequente Fortfolge des heutigen Tagesordnungspunktes 4 "Digital MoveS - eCollaboratians Management (ECom)" dar (heutige NNr. 97). Gewünscht werde bei diesem Must-have-Thema eine zügigere Umsetzung der Digitalisierung. Ansparungen im Haushalt würden nicht gewollt. Das Geplante gehöre zusätzlich durchgeführt. Die Maßnahmen müssten ineinandergreifen, und der Mensch - und damit schließt er sich StR Pitschel an - müsse im Mittelpunkt der Bemühungen stehen. Seine Fraktion unterstütze die Vorlage, und Zwischenberichte würden gerne entgegengenommen.

Für StR Rockenbauch (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) ergibt sich mit der Vorlage analog dem Thema Künstliche Intelligenz bei einem weiteren großen Thema erneut eine ziemlich spontane und von extern getriebene Behandlung. Vermisst werden von ihm eine Strategie und eine öffentliche Debatte. Beim Thema Digitalisierung gebe es bislang lediglich Einzelbausteine, über die man erst dann Kenntnis erhalte, wenn die Stadtverwaltung abgefragt werde. Die Verwaltung und der Rat müssten sich gemeinsam überlegen, wie ein Prozess auszusehen habe, der den Herausforderungen gerecht werde. Zwar könne er der Vorlage folgen, aber eingefordert werde eine ordentliche Debatte, die sicherlich mehr Zeit erfordere als das in der Vorlage für die Entwicklung einer Smart-City-Strategie (Phase A) vorgesehene eine Jahr (Vorlage Seite 3, zweitletzter Absatz). Dazu werde eine Generaldebatte im Gemeinderat benötigt. Bevor Technik eingesetzt werde, müssten zu den verschiedenen Bereichen unter Einbeziehung der Bürgerschaft Ideen entwickelt werden. Der Wissenschaftliche Beirat für Globale Umweltveränderungen (WBGU) sehe in der Smart City ein Thema, welches, wenn es nicht bewusst gestaltet werde, zu einer riesigen Energie-/Ressourcenverschwendung führe. Dazu stehe nichts in der Vorlage. Konkret stellt er folgende Fragen:
- Wie stellt sich die Verwaltung einen einjährigen Strategieprozess vor?
- Wie soll eine Rückkopplung mit den anderen laufenden Prozessen stattfinden?
- Wie stellt sich die Verwaltung in der Pandemiezeit eine umfassende Beteiligung der Bürgerschaft vor?

In der Folge betont er, es bestehe die Gefahr, dass ein zentrales Thema lediglich nebenbei behandelt werde, da es dazu ein Förderprogramm gebe.

Für StR Perc (SPD) hat sich in der Corona-Pandemie gezeigt, dass der Digitalisierung eine entscheidende Bedeutung zukommt. Daher müsse man sich mit diesem Thema intensiv auseinandersetzen, und dafür gehöre eine Strategie entwickelt. Von daher sei der Impuls durch das Förderprogramm begrüßenswert. Allerdings sei die Kurzfristigkeit der Vorlage bedauerlich. Wünschenswert wäre es, über die Auswirkungen der Digitalisierung, über die Wünsche, was die Stadt möchte und wie man sich eine Smart City vorstelle, breit zu diskutieren, ohne durch externe Impulse getrieben zu werden. Die Digitalisierung, dies zeige die jüngste Vergangenheit, werde nur funktionieren, wenn man die Menschen mitnehme. Hier müsse Stuttgart besser werden. Seiner Fraktion schwebe vor, einen Digitalbeirat einzusetzen. In einem solchen Gremium könnten die Stakeholder der Stadtgesellschaft zusammengefasst werden. Im Gemeinderat sei die Digitalisierung nun mal kein Topthema. Da Digitalisierung sehr viele Prozesse und Lebensbereiche der Menschen betreffe, müsse die Bereitschaft bestehen, sich damit intensiv auseinanderzusetzen. Eine Behandlung in nicht öffentlichen Sitzungen des Reform- und Strukturausschusses reiche nicht aus. Vielmehr müsse darüber in einer Vollversammlung diskutiert werden, um aufzuzeigen, welche Ideen in Bezug auf eine digitale Gesellschaft/auf eine Smart City verfolgt würden. Seine Fraktion stimme dem Beschlussantrag verbunden mit der Bitte zu, die Digitalisierung mit dem gebotenen Umfang und der gebotenen Ernsthaftigkeit in die Ratsarbeit zu integrieren.

