Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB
GRDrs 841/2014
Stuttgart,
11/11/2014



Landesbank Baden-Württemberg (LBBW)
- Verlängerung der Rückgarantie gegenüber dem Land Baden-Württemberg




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
19.11.2014
20.11.2014



Beschlußantrag:

1. Der Verlängerung der Rückgarantie der Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) gegenüber dem Land Baden-Württemberg im Rahmen der Abschirmung der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) bis zum 15. Dezember 2019 wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Änderungen in der Trägervereinbarung zur Risikoimmunisierung gem. Ziffer 4 der Begründung umzusetzen.


Begründung:




· Die Landesgesellschaft GPBW GmbH & Co. KG (GPBW) stellt als direkter Garantiegeber der LBBW eine unbefristete Finanzgarantie in Form einer Höchstbetragsgarantie (bislang 12,7 Mrd. EUR, neu 5,5 Mrd. EUR) zur Verfügung.

· Die Finanzgarantie bezüglich des Verbriefungsportfolios (Teilbetrag 6,7 Mrd. EUR) wurde mit Veräußerung des Verbriefungsportfolios im August 2014 beendet.

· Die Finanzierung der GPBW und somit die Absicherung der Finanzgarantie erfolgt durch eine von der GPBW begebene Anleihe mit einer anfänglichen Laufzeit von fünf Jahren (bislang 12,7 Mrd. EUR, neu 5,5 Mrd. EUR).



· An dieser Anleihegarantie beteiligen sich die LHS und der SVBW in Form einer Rückgarantie mit einer Laufzeit von fünf Jahren. Dadurch beteiligen sich die LHS und der SVBW am Risiko. Gegenüber dem Land verpflichten sich die LHS und der SVBW im Falle einer Garantieinanspruchnahme einen Ausgleich in Höher ihrer quotalen Anteile am Stammkapital der LBBW (SVBW 40,534%, LHS 18,932 %) zu leisten. · Für die Finanzgarantie bezahlt die LBBW der Landesgesellschaft GPBW eine Garantieprovision, die nach Abzug von laufenden Verpflichtungen einem Überschusskonto zugeführt wird, das auch als Risikopuffer dient. Ein nach Auflösung der gesamten Garantiestruktur noch vorhandener Überschuss bei der GPBW wird an das Land ausbezahlt. Das Land leitet den anteiligen Überschuss an LHS und SVBW entsprechend der Beteiligungsquote weiter.


3. Verlängerung der Garantiestruktur für SEALINK

In den Anleihebedingungen ist als planmäßiger Rückzahlungsbetrag für die Anleihe der 15. Dezember 2014 vorgesehen. Die LBBW benötigt die Finanzgarantie jedoch zur Absicherung der SEALINK-Finanzierung auch über diesen Zeitpunkt hinaus. Erforderlich zur Verlängerung der Garantiestruktur ist:

· eine Verlängerung/Neuemission der Anleihe durch die GPBW unter der Garantie des Landes bis zum 15.12.2019

· eine Verlängerung der Anleihegarantie durch das Land Baden-Württemberg bis zum 15.12.2019

· die Verlängerung der Rückgarantie seitens der LHS und des SVBW bis zum 15.12.2019 (Abschluss einer Ergänzungsvereinbarung zur Trägervereinbarung vom Juni 2009) Das Land hat bereits im Dezember 2013 unabhängig von der Veräußerung des Verbriefungsportfolios der Verlängerung der Anleihegarantie bis 2019 zugestimmt. Bedingung hierfür ist die Verlängerung der Rückgarantie durch den SVBW und die LHS. Die LBBW ist in diesem Fall zur erneuten Übernahme der Anleihe verpflichtet. Der SVBW hat in seiner Verbandsversammlung am 28. Juli 2014 der Verlängerung zugestimmt.

Das abzusichernde SEALINK-Nominalvolumen lag Ende Oktober 2014 bei
4,5 Mrd. EUR. Durch weitere Tilgungen und Verkäufe wird sich das Volumen weiter reduzieren.

