Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
243
7a
VerhandlungDrucksache:
230/2022
GZ:
SWU und T
Sitzungstermin: 06.07.2022
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Sanierung Stuttgart 26 - Hospitalviertel -, Umgestaltung Vorfläche Synagoge mit Erweiterungsfläche Hospitalstraße in S-Mitte, - Baubeschluss, - Mittelbewilligung für das Amt für Stadtplanung und Wohnen

Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 05.07.2022, öffentlich, Nr. 200
Ergebnis: einstimmige Beschlussfassung


Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Städtebau, Wohnen und Umwelt und des Technischen Referats vom 28.06.2022, GRDrs 230/2022, mit folgendem

Beschlussantrag:

1.1 Der Umgestaltung der Hospitalstraße zwischen Fritz-Elsas-Straße und Gymnasiumstraße einschließlich der Platzfläche vor der Synagoge gemäß den Plänen von SW Ingenieure vom 24. März 2022 (Anlage 1A, 1B, 1C) und dem Kostenanschlag des Tiefbauamts vom 24. März 2022 (Anlage 2) mit Gesamtkosten von 2.651.000 EUR (einschließlich aktivierungsfähigen Eigenleistungen in Höhe von 150.000 EUR), wird zugestimmt.

1.2 Die Auszahlungen von insgesamt 2.501.000 EUR (ohne aktivierungsfähigen Eigenleistungen) werden wie folgt gedeckt.

1.3 Den erforderlichen zusätzlichen Mittel im Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 649.000 EUR im Teilfinanzhaushalt 610 Amt für Stadtplanung und Wohnen beim Projekt 7.613024 - Sanierung Stuttgart 26 Hospitalviertel - Ausz.Gr. 7872 Tiefbaumaßnahmen werden überplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus Wenigerauszahlungen in entsprechender Höhe im Haushaltsjahr 2023 im Teilfinanzhaushalt 660 - Tiefbauamt, Projekt 7.662929 - Lebenswerte Stadt für alle, Ausz.Gr. 7872 Tiefbaumaßnahmen.

2.1 Der Sanierung der Lange Straße von der Hospitalstraße bis zur Theodor-Heuss-Straße mit Gesamtkosten in Höhe von 53.000 EUR (einschließlich aktivierungsfähigen Eigenleistungen in Höhe von 3.000 EUR) wird zugestimmt.

2.2 Die Auszahlungen von insgesamt 50.000 EUR (ohne aktivierungsfähigen Eigenleistungen) werden wie folgt gedeckt.


EBM Dr. Mayer stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.

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