Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 7651-04.00
GRDrs 611/2017
Stuttgart,
07/18/2017


Stuttgarter Integrations- und Arbeitsmarktprogramm für Frauen (SINA) des Trägerverbundes „Berufliche Frauenförderung“ – städtische Förderung ab dem Jahr 2018 und Anpassung der Projektformate



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2018/2019


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Verwaltungsausschuss
Beirat für Gleichstellungsfragen
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
öffentlich
25.09.2017
26.07.2017
20.09.2017

Kurzfassung des Berichts:
Ausführlicher Bericht siehe Anlage 1

Der Trägerkreis "Berufliche Frauenförderung“ setzt sich seit 2005 für die Weiterentwicklung und Verbesserung beruflicher Angebote für chancenbenachteiligte Frauen in Stuttgart ein. Er ist ein Zusammenschluss folgender Träger: berufliche Förderung von Frauen e. V. (BeFF), Frauen. Arbeit. Perspektiven (F.A.P.- Caritasverband für Stuttgart), Frauen in der Arbeit (FRIDA – Neue Arbeit gGmbH), Sozialdienst katholischer Frauen e. V. (SKF) und das Frauenunternehmen ZORA gGmbH. Beratende Mitglieder sind die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) des Jobcenters, die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Agentur für Arbeit und die Abteilung für individuelle Chancengleichheit von Frauen und Männern (OB-ICG) der Landeshauptstadt Stuttgart. Der Trägerverbund hat sich in den letzten neun Jahren aktiv und erfolgreich für eine Verbesserung des Angebotsspektrums zur beruflichen Weiterentwicklung und Integration von Frauen eingesetzt, sich aber auch auf der strukturellen Ebene für die berufliche Frauenförderung in Stuttgart engagiert.

Die strukturellen Rahmenbedingungen machen besonders für chancenbenachteiligte Frauen passgenaue Beratungsangebote und Förderangebote notwendig. Strukturelle Benachteiligungen können beispielsweise sein: alleinerziehend im Kontext von Familienhaushalten, Familienverantwortung, langfristige wirtschaftliche Verpflichtung für die Kinder, kulturelle Rollenzuschreibungen, Gewalterfahrungen, männlich dominierter Arbeitsmarkt.

Um auch zukünftig die erfolgreiche Arbeit des Trägerkreises und eine qualitativ hochwertige Angebotsumsetzung zu gewährleisten, haben die Trägervertreter_innen in Kooperation mit dem Jobcenter das „Stuttgarter Integrations- und Arbeitsmarktprogramm für Frauen (SINA)“ entwickelt und die wesentlichen Erfordernisse für eine verbesserte berufliche Frauenförderung in Stuttgart erarbeitet und im August 2015 fertiggestellt. In der Folge wurde „SINA – Stuttgarter Integrations- und Arbeitsmarktprogramm für Frauen“ im politischen Rahmen mit den Stuttgarter Gemeinderatsfraktionen, in der Sitzung des Beirats für Gleichstellungsfragen am 15. Juli 2015 vorgestellt und beraten.

SINA wendet sich an zwei Zielgruppen, zum einen an langzeitarbeitslose Frauen, die Leistungen nach dem SGB II beziehen und zum anderen an Frauen ohne Arbeitslosengeld II Bezug (ALG II-Bezug). Hierzu gehören insbesondere: Zentrales Ziel von SINA ist, im Sinne eines ganzheitlichen, abgestimmten Gesamtprogramms Frauen unabhängig von ihren Leistungsbezügen zu unterstützen und zu fördern. Vor diesem Hintergrund sind die Projekte auf zwei Hauptziele ausgelegt. Für die Zielgruppe besonders chancenbenachteiligter, arbeitsmarktferner Frauen liegt der Fokus auf der sozialen Integration, um soziale Teilhabe zu ermöglichen und die Beschäftigungsfähigkeit aufrechtzuerhalten bzw. aufzubauen. Der Fokus bei den arbeitsmarktnahen Frauen liegt auf der Integration in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis und im Abbau von prekären Beschäftigungsverhältnissen.

Mit der GRDrs 872/2015 „Berufliche Frauenförderung 2016“ beschloss der Stuttgarter Gemeinderat das SINA-Programm mit dem Ziel, die berufliche und soziale Teilhabe von chancenbenachteiligten Frauen nachhaltig zu verbessern. Im Kern geht es darum, SGB-II-Maßnahmen mit sozial-integrativen Angeboten zu verknüpfen und die Angebote für alle Zielgruppen, unabhängig vom Leistungsbezug/Rechtskreis zu öffnen. Die im SINA-Programm vorgeschlagenen Maßnahmen berücksichtigten dabei insbesondere die spezifischen Lebenslagen der betroffenen Frauen. Dieser Ansatz trägt aus Sicht der Frauenförderung zu einem besseren Verständnis bei der sozial strukturellen und geschlechtsspezifischen Benachteiligung bei.

