Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR 7837-07
GRDrs 965/2016
Stuttgart,
01/30/2017


Schrittweise Bereitstellung von öffentlichem WLAN in städtischen Einrichtungen für Bürger und Gäste der Landeshauptstadt Stuttgart



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussKenntnisnahmeöffentlich15.02.2017

Bericht:


Der Bedarf, öffentliches WLAN in städtischen Einrichtungen für Bürger und Gäste zur Verfügung zu stellen, steigt bei der Stadtverwaltung Stuttgart stetig.
Eine bürgerfreundliche, serviceorientierte und moderne Verwaltung muss diesen Anforderungen gerecht werden. Die Bedarfe sind sehr vielseitig und werden in nächster Zeit weiter zunehmen und mittelfristig nahezu alle Standorte der LHS betreffen.

Beispielhaft seien genannt:

- Presse und Besucher von Sportveranstaltungen
- Teilnehmer von Veranstaltungen/Kongressen
- Besucher von Bibliotheken und Museen
- Besucher des Planetariums
- Bürger und Gäste in den Rathäusern
- Schüler in Schulgebäuden
- Bewohner von Einrichtungen
- Nutzer von Einrichtungen (Jugendhäuser, etc.)

Die Verfügbarkeit von öffentlichem WLAN wird zunehmend zum Standortfaktor für die Landeshauptstadt Stuttgart und deshalb ist der Wunsch nach einer weiteren schrittweisen Einführung von öffentlichen WLAN-Netzen in städtischen Einrichtungen nachvollziehbar. Mit der stetig wachsenden Zurverfügungstellung von WLAN in anderen Städten wächst auch der Erwartungsdruck auf die Landeshauptstadt ebenfalls öffentliches WLAN zur Verfügung zu stellen.

Rechtslage
Am 2. Juni 2016 hat der Bundestag eine Veränderung des Telemediengesetzes verabschiedet, die am 27. Juli 2016 in Kraft getreten ist. Wie von der Bundesregierung vorgeschlagen, wird nun klargestellt, dass der in § 8 Abs. 1 TMG geregelte Haftungsausschluss von Accessprovidern auch für WLAN-Betreiber gilt. Die Haftungsprivilegierung des Diensteanbieters nach § 8 Absatz 1 und 2 umfasst z. B. uneingeschränkt auch die verschuldensunabhängige Haftung im Zivilrecht nach der sog. Störerhaftung und steht daher nicht nur einer Verurteilung des Vermittlers zur Zahlung von Schadensersatz, sondern auch seiner Verurteilung zur Tragung der Abmahnkosten und der gerichtlichen Kosten im Zusammenhang mit der von einem Dritten begangenen Rechtsverletzung entgegen.

Sollte jedoch eine Rechtsverletzung über einen öffentlichen WLAN-Zugang festgestellt werden, muss der Anschlussinhaber sicherstellen, dass sein Netzwerk nicht von Dritten missbraucht werden kann. Er soll „zumutbare Maßnahmen“ ergreifen, um etwa das Anbieten urheberrechtlich geschützter Dateien zum Download nach Möglichkeit zu verhindern.
Die Maßnahmen sind:

- Verschlüsselung gegen unberechtigten Zugriff
- Bestätigung des Nutzers, keine Rechtverletzung zu begehen
- der Name des Nutzers muss bekannt sein

Empfehlung für die Landeshauptstadt Stuttgart
Um Haftungsrisiken und einen hohen Verwaltungsaufwand zur Sicherstellung aller „zumutbarer Maßnahmen“ für die Landeshauptstadt Stuttgart möglichst zu reduzieren, wird empfohlen, das öffentliche WLAN-Netz nicht selbst zu betreiben. Über externe Betreiber, Provider (beispielhaft seien genannt: Telekom, Vodafone, Unitymedia) kann die Landeshauptstadt Stuttgart ein öffentliches WLAN in städtischen Gebäuden unter Nutzung stadteigener Infrastrukturen (Kabel und Verteiler) kostengünstig und mit einem reduzierten Verwaltungsaufwand realisieren. Dieses Modell ist so in vielen großen deutschen Städten (beispielhaft seien genannt: Berlin und München) bereits realisiert.

Entsprechend dem im Antrag 1048/2015 der CDU geäußerten Wunsch, besteht die Möglichkeit öffentliches WLAN auch im Rathaus einzurichten.
Für Bürger und Gäste der Landeshauptstadt Stuttgart steht bereits auf dem Marktplatz ein öffentliches WLAN, beauftragt durch die Stadtmarketing GmbH und betrieben durch die Firma Unitymedia, zur Verfügung. Die Erweiterung dieses WLAN auf das Rathaus lässt sich mit einem finanziellen Aufwand in Höhe von einmalig 3.000,- bis 5.000,- € und monatlich ca. 200,- bis 300,- € realisieren.
Somit wäre eine unterbrechungsfreie WLAN-Versorgung über den Marktplatz bis hinein in das Rathaus verfügbar. Die Einführung im Rathaus ist im ersten Quartal 2017 beabsichtigt. Damit werden Erfahrungen über die benötigten Infrastrukturressourcen und die damit verbundenen Verwaltungsaufwände gesammelt.

Um das Thema „schrittweise Bereitstellung von öffentlichem WLAN in städtischen Einrichtungen“ in weiteren Lokationen zu realisieren, sind zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen notwendig. Diese sind abhängig von der IT-Infrastruktur im jeweiligen Gebäude und können daher nicht pauschal beziffert werden. Im Rahmen einer weitergehenden Untersuchung wird daher geprüft, welche Ressourcen für eine schrittweise Ausweitung von öffentlichem WLAN in städtischen Einrichtungen bereitgestellt werden müssten.

Eine Information über das Ergebnis und eine Empfehlung für die weitere Vorgehensweise ist für Mitte 2017 vorgesehen.



Beteiligte Stellen

Referat WFB


Vorliegende Anträge/Anfragen
CDU Fraktion 1048/2015 Kostenloses WLAN auch im Rathaus




Dr. Fabian Mayer Bürgermeister




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