Für die weitere Umsetzung der Verknüpfung von internationalen Nachhaltigkeitszielen und Haushalt soll wiederum eine begleitende externe Unterstützung gefunden werden. Für diese Beratung insbesondere der Referate und Ämter kann im Haushaltsjahr 2023 auf übrige Mittel des Projektbudgets zurückgegriffen werden. Für die Folgejahre wird mit einem Finanzbedarf von 80.000 in 2024 und 40.000 in 2025 gerechnet.
Zudem ist ein Budget für Schulungen, Informationsveranstaltungen und eventuelle Exkursionen – auch mit Vertreter*innen des Gemeinderats – erforderlich. Hier sollten im Jahr 2024 40.000 EUR und 2025 20.000 EUR eingeplant werden.
Die Mittelbedarfe werden zum Doppelhaushaltsplan 2024/2025 angemeldet.
Beteiligte Stellen Die Referate L/OB und SI haben mitgezeichnet. Thomas Fuhrmann Bürgermeister Anlagen 1. Auszüge Ergebnisbericht LAG 21/KPMG 2. Muster/Beispiel Darstellung im Vorbericht 3. Muster/Beispiele Darstellung in Teilhaushalten Zuordnung der SDGs zu Produkten der Ämter (Ergebnisse) In enger Abstimmung mit den drei Pilotämtern Gesundheitsamt, Sozialamt und Jobcenter wurden aufbauend auf bereits bestehenden Ergebnissen und laufenden Prozessen eine inhaltliche Zuordnung der SDGs sowie entsprechender Kennzahlen zu den Produkten in den Teilhaushalten der Pilotämter vorgenommen. In drei Workshops wurden Vorschläge zur Verknüpfung vorgestellt, diskutiert, abgestimmt und finalisiert. Weiterhin wurden Grundlagen zur SDG-Verankerung und zur Wirkungsorientierung im Haushaltsplan vorgestellt. Die finalen Ergebnisse sind je Amt in einer Excel-Matrix festgehalten, in der die SDGs, die SDG-Indikatoren der LHS sowie weitere Kennzahlen bzw. Indikatoren den einzelnen Produkten der Teilhaushalte zugeordnet wurden. Für 44 Produkte wurde je ein prioritäres SDG, ein bis maximal fünf weitere SDGs und entsprechende Indikatoren aus verschiedenen Quellen wie dem Haushaltsplan, dem SDG- Bericht „Lebenswertes Stuttgart“ sowie Zielvereinbarungen mit dem Gemeinderat zugeordnet. Im Rahmen des ersten Projektbausteins konnten im Laufe des Prozesses zahlreiche Fragestellungen bearbeitet und geklärt werden. Diese enge Begleitung und Abstimmung wurde von den Pilotämtern als positiv für den Prozess kommuniziert, insbesondere vor dem Hintergrund der oft knappen Personal- und Zeitressourcen in den Ämtern. Besonderen Fokus in den Sitzungen mit den Pilotämtern haben Fragestellungen bezüglich der Passgenauigkeit der Ziele sowie die Einheitlichkeit zwischen den Ämtern eingenommen. Im Hinblick auf die Passgenauigkeit der Ziele wurde die Formulierung der SDGs sowie auch die SDG-Indikatoren der LHS insbesondere hinsichtlich ihres allgemeinen und übergeordneten Charakters hinterfragt, die häufig nicht den spezifischen Tätigkeiten der Ämter im Rahmen der Produkte entsprechen. Dies führt unter anderem dazu, dass einige der SDGs und Indikatoren mehreren Produkten zugeordnet wurden. Die Diskussion in den Sitzungen ergab, dass dies kein Problem darstellt, da das vorliegende Projekt sich zunächst auf eine Bestandserfassung konzentriert. Zur Weiterentwicklung des Prozesses hinsichtlich einer Wirkungsorientierung und Nachhaltigkeitssteuerung sind sich die Ämter einig, dass hier die SDGs an den Produkten der Stadt durch Formulierung eigener Ziele