Die Maßnahmen wurden in einem gemeinsamen öffentlichen Ausschreibungsverfahren (VOL/A) mit dem Jobcenter der Landeshauptstadt Stuttgart vergeben. Sie sind 2016 gestartet und wurden auf zwei Jahre bis Ende 2017 angelegt. Seit 2016 fördert OB-ICG nachfolgende Angebote für Nichtleistungsempfänger_innen (NLE) mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 180.000 EUR für das Jahr 2016 und 245.000 EUR für das Jahr 2017.

SINA HH 2016/2017
2016
2017
Angebote
(GRDrs 872/2015, Beschluss HH-Beratungen 2016/2017)
    a. Projekt BBI – Berufliche Beratung und Information für Mütter mit Kindern unter 3 Jahren
57.000
59.000
    b. Modellprojekt Alleinerziehende (MIA)
38.500
68.000
    c. Modellprojekt Frauen in prekären Beschäftigungsverhältnissen (PRECASUS)
42.000
74.000
    d. Berufliche Beratungsstelle für Frauen in besonderen Lebenssituationen
30.000
31.500
Summe
167.500
232.500
Weitere Programme/Projekte
Jetzt erst recht! Neustart ab 45
12.500
12.500
Summe insgesamt
180.000
245.000

Um auch zukünftig die erfolgreiche Arbeit des Trägerkreises und eine qualitativ hochwertige Angebotsumsetzung zu gewährleisten, ist aus Sicht von OB-ICG eine Weiterführung der Maßnahmen, bei zwei Projekten mit neuer Ausrichtung, wünschenswert.

Für die Fortführung der Projekte sowie die Umsetzung neuer innovativer Projektformate sind folgende Mittel notwendig:

In der Jobcenter Geschäftsplanung 2017 ist eine Verbundausschreibung mit Projekten aus dem SINA-Programm und weiteren Maßnahmen für die Leistungsempfänger_innen ab dem Haushaltsjahr 2018 in Planung. Eine gemeinsame Ausschreibung mit dem Jobcenter wie im Doppelhaushalt 2016/2017 ist für das Projekt BBI für den Doppelhaushalt 2018/2019 vorgesehen. Die Maßnahmen MIA, PRECASUS, „Berufliche Beratungsstelle für Frauen in besonderen Lebenssituationen“ und „Jetzt erst recht! Neustart ab 45“ werden unabhängig vom Jobcenter beantragt und mit einem Zuwendungsbescheid vergeben.

Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023 ff.
TEUR
BBI
9
10,1
11,3
12,6
13,8
MIA-Modellprojekt Alleinerziehende
68
68
68
68
68
Precasus- Modellprojekt Prekäre Beschäftigungsverhältnisse
74
74
74
74
74
Beratungsstelle für Frauen in besonderen Lebenssituationen
67
68,2
69,7
71
72,5
Finanzbedarf
218
220,3
223
225,6
228,3
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr.
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023 ff.
TEUR
BBI
50
50
50
50
50
Jetzt erst recht! Neustart ab 45
12,5
12,5
12,5
12,5
12,5
Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Die Referate AKR und WFB haben am 13.07.2017 Kenntnis genommen. Referat SI hat die Vorlage am 12.07.2017 mitgezeichnet. Die Ergänzungen wurden eingearbeitet. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.





Fritz Kuhn


Anlagen:

Anlage 1: Ausführlicher Bericht. Stuttgarter Integrations- und Arbeitsmarktprogramm für Frauen (SINA) des Trägerverbundes "Berufliche Frauenförderung" - städtische Förderung ab dem Jahr 2018 und Anpassung der Projekteformate

Ausführlicher Bericht
Der Trägerkreis „Berufliche Frauenförderung“ setzt sich seit 2005 für die Weiterentwicklung und Verbesserung beruflicher Angebote für chancenbenachteiligte Frauen in Stuttgart ein. Er ist ein Zusammenschluss folgender Träger: berufliche Förderung von Frauen e. V. (BeFF), Frauen. Arbeit. Perspektiven (F.A.P.- Caritasverband für Stuttgart), Frauen in der Arbeit (FRIDA – Neue Arbeit gGmbH), Sozialdienst katholischer Frauen e. V. (SKF) und das Frauenunternehmen ZORA gGmbH. Beratende Mitglieder sind die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) des Jobcenters, die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Agentur für Arbeit und die Abteilung für individuelle Chancengleichheit von Frauen und Männern (OB-ICG) der Landeshauptstadt Stuttgart. Der Trägerverbund hat sich in den letzten neun Jahren aktiv und erfolgreich für eine Verbesserung des Angebotsspektrums zur beruflichen Weiterentwicklung und Integration von Frauen eingesetzt, sich aber auch auf der strukturellen Ebene für die berufliche Frauenförderung in Stuttgart engagiert.

