Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: 1414-00
GRDrs 1190/2023
Stuttgart,
11/09/2023



Haushalt 2024/25

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 17.11.2023



Anschubfinanzierung für Kindergruppen der Freiwilligen Feuerwehr

Beantwortung / Stellungnahme

Der Nachwuchs für die Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehrwehr Stuttgart wird fast ausschließlich über die erfolgreiche Jugendarbeit in den Jugendgruppen der Jugendfeuerwehr Stuttgart am jeweiligen Standort gewonnen. Die Mitgliedschaft in der Jugendfeuerfeuerwehr ist ab dem 10. Lebensjahr (4. Klasse Grundschule), möglich. Die Nachwuchs- und Bildungsarbeit der Feuerwehr steht im Wettbewerb zu anderen Jugendorganisationen. Bedingt durch sich veränderte Schullandschaft mit den entsprechenden Betreuungsmaßnahmen, der früheren Festlegung für Angebote der außerschulischen Bildungsarbeit war es unumgänglich, dass sich auch die Feuerwehr Stuttgart entschlossen hat, zur frühzeitigen Bindung zur Feuerwehr Kindergruppen in der Jugendfeuerwehr ab dem 7. Lebensjahr einzurichten. Derzeit unterhalten die Freiwillige Feuerwehrabteilungen Botnang, Hedelfingen, Rohracker, Sillenbuch und Zazenhausen sehr erfolgreiche Kindergruppen. Ziel ist es, an weiteren Standorten weitere Kindergruppen zu gründen. Für die altersgerechte Betreuung der Kinder im Alter von 6 bis 10 Jahren ist ein pädagogischer Ansatz mit spielerischen und gestalterischen Elementen darzubieten. Hierfür wird eine Grundausstattung von Materialien wie Scheren, Stifte, Bilder, Quizblöcke, verschiedene Bälle, Spielmaterialien wie Hütchen, Schwung- und Springseile benötigt. Auch sind die Feuerwehrgerätehäuser für diese Altersgruppe nicht bzw. nur unzureichend ausgestattet. Hier werden z. B. kleine Hocker für die Benutzung der Handwaschbecken benötigt.

Für die notwendige Grundausstattung einer neuzugründenden Kindergruppe am jeweiligen Standort der Freiwilligen Feuerwehr wird eine einmalige Anschubfinanzierung in Höhe von 2,5 TEUR benötigt. Ergänzend wird hingewiesen, dass das Land Baden-Württemberg ein Sonderförderprogramm zur Gründung von Kindergruppen ebenfalls in Höhe von je 2,5 TEUR auflegen wird.



Vorliegende Anträge/Anfragen

2040/2023 Nr. 1-CDU, 4289/2023 Nr. IV Buchstabe E Nr. 1-Die FrAKTION, 7034/2023 Nr. 2e Ziffer 1-Freie Wähler




Dr. Clemens Maier



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