Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 1156/2017
Stuttgart,
10/27/2017



Haushalt 2018/2019

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 08.11.2017



Deutscher Kinderschutzbund

Beantwortung / Stellungnahme

Der Deutsche Kinderschutzbund wird mit seinem Angebot im Bereich des „Begleiteten Umgangs“ kommunal gefördert (rd. 41.600 € in 2017). Zudem erhält der Träger eine institutionelle Förderung für die Miet- und Mietnebenkosten sowie für die Sachkosten (z.B. Telefonkosten) für die telefonische Beratung (rd. 30.300 € in 2017).

Der Träger beantragt nun die Förderung seines Beratungsangebots in den Bereichen Erziehung und Trennung/Scheidung mit 0,8 Stellen. Darüber hinaus wird eine Erhöhung der institutionellen Förderung aufgrund gestiegener Miet- und Mietnebenkosten sowie aufgrund einer zunehmenden Nachfrage bei der telefonischen Beratung von Kindern, Jugendlichen und Eltern beantragt.

Daraus ergeben sich folgende finanzielle Auswirkungen:

2018
2019
1. Beratungsangebot

Es wird beantragt, das Beratungsangebot mit 0,8 Stellen in die Förderung aufzunehmen.

64.000,-
65.200,-
2. Erhöhung der Mietförderung

Es wird beantragt, die Förderung der Miet- und Mietnebenkosten an die aktuelle Miethöhe anzupassen und um 226,20 € monatlich zu erhöhen.

2.715,-
2.715,-
3. telefonische Beratung

Es wird beantragt, die Förderung der telefonischen Beratung von Kindern, Jugendlichen und Eltern aufgrund der zunehmenden Nachfrage um 5.000,- € jährlich zu erhöhen.

5.000,-
5.000,-
Summe
71.715,-
72.915,-

Der Antrag auf Erhöhung der Förderung der Miet- und Mietnebenkosten (Punkt 2) ist aus Sicht der Verwaltung nachvollziehbar, da der Träger den Bedarf mit entsprechenden Unterlagen belegt hat.

In der Stadt Stuttgart existiert ein vielfältiges kommunal gefördertes Beratungsangebot in den Bereichen Erziehung und Trennung / Scheidung. Die Bewertung der Anträge auf Förderung des Beratungsangebots beim Kinderschutzbund mit 0,8 Stellen sowie auf
Erhöhung der Förderung von Sachkosten muss aus Sicht der Verwaltung im Kontext der schon vorhandenen Beratungslandschaft erfolgen. Dieser gesamtplanerische Blick auf die Beratungslandschaft in Stuttgart wird derzeit erarbeitet. Da sich ressourcenbezogene Empfehlungen erst im weiteren Planungsprozess ableiten lassen, können derzeit diese Anträge (Punkte 1 und 3) von der Fachverwaltung nicht befürwortet werden.


Anträge

Jugendhilfeausschuss vom 16.10.2017
Der Jugendhilfeausschuss beantragt, die Erhöhung der Förderung entsprechend der Anträge des Trägers.
2018
2019
1. Beratungsangebot
64.000,-
65.200,-
2. Erhöhung der Mietförderung
2.715,-
2.715,-
3. telefonische Beratung
5.000,-
5.000,-
Summe
71.715,-
72.915,-





Vorliegende Anträge/Anfragen

Jugendhilfeausschuss am 16.10.2017




Isabel Fezer
Bürgermeisterin




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