Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 1021/2011
Stuttgart,
11/15/2011



Haushalt 2012/13

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 21.11.2011



Ausbau der Ganztagesbetreuung an Schulen

Beantwortung / Stellungnahme

Das Thema Neukonzeption Betreuung von Grundschulkindern (GRDrs 199/2011) ist sehr komplex, da es auf bereits bestehenden Strukturen vielfältiger Einrichtungen aufbaut. Auf der Grundlage des durch den Gemeinderat am 27. Juli 2011 getroffenen Grundsatzbeschlusses zielt die Neukonzeption und damit die ermittelten Kosten im Wesentlichen auf folgende Punkte ab:

Um die Zielbeschlüsse umsetzen zu können, erarbeiten die Referate KBS und SJG zusammen mit dem Schulverwaltungsamt und dem Jugendamt derzeit die vielfältigen konzeptionellen Grundlagen für die künftigen Strukturen, die pädagogischen Inhalte, die Rahmenbedingungen für die Einbindung freier Träger, wobei auch die Auswirkungen auf Vereine und andere freizeitpädagogischen Einrichtungen berücksichtigt werden sollen. Dabei muss auch geklärt werden, auf welchen Wegen alle Beteiligten umfassend informiert und – wo immer möglich und sinnvoll – auch in den Prozess eingebunden werden können.

Von den Fraktionen werden jeweils Mittel in unterschiedlicher Höhe zur Umsetzung dieser Neukonzeption beantragt. Neben den Ausführungen in der GRDrs 199/2011 enthält die rote Liste Angaben zum möglichen Mittelabfluss. Um die einzelnen Komponenten des Mittelbedarfs in der GRDrs 199/2011 besser verständlich zu machen, wurde in Anlage 1 eine Darstellung gewählt, die den Mittelbedarf transparenter macht (vgl. auch Haushaltsvorlage GRDrs 1131/2011).

Bezogen auf die Anträge hier noch einige Erläuterungen:

I. Schülerhäuser (Anlage 1: laufende Nummern 1 bis 4)

Mit der Vorlage 199/2011 hat der Gemeinderat als Vorstufe zur Ganztagesschule die Einrichtung von Schülerhäusern beschlossen, um möglichst rasch auf den steigenden Betreuungsbedarf reagieren zu können.

Es gibt bereits eine große Zahl von Grundschulen, an denen die Verlässliche Grundschule in den Nachmittag hinein verlängert wurde (vgl. GRDrs 199/2011, Anlage 1, Seite 21/22). Diese flexible Nachmittagsbetreuung sollte mit den einfachen Standards der Verlässlichen Grundschule (eigentlich ohne Mittagessen) ursprünglich nur vorübergehend für ein bis zwei Jahre als Notlösung bis zur Einrichtung einer Ganztagesschule oder eines Hortes betrieben werden. Jetzt zeigt sich aber, dass aufgrund der stark wachsenden Nachfrage diese Notlösung einen deutlich längeren Zeitraum in Anspruch nehmen wird. Sie musste also konzeptionell überarbeitet werden.

Das neue Konzept sieht als Ziel die (teil-)gebundene Ganztagesgrundschule vor, das in Stufen bis 2018 umgesetzt werden soll. Daher ist es zwingend notwendig, als Zwischenlösung die Schülerhäuser zu installieren und eine im Standard verbesserte Nachmittagsbetreuung in den Schulen anzubieten. Das bedeutet einen besseren Personalschlüssel auf Hortniveau, eine verbesserte sächliche Ausstattung und Schaffung der Voraussetzungen, um zumindest zügig ein provisorisches Mittagessen anbieten zu können. In den Schulgebäuden werden die vorhandenen Räumlichkeiten sowohl für den Unterricht als auch für die Betreuung genutzt.

Mit dieser verbesserten Ausstattung werden die Voraussetzungen geschaffen, dass in diesen Schülerhäusern kurzfristig bedarfsorientiert weitere Betreuungsplätze geschaffen werden können. Erst mit der Einrichtung der (teil-)gebundenen Ganztagesschule kommen dann zusätzliche Betreuungsräume und die Mensa hinzu.

