Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 1228/2013
Stuttgart,
11/06/2013



Haushalt 2014/2015

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 11.11.2013



Umgestaltung der Kapitalbeteiligungen der Landeshauptstadt Stuttgart

Beantwortung / Stellungnahme


Antrag 809 II. a SÖS und Linke:
Auflösung der Rücklage Stuttgart 21 und Umwandlung in freie Liquidität


Die Rücklage wurde auf Grundlage der Ergänzungsvereinbarung mit dem Land Baden-Württemberg zur Finanzierung des verbindlichen städtischen Beitrags zum Projekt Stuttgart 21 und zur Finanzierung des städtischen Beitrags zur Absicherung des Projekts Stuttgart 21gebildet. Sie ist als Teil des Eigenkapitals für ihren bestimmten Zweck durch Gemeinderatsbeschluss reserviert worden.
Die Rücklage beträgt zum Jahresabschluss 2012 297 Mio. EUR.

Die Rücklage wird zur Erfüllung der vertraglichen Zahlungsverpflichtungen weiterhin benötigt und kann nicht aufgelöst werden.



Antrag 809 II. b SÖS und Linke:
LBBW-Kapitalrückführung gemäß EU-Restrukturierungsplan C17/2009


Seit der EU-Beihilfeentscheidung im Jahr 2009 haben sich die aufsichtsrechtlichen Vorschriften zum Kernkapital erheblich verschärft – dies betrifft sowohl die Vorschriften zur Ermittlung der risikogewichteten Aktiva, als auch die als hartes Kernkapital anrechenbaren Passiva. Darüber hinaus hatte die LBBW, wie viele andere Banken auch, erhebliche Belastungen aus der europäischen Staatsschuldenkrise zu verkraften.

Um die Kapitalbasis der LBBW zu stärken, haben die Träger zum 1.1.2013 stille Einlagen in Höhe von 2,2 Mrd. EUR in hartes Kernkapital gewandelt. Verbleibende stille Einlagen von 1 Mrd. EUR (Anteil der LHS: 189 Mio. EUR) können nach der derzeitigen Planung im Jahr 2014 an die Träger zurückbezahlt werden, sofern zum Rückzahlungszeitpunkt alle aufsichtsrechtlichen Anforderungen erfüllt sind und die BaFin der Rückzahlung zustimmt.


In diesem Zusammenhang wurde in GRDrs 525/2012 zu einer weiteren Rückzahlung von Kapital Folgendes ausgeführt:

„Eine darüber hinausgehende Rückzahlung von Kapital ist aus heutiger Sicht nicht zu erwarten. Zwar wurde im Rahmen der Kapitalerhöhung 2009 davon ausgegangen, dass das zugeführte Kapital bei Erreichen einer Mindestquote von 10% in mehreren Tranchen zurückgeführt wird, jedoch erlauben die seitdem stark veränderten aufsichtsrechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen eine weitere Rückführung von Kapital nicht.“

Diese Aussage hat auch weiterhin Gültigkeit.

Die Bezahlung einer Gesamtvergütung ist vom jeweiligen Jahresergebnis abhängig. Nachdem im Jahr 2009 ein Verlust vorhanden war, der auch zur Wertminderung und zu Zinsausfällen bei stillen Einlagen und Genussscheinen führte, mussten positive Ergebnisse der Jahre 2010 bis 2012 vollständig und vorrangig für die entsprechenden Wertaufholungen und Zinsnachholungen verwendet werden. Diejenigen Beträge, die nach der vorliegenden Planung in den kommenden Jahren ausgeschüttet werden können, sind bereits in die städtische Haushaltsplanung aufgenommen. Über die Höhe der Ausschüttung entscheidet die Hauptversammlung.




Vorliegende Anträge/Anfragen

809 II.a) und II.b) SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft




Michael Föll
Erster Bürgermeister




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