Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: S/OB
GRDrs 1153/2021
Stuttgart,
11/08/2021



Haushalt 2022/2023

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 25.11.2021



Fortführung des Förderprogramms „E-Trikes für mobilitätseingeschränkte Stuttgarter*innen“ (GRDrs 133/2021)

Beantwortung / Stellungnahme

Auf Initiative des Beirats für Menschen mit Behinderung wurde mit dem Förderprogramm „E-Trikes für mobilitätseingeschränkte Stuttgarter*innen“ für Menschen, die in ihrer Mobilität aufgrund einer Krankheit, im Alter oder durch einen Unfall gehandicapt sind, ein alternatives Mobilitätsangebot gemacht. Mit diesem Verkehrsmittel können mobilitätseingeschränkte Stuttgarterinnen und Stuttgarter selbstbestimmter über die Art ihrer Mobilität entscheiden und damit ihre Lebensqualität entscheidend verbessern. Für eine gleichberechtigte Teilhabe in unserer Stadtgesellschaft ist die selbstbestimmte Mobilität ein wichtiges Element.

Seit Veröffentlichung der Förderrichtlinie am 16. Juni 2021 gingen bei der Stadtverwaltung (Stand Oktober 2021) ca. 60 Anfragen und 16 konkrete Förderanträge, darunter vier Anträge mit Bonuscard+Kultur (Sozialförderung), ein. Von den 2021 einmalig bereitgestellten Haushaltsmittel in Höhe von 40.000 € wurden dafür bereits 22.000 € reserviert. Für weitere Förderungen stehen im laufenden Haushaltsjahr 2021 noch 18.000 € zur Verfügung. Damit können weitere zwölf Grund- oder bis zu sieben Sozialförderungen gewährt werden.

Im Rahmen der Beratung und Beschlussfassung der Förderrichtlinie „E-Trikes für mobilitätseingeschränkte Stuttgarter*innen“ wurde seitens der Stadtverwaltung zu den Haushaltsplanberatungen 2022/2023 ein erster Zwischenbericht zugesagt. Dieser wird mit GRDrs. 911/2021 am 16. November 2021 vorgestellt.





Vorliegende Anträge/Anfragen

420/2021 Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion, 1176/2021 PULS-Fraktionsgemeinschaft

420/2021 Bündnis 90/DIE GRÜNEN, 1176/2021 Nr. 2 PULS-Fraktionsgemeinschaft




Dr. Frank Nopper



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