Positiv zum Förderprogramm äußert sich StR Dr. Oechsner (FDP). Es würden Maßnahmen zu 65 % gefördert, die ohnehin umgesetzt werden müssten. Eine Grundsatzaussprache im Gemeinderat, wie von StR Rockenbauch gefordert, könne in einem Jahr stattfinden, und mit dem Druck von außen müssten die Dinge zügiger umgesetzt werden.

Ebenfalls Zustimmung zu der Vorlage kündigt StRin von Stein (FW) an. Mit der derzeitigen Pandemie ist für sie deutlich geworden, dass Digitalisierung alle Lebensbereiche betrifft. Sie geht vor diesem Hintergrund davon aus, dass in der Bevölkerung die Akzeptanz für entsprechende Maßnahmen gewachsen ist. Zudem zeigt sie aufgrund der im letzten Jahr erforderlichen Pandemiemaßnahmen dafür Verständnis, dass die eine oder andere strategische Überlegung erst jetzt erfolgt.

Als unumgänglich bezeichnet StR Ebel (AfD) die Digitalisierung. Verwundert zeigt er sich darüber, dass finanzielle Aspekte, die sich aus der mit zunehmender Digitalisierung ergebenden Datenflut ergeben, bislang noch nicht angesprochen worden sind.

Für StRin Schumann (PULS) wird deutlich, dass die Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) jahrzehntelang die Digitalisierung "verschlafen hat". Als erschreckend empfinde sie, dass manche Abläufe noch Elemente beinhalteten, die schon während ihres Informatikstudiums Anfang der 2000er-Jahre nicht mehr zeitgemäß gewesen seien. Nichtsdesto-trotz sei das in Rede stehende Projekt sehr wichtig. Leider werde hier erneut mit "heißer Nadel" ein Konzept gestrickt. Es gebe in der Verwaltung, aber auch im Rat noch großen Rede-/Diskussions- und Informationsbedarf, um künftig sinnvolle Entscheidungen treffen zu können. Erforderlich sei eine breit angelegte Koordinierung, und dafür seien referatsübergreifend eine oder mehrere Personen, die den Überblick behalten, notwendig. Besonders wichtig ist für sie, dass auf dem Weg hin zu sinnvollen und datenschutzrechtlich funktionierenden Lösungen Kritik ernst genommen wird. Digitalisierung und Informationstechnik sei stets damit verbunden, aus Erfahrungen zu lernen.

StR Urbat (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) hebt die Notwendigkeit hervor, das Thema Datenschutz systematisch anzugehen. Leider seien dafür die Rechtsgrundlagen in Europa immer noch nicht komplett geklärt.

Für StR Pitschel verfolgt die LHS mit Digital MoveS bereits eine sehr ambitionierte Digitalisierungsstrategie. Mit dem geplanten Einstieg in das Förderprogramm werde das Engagement in diesem Bereich erheblich verstärkt. Dabei müsse darauf geachtet werden, "das Fundament nicht zu verlieren". In diesem Zusammenhang weist er, abhebend auf die Situation bei Videokonferenzen (VK), auf Defizite bei der IT-Ausstattung sowie auf den seines Erachtens stattgefundenen Abstieg der LHS im Bitkom-Smart-City-Index hin (2019 Platz 3, 2020 Platz 6).

Der Smart-City-Ansatz, so StR Dr. Reiners, gehe weit über die Inhalte von Digital MoveS hinaus. Ihm ist wichtig, die Aktivitäten anderer Städte zu beachten. Er nennt hier die Städte Singapur, Tallin, Heidelberg, Karlsruhe, Ulm und Ludwigsburg. Sein Wunsch lautet, dass in einigen Jahren von Stuttgart Valley bzw. von einer Smart City Stuttgart, in der das Kfz neben anderen Verkehrsformen weiterhin eine zentrale Rolle spielt, gesprochen wird.

