Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB
GRDrs 3/2010
Stuttgart,
02/26/2010



Interkulturelle Öffnung und Qualifizierung der islamischen Gemeinden - Zuwendung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in 2010



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Internationaler Ausschuss
Beschlussfassung
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
10.03.2010
24.03.2010



Beschlußantrag:

1. Der Zuwendung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für das Projekt „Interkulturelle Öffnung und Qualifizierung der islamischen Gemeinden in Stuttgart“ wird zugestimmt. Die Zuwendung beinhaltet die Finanzierung zusätzlicher Stellenanteile für die Erstellung eines Anwenderhandbuchs für Kommunen im Umfang von 50 % eines Sachbearbeiters in der Entgeltgruppe 11 TVöD für den Zeitraum März bis Oktober 2010.

2. Die Stabsabteilung für Integrationspolitik wird ermächtigt, die bis Ende 2011 befristete Stelle des Projektkoordinators in Teilzeit (50 %) in der Entgeltgruppe 11 TVöD für den Zeitraum der Zuwendung ohne zusätzliche städtische Eigenmittel auf 100 % aufzustocken.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Das Projekt „Interkulturelle Öffnung und Qualifizierung der islamischen Gemeinden“ war ursprünglich bis Ende 2009 befristet. Eine Verlängerung der Projektförderung durch das BAMF in 2010 und darüber hinaus war nicht vorgesehen, auch wenn das bundes- und europaweit beachtete Modellprojekt beim BAMF und im Bundesministerium des Innern als innovatives Modellprojekt gilt. Schon ab 2010 sollen nachhaltige Arbeitsstrukturen und Projektergebnisse erreicht werden: ein Arbeitskreis „Integration und Islam“ (lokale Islamkonferenz), eine bessere Unterstützung von demokratischer Werteorientierung in den islamischen Gemeinden, eine engere Zusammenarbeit mit städtischen Institutionen.

Folgerichtig haben wir erstmals im Sommer 2009 auf Anfrage und dann bestätigt im November 2009 eine Ablehnung des Bundesamts auf eine weitere Förderung des Projekts ab 2010 bekommen.

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt hat daher im Rahmen seiner Haushaltsberatungen für 2010/2011 einer Stellenschaffung in Teilzeit (50 Prozent) – befristet bis Ende 2011 – zugestimmt.

Das BAMF hat auf diese Entscheidung hin eine ergänzende Zuwendung für acht Monate in Aussicht gestellt. Dadurch soll ermöglicht werden, das Projekt zusätzlich in Form eines Anwenderhandbuchs für andere Kommunen zu dokumentieren. Ursprünglich war der Zeitraum Januar bis August 2010 vorgesehen. Wir sind mit dem BAMF noch im Gespräch wegen einer Verschiebung des Zeitraums auf die Monate März bis Oktober 2010; die Bezuschussung für März bis August ist gesichert. Der Bund hat großes Interesse an der zeitnahen Erstellung eines solchen Handbuchs, auch im Hinblick auf die Fortführung der Deutschen Islamkonferenz. Dies ist allein mit den „städtischen“ 0,5-Stellenanteilen und im Rahmen der eigentlichen Projektarbeit auf keinen Fall zu leisten.

Bereits am 21. Dezember 2009 haben wir zusätzliche Sachmittel sowie weitere 0,5-Stellenanteile für die Erstellung des Anwenderhandbuchs in Höhe von 21.600 Euro beantragt, die vom BAMF mit Schreiben vom 23. Dezember 2009 auch bewilligt wurden.

Eine Mitfinanzierung der „städtischen“ 0,5-Stelle für acht Monate hat das BAMF auf Anfrage kategorisch abgelehnt. Die Landeshauptstadt kann die bewilligte Zuwendung nur in Anspruch nehmen, wenn diese als Ergänzung zu der vom Gemeinderat geschaffenen halben Stelle erfolgt.


Finanzielle Auswirkungen

Da die befristete Aufstockung der Projektstelle vollständig durch das BAMF finanziert wird, entstehen für die Stadt keine zusätzlichen Kosten.


Beteiligte Stellen

Die Referate AK und WFB haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dr. Wolfgang Schuster

Anlagen






zum Seitenanfang