Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 1336/2023
Stuttgart,
11/08/2023



Haushalt 2024/2025

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 23.11.2023



Überlassung ungenutzter oder untergenutzter städtischer Gebäude und Grundstücke

Beantwortung / Stellungnahme

In den Wohnungsübertragungen 1986 und 1993 wurde der überwiegende Teil der Wohngebäude auf die SWSG übertragen. Daher befindet sich gemessen am Gesamtbestand der vom Liegenschaftsamt verwalteten Immobilien (Verwaltungs-, Kultur- und Feuerwehrgebäude sowie Kindertagesstätten und Gebäude zur Flüchtlings- und Obdachlosenunterbringung) nur noch ein vergleichsweise geringer Anteil an Wohnungen im Portfolio.

Erfahrungsgemäß bewegt sich die Leerstandsquote der in der Verwaltung des Liegenschaftsamtes stehenden Wohnungen im einstelligen Prozentbereich. Dabei handelt es sich in der Regel um Wohnungen in kleineren Gebäuden, die zur Sanierung oder Renovierung vorgesehen und daher auch für Baugenossenschaften nicht wirtschaftlich darstellbar sind oder um Gebäude auf Grundstücken, für die eine Projektentwicklung unter städtebaulichen Aspekten angedacht ist.

Insofern sieht die Verwaltung hier kein Potential für eine schnellere Schaffung von Wohnraum.

Für die Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Wohnen am 8. Dezember 2023 ist ein Leerstandsbericht vorgesehen, der insbesondere auf die Leerstände in Wohnungen eingeht.


Vorliegende Anträge/Anfragen

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4019 Die FrAKTION SÖS PIRATEN Tierschutzpartei




Thomas Fuhrmann
Bürgermeister




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