Mit dem Start von Digital MoveS ist für StR Perc ein richtiges Zeichen gesetzt worden. Danach habe allerdings das Engagement der Verwaltung bei der Digitalisierung etwas nachgelassen. Mit der Ertüchtigung der Technik sei ein erster Schritt erfolgt, aber dass es keine Stelle gebe, die sich um eine Smart-City-Strategie kümmere, sei bedauerlich. Zur Technik fährt er fort, vor ungefähr einem Monat sei der F+B-Wohn-Index Deutschland mit einer Untersuchung der Breitband-Verfügbarkeit in den Top 7-Städten veröffentlicht worden. Leider habe hier Stuttgart extrem schlecht abgeschnitten. Beim Anteil der Haushalte mit einem Anschluss von 400 Megabyte (MB) würden Hamburg, Düsseldorf, Köln, Frankfurt, München und Berlin alle deutlich über 90 % liegen, während die LHS lediglich 86 % erreiche. Sehr gravierend falle Stuttgart bei den Gigabyte-Anschlüssen ab. Die genannten Städte würden hier ebenfalls allesamt Werte von über 90 % erreichen, Stuttgart lediglich 67 %. In beiden Indizes liege Stuttgart auf dem letzten Platz. Bei der Leistungsfähigkeit der Stuttgarter Netze, die ja Grundlage für viele Dienste seien, gebe es also großen Nachholbedarf. Darüber und welche Dienste/Funk-tionen die Stadt haben wolle, müsse gesprochen werden.

Unterstrichen wird von EBM Dr. Mayer, Smart City und Digital MoveS seien zwei verschiedene Dinge. Obwohl Digital MoveS eine riesige Aufgabe darstelle, sei dies ein kleiner Bestandteil einer Smart-City-Strategie. Bei Digital MoveS gehe es lediglich um das Thema smarte Verwaltung. Dieses bearbeite sein Referat Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht (Referat AKR). Smart City werde als überspannendes Thema dagegen von jedem Referat und den Beteiligungsunternehmen thematisch bearbeitet. Deswegen sei er der Meinung, dass Smart City nicht zwangsläufig organisatorisch beim Referat AKR verortet sein müsse. Dieses überspannende Thema betreffe alle Bereiche, also nicht nur die gesamte Stadtverwaltung, die Eigenbetriebe und die städtischen Beteiligungen, sondern die gesamte Gesellschaft, also auch die Privatwirtschaft sowie die Bürgerschaft. Das Smart-City-Thema Breitbandausbau, und damit wendet er sich an StR Perc, habe mit Digital MoveS, der Digitalisierungsarbeit in seinem Referat, nichts zu tun und liege somit nicht in seiner Zuständigkeit. Dies sei ein Beispiel, weshalb er es für wichtig ansehe, die Aufgaben, die Programme und die Zuständigkeiten abzugrenzen.

Das Förderprogramm, und damit geht er auf StR Pitschel ein, sei vom Referat T und seinem Referat als Chance angesehen worden, die städtischen Maßnahmen zu bündeln, um auch in diesem Bereich eine strategische Zielsetzung zu erhalten. Er vertrete ebenfalls die Auffassung, dass die Verwaltung in vielen Bereichen große Herausforderungen wahrzunehmen habe und viele Arbeiten nachgeholt werden müssten, aber nicht zutreffend sei, dass Bezirksbeiräte keine VK durchführen könnten. Wie gemeinderätliche Gremien tagten Bezirksbeiräte bereits in VK-Form. Allerdings wären VK bei Vollversammlungen des Gemeinderats und bei beschließenden Ausschüssen nach § 37a GemO laut Juristen, die die Verwaltung beraten, aber auch nach Auffassung des Städtetages mit großen Risiken verbunden. In Bayern lasse die Landesverfassung überhaupt keine Möglichkeit für digitale Gremiensitzungen zu.

Im gesamten Jahr 2020 sei die Säule Mensch massiv im Vordergrund gestanden. Schließlich sei die Säule Mensch die wichtigste und schwierigste bei der Digitalisierung. Am einfachsten sei wohl die IT-Säule, da für alles eine IT-Lösung gefunden werden könne. Die größte Herausforderung sei, den Menschen die Chancen der Digitalisierung zu vermitteln und sie mitzunehmen. Deshalb lege darauf die Verwaltung ihr Hauptaugenmerk.

Gegenüber den StRen Pitschel und Perc fährt EBM Dr. Mayer fort, die Stellen im Zusammenhang mit Digital MoveS seien nicht nach Personalschlüsseln in der Verwaltung verteilt worden. Vielmehr sei zielgerichtet vorgegangen worden, indem geschaut worden sei, wo die meisten Prozesse im Zusammenhang mit dem Online-Zugangsgesetz (OZG) stattfinden. Deshalb habe das AföO die größte Anzahl an Digital Movern erhalten, obwohl dieses Amt nicht das größte städtische Amt sei. Ab März 2020 sei es möglich gewesen, die Stellen aus dem Digital-MoveS-Paket zu besetzen. Bereits bis Ende 2020 sei es erfreulicherweise gelungen, 80 % dieser Stellen zu besetzen. Selbst bei der Zubilligung einer kurzen Einarbeitungszeit würden diese Stellen aber erst jetzt wirklich produktiv. Trotz der Größe des Ende 2019 beschlossenen Pakets reichten diese Stellen angesichts der absehbaren Anforderungen und der Dynamik, die die Digitalisierung durch die Pandemie erhalten habe, nicht aus. Die Pandemie hätte in vielerlei Hinsicht die Verwaltung ohne diese neuen Stellen z. B. in Sachen Telearbeit und Digitalisierung des Gesundheitsamts "abschmieren lassen".