Die strukturellen Rahmenbedingungen machen besonders für chancenbenachteiligte Frauen passgenaue Angebote zur beruflichen Förderung notwendig. Strukturelle Benachteiligungen können beispielsweise sein: alleinerziehend im Kontext von Familienhaushalten, Familienverantwortung, langfristige wirtschaftliche Verpflichtung für die Kinder, kulturelle Rollenzuschreibungen, Gewalterfahrungen, männlich dominierter Arbeitsmarkt.

Um auch zukünftig die erfolgreiche Arbeit des Trägerkreises und eine qualitativ hochwertige Angebotsumsetzung zu gewährleisten, haben die Trägervertreter_innen in Kooperation mit dem Jobcenter das „Stuttgarter Integrations- und Arbeitsmarktprogramm für Frauen (SINA)“ entwickelt und die wesentlichen Erfordernisse für eine verbesserte berufliche Frauenförderung in Stuttgart erarbeitet und im August 2015 fertiggestellt. In der Folge wurde „SINA – Stuttgarter Integrations- und Arbeitsmarktprogramm für Frauen“ im politischen Rahmen mit den Stuttgarter Gemeinderatsfraktionen, in der Sitzung des Beirats für Gleichstellungsfragen am 15. Juli 2015 vorgestellt und beraten.

SINA wendet sich an zwei Zielgruppen, zum einen an langzeitarbeitslose Frauen, die Leistungen nach dem SGB II beziehen und zum anderen an Frauen ohne Arbeitslosengeld II Bezug (ALG II-Bezug). Hierzu gehören insbesondere:
Zentrales Ziel von SINA ist, im Sinne eines ganzheitlichen, abgestimmten Gesamtprogramms Frauen unabhängig von ihren Leistungsbezügen zu unterstützen und zu fördern. Vor diesem Hintergrund sind die Projekte auf zwei Hauptziele ausgelegt. Für die Zielgruppe besonders chancenbenachteiligter, arbeitsmarktferner Frauen liegt der Fokus auf der sozialen Integration, um soziale Teilhabe zu ermöglichen und die Beschäftigungsfähigkeit aufrechtzuerhalten bzw. aufzubauen. Der Fokus bei den arbeitsmarktnahen Frauen liegt auf der Integration in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis und im Abbau von prekären Beschäftigungsverhältnissen.

Mit der GRDrs 872/2015 „Berufliche Frauenförderung 2016“ beschloss der Stuttgarter Gemeinderat das SINA-Programm mit dem Ziel, die berufliche und soziale Teilhabe von chancenbenachteiligten Frauen nachhaltig zu verbessern. Im Kern geht es darum, SGB-II-Maßnahmen mit sozial-integrativen Angeboten zu verknüpfen und die Angebote für alle Zielgruppen, unabhängig vom Leistungsbezug/Rechtskreis zu öffnen. Die im SINA-Programm vorgeschlagenen Maßnahmen berücksichtigten dabei insbesondere die spezifischen Lebenslagen der betroffenen Frauen. Dieser Ansatz trägt aus Sicht der Frauenförderung zu einem besseren Verständnis bei der sozial-strukturellen und geschlechtsspezifischen Benachteiligung bei.

Die Maßnahmen wurden in einem gemeinsamen öffentlichen Ausschreibungsverfahren (VOL/A) mit dem Jobcenter der Landeshauptstadt Stuttgart vergeben. Sie sind 2016 gestartet und wurden auf zwei Jahre bis Ende 2017 angelegt. Seit 2016 fördert OB-ICG nachfolgende Angebote für Nichtleistungsempfänger_innen (NLE) mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 180.000 EUR für das Jahr 2016 und 245.000 EUR für das Jahr 2017.

Angebote
Nachfolgend vom Trägerkreis empfohlene bereits bestehende Maßnahmen (a. seit 2009 gefördert), neue Maßnahmen (b. und c. seit 2016 von OB-ICG und dem Jobcenter
gefördert) und weitere Maßnahme (d. gegründet 2013 und seit 2016 ausschließlich von der Landeshauptstadt Stuttgart gefördert).

MaßnahmeMaßnahmeart/FinanzierungZeitstunden bei 100% AuslastungTräger
    a. BBI – Berufliche Beratung und Information für Mütter mit Kindern unter 3 Jahren
      Laufzeit 11.04.2016 - 31.07.2017
§ 45 SGB III i.V.m. SGB II
2009
SkF e. V. mit F.A.P., BeFF und ZORA
Kommunale Förderung OB-ICG
1342
MaßnahmeMaßnahmeart/FinanzierungPlatzzahlenTräger
    b. Modellangebot Alleinerziehende (MIA)
      Laufzeit 17. 6. 2016 - 31.12.2017
§ 45 SGB III i. v. m. SGB II
50
CV, Ska e. V.
a. Kommunale Förderung OB-ICG
10
    c. Modellangebot Frauen in prekären Beschäftigungsverhältnissen (PRECASUS)
      Laufzeit JC 06.06.2016 – 31.12.2017
      Laufzeit OB-ICG 06.06.2016 – 05.06.2017
§ 45 SGB III i. v. m. SGB II
50
ZORA gGmbH, Neue Arbeit
a. Kommunale Förderung OB-ICG
12
a. :
    d. Berufliche Anlaufstelle für Frauen in besonderen Lebenssituationen
      Laufzeit 01.01.2016 – 31.07.2017
Kommunale Förderung OB-ICG
120
SkF e. V.

