Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 28/2014
Stuttgart,
01/29/2014



Sanierung Stuttgart 29 -Teilgebiet Stöckach-
Erste Erweiterung des Sanierungsgebiets um die Villa Berg
Satzung über die förmliche Festlegung nach § 142 BauGB




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Bezirksbeirat Ost
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Einbringung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
18.03.2014
19.03.2014
25.03.2014
26.03.2014
27.03.2014



Beschlußantrag:

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat aufgrund von § 142 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung
Baden-Württemberg (GemO) in der derzeit gültigen Fassung in seiner Sitzung am XX.XX.XXXX folgende Satzung zur Erweiterung des Sanierungsgebiets Stuttgart 29
-Teilgebiet Stöckach- beschlossen:


§ 1
Festlegung des Sanierungsgebiets

Im Stadtbezirk Stuttgart-Ost wird das bestehende Sanierungsgebiet Stuttgart 29
-Teilgebiet Stöckach- um den Bereich der Villa Berg erweitert.

Maßgebend ist der Lageplan des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 20. Januar 2014. Der Lageplan ist Bestandteil der Sanierungssatzung.

§ 2
Verfahren

Die Sanierungsmaßnahme wird im umfassenden Verfahren durchgeführt. Die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB finden Anwendung.
§ 3
Genehmigungspflichten

Die Vorschrift des § 144 ff BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge findet Anwendung.

§ 4
In-Kraft-Treten

Die Satzung tritt gemäß § 143 Abs. 1 BauGB am Tage der Bekanntmachung in Kraft.


Begründung:


Im Ergebnisbericht der vorbereitenden Untersuchungen zum Gebiet Stuttgart 29
-Stöckach/Villa Berg- von 2011 werden der Villa Berg bausubstanzielle Schäden und Verwahrlosungstendenzen bescheinigt. Es wird empfohlen, die Villa Berg mit geeigneten Maßnahmen wieder verstärkt ins Bewusstsein der Stuttgarter zu rücken
. Dieses Sanierungsziel soll umgesetzt werden, indem die Stadt das Gebäude erwirbt, ein Konzept für eine öffentliche Nutzung entwickelt und das Gebäude auf Basis dieses Konzepts umfassend saniert und modernisiert.


Finanzielle Auswirkungen

Das Verfahren wurde 2012 in das Bund-Länder-Programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (ASP) mit einer Landesfinanzhilfe von 1,2 Mio. € aufgenommen. Der genehmigte Förderrahmen beträgt bisher 2 Mio. €. Ein Aufstockungsantrag zum Programmjahr 2014 wurde gestellt. Eine Kosten- und Finanzierungsübersicht nach § 149 BauGB wird dem Gemeinderat separat zur Beschlussfassung vorgelegt.


Beteiligte Stellen

Keine

Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

Erledigte Anträge/Anfragen

Keine



Matthias Hahn
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1 Lageplan




zum Seitenanfang
Anlage 1 zu GRDrs 28-2014.pngAnlage 1 zu GRDrs 28-2014.png