Weiter teilt der Vorsitzende StR Rockenbauch mit, natürlich müsse, um zu einer Strategie zu kommen, prozesshaft vorgegangen werden. Bei diesem partizipativen Prozess werde sich die Verwaltung extern begleiten lassen. Dafür könnten ja Mittel aus dem Förderprogramm abgerufen werden. Richtig sei, dass dies keine kleine Aufgabe sein werde, aber für die Verwaltung sei die Strategie nicht Mittel zum Zweck, um an die Maßnahmenförderungen zu kommen, sondern er gehe davon aus, dass die Verwaltung selbst dann eine Bewerbung vorgeschlagen hätte, wenn dieses Programm lediglich die Strategie und nicht die Maßnahmen zum Inhalt gehabt hätte.

Den Eindruck von StR Perc, mit Digital MoveS sei die Verwaltung stark in die Digitalisierung gestartet und habe anschließend nachgelassen, teile er nicht. Vielmehr sei zu keiner Zeit mehr als aktuell in Sachen Digitalisierung unternommen worden. Coronabedingt habe sich der Zeitplan zu Digital MoveS etwas verzögert, da Maßnahmen hätten vorgezogen werden müssen (z. B. in kürzester Zeit Aufstockung der Telearbeit von 250 auf über 5.000 Arbeitsplätze, umfangreiche Hardware-Beschaffungen, vollständige Digitalisierung des Gesundheitsamtes, neue städtische Website, Errichtung eines neuen Serverparks). Wenn der Bitkom-Index genau betrachtet werde, könne erkannt werden, dass Stuttgart von allen teilnehmenden Städten im Bereich der Verwaltung in diesem Index den größten Sprung nach oben gemacht habe. Die um drei Plätze schlechtere Platzierung sei auf andere Gründe zurückzuführen.

In der Folge erklärt EBM Dr. Mayer an StR Ebel gewandt, das Thema Effizienz führe beim Thema Digitalisierung stets zu Grundsatzdiskussionen. Natürlich verspreche man sich durch die Digitalisierung eine verbesserte Effizienz. Die Quantifizierung einer Digitalisierungsrendite sei jedoch sehr schwierig. Die Verwaltung gehe davon aus, dass die Digitalisierung momentan ein wichtiges Mittel zum Abbau von Überlastungsspitzen und zum deutlichen Abbau von Drucksituationen sei.

Ferner betont der Erste Bürgermeister zu einer Aussage von StRin Schumann, eine Koordinierungsstelle Smart City habe er nie in Abrede gestellt. Seiner Meinung nach sollte jedoch dafür kein eigenes Referat geschaffen werden. Digitalisierung habe sehr viel mit Organisation, mit Prozessen und Personal zu tun. Daher sehe er dieses Feld in einem Referat, in dem die Themen Organisation und Personal bearbeitet werden, als richtig verortet an. Ansonsten könne über organisatorische Verbesserungen, insbesondere in einem Zuwachs, immer gesprochen werden.

Von StR Pitschel wird die Verankerung der Maßnahme M7 hinterfragt. Während seine Fraktion seit 18 Monaten sehnlichst auf die Besetzung des Beteiligungsbeirats warte, solle über Smart City ein völlig neues Beteiligungsportal entwickelt werden. Hierzu erklärt Herr Reichert (HauptPersA), das bestehende Beteiligungsportal funktioniere, da dieses jedoch schon ein gewisses Alter aufweise, werde irgendwann ein technisches Upgrade notwendig. Die Pandemiezeit habe gezeigt, dass nicht zuletzt bei der Bürgerbeteiligung vermehrt der Fokus auf Online-Funktionalitäten liege. Diesbezüglich steige die Erwartungshaltung der Bürgerschaft. Angesichts einer längeren Themenliste (technische Dinge, Barrierefreiheit, Datenschutz, Inklusion, einfache Sprache, Benachrichtigungsfunktion), die ohnehin angegangen werden müsse, könne zum einen die bestehende Plattform weiterentwickelt werden, oder es finde eine Ausschreibung statt, um das Ganze auf einer neuen technischen Plattform komplett mit allen wünschenswerten und erwarteten Funktionalitäten wie einer einfach verständlichen Benutzerführung aufzusetzen. Vor diesem Hintergrund habe die Verwaltung eine Neuausschreibung geplant. Diese in das Förderprogramm einzubinden, biete sich an.