a. Projekt BBI „Berufliche Beratung und Information für Frauen mit Kindern unter 3 Jahren“
BBI ist ein besonders niedrigschwelliges Angebot für Frauen mit Kindern unter 3 Jahren, die sich in der gesetzlichen Elternzeit befinden und frühzeitig ihren beruflichen Wiedereinstieg planen. Die Planung des Wiedereinstiegs braucht Zeit. Gerade, wenn die Zeitfenster für Berufstätigkeit geöffnet werden sollen, die Kinder aber noch klein sind. Im Fokus stehen Entwicklung bzw. Weiterentwicklung sowie Erhalt beruflicher Kompetenzen und Fähigkeiten, mit dem Ziel der eigenständigen und nachhaltigen Sicherung des Lebensunterhaltes. BBI informiert Frauen sowohl mit als auch ohne SGB II Leistungsbezug und berät die Teilnehmer_innen zu persönlichen und beruflichen Fragestellungen. Die Umsetzung erfolgt durch die Träger F.A.P, Zora, FrauenBerufszentrum und BeFF.
Schwerpunkt BBI: Beratungsdauer: bis jüngstes Kind 3 Jahre alt ist.
Zielgruppe: Mütter mit Kindern unter 3 Jahren, arbeitsmarktnah und –fern.

Finanzierung: Das Angebot BBI wird seit 2009 durch das Jobcenter Stuttgart und mit kommunalen Mitteln der Landeshauptstadt Stuttgart (Ref.-WFB, Referat Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen, Arbeitsförderung, seit 2016 durch OB-ICG) gefördert. Der Anteil der Stadt beträgt seitdem mindestens 50.000 EUR jährlich. Der Gemeinderat bewilligte eine Zuschusserhöhung von 7.000 EUR für 2016 und 9.000 EUR für 2017 (vgl. GRDrs 872/2015). Im Ergebnis der Haushaltsplanberatungen 2016/2017 erhält der Trägerverbund für das Angebot BBI Projektmittel in Höhe von insgesamt 116.000 EUR von OB-ICG.

Evaluation (2009 – 2016): In den Jahren (2009 – 2016) wurden insgesamt 1.508 Teilnehmer_innen, (im Durchschnitt 190 Frauen pro Jahr), persönlich, telefonisch und per E-Mail-Kontakt beraten sowie in flankierenden Workshops betreut. Von den 1.508 BBI-Teilnehmerinnen waren (45 %, pro Jahr ca. 85 – 90) und damit 675 der Frauen keine
Leistungsempfänger_innen im Sinne des SGB II. Durchschnittlich ein Drittel der Teilnehmer_innen erhielt Leistungen nach dem Elterngeldgesetz, im Rahmen der Jugendhilfe oder Arbeitslosengeld 1 (ALG I). Trägerspezifisch waren in den Jahren 2014 - 2016 Jahren im Durchschnitt 75 % der Frauen bei BeFF, 15 % beim SKF und 10 % bei ZORA in der BBI-Maßnahme. Stark gestiegen ist der Anteil der Frauen mit Migrationshintergrund, von 48 % in 2010 auf 68 % in 2015/2016. Seit 2016 ist auch eine Zunahme von Frauen im Asylbewerbungsverfahren mit Fluchterfahrung zu verzeichnen.

Handlungsfelder und Anpassung: Im letzen Jahr hat sich eine erhebliche Zunahme des Arbeitsaufkommens ergeben. Die Beratungszeiten haben sich aufgrund steigender Nachfrage durchschnittlich von 3 auf 4 Stunden pro Teilnehmer_in erhöht. Neu hinzu gekommen sind Gruppenangebote mit ca. 10 Stunden pro Teilnehmer_in und ein neuer Abrechnungsmodus auf Stundenkostenbasis mit einer monatlich festgesetzten Obergrenze. (552 mögliche Beratungsstunden zu einem Stundenkostensatz von 72,46 bei 100 % Auslastung (Projektstart 11.04.2016) für das Jahr 2016 und 790 mögliche Zeitstunden für das Jahr 2017). Aufgrund von Nachfrageschwankungen in den einzelnen Monaten können die Träger_innen mit der Obergrenze des neuen Abrechnungsverfahrens (Jan. 2017 (72,22 %), Febr. 2017 (165,87 %), März 2017 (137,30 %), April 2017 (138,49 %), Mai 2017 (135 %) geleistete Stunden, die über 120 % liegen, nicht abrechnen.

