Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
75a
16
VerhandlungDrucksache:
45/2011
GZ:
5642-25
Sitzungstermin: 23.03.2011
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Dr. Eisenmann
Berichterstattung:die Vorsitzende
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Stuttgarter Sportförderung
Zuschuss zur Durchführung der German Open Championships im Tanzsport vom 16. bis 20.08.2011

Beratungsunterlage ist die dieser Niederschrift angeheftete Vorlage des Referats Kultur, Bildung und Sport vom 24.01.2011, GRDrs 45/2011.

Auf den parallel zum Erwachsenenwettbewerb stattfindenden Kinder-/Jugend-wettbewerb wird von StR Lazaridis (90/GRÜNE) hingewiesen. Zum Teil tanzten dabei Kinder unter neun Jahren unter Wettbewerbsbedingungen. Die Richtlinien des Württembergischen Tanzsportverbandes besagten, dass den Kindern insbesondere Spaß und Freude am Tanzen, unter Anwendung altersgemäßer Trainingsmethoden, vermittelt werden soll. Bei der letzten Sitzung des Sportausschusses habe es Hinweise dazu gegeben, dass bei dieser Veranstaltung eventuell körperliche Züchtigungen bei Teilnehmern aus Osteuropa erfolgen. Er spricht diesbezüglich den Wunsch aus, dass die Verwaltung den Veranstalter dringend auf das Einhalten der Richtlinien des Württembergischen Tanzsportverbandes hinweist.

Dazu trägt BMin Dr. Eisenmann vor, der Verbandsvorsitzende habe gegenüber
StR Lazaridis, ausgehend von der Sitzung des Sportausschusses, in einer Mail dazu Stellung genommen. Richtig sei, dass sich nach dem Internationalen Tanzsportregeln bereits Kinder ab sechs Jahren an solchen Wettbewerben beteiligen können. Zum 25. Mal finden parallel zum German Open Championships auch ein Jugendtanzturnier statt. Im Rahmen dieser Veranstaltung würden die Mitarbeiter/Betreuer, gerade auch ausländische Gäste/Betreuer/Trainer/Eltern, jedes Mal schriftlich darauf hingewiesen, dass in dem Moment, in dem mit Kindern nicht so wie erwartet umgegangen wird, es zu Ausschlüssen kommt. Der Veranstalter habe auch in diesem Jahr zugesagt, auf die Regeln, auf den Schutz der Kinder, hinzuweisen.


BMin Dr. Eisenmann stellt mit dieser Maßgabe abschließend fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.

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