Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz:
1414-00
GRDrs
1190/2023
Stuttgart,
11/09/2023
Haushalt
2024/25
Unterlage für die
1
. Lesung des
Verwaltungsausschuss
zur
nichtöffentlichen
Behandlung am
17.11.2023
Anschubfinanzierung für Kindergruppen der Freiwilligen Feuerwehr
Beantwortung / Stellungnahme
Der Nachwuchs für die Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehrwehr Stuttgart wird fast ausschließlich über die erfolgreiche Jugendarbeit in den Jugendgruppen der Jugendfeuerwehr Stuttgart am jeweiligen Standort gewonnen. Die Mitgliedschaft in der Jugendfeuerfeuerwehr ist ab dem 10. Lebensjahr (4. Klasse Grundschule), möglich. Die Nachwuchs- und Bildungsarbeit der Feuerwehr steht im Wettbewerb zu anderen Jugendorganisationen. Bedingt durch sich veränderte Schullandschaft mit den entsprechenden Betreuungsmaßnahmen, der früheren Festlegung für Angebote der außerschulischen Bildungsarbeit war es unumgänglich, dass sich auch die Feuerwehr Stuttgart entschlossen hat, zur frühzeitigen Bindung zur Feuerwehr Kindergruppen in der Jugendfeuerwehr ab dem 7. Lebensjahr einzurichten. Derzeit unterhalten die Freiwillige Feuerwehrabteilungen Botnang, Hedelfingen, Rohracker, Sillenbuch und Zazenhausen sehr erfolgreiche Kindergruppen. Ziel ist es, an weiteren Standorten weitere Kindergruppen zu gründen. Für die altersgerechte Betreuung der Kinder im Alter von 6 bis 10 Jahren ist ein pädagogischer Ansatz mit spielerischen und gestalterischen Elementen darzubieten. Hierfür wird eine Grundausstattung von Materialien wie Scheren, Stifte, Bilder, Quizblöcke, verschiedene Bälle, Spielmaterialien wie Hütchen, Schwung- und Springseile benötigt. Auch sind die Feuerwehrgerätehäuser für diese Altersgruppe nicht bzw. nur unzureichend ausgestattet. Hier werden z. B. kleine Hocker für die Benutzung der Handwaschbecken benötigt.
Für die notwendige Grundausstattung einer neuzugründenden Kindergruppe am jeweiligen Standort der Freiwilligen Feuerwehr wird eine einmalige Anschubfinanzierung in Höhe von 2,5 TEUR benötigt. Ergänzend wird hingewiesen, dass das Land Baden-Württemberg ein Sonderförderprogramm zur Gründung von Kindergruppen ebenfalls in Höhe von je 2,5 TEUR auflegen wird.
Vorliegende Anträge/Anfragen
2040/2023 Nr. 1-CDU, 4289/2023 Nr. IV Buchstabe E Nr. 1-Die FrAKTION, 7034/2023 Nr. 2e Ziffer 1-Freie Wähler
Dr. Clemens Maier
<Anlagen>