Die mit dem Abrechnungsmodus verbundene Mehrbelastung ist ab dem Jahr 2018 für den Trägerverbund nicht mehr darstellbar. Da sich das Angebot BBI bewährt hat, soll es ab dem Jahr 2018 für Nichtleistungsbezieher_innen (NLE) auch weiter in einer gemeinsamen Ausschreibung mit dem Jobcenter angeboten werden. Dazu sind jährliche städtische Fördermittel für BBI für den Trägerverbund erforderlich. 2016 standen für BBI kommunale Mittel in Höhe von ca. 58.000 EUR zur Verfügung, die wegen der Nachfrageschwankungen aufgrund der monatlichen Obergrenzen beim Stundenkontingent nicht abgerufen werden konnten. Aktuell sind nach BBI-Statistik (bis einschließlich April 2017) 42 Teilnehmer_innen (NLE) im Programm. Damit ist bereits im ersten Drittel des Jahres die Hälfte (50 %) der durchschnittlichen Jahres-Teilnehmer_innenzahl erreicht. Mit der Mittelerhöhung im nächsten Doppelhaushalt 2018/2019 können die Träger_innen zusätzliche personelle Ressourcen vorhalten und die Personaldecke etwas erweitern.
Der Trägerverbund wünscht daher die Zuschusserhöhung um 9.000 EUR in die jährliche städtische Förderung von 50.000 EUR ab dem Jahr 2018 fortdauernd, plus 2 % Personalkostensteigerung. Angesichts der deutlichen Mehrbelastung der Beratungsstelle ist aus Sicht von OB-ICG und im Zuge der Gleichbehandlung des in gemeinsamer Trägerschaft befindlichen Projektes BBI eine Mittelanpassung wünschenswert. Es ist seitens der Träger_innen und auch von OB-ICG wünschenswert im Projekt nach Anzahl der Teilnehmer_innen abrechnen zu können. Diese Möglichkeit wird im Rahmen der Ausschreibung durch das Jobcenter geprüft.

b. Modellangebot Alleinerziehende (MIA)
MIA ist ein Angebot für alleinerziehende Frauen, die Unterstützung beim beruflichen Wiedereinstieg suchen. Alleinerziehende haben es grundsätzlich mit vielen Herausforderungen zu tun wie alle anderen Familien. Jedoch konzentrieren sich die Belastungen auf eine erwachsene Person. Hinzu kommt, dass die Zielgruppe der alleinerziehenden Frauen heterogen ist. So bestimmen die jeweiligen Rahmenbedingungen wie Bildungsstand, Migrationshintergrund, Trennung, Scheidung, Tod des Partners, Krankheit, häusliche Gewalt, Schulden ganz konkret die Lebenssituationen der Alleinerziehenden (AE), aber auch deren Kinder. Sie haben begrenzte Zeitfenster für die zu bewältigenden Anforderungen in der neuen Situation (alleinerziehend) zur Verfügung und leiden nicht selten unter mangelnder finanzieller Absicherung und finanziellen Engpässen. Um dies abzufangen, besteht für benachteiligte Frauen zusätzlicher Betreuungsbedarf.
Ziel von MIA ist es, das Leben der Frauen neu zu ordnen, die vielfältigen Themen- und Fragestellungen zu bewältigen und den beruflichen Wiedereinstieg gut vorzubereiten. Die Beratungsarbeit reduziert sich dabei aber nicht nur auf fehlende Kinderbetreuung oder das Fehlen eines passenden Arbeitsplatzes. Es geht vielmehr darum, individuelle, ganzheitliche Lösungsansatze zu finden und dabei auch Verständnis für die Alleinerziehenden und deren Sorgen um das Wohl der Kinder zu zeigen. Denn die Arbeitsaufnahme des betreuenden Elternteils betrifft nicht nur diesen selbst, sondern auch immer die Kinder.
Schwerpunkte MIA: Beratungsdauer: 6 Monate
Zielgruppe: Alleinerziehende, arbeitsmarktnah und –fern

Finanzierung: Das Angebot Modellprojekt für Alleinerziehende MIA wird seit 2016 durch das Jobcenter Stuttgart und mit kommunalen Mitteln der Landeshauptstadt Stuttgart gefördert. Für die Nichtleistungsempfänger_innen erhält der Trägerverbund (BeFF), Frauen. Arbeit. Perspektiven (F.A.P.- Caritasverband für Stuttgart) Projektmittel in Höhe von insgesamt 106.500 EUR von OB-ICG für 2016/2017 (GRDrs 872/2015).