Im weiteren Verlauf wiederholt StR Rockenbauch seine Vorstellung, dass als Auftakt für einen Strategieentwicklungsprozess eine Generaldebatte im Gemeinderat vorgesehen wird. Verbindlichere Aussagen erwartet er dazu, welche der bereits existierenden Strategieprozesse in den Strategieprozess zur Digitalisierung eingetaktet werden müssen.

StR Perc legt Wert darauf, dass seine Aussage, mit Digital MoveS sei ein guter Start erfolgt, aber anschließend habe man nachgelassen, sich neben der Verwaltung auch auf den Rat bezogen hat. Er unterstützt eine Schwerpunktsitzung des Gemeinderates zur Digitalisierung. Der Gemeinderat müsse ebenfalls der Bedeutung dieses Themas gerecht werden, indem er eigene Ideen/Impulse entwickle und darüber debattiere, wie mit den damit einhergehenden Prozessen umgegangen werden soll und wer dieses Thema in welcher Form vorantreiben soll. Eine Querschnittsaufgabe mit dieser Dimension könne nicht einfach nebenher entwickelt werden.

Eingeräumt wird seitens des Vorsitzenden, dass die wichtige Frage der Ressortierung bislang ungelöst ist. Diese Klärung solle im Zuge des Strategieprozesses herbeigeführt werden. Bei diesem Prozess solle es nicht nur um Inhalte, sondern auch darum gehen, wo dieses Thema, diese Querschnittsaufgabe, am optimalsten platziert werden könne. Indem er sich an StR Rockenbauch wendet, fährt der Erste Bürgermeister fort, er verfüge über kein fertiges Design für den Strategieentwicklungsprozess, aber angesichts guter Erfahrungen mit Digital MoveS sollte zunächst in einer Art Standortbestimmung geschaut werden, welche Aktivitäten in den Referaten zu Smart City bereits existierten. Aus den anschließend zu entwerfenden Zielbildern könnten Maßnahmen abgeleitet werden. Das Ganze gehöre wissenschaftlich und extern begleitet, und es müssten immer wieder Abgleiche mit der Bürgerschaft und dem Gemeinderat erfolgen. So könne Schritt für Schritt eine Entwicklung in Richtung Strategie stattfinden. Völliges Neuland müsse hier nicht betreten werden, da es bekanntlich Großstädte gebe, die solche Strategieprozesse bereits durchlaufen hätten. Von deren Erfahrungen könne man partizipieren. Eine Option sei es, zu Beginn eines solchen Prozesses einige dieser Städte einzuladen und von ihnen einige Best-Practice-Beispiele abzugreifen. Seiner Einschätzung nach kann dieses bei guter Strukturierung in zwölf Monaten umgesetzt werden. Eventuell sei auch etwas mehr Zeit nötig, aber als unlösbare Aufgabe sehe er dies nicht an. Wie bei Digital MoveS werde diese Strategie durch einen fortlaufenden Geschäftsprozess weiterentwickelt. Von daher könne durchaus bereits mit einer zu 90 % fertiggestellten Strategie gestartet werden.

Dass es sich um eine große Leistung gehandelt hat, die digitalen Herausforderungen im Zuge der Pandemie zu bewältigen, bestätigt Frau Häußler (GPR). Sie bedankt sich beim Rat für die Stellenschaffungen im Rahmen der kleinen Stellenplanberatungen. Wenn allerdings der gesamte Prozess ernst genommen werde, so Frau Häußler weiter, müsse noch eine riesige Investition in weiteres Personal und Technik erfolgen. Die Verwaltung und der GPR seien aktuell dabei, über die notwendigen Prozesse zu sprechen. So werde derzeit eine Dienstvereinbarung verhandelt, in der das prozesshafte Arbeiten sowie der interne Umgang mit dem komplexen Thema Zukunftsvision geregelt werden solle. Es gebe hier gewaltige Schnittstellen, und es könnten sehr risikohafte Dinge, auch im Hinblick auf das Prozesstempo, übersehen werden. Dies zeige die Notwendigkeit, schrittweise, transparent und strukturiert vorzugehen.

Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen ergeben, stellt EBM Dr. Mayer fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag einmütig zu.
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