Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 1291/2021
1. Ergänzung
Stuttgart,
12/03/2021



Haushalt 2022/2023

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 06.12.2021



Um- und Ausbau der Kindertagesbetreuung in Stuttgart
- Planungsmittel für weitere Projekte/Pauschale -


Beantwortung / Stellungnahme

Eine tagesaktuelle Erhebung zu derzeit betriebenen Gruppen oder Einrichtungen liegt nicht vor, da eine Vollerhebung immer nur zum Stichtag 01.03. erfolgt, und sich die Betriebssituation laufend ändern kann, wenn neue Einrichtungen ganz oder sukzessive in Betrieb gehen.

Mit Stand 01.03.2021 gab es in Stuttgart insgesamt: 1.942 Gruppen mit 29.827 Plätzen (ohne Spielgruppen und ohne Schülertagheimgruppen)

Am 01.03.2021 waren aus verschiedenen Gründe ganze Gruppen wie folgt nicht in Betrieb:

D.h. 24 von 1.942 Gruppen (=1,23%) waren komplett nicht in Betrieb.

Gründe für die Gruppenschließungen sind, sofern bekannt, z. B.
- Gruppe im Aufbau u.a. wegen Personalmangel oder Angebotsveränderung
- bauliche Maßnahmen
- Interimsunterbringung von Einrichtungen mit weniger Fläche.

In der Regel werden aber keine kompletten Gruppen geschlossen, sondern Platzreduzierungen in den einzelnen Gruppen vorgenommen.

So waren beim städtischen Träger zum Stichtag 01.03.2021 insgesamt 1.109 Plätze (ohne Hort) wegen Personalmangels nicht belegbar.

Generell werden jedoch die nicht belegbaren, aber grundsätzlich vorhandenen Plätze bei der Bedarfsplanung für den Platzausbau berücksichtigt, wie in GRDrs 661/2021 ausführlich dargestellt. Die aktuelle Versorgungssituation bei unter 3-Jährigen, als auch bei 3-6-Jährigen, sowie deren Entwicklung auf Grund der vorgeschlagenen Ausbaummaßnahmen kann der GRDrs 661/2021 entnommen werden.

Fazit:

Bei den Vorhaben, für die im Doppelhaushalt 2022/2023 Planungsmittel beantragt werden, handelt es sich um Vorhaben, die aufgrund vorausschauender Planung voraussichtlich erforderlich sind. Bis zu einem durchschnittlichen Versorgungsrichtwert von rund 59 % der unter 3-Jährigen (ohne Annahme steigender Kinderzahlen) fehlen rechnerisch noch ca. 33 Kleinkindgruppen, für die 3- bis 6-Jährigen (mit Annahme steigender Kinderzahlen) sind ebenfalls weitere Gruppen vorzusehen.

Durch die geplanten Vorhaben könnten insgesamt ca. 35 Gruppen für Kleinkinder und 3- bis 6-Jährige entstehen.

Die Tatsache, dass vorhandene Räume bzw. Plätze wegen Personalmangels nicht vollumfänglich betrieben werden können, darf nicht dazu führen, vom weiteren Platzausbau zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung abzusehen. Solange die rechtliche Verpflichtung auf Kindertagesbetreuung nicht erfüllt werden kann, muss die Landeshauptstadt alle Anstrengungen hierzu unternehmen. Zur Beseitigung des Fachkräftemangels müssen parallel die Bemühungen zur Personalgewinnung und -bindung weiter verstärkt werden (siehe hierzu auch GRDrs 172/2021).

In welcher Form die Planungsmittel hierfür bereitgestellt werden – bspw. in einer generellen Planungsmittelpauschale für sämtliche Liegenschaften der Stadt Stuttgart oder bei jeder einzelnen Kita/Liegenschaft – spielt demnach eine untergeordnete Rolle. Es ist lediglich auf die Auskömmlichkeit der Pauschale zu achten, damit es zu keinen Verzögerungen bei einzelnen Maßnahmen kommen kann. Eine generelle Pauschale könnte auch bei unterjährigen unvorhergesehenen Maßnahmen einfacher zur Deckung herangezogen werden.



Vorliegende Anträge/Anfragen

637/2021 SPD; 1190/2021 Freie Wähler




Thomas Fuhrmann
Bürgermeister




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