Evaluation: Von zehn Plätzen für Nichtleistungsempfänger_innen haben 9 alleinerziehende Frauen seit Projektbeginn im Juni 2016 am Programm teilgenommen. 5 von 6 Frauen konnten eine berufliche Tätigkeit im Bereich Erziehung und Soziales und Sekretariat und Büromanagement aufnehmen, 2 davon bis zu 15 Stunden pro Woche, eine Frau 20 Stunden pro Woche, eine 38,5 Stunden und eine Teilnehmer_in auf Honorarbasis mit 10 Stunden pro Woche. 3 Frauen sind aktuell im Programm und 4 weitere Interessent_innen in Aufnahmegesprächen.

Das Altersspektrum der MIA-Teilnehmer_innen reicht von 33 bis 57 Jahre. Die Eltern- und Familienzeiten liegen zwischen 2,5 und 15 Jahren. Es gibt mehrere sehr junge Interessent_innen, die noch zuhause leben oder Jugendhilfe beziehen. Vier der bisher neun Teilnehmer_innen sind Migrant_innen. Bei sechs Frauen sind die Kinder noch klein, d. h., das jüngste Kind ist unter bzw. gerade 3 Jahre alt.

Die Teilnehmer_innen verfügen über berufliche Grundlagen mit Ausbildung und/oder Berufserfahrung. Zwei Frauen kommen aus einer langjährigen Selbstständigkeit. Sie finanzieren sich im Wesentlichen durch Unterhalt und Ersparnisse, aber auch durch Projektaufträge, Teilzeitarbeit, Mini- oder Gelegenheitsjobs. Ergänzend erhalten einzelne Frauen Wohngeld oder ALG I. Eine Frau bezieht eine Unfallrente. De facto verfügen die meisten Frauen nicht über mehr Geld als Frauen im SGB II.

Die Kinderbetreuung war bei allen Teilnehmer_innen bei Eintritt in die Maßnahme vorhanden. Drei Interessent_innen stehen aufgrund nicht ausreichender Kinderbetreuung für den MIA-Eintritt auf der Warteliste. Die Teilnehmer_innen wünschen individuelle Unterstützung in der Vorbereitung des beruflichen Wiedereinstiegs bzw. Umstiegs, vor allem aber Unterstützung bei individuellen Themen und Problemlagen im Umfeld. Dabei nehmen das Aufarbeiten von blockierenden Denkmustern, das Entwickeln von passenden Zielen und das Schaffen von geeigneten Voraussetzungen im Umfeld den größten Teil der Zeit in Anspruch. Alleinerziehende sehen sich vielfach gefordert und darum häufig auch überfordert.

Handlungsfelder mit neuer Ausrichtung: Obwohl das Projekt nur 60 % ausgelastet war, zeigt es recht gute Vermittlungsquoten. Das Konzept hat sich somit mit seinen Bausteinen Training, Beratung, Praktikum/Hospitation, Gruppen- und Einzelcoaching für die Zielgruppe grundsätzlich bewährt, um eine berufliche Integration zu erreichen. Dennoch sind die Lebenssituationen von Alleinerziehenden oft viel komplexer und unterschiedlicher, als dass man eine Beratung für Alleinerziehende standardisieren könnte. Um einerseits den individuellen Bedarfen entgegenkommen zu können und andererseits einen größeren Personenkreis den Zugang zum Projekt zu ermöglichen, ist eine Flexibilisierung der Maßnahme unbedingt notwendig. Dafür ist eine Auswertung statistischer Daten geplant, eine Analyse und eine Zielgruppen Erhebung, der alleinerziehenden Frauen (Nichtleistungsempfänger_innen). Ziel der Untersuchung ist es, die Lebenssituationen Alleinerziehender und die damit verbundenen Anforderungen und Belastungen herauszufinden, um die Zielgruppe besser als bisher unterstützten zu können. Parallel dazu ist vorgesehen, mit den Trägern, stadtteilorientierte Konzepte und Beratungen zu entwickeln. Beispielsweise könnten schrittweise Beratungsstellen dezentralisiert in die Stadtteile, in Stadtteilbüros oder Institutionen, durch den Trägerverbund eingerichtet und aufgebaut werden, um dann das Schulungskonzept, die Impuls-Workshops vor Ort umzusetzen. Dafür werden Mittel in Höhe von insgesamt 68.000 EUR für das Jahr 2018 und 68.000 EUR für 2019 benötigt.

c. Modellangebot Frauen in prekären Beschäftigungsverhältnissen (PRECASUS)
PRECASUS ist ein Angebot für Frauen, die in einem nicht existenzsichernden prekären Arbeitsverhältnis stehen und eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einem höheren Stellenumfang anstreben. Statistisch gesehen wird die Erwerbsbeteiligung von Frauen zwar größer, aber unter zunehmend prekären Bedingungen. Dazu zählen atypische Beschäftigungsverhältnisse wie Teilzeitarbeit, geringfügige Beschäftigung, befristete Arbeitsverhältnisse und/oder Zeitarbeitsverhältnisse mit wesentlichen finanziellen Nachteilen und keinerlei Aufstiegschancen. Frauen verbleiben oft viel zu häufig und zu lange in Minijobs oder in schlecht bezahlten Beschäftigungsverhältnissen, werden durch ungenügende Kinderbetreuungsinfrastruktur am Arbeiten gehindert, sodass sie auch überproportional lange in einer schwierigen Lebenssituation bleiben.
Schwerpunkte PRECASUS: Beratungsdauer: 6 Monate
Zielgruppe: prekär Beschäftigte, arbeitsmarktnah und –fern, Frauen, die wegen Familienpflichten ihre Berufstätigkeit unterbrochen haben und/oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind.