Für diese verbesserte Ausstattung werden zusätzliche Mittel benötigt (vgl. GRDrs 199/2011, Anlage 1, Seite 27/28):


1. Einmalige Kosten für Schülerhäuser

Von den 72 Grundschulen verfügen 54 Schulen noch nicht über die Ausstattung, die für ein Schülerhaus vorgesehen wird. Bei den Schulen, die bereits eine verlängerte Nachmittagsbetreuung anbieten, wird ein vorrangiger Bedarf unterstellt. Daher hat die Verwaltung in der GRDrs 199/2011 folgenden Bedarf angemeldet:

Im Jahr 2012 49 Schulen x 120.000 Euro 5,88 Mio. Euro

Im Jahr 2013 5 Schulen x 120.000 Euro 0,60 Mio. Euro

2. Laufende Betriebskosten der Schülerhäuser

Bei der Errechnung des Betriebs der Schülerhäuser ist in zwei Kategorien zu unterscheiden:

A:
Dort wo die flexible Nachmittagsbetreuung schon angeboten wird (170 Gruppen in 49 Schulen), ist die Weiterentwicklung zum Schülerhaus ein Teil der Betriebskosten schon finanziert. Hier wird der vorrangige Bedarf in der Fortführung dieser Gruppen gesehen. Die vorgesehene Standardverbesserung ergibt jedoch erhöhte Personal- und Sachkosten.
Die Gruppenzahl in den Grundschulen ist unterschiedlich hoch, die Betreuungszeit, die auf 17.00 Uhr erweitert werden soll, unterschiedlich lang.
Die tatsächlichen Kosten für eine Schule hängen daher von der Zahl der notwenigen Gruppen und dem bisherigen Betreuungsumfang ab.
Insgesamt würden sich hier die Betriebskosten um 4,74 Mio. Euro erhöhen.
Rechnerisch ergeben sich durchschnittliche Kosten pro Gruppe von rd. 27.900 Euro.

B:
Schulen, an denen neue Gruppen eingerichtet werden, muss mit den vollen Kosten gerechnet werden.
In der GRDrs 199/2011, Seite 39 wurde dies beispielhaft an einer Schule mit 5 Gruppen (100 Plätze) berechnet:

Durchschnittliche Kosten bei 5 Gruppen 286.000 Euro
Durchschnittliche Kosten pro Gruppe 57.200 Euro

Dies ergibt die genannten jährlichen Betriebskosten von

2012 ff (Standardverbesserung 170 Gruppen in 49 Schulen) 4,74 Mio. Euro
2013 ff (25 neue Gruppen) weitere 1,43 Mio. Euro

Werden die Schülerhäuser von Ganztagesgrundschulen abgelöst, verrechnen sich die laufenden Betriebskosten mit denen der Ganztagesschulen.

Innerhalb kürzester Zeit könnten so insgesamt bis zu 1.860 Betreuungsplätze (1.340 und 500) bis 17.00 Uhr geschaffen werden.

3. Antrag der CDU-Gemeinderatsfraktion Nr. 420/2011 Punkt 3: Bereitstellung eines Umsetzungsbudgets von 10 Mio. Euro für Schülerhäuser

Mit einem Umsetzungsbudget von 10 Millionen Euro für die Jahre 2012 und 2013 (5 Mio. Euro pro Jahr) könnten – entsprechend verteilt auf die beiden Jahre – nahezu alle Grundschulen, die für bestehende Gruppen einen Antrag auf Schülerhaus stellen,


Wenn nicht alle Schulen mit bestehenden Gruppen davon Gebrauch machen, könnten im Herbst 2013 mit den Restmitteln auch neue Gruppen eingerichtet werden.

4. Folgende Schulen haben Interesse an Schülerhäusern schon bekundet:

Kirchhaldenschule
Schwabschule
Steinbachschule
Ameisenbergschule
Neuwirtshausschule

II. Ganztagesgrundschulen (Anlage 1: laufende Nummern 5 bis 7)

Die Neukonzeption Betreuung für Grundschulkinder sieht auch eine Standardverbesserung in der personellen Ausstattung und dem zeitlichen Betreuungsrahmen der Ganztagesgrundschulen auf Hortniveau vor. Deshalb muss auch hier unterschieden werden in


Standardanpassung (laufende Betriebskosten) an 14 bestehenden Ganztagesgrundschulen:

Die laufende Nummer 5 stellt die jährlich zusätzlich benötigten finanziellen Mittel in Höhe von 2,29 Mio. Euro für die notwendige Standardverbesserung auf Hortniveau (= zeitliche Anpassung der Betreuungszeiten an die Horte, Ferienbetreuung bis auf 4 Wochen Schließzeit im Jahr sowie Personalaufstockung) an allen genehmigten bzw. sich im Betrieb befindlichen 14 Ganztagesgrundschulen dar (vgl. GRDrs 199/2011, Anlage 1, Seite 16 bis 18).

