Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 442/2010
Stuttgart,
07/01/2010



Schulische Bildung von jungen Menschen mit Behinderungen
Beteiligung an der Umsetzung der Empfehlungen des Expertenrats des Kultusministeriums im Rahmen eines Schulversuchs




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Schulbeirat
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Verwaltungsausschuss
Beratung
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
20.07.2010
26.07.2010
28.07.2010



Beschlußantrag:

Der Stadtkreis Stuttgart beteiligt sich in den Schuljahren 2010/2011 und 2011/2012 an einem Schulversuch zur Umsetzung der Empfehlungen des Expertenrates des Kultusministeriums zur schulischen Bildung von jungen Menschen mit Behinderungen.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Alle Schulträger müssen sich mit den Konsequenzen aus der UN-Konvention vom 13.12.2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und damit mit der Integration behinderter Kinder in allgemein bildenden Schulen sowie der Zukunft der Sonderschulen befassen. Grundlage hierfür bilden nunmehr die Empfehlungen des Expertenrates des Kultusministeriums „Schulische Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen“ vom 18.02.2010.

Das Kultusministerium sieht eine Erprobung der Expertenratsempfehlungen in so genannten Schwerpunktregionen vor. Hier sollen auch entsprechende Schulversuche stattfinden. Dabei sollen Ballungsräume ebenso wie ländliche Bereiche berücksichtigt werden und sowohl öffentliche als auch private Schulen einbezogen werden.

Die Schulversuche sollen zum Schuljahr 2010/2011 starten und zwei Jahre dauern. Erst aufgrund der Schulversuchsergebnisse soll das Schulgesetz geändert werden. Die Gesetzesänderung soll zum Schuljahr 2013/2014 in Kraft treten.

Mit Schreiben vom 31.03.2010 hat das Kultusministerium Herrn Oberbürgermeister über die anstehenden Entwicklungen im Bereich der schulischen Bildung von jungen Menschen mit Behinderungen an allgemeinen Schulen und Sonderschulen informiert und um unterstützende Mitwirkung der Landeshauptstadt gebeten. Am 14.04.2010 hat das Kultusministerium dann die Schulversuchsteilnahme mit Vertretern aus möglichen Schwerpunktregionen im Rahmen einer Besprechung sondiert. Neben dem Stadtkreis Stuttgart sind die Staatlichen Schulämter Freiburg, Mannheim, Konstanz und Biberach als Schwerpunktregionen vorgeschlagen worden. Anschließend hat das Kultusministerium mit Schreiben vom 18.05.2010 die ausgewählten Standorte um Mitteilung ihrer grundsätzlichen Mitwirkungsbereitschaft – vorbehaltlich der Zustimmung ihrer Gremien – gebeten. Diese wurde seitens der Landeshauptstadt signalisiert.

In den ausgewählten Schwerpunktregionen erfolgt die Erprobung der Expertenratsempfehlungen mit entsprechender Umsetzung, Begleitung und Dokumentation. Wesentliche Inhalte der Empfehlungen sind:

· die Umsetzung von zieldifferentem Unterricht
· die Einführung eines qualifizierten Elternwahlrechts zur Umsetzung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot
· die Klärung von Struktur- und Kostenfragen
· die Weiterentwicklung von Sonderschulen zu fachrichtungsspezifischen sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren
· der Aufbau eines Netzwerkes zwischen allgemeinen Schulen und sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren
· die Veränderung der Lehrerbildung (Aus- und Fortbildung)
· sowie die enge Begleitung im Rahmen von Bildungswegekonferenzen, regionale Datensammlungen und Netzwerkplanung auf Schulamtsebene.

Nach einer Auftaktveranstaltung unter Beteiligung des Kultusministeriums in den Schwerpunktregionen erfolgt die Durchführung der weiteren Veranstaltungen in der Regie der Regierungspräsidien und der jeweiligen Staatlichen Schulämter. In Stuttgart ist die Auftaktveranstaltung für den 6. Juli 2010 geplant.

Auch wenn sich der konkrete Arbeitsaufwand innerhalb der Verwaltung nicht absehen lässt, kann sich Stuttgart letztlich dieser Aufgabenstellung aufgrund der Verantwortung als großer Schulträger im Land und als Stadtkreis mit einem vielfältigen Bildungsangebot nicht entziehen. Daher müssen möglichst frühzeitig Maßnahmen ergriffen werden, damit die Möglichkeit einer inklusiven, zieldifferenten Beschulung von Kindern und jungen Menschen mit Behinderungen in den laufenden Schulentwicklungsprozess sowie in die vielfältigen anstehenden Sanierungsmaßnahmen größeren Umfangs einbezogen werden können. Damit besteht auch die Gelegenheit, an der inhaltlichen Ausgestaltung von Vorschlägen mitzuwirken und die konkreten Auswirkungen lassen sich zeitnah und besser einschätzen.


Finanzielle Auswirkungen

Welche konkreten organisatorischen, personellen sowie finanziellen Auswirkungen im Rahmen der Umsetzung der Empfehlungen des Expertenrates zur schulischen Bildung von jungen Menschen mit Behinderungen entstehen werden, kann erst im Rahmen der Erprobungsphase innerhalb der Schwerpunktregionen erhoben werden, wenn die individuell zu entwickelnden Lösungen der Modellphase vollständig umrissen werden können.

Im Bereich der Verwaltung stehen für diese zusätzliche Aufgabe derzeit keine entsprechenden Ressourcen zur Verfügung. Dies gilt sowohl für das Schulverwaltungsamt als auch im Bereich des Referats SJG. Die Referate werden zu gegebener Zeit wieder entsprechend berichten.

Hinweis des Referats SJG im Rahmen der Mitzeichnung:
Für die Landeshauptstadt Stuttgart hat dieses Vorhaben auch Auswirkungen als Trägerin der Eingliederungshilfe. Die inklusive Ausrichtung der schulischen Bildung darf nicht zu einer Verlagerung der Kosten für die schulische Bildung auf die Eingliederungshilfe führen. Dieser Aspekt ist bereits in der Modellphase zu berücksichtigen. Die finanziellen Auswirkungen sind auch für das Sozial- und Jugendamt der Landeshauptstadt Stuttgart zu erheben.


Beteiligte Stellen

Referat SJG hat die Vorlage mit den unter finanziellen Auswirkungen aufgeführten Ergänzungen sowie mit nachfolgenden Ergänzungen mitgezeichnet:
Für die Dauer des Modellvorhabens sind Personalressourcen im Sozialbereich (Referat SJG) im Umfang von 2,0 Stellen zwingend erforderlich, um die erforderliche Unterstützung und die begleitenden Maßnahmen sichern zu können.


Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Dr. Susanne Eisenmann

Anlagen

keine




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