Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI
GRDrs 528/2022
Stuttgart,
09/09/2022



Ermächtigung zur Weiterführung der regionalen Koordinierungsstelle für die Jahre 2022 und 2023 zur Umsetzung der Pflegeberufereform bei der Landeshauptstadt Stuttgart - Förderaufruf des Landes Baden-Württemberg



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
26.09.2022
28.09.2022
29.09.2022



Beschlußantrag:

1. Das Sozialamt der Landeshauptstadt Stuttgart wird vom Gemeinderat beauftragt, am Förderaufruf “Förderung regionaler Koordinierungsstellen zur Umsetzung der Pflegeberufereform” des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg für die Schaffung einer regionalen Koordinierungsstelle für das Jahr 2023 teilzunehmen.

2. Die Landeshauptstadt Stuttgart richtet für die Dauer der Förderung des Landes Baden-Württemberg vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023 eine regionale Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Pflegeberufereform ein.

3. Vom zusätzlichen Personalbedarf im Umfang von 75 % einer Vollzeitkraft für die Einrichtung einer regionalen Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Pflegeberufereform beim Sozialamt wird Kenntnis genommen. Das Sozialamt wird ermächtigt, außerhalb des Stellenplans, befristet für den Projektzeitraum (vom 01.10.2022 bis 30.09.2023) für die Einrichtung einer regionalen Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Pflegeberufereform, Personal im Umfang von bis zu 75 % einer Vollzeitkraft in EG 11 TVöD einzustellen. Die Zustimmung erfolgt vorbehaltlich der Bewilligung der Landesförderung in Höhe von 30.000 EUR und der gesicherten Restfinanzierung (Deckungsmittel aus dem Sozialamt).

4. Die Landeshauptstadt Stuttgart übernimmt eine Anteilsfinanzierung in Höhe von 30.000 EUR.



Begründung:


Der Gemeinderat hat mit GRDrs 793/2020 „Ermächtigung zur Einrichtung einer regionalen Koordinierungsstelle für das Jahr 2021 zur Umsetzung der Pflegeberufereform bei der Landeshauptstadt Stuttgart – Förderaufruf des Landes Baden-Württemberg“ das Sozialamt der Landeshauptstadt Stuttgart ermächtigt, eine regionale Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Pflegeberufereform zu schaffen. In diesem ersten Projektzeitraum hat die regionale Koordinierungsstelle im Umfang von 78 % einer Vollzeitkraft seit dem 01.04.2021 ihre Arbeit aufgenommen. Der Projektzeitraum wurde anschließend vom 01.01.2022 bis zum 30.09.2022 verlängert (GRDrs 330/2021 „Ermächtigung zur Einrichtung einer regionalen Koordinierungsstelle für das Jahr 2022 zur Umsetzung der Pflegeberufereform bei der Landeshauptstadt Stuttgart - Förderaufruf des Landes Baden-Württemberg“).

Damit die erfolgreiche Arbeit der regionalen Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Pflegeberufereform weiter fortgesetzt und die Ergebnisse gesichert werden können, ist es notwendig, dass sich die Landeshauptstadt Stuttgart an dem nun dritten Förderaufruf des Landes Baden-Württemberg beteiligt.

Eine zentrale Herausforderung bezüglich der Versorgung von pflegebedürftigen Menschen ist der Mangel an Pflegefachkräften. Diese Herausforderung kann unter anderem nur bewältigt werden, wenn kein Ausbildungsplatz in der Pflege verloren geht.

Um die Träger der praktischen Ausbildung und die Pflegeschulen im Umsetzungsprozess der Pflegeberufereform zu unterstützen, wird den Stadt- und Landkreisen auch im Jahr 2023 eine Förderung aus Landesmitteln für die Einrichtung von regionalen Koordinierungsstellen gewährt. Die regionalen Koordinierungsstellen unterstützen bei der Koordinierung von Angebot und Nachfrage der Einsätze der praktischen Ausbildungszeiten insbesondere in der Anlaufphase der Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG).

