Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 1070/2011
Stuttgart,
11/04/2011



Haushalt 2012/2013

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 11.11.2011



Sachkostenbudget

Beantwortung / Stellungnahme

Das Sachkostenbudget des Sozialamts enthält u. a. Mittel für

aber auch Mittel für rund 300 Stellen bzw. rund 380 Personen für
Im Zwischenbericht zur Finanzlage 2011 (GRDrs 561/2011) wurde bereits festgestellt:
(Zitat)
„Durch die weiteren Kürzungen der Sachausgaben im Rahmen des Haushaltssicherungskonzepts 2009 wird die Einhaltung der Budgets für die Fachämter zunehmend schwieriger.“

Auch beim Sozialamt mussten im Rahmen des Haushaltssicherungskonzepts 2009 im Haushalt 2010/2011 im Sachkostenbudget nochmals Einsparungen in Höhe von rd. 66.000 EUR erbracht werden. Da aber in den vergangenen Jahren bereits alle Positionen auf ein gerade noch vertretbares Minimum reduziert wurden und das Sachkostenbudget in erheblichem Umfang Positionen beinhaltet, die nicht den klassischen Sachkosten zugerechnet werden können (insbesondere die Erstellungs- und Versandkosten der Bonuscard, die Verfahrenskosten für die FamilienCard und die Begutachtungskosten im Sozialleistungsbereich sowie Gerichtskosten), konnte die Einsparquote nur durch eine Reduzierung der Aufwendungen auch im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit, Fachtage bzw. nicht mehr vergebene Aufträge für Datenerhebungen u. a. erreicht werden.

Die Sozialverwaltung hat deshalb bereits mit folgenden Mitteilungsvorlagen jeweils auf einen zusätzlich notwendigen Mittelbedarf hingewiesen:

Mit einer Erhöhung des Sachkostenbudgets um jährlich 75.000 EUR könnten o. g. Maßnahmen durchgeführt und auf diese Weise die aufgeführten Haushaltsanträge und die entsprechenden Haushaltsvorlagen

erledigt werden.

Gleichzeitig würde das Sozialamt wieder über einen geringen finanziellen Handlungsspielraum verfügen, um weitere, derzeit noch nicht absehbare Maßnahmen und Projekte, die sich aus der Aufgabenstellung des Sozialamts ergeben werden, durchführen zu können.

Das Referat WFB weist darauf hin, dass entsprechend der bestehenden Beschlusslage die Kürzungen des Haushaltssicherungskonzepts 2009 im Entwurf des Doppelhaushalts 2012/2013 berücksichtigt wurden. Im Hinblick auf die bescheidenen Überschüsse des Haushaltsentwurfs 2012/2013 von lediglich 13 Mio. EUR / 6 Mio. EUR und die im Rahmen der Beratungen zu erwartenden weiteren finanziellen Belastungen kann von den Festlegungen des HSK daher nicht abgewichen werden.




Vorliegende Anträge/Anfragen

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559/2011 (SPD-Gemeinderatsfraktion), 746/2011 (SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft)




Isabel Fezer
Bürgermeisterin




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