ergänzt bzw. ersetzt werden sollten. Bezüglich der Eignung der Indikatoren einigte man sich auf die Vorgehensweise, dass neben den Indikatoren aus dem Bericht „Lebenswertes Stuttgart“ auch weitere Kennzahlen aus anderen Quellen wie dem Haushaltsplan oder Zielvereinbarungen mit dem Gemeinderat herangezogen wurden, sofern diese aussagekräftiger im Hinblick auf die Zielerreichung durch die Produktaktivitäten sind. In Bezug auf die Einheitlichkeit der Zielstrukturen zwischen den Ämtern wurde im Laufe des Prozesses festgestellt, dass die Ämter zu Beginn teilweise eine sehr unterschiedliche Anzahl an SDGs und Unterzielen zugeordnet haben. Vor dem Hintergrund der Unterschiedlichkeit von Produkten, die teilweise eine erhebliche Bandbreite an Tätigkeiten umfassen, einigte man sich darauf, dass ein Produkt zwar nicht mit Zielen überladen werden sollte, um eine gewisse Aussagekraft zu erhalten aber eine Beschränkung der Anzahl sinnvoll erscheint: Zuordnung eines prioritären SDG mit maximal 5 Unterzielen sowie maximal 4 weitere SDGs. Empfehlungen zum weiteren Prozess der Verankerung von Nachhaltigkeitszielen Die zugeordneten Unterziele zum prioritären SDG sind aktuell eher informativ zu verstehen. Sie konkretisieren den Zielerreichungsbeitrag des Produktes zum prioritären SDG, werden aber (noch) nicht mit Indikatoren und Kennzahlen gemessen. Es ist empfehlenswert, die Unterziele direkt mit den Indikatoren und Kennzahlen zu verknüpfen. Um Widersprüche, Überschneidungen und Unklarheiten zu vermeiden, sollte auf parallele Ziel- und Kennzahlensysteme im Haushalt möglichst verzichtet werden. Dementsprechend wird angeregt, die bereits vor der SDG-Integration im Haushalt aufgeführten und noch nicht integrierten Ziele und Indikatoren in die neue SDG-Zielsystematik mit aufgenommen werden, sofern ein Zielerreichungsbeitrag erkennbar wird bzw. mindestens kein Widerspruch zu den SDG entsteht. Die vorhandenen Fachziele sowie Kennzahlen und Indikatoren sollten folglich hinsichtlich ihrer Eignung zur Messung von (operativen) Nachhaltigkeitszielen überprüft werden. Für Ziele und Kennzahlen, die dafür nicht geeignet sind, ist eine Umformulierung oder Streichung in Erwägung zu ziehen. Der bisherige Projektprozess hat gezeigt, dass eine fachliche Begleitung und Unterstützung der Ämter insbesondere im Rahmen der Zuordnung von Zielen und Kennzahlen notwendig sind, um die gewünschte Qualität und Akzeptanz der Ergebnisse zu erzielen. Auch die neu hinzukommenden Ämter und Bereiche werden einen Anlaufpunkt für Fragen sowie fachliche Unterstützung benötigen. Schwerpunkt der Begleitung liegt auf dem Wissenstransfer bezüglich der Nachhaltigkeitsziele, die Klärung offener Fragen sowie die Vermittlung von Vorteilen, Potentialen und Grenzen des Ansatzes. Ein noch zu erstellender prozessbegleitender Leitfaden zur Umsetzung des Prozesses für die Verwaltung ist ein sinnvolles Hilfsdokument und Nachschlagewerk zur Wissensvermittlung und als praxisnahe Anleitung, um Wissen langfristig verfügbar und zugänglich zu machen. Vor dem Hintergrund der Komplexität des Prozesses und der nötigen Fachexpertise zur Nachhaltigen Entwicklung wird der prozessbegleitende Leitfaden als komplementäres Instrument zur fachlichen Begleitung empfohlen. zum Seitenanfang