Die regionale Koordinierungsstelle trägt dazu bei, beim Übergang in die generalistische Pflegeausbildung den Verlust von Ausbildungsplätzen zu verhindern und dabei zu unterstützen, möglichst zusätzliche Ausbildungsplätze zu schaffen. Diese zentralen Aufgaben müssen im kommenden Jahr fortgesetzt werden, damit nachhaltige Strukturen aufgebaut und weiterentwickelt werden. Die Weiterführung einer regionalen Koordinierungsstelle in der Landeshauptstadt zur Umsetzung der Pflegeberufereform ist deshalb auch für das Jahr 2023 notwendig.

Es stehen im Jahr 2023 neue, aufwändige Arbeitsschwerpunkte an, wie zum Beispiel der Aufbau eines Ausbildungsverbundes mit Trägern der praktischen Ausbildung, Pflegeschulen, Hochschulen und weiteren, an der Ausbildung beteiligten Akteur*innen. Da die ersten Absolvierenden im Schuljahr 2023 ihren Abschluss erzielen, ist eine engere Vernetzung unter Praxisanleitungen vorgesehen.

Die regionale Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Pflegeberufereform in der Landeshauptstadt Stuttgart hat seit dem 01.04.2021 folgende Arbeitsschwerpunkte:

● IST-Stand-Erhebung der angebotenen und besetzten Ausbildungsplätze an den Pflegeschulen und den Trägern der praktischen Ausbildung.

● Erhebung und Akquise von Praxiseinsatzstellen in allen Versorgungsbereichen


● Vernetzungsarbeit.

● Regelmäßiger Austausch zu einer möglichst effizienten Gestaltung der Ausbildung.

● Weiterentwicklung der Ausbildungsverbünde.

● Mitwirkung, um bei Engpässen an verfügbaren praktischen Ausbildungsstellen Abhilfe zu schaffen.

Die Zusammenarbeit zwischen der regionalen Koordinierungsstelle und den Akteur*innen der generalistischen Pflegeausbildung verläuft auf einer guten und vertrauensvollen Basis.

Für das Jahr 2023 geplante Aufgaben der regionalen Koordinierungsstelle:
· Ausbau des im Juli 2022 gegründeten Ausbildungsverbunds,
· Verlust von Ausbildungsplätzen verhindern, zusätzliche Plätze schaffen durch gute Ausbildungsstrukturen/-netzwerke,
· Informations- und Beratungsangebote für alle Ausbildungsinteressierten schaffen,
· Beteiligung am Aufbau einer digitalen Plattform für die Pflegeausbildung/ das Pflegestudium in der Landeshauptstadt Stuttgart,
· das Interesse an der Ausbildung wecken (Öffentlichkeitsarbeit),
· Synergiebildung benachbarter Landkreise bei Praxiseinsätzen,
· unterstützende Tätigkeit bei der Gewinnung von Praxisanleitungen,
· unterstützen bei der Gestaltung der Praxisanleitung in Betrieben ohne pflegerischen Schwerpunkt.

Finanzierung

Die Personalkosten für den Betrieb einer regionalen Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Pflegeberufereform betragen bei einem Beschäftigungsumfang von 75 % in EG 11 voraussichtlich 60.000 EUR. Grundlage der Berechnung sind die Kosten eines Arbeitsplatzes (Stand Juli 2021) sowie eine angenommene Tarifsteigerung von 2,0 % im Jahr 2023.

30.000 EUR finanziert die Landeshauptstadt Stuttgart aus Eigenmitteln. Das Land Baden-Württemberg übernimmt 50 % bzw. maximal 30.000 EUR der Kosten für den Bewilligungszeitraum 01.10.2022 bis 30.09.2023. Die Beteiligung des Landes wird als Projektförderung in Form eines Zuschusses im Wege einer Anteilsfinanzierung gewährt.


Finanzielle Auswirkungen

Aus dem von der Landeshauptstadt Stuttgart zu tragenden Eigenanteil resultieren für den voraussichtlichen Zeitraum 01.10.2022 bis 30.09.2023 Mehraufwendungen von insgesamt 30.000 EUR im THH 500 – Sozialamt, Schlüsselprodukt 1.39.10.01.00.00-500 Sozialplanung/-berichterstattung, Kontengruppe 400 – Personalaufwendungen. Die Deckung erfolgt aus dem Budget des Sozialamts.





Beteiligte Stellen

Die Referate WFB und AKR haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Alexandra Sußmann
Bürgermeisterin


Anlagen

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