Finanzierung: PRECASUS wird durch das Jobcenter Stuttgart und mit kommunalen Mitteln gefördert. Für die Nichtleistungsempfänger_innen erhält der Träger Zora für das Angebotssegment Precasus Projektmittel in Höhe von 42.000 EUR aufgrund des späten Beginns für das Jahr 2016. Das Projekt endete im Juni 2017 aufgrund der geringen Teilnehmer_innenzahl. Für 2017 stehen 74.000 EUR zu Verfügung.

Evaluation: Im Zeitraum 06.06.2016 – 05.06.2017 haben 6 Teilnehmer_innen insgesamt, davon 1 Nichtleistungsempfänger_in am Projekt teilgenommen. Obgleich der Bekanntheitsgrad eines neuen Angebotes generell langsam wächst, ist das Angebot von Nichtleistungsempfänger_innen (NLE) im Zusammenhang mit der Trägerin Zora nicht angenommen worden. (Erste Anlaufstelle für Beratungsbedarf von Nichtleistungsempfänger_innen sind in der Regel die Agentur für Arbeit und BEFF – Kontaktstelle Frau und Beruf).

Handlungsfelder mit neuer Ausrichtung: Aufgrund des bereits bestehenden und noch weiter zu erwartenden Fachkräftemangels kommt der passgenauen Qualifizierung und Ausbildung von Frauen eine besondere und zentrale Bedeutung zu. Da die Datenlage über Frauen in prekären Beschäftigungsverhältnissen noch relativ dünn ist, ist bei dem Projekt ab dem Jahr 2018 wie bei MIA ebenfalls zunächst eine Erhebung geplant, die die Zielgruppe und Erfahrung der Frauen in prekären Beschäftigungsverhältnissen transparenter macht. Daraus lassen sich dann unmittelbar Anregungen für Maßnahmen zur Qualifizierung gewinnen, wo und wie angepackt werden muss. Auch hier muss parallel mit den Trägern ein Konzept entwickelt werden, bspw. im Rahmen von stadtteilorientierten partizipativen Workshops und Beratungsangeboten. Dafür werden Mittel in Höhe von insgesamt 74.000 EUR pro Jahr für 2018/2019 benötigt.

d. Berufliche Anlaufstelle für Frauen in besonderen Lebenssituationen
Die sehr niedrigschwellige „Beratungsstelle für Frauen in besonderen schwierigen Lebenssituationen“ ist das einzige zeitlich ungebundene und freiwillige Angebot seiner Art für arbeitsmarktferne Frauen und steht allen Frauen sowohl mit als auch ohne SGB II Leistungsbezug in Stuttgart zur Verfügung. Anliegen der Beratungsstelle ist es, zusätzlich zu den Maßnahmen gebundener und zeitlich befristeter Angebote für benachteiligte Frauen in Stuttgart eine berufliche Beratung anzubieten.
Schwerpunkt der Beratungsstelle: Beratungsdauer: keine zeitliche Begrenzung; im Vorfeld und im Anschluss von Maßnahmen
Zielgruppe: Arbeitsmarktferne, erwerbslose Frauen, die sich in schwierigen Lebenssituationen befinden und multiple Vermittlungshemmnisse aufweisen (Wohnungsverlust oder unzureichende Wohnverhältnisse, psychisch und/oder physisch belastet, familiäre Schwierigkeiten, Schulden, Sprach- und Integrationsprobleme, fehlende oder unzureichende schulische und/oder berufliche Abschlüsse, ältere Frauen).

Finanzierung: Die Beratungsstelle wurde mit kommunalen Mitteln gefördert. Die Gesamtkosten lagen 2016 bei ca. 71.700 EUR. Der städtische Anteil betrug insgesamt 61.500 EUR für 2016/2017. Die übrigen Kosten wurden durch die Diözese Rottenburg-Stuttgart mit je 30.000 EUR für 2016/2017 und dem Träger selbst finanziert.