Investitionspauschalen laufende Betriebskosten für jeweils 10 neue Ganztagesgrundschulen:

Unter den laufenden Nummern 6 (Pauschale 2012) und 7 (Pauschale 2013) sind die investiven Mittel in Höhe von jeweils insgesamt 35 Mio. Euro (durchschnittlicher Erfahrungswert aus bereits eingerichteten Ganztagesschulen: pro Baumaßnahme 3,5 Mio. Euro) für 10 weitere Ganztagesgrundschulen pro Jahr aufgeführt. Darüber hinaus sind die benötigten finanziellen Mittel für den laufenden Betrieb –inklusive der notwendigen Standardverbesserung- unter Berücksichtigung des sukzessiven Ausbaus der Ganztagesgrundschulen dargestellt.

In den ersten zehn Ganztagesschulen (Pauschale 2012) sind die bereits vom Gemeinderat als Ganztagesschulen beschlossenen GS der Eichendorffschule, GS Birkach, GS der Raitelsbergschule, GS der Schillerschule, GS der Altenburgschule einschl. die Steigschule (Teile der Grund- und Hauptstufe) vorgesehen, für die bisher aber keine investiven Mittel für die notwendige Schaffung der Freizeit-, Fachraum- und Verpflegungsbereiche nach dem vom Gemeinderat beschlossenen Raumstandard sowie die Gestaltung der Außenbereiche für die Ganztagesschulen zur Verfügung gestellt wurden. Außerdem wurden Vorhaben zur Schulkindbetreuung an der GS Obertürkheim und der Kirchhaldenschule – ursprünglich für Horte – angemeldet, die nun der verabschiedeten Neukonzeption anzupassen sind. Somit besteht im Jahr 2012 noch Spielraum für 2 weitere an der Einrichtung einer Ganztagesschule interessierte Grundschulen.

Folgende Grundschulen, mit denen das Schulverwaltungsamt bereits in Kontakt ist, haben beispielsweise Interesse an der Ganztagesschule signalisiert:



III. Schulhof Obertürkheim
Antrag Nr. 589/2011, Abschnitt 2 der Freien Wähler-Gemeinderatsfraktion


Zum ganzheitlichen Konzept eines gelingenden Ganztagesangebots zählt auch Bewegung, Aufenthalt und Spiel im Freien sowie die Beschäftigung mit der Natur. Um den Anforderungen an einen Ganztagesbetrieb auch im Außenbereichen gerecht zu werden, sind diese entsprechend attraktiv zu gestalten.

In diesem Zusammenhang ist auch die dringende Sanierung und Neugestaltung des Schulhofs der Grundschule Obertürkheim zu sehen. Ziel ist die Verbesserung der Bewegungs- und Spielangebote auf dem begrenzten Schulgrundstück – auch im Hinblick auf die Schulkindbetreuung. Dabei ist auch die Vergrößerung der nutzbaren Schulhoffläche durch eine ergänzende bereits erworbene Fläche möglich, die jedoch im derzeitigen Zustand (Mauer, Niveauunterschied) nicht nutzbar ist. Für die Umsetzung der Maßnahme sind finanzielle Mittel in Höhe von 400.000 Euro erforderlich (vgl. Wunschliste Teil C, Schulaußenanlagen), die ebenfalls über die Pauschale 2012 finanziert werden könnten (vgl. Anlage 1.)



Vorliegende Anträge/Anfragen

394/2011 I. Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
420/2011 Nr. 1 und 3 CDU
527/2011 SPD
589/2011 Freie Wähler
641/2011 Nr. 5 und 6 FDP
726/2011 Nr. 5 und 7 und 764/2011 SÖS und LINKE





Dr. Susanne Eisenmann



<Anlagen>


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Anlage 1 GRDrs 1021_2011.doc