Auch nach den Planungen der Verwaltung soll der Eigenbetrieb KWS mit Eigenkapital in Höhe von rund 40 % ausgestattet werden. Jedoch soll der Fremdkapitalanteil in von Höhe von rund 60 % durch ein städtisches Darlehen finanziert werden. Aufgrund der Zinsdifferenz zwischen Anlage- und Kreditzinssatz stellt dies eine wirtschaftliche und sinnvolle Vorgehensweise dar.
Die Gebühren sind nach dem Kommunalabgabenrecht Baden-Württemberg zu kalkulieren. Neben den angemessenen Abschreibungen sind kalkulatorische Zinsen zu berücksichtigen. Die kalkulatorischen Zinsen werden auf der Grundlage des gebundenen Anlagekapitals (Restbuchwert) nach § 14 Abs. 3 Nr. 1 KAG BW unabhängig von den tatsächlichen Fremdkapitalzinsen ermittelt.
Im übrigen ist zu beachten, dass die im Haushalt veranschlagten Finanzmittel den Ertragswert abdecken, den die von der Stadt beauftragten Gutachter ermittelt haben. Sollte ein Gericht im Rahmen der von der Stadt gegen die EnBW eingereichten Klage zu einem höheren Kaufpreis kommen, ist die Differenz zu den im Haushalt veranschlagten Finanzmitteln über weiteres Fremdkapital am Kapitalmarkt zu finanzieren. Vorliegende Anträge/Anfragen 611/2013 SPD-Gemeinderatsfraktion Michael Föll Erster Bürgermeister <Anlagen>