Evaluation: 2016 wurden 105 Teilnehmer_innen betreut. Der Ansatz der beruflichen Beratungsstelle, der auf einen freiwilligen Zugang (ohne Zuweisung) bei der Beratung setzt und auf eine prozesshafte Beratung (ohne Befristung) hat sich bewährt. Die Zahl der ratsuchenden Frauen steigt seit der Gründung der Beratungsstelle im Jahr 2013 kontinuierlich an (80 in 2013, 94 in 2014, 94 in 2015, 105 in 2016). Bei den ratsuchenden Frauen ist durchweg eine ausgesprochen hohe Motivation festzustellen ihre Situation zu verändern, den (Wieder-) Einstieg ins Erwerbsleben zu schaffen. Insbesondere bei Frauen mit Kindern entsteht die Motivation auch aus dem Gedanken heraus, Vorbild für ihre Kinder sein zu wollen. Die Frauen schätzen die Möglichkeit, niederschwellig und unabhängig von formalen Zuweisungen, direkt auf die Berater_innen zugehen zu können. Der Anteil der Frauen mit Migrationshintergrund ist gestiegen und liegt inzwischen bei ca. 82 % im Jahr 2016 (Vorjahr: 63 %). Auch die Zahl der Beratenden aus den nicht-europäischen Ländern hat zugenommen und entsprach 45 % in 2016 (Vorjahr: 31 %). Bei diesen Frauen besteht in der Regel ein höherer Beratungsaufwand, der sich auch statistisch niederschlägt. So war im Jahr 2016 in 39 % der Fälle eine Mehrfachberatung erforderlich bzw. ein längerer Beratungsprozess. (Vorjahr: 35 %). In den 4 Jahren sind jeweils etwas mehr als die Hälfte der Teilnehmerinnen Alg II-/ SGB II-Leistungsempfänger_innen (Durchschnitt der 4 Jahre: 57,6) Ca. 43 % der Frauen erhalten keine Leistungen vom Jobcenter.

Zielerreichung: ca. 30 % Vermittlungsquote in Qualifizierung, Ausbildung und Arbeit,
53 % Beratung zu Aus- und Weiterbildung und Klärung der Finanzierungsmöglichkeiten, 76 % Hilfestellung bei Zeugnisanerkennung, Erstellung von Bewerbungsunterlagen, Stellenrecherche und Vorbereitung auf Vorstellungsgespräch, 39 % Sprachkursempfehlung, 40 % noch im längeren Beratungsprozess, 22 % an Beratung auf persönliche Empfehlung, 41 % Empfehlungen über das Hilfesystem, d. h. hohe Referenzquote. Insgesamt gab es in dem Zeitraum von 2013 – 2016 108 Vermittlungen: 25 in 2013, 28 in 2014, 24 in 2015, 31 in 2016, dabei ist die Vermittlung in Vollzeit etwas seltener geworden (2013: 3,8 %, 2016: 1,9 %), die Vermittlung in Teilzeit nahm dagegen zu (2013: 3,8 %, 2016: 10,5 %).

Handlungsfelder: Der Träger bringt langjährige Erfahrung mit, in der beruflichen Förderung von benachteiligten Frauen in prekären Lebenssituationen. Insbesondere
Migrant_innen, Frauen aus der Wohnungsnotfallhilfe (§ 67 SGB XII), gesundheitlich belastete, alleinerziehende sowie sozial benachteiligte ältere Frauen. Der SkF- FrauenBerufsZentrum bietet eine breite Palette an Hilfen für Frauen in Not (Beratung, Mutter-Kind-Hilfen, frühe Hilfen, Kindertagesstätte, betreutes Wohnen, Tagesstätte) und verfügt über ein breit ausgebautes Hilfenetz zur Unterstützung von Frauen. Aufgrund der hohen Vermittlungsquoten unterstützt OB-ICG die Weiterförderung und langfristig die Entfristung der Zuschussförderung für die „Berufliche Beratungsstelle für Frauen in besonderen Lebenssituationen“. Dafür werden Mittel in Höhe von insgesamt 67.000 EUR für das Jahr 2018 und 68.200 EUR für 2019 benötigt. Für die Jahre 2020 ff jährlich 2 % Personalkostensteigerung.

Vernetzung Trägerkreis: Die Träger des Trägerkreises haben lange Jahre Erfahrung in der beruflichen Frauenförderung. Sie sind untereinander gut vernetzt und in verschiedenen übergreifenden Gremien und Arbeitskreisen aktiv, u. a. im Arbeitskreis Frauen und berufliche Förderung, Arbeitskreis Alleinerziehender, Netzwerk QuAF - Qualifizierung und Ausbildung für Frauen und Arbeitskreis Migrantinnen. Es besteht eine gute Kooperation mit dem Jobcenter, der Agentur für Arbeit, Stuttgart und OB-ICG. Die Vernetzung erfolgt von den Trägern bedarfsorientiert. Alle Träger sind schon lange am Markt, sind mit den Gegebenheiten vor Ort mehr als vertraut und arbeiten mit Kooperationspartner_innen und Multiplikator_innen wechselseitig zusammen.

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