Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 649/2010
Stuttgart,
09/13/2010



Nachfolge von Frau Bürgermeisterin Müller-Trimbusch
in externen Gremien




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
22.09.2010
23.09.2010



Beschlußantrag:

Als Nachfolgerin von Frau Bürgermeisterin Gabriele Müller-Trimbusch wird Frau Bürgermeisterin Isabel Fezer

· als Mitglied der Trägerversammlung des JobCenters Stuttgart,

· zur Wahl als Mitglied des Aufsichtsrats der HSG Flughafen Stuttgart Handels- und Service GmbH,

· als stellvertretendes Mitglied der Verbandsversammlung und des Verwaltungsrats des Zweckverbands Landeswasserversorgung und

· ab der mit der Entlastung für das Geschäftsjahr 2010 beginnenden neuen Amtszeit als Mitglied des Aufsichtsrats der Städtischen Pfandleihanstalt Stuttgart AG

benannt.


Begründung:


Nachdem Frau Bürgermeisterin Müller-Trimbusch zum 31. August 2010 in den Ruhestand getreten ist, sind die genannten Mandate neu zu besetzen.

In der Trägerversammlung des JobCenters Stuttgart verfügt die Landeshauptstadt über drei Sitze. Hiervon hat die Sozialbürgermeisterin seit Gründung des JobCenters im Jahr 2005 einen Sitz wahrgenommen.

An der HSG Flughafen Stuttgart Handels- und Service GmbH ist die Flughafen Stuttgart GmbH zu 90 % beteiligt. Der Aufsichtsrat besteht aus vier Mitgliedern, von denen ein Mitglied von der Landeshauptstadt Stuttgart benannt und dann von der Gesellschafterversammlung gewählt wird.

Aufgrund vertraglicher Regelung stehen der Landeshauptstadt Stuttgart in der Verbandsversammlung des Zweckverbands Landeswasserversorgung fünf Sitze und im Verwaltungsrat vier Sitze zu. Die Bestellung wird durch die EnBW veranlasst. Frau Bürgermeisterin Fezer wird in diesen Gremien Herrn Oberbürgermeister Dr. Schuster vertreten.

Der Aufsichtsrat der Städtischen Pfandleihanstalt Stuttgart AG, die den Aufgabenkreis eines städtischen Pfandamts wahrnimmt und eine 100 %-ige Tochter der LBBW ist, besteht aus drei Mitgliedern. Ein Mandat wird seit vielen Jahren durch den Sozialbürgermeister bzw. die Sozialbürgermeisterin der Landeshauptstadt Stuttgart wahrgenommen. Die Wahl erfolgt durch die Hauptversammlung.


Finanzielle Auswirkungen

keine


Beteiligte Stellen






Michael Föll
Erster Bürgermeister


Anlagen






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