Der durch das Anleihevolumen rechnerisch relevante Garantiehöchstbetrag liegt voraussichtlich bei 5,5 Mrd. EUR. Er ist damit höher als das SEALINK-Nominalvolumen. Der Puffer dient insbesondere zur Absicherung von Währungsrisiken (Dollar-EUR). Das endgültige Garantievolumen wird von der LBBW zum 15.12.2014 festgelegt.

Der Freistaat Sachsen hat erste Verluste (First Loss) der SEALINK-Finanzierung mit einer Landesbürgschaft abgesichert. Vor einer möglichen Inanspruchnahme der Rückgarantie muss der Freistaat Sachsen erste Verluste von 2,75 Mrd. EUR übernehmen. Der First Loss wurde mit rd. 1,2 Mrd. EUR in Anspruch genommen.

Nach Einschätzung der LBBW liegt der zu erwartende Verlust innerhalb der Bürgschaft des Landes Sachsen. Für die LBBW sind aus heutiger Sicht keine Ausfälle zu erwarten, so dass mit einer Inanspruchnahme aus der Rückgarantie nicht zu rechnen ist.

Sollte wider Erwarten ein Verlust eintreten, wird zum Ausgleich zunächst das Guthaben des Garantieüberschusskontos herangezogen.


4. Trägervereinbarung zur Risikoimmunisierung

Die Trägervereinbarung zur Risikoimmunisierung vom Juni 2009 ist aufgrund der Verlängerung der Garantiestruktur in folgenden Punkten anzupassen:

Rückgarantiehöchstbetrag
Der Höchstbetrag wird an das Garantievolumen angepasst. Dieses wird von der LBBW zum 15.12.2014 festgelegt. Aufgrund weiterer Verkäufe und Tilgungen wird sich das Volumen und somit auch der Garantiehöchstbetrag jährlich reduzieren. Ausgehend von einem Garantievolumen von 5,5 Mrd. EUR würde der für die LHS rechnerisch anteilige Höchstbetrag für die Rückgarantie 1.041.260.000,00 EUR (18,932% aus 5,5 Mrd. EUR) betragen.

Garantiegebühr des Landes
Die Landesgesellschaft GPBW hat bisher für die Anleihegarantie dem Land einen jährlichen Sockelbetrag von 15,0 Mio. EUR bezahlt. Diese Gebühr wird in Relation zum Anleihegarantievolumen zum Stichtag 15.12.2014 neu festgesetzt. Ausgehend von einem Garantievolumen von 5,5 Mrd. EUR reduziert sich der Sockelbetrag um 8,5 Mio. EUR auf 6,5 Mio. EUR.

Verzinsung Garantieüberschusskonto
Das Guthaben auf dem Garantieüberschusskonto (Risikopuffer) wird bis 15. Dezember 2014 mit 3,95% p.a. verzinst. Der Zinssatz wird vertragsgemäß an die Marktgegebenheiten am 15.12.2014 angepasst. Der dann festgesetzte Zins muss 20 Basispunkte über der von der LBBW mit Zustimmung der GPBW festgestellten Marktrendite einer Schuldverschreibung des Landes Baden-Württemberg am Tag der Neufestsetzung liegen. Aktuell wäre für das Garantieüberschusskonto ein Zinssatz von ca. 0,80 % p.a. festzusetzen.



5. Empfehlung

Nach der Veräußerung des Verbriefungsportfolios im August 2014 ist aufgrund des geringeren Risikovolumens (rund 5,5 Mrd. EUR) und der erstrangigen Verlustabdeckung (first loss 2,75 Mrd. EUR) seitens des Freistaats Sachsens aus heutiger Sicht mit keiner Inanspruchnahme aus der Garantie zu rechnen.

Die Garantiestruktur ist weiterhin erforderlich, um signifikante Eigenkapitalbelastungen auszuschließen. Für die Bereitstellung der Garantie bezahlt die LBBW weiterhin im erheblichen Umfang Garantiegebühr an die GPBW.

Im Übrigen würde die LHS bei Ablehnung der Verlängerung gemäß bestehender Trägervereinbarung nur 75% des zustehenden Guthabens aus dem Garantieüberschusskonto erhalten.

Die Verwaltung empfiehlt eine Verlängerung der Rückgarantie um weitere fünf Jahre bis zum 15. Dezember 2019.


Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen






Fritz Kuhn
Oberbürgermeister

Anlagen






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