Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser
Gz: AK 3814
GRDrs 93/2015
Stuttgart,
02/13/2015



Annahme von Freikarten zum Deutschen Evangelischen Kirchentag (DEKT) 2015 in Stuttgart für Mitglieder des Gemeinderats und Sprecher des Jugendrats



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich04.03.2015



Beschlußantrag:

Die Annahme von Freikarten zur kostenlosen Teilnahme am Deutschen Evangelischen Kirchentag (DEKT) 2015 in Stuttgart wird den Mitgliedern des Gemeinderats und den drei Sprechern des Jugendrats im Rahmen der Wahrnehmung ihrer repräsentativen Aufgaben gestattet.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Der Kirchentag hat die Stadtverwaltung um die Benennung von Personen gebeten, die eine offizielle Einladung als Ehrengast zum DEKT 2015 in Stuttgart erhalten sollen. Diese gewährt den Eingeladenen freien Zutritt zu allen Kirchentags- veranstaltungen.

Einem begrenzten Personenkreis von Verwaltungsangehörigen wurde die Annahme von angebotenen Freikarten zum DEKT 2015 zur Wahrnehmung dienstlicher Aufgaben über eine generelle Gestattung zur pauschalen Vorteilsannahme des Oberbürgermeisters bereits gestattet.
Den Mitgliedern des Gemeinderats wird die Annahme angebotener Freikarten und die Teilnahme an der Veranstaltung insbesondere unter Berücksichtigung von Nr. 7 der Ehrenordnung gewährt.
Dieser Abschnitt hat folgenden Inhalt:

„7. Freikarten
Die Teilnahme an repräsentativen Veranstaltungen gehört grundsätzlich zu den Pflichten der Mandatstätigkeit. Insbesondere hält der Gemeinderat die Annahme von angebotenen Freikarten für zulässig, wenn sie mit der Funktion des Gemeinderatsmitglieds in Zusammenhang steht, auf einem Beschluss des Gemeinderats oder eines beschließenden Ausschusses beruht oder wenn es sich um Freikarten für Veranstaltungen von Einrichtungen handelt, die überwiegend der Stadt gehören. In weiteren Fällen sind Freikarten dem Ehrenrat anzuzeigen, wenn sie pro Karte einen Wert von 50 Euro übersteigen.“

Der Verwaltungsausschuss legt mit diesem Beschluss fest, dass die Teilnahme für alle Mitglieder des Gemeinderats Teil ihrer repräsentativen Aufgaben ist.
Im Falle einer Ablehnung durch den Verwaltungsausschuss müsste jedes Gemeinderatsmitglied, das eine Freikarte zum DEKT angeboten bekommt, wegen der damit verbundenen finanziellen Vorteile dem Oberbürgermeister eine Anzeige gemäß der Ehrenordnung zukommen lassen.

Auch den drei Sprechern des Stuttgarter Jugendrats wird die Annahme der angebotenen Freikarten zur Wahrnehmung ihrer repräsentativen Aufgaben in diesem Zusammenhang gestattet.


Zur Information:
Die Freikarte hat einen Gegenwert, der dem Preis einer Dauerkarte entspricht. Diese kostet für die gesamte Veranstaltungsdauer 98 Euro, ermäßigt 54 Euro. Selbst Mitwirkende (Chöre etc.) zahlen noch 24 EUR. Damit wird die Grenze für die Annahme von Freikarten in Höhe von 50 Euro überschritten.


Finanzielle Auswirkungen

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Beteiligte Stellen

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Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Werner Wölfle
Bürgermeister




Anlagen



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