Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 1459/2023
Stuttgart,
11/22/2023



Haushalt 2024/2025

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 23.11.2023



Feuerwehr, Kauf des EnBW-Geländes, Stuttgart-Möhringen

Beantwortung / Stellungnahme


Die Stadt steht bereits in Gesprächen mit der EnBW. Die EnBW prüft aktuell noch interne
Bedarfe, insbesondere für das dort bereits ansässige Regional-Service-Team. Seither ist man davon ausgegangen, dass das Service-Team am Standort verbleiben muss. Damit stünde nur ein Teil des Grundstücks für andere Nutzungen zur Verfügung.


Parallel dazu prüfen die Stadtwerke mit Stuttgart Netze die Flächen für ihre Bedarfe als Versorgungsflächen. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.

Erst wenn feststeht, welche Fläche seitens der EnBW tatsächlich zur Verfügung steht und ob diese für die Stadtwerke/Stuttgart Netze geeignet sind, können gegebenenfalls weitere Nutzungsüberlegungen bezüglich des Aus- und Fortbildungszentrums der Feuerwehr auf
der dann zur Verfügung stehenden Fläche angestellt werden.



Antrag 8000/2023

Nach § 41 GemHVO sind Rückstellungen für Aufwendungen zu bilden, die wirtschaftlich dem abzuschließenden Haushaltsjahr zuzuordnen sind, jedoch hinsichtlich ihrer Höhe und/oder ihrer Fälligkeit ungewiss sind. Rückstellungen dienen somit der periodengerechten Zuordnung von Aufwendungen, die erst in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen führen. Es wird zwischen Verbindlichkeiten- und Aufwandsrückstellungen unterschieden. Für künftige investive Auszahlungen, wie z.B. für einen Grundstückserwerb, dürfen keine Rückstellungen gebildet werden.



Vorliegende Anträge/Anfragen

2039/2023 CDU-Gemeinderatsfraktion, 4288/2023 Ziffer 3 Die FrAKTION LIKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei, 7032/2023 Ziffer 2 FW-Gemeinderatsfraktion, 8000/2023 AFD-Gemeinderatsfraktion




Thomas Fuhrmann
Bügermeister




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