Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
671/2014
GZ:
AK 0501-04
Sitzungstermin: 05.11.2014
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Wölfle
Berichterstattung:der Vorsitzende
Protokollführung: Frau Faßnacht fr
Betreff: Neu gefasstes Landespersonalvertretungsgesetz,
Nachbesetzungen für zusätzliche Freistellungen von Personalratsmitgliedern

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser vom 29.10.2014, GRDrs 671/2014, mit folgendem

Beschlussantrag:

1.1 Dem Vorschlag der Verwaltung zur vollständigen Nachbesetzung von Freistellungen von Mitgliedern des Gesamtpersonalrats wird zugestimmt.

1.2 Von dem damit verbundenen vordringlichen Personalbedarf in Höhe von insgesamt 3,0 Stellen (davon je eine Stelle in Entgeltgruppe 12, 10 und 8) wird Kenntnis genommen. Die Entscheidung über die Stellenschaffungen ist im Vorgriff auf den Stellenplan 2016 zu treffen.

2.1 Nachbesetzungen für freigestellte Mitglieder der örtlichen Personalräte können vorgenommen werden, soweit die in Anspruch genommenen Freistellungen den Umfang nicht überschreiten, der sich bei Anwendung der Freistellungsbestimmungen des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPVG) in der bis zum 10.12.2013 geltenden Fassung ergeben hätte (siehe Anlage 2, Spalte 1).



2.2 Darüber hinaus können keine weiteren Nachbesetzungen für freigestellte Mitglieder der örtlichen Personalräte vorgenommen werden.

2.3 Die Nachbesetzungen nach Nr. 2.1 sind vorrangig auf die Freistellungen für Personalräte zu verteilen, die in Bereichen tätig sind, für die ein Dienstplan besteht oder für die durch Gesetz, Vertrag oder Gemeinderatsbeschluss verbindliche Personalbemessungsgrundsätze vorgegeben wurden, sofern durch die Freistellung die Mindestpersonalausstattung unterschritten wurde. Etwas anders gilt nur, wenn dies durch die Besonderheiten des Einzelfalls, insbesondere zur Vermeidung unbilliger Härten, gerechtfertigt ist.

3. Ausfallende Arbeitszeiten für nicht freigestellte Mitglieder der örtlichen Personalräte oder des Gesamtpersonalrats sind (wie bisher) ohne personellen Ausgleich zu bewältigen.

4. Im Hinblick auf die Einheitlichkeit der Verwaltung wird vorgeschlagen, mit den Nachbesetzungen für freigestellte Personalräte der Eigenbetriebe analog zu verfahren.

Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt. Weitere Unterlagen sind die Stellungnahme zur GRDrs 671/2014 des Gesamtpersonalrats vom 30.10.2014 sowie die Anträge Nr. 320/2014 der SPD-Gemeinderatsfraktion vom 03.11.2014 und Nr. 325/2014 der Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS vom 04.11.2014.

BM Wölfle erinnert an die erhebliche Kritik sowohl von seiner Seite als auch vonseiten des Städtetages an der Aufgabenausweitung und insbesondere dem Stellenzuwachs, den das neu gefasste Landespersonalvertretungsgesetz mit sich bringt. Allein für die Stadt Stuttgart bedeute dies 1 Mio. € an zusätzlichen Ausgaben. "Wenn jemand ein Gesetz beschließt, dann soll er auch beschließen, dass er das zahlt. Das ist das berühmte Konnexitätsprinzip." Die Landesregierung habe auf die harsche Kritik hin damals geäußert, sie gehe davon aus, dass dieses Gesetz kostenneutral umzusetzen ist. Die heutige Vorlage entspreche in ihrer Umsetzung genau dieser Kostenneutralität.

Er habe sich daher geärgert über die Pressemeldung der SPD, wonach "Herr Wölfle mit dem, was er hier vorschlägt, gegen die grundlegenden Spielregeln der gesetzlich geregelten Mitbestimmung verstößt". Er stellt klar, die Verwaltung schlage dem Gremium nicht vor, die beantragte Freistellung nicht zu gewähren. Selbstverständlich berücksichtige man dieses Gesetz, wonach die beantragten Freistellungen zu gewähren sind. Eine andere Frage sei es, wie mit den zusätzlichen Stellen umzugehen ist. Die von der Verwaltung vorgeschlagene Variante sehe vor, die 11,6 Stellen, die beim GPR zu schaffen sind, zu schaffen, nicht aber die Stellen, die bei örtlichen Personalräten zu schaffen wären. Außerdem gebe es Varianten, teilweisen Ersatz oder vollständigen Ersatz zu schaffen.

Der Vorsitzende kann sich an keinen Fall erinnern, wo es bei den Stellenplanberatungen im Haushalt um eine ähnlich hohe Anzahl von zusätzlichen Stellenschaffungen ging.

So seien im letzten Doppelhaushalt insgesamt zusätzlich 30 Stellen beantragt und vom Gemeinderat genehmigt worden. Natürlich bedeute es im Umkehrschluss, dass es zu einer Arbeitsverdichtung in den jeweiligen Bereichen führt, wenn die zusätzlichen Stellen nicht geschaffen werden. Die Verwaltung habe mit dem GPR schon im Vorfeld der Wahlen darüber diskutiert, ob die Struktur, welche die LHS mit ihren vielen Dienststellen und Eigenbetrieben und somit auch entsprechend vielen örtlichen Personalräten hat, noch die richtige ist. Die Stadt Stuttgart unterscheide sich in dieser Hinsicht von fast allen Städten in Baden-Württemberg.

Er könne sich gut vorstellen, die heutige Befassung als Vorberatung zu nutzen, und bis zur nächsten Sitzung dem Ausschuss zur Verfügung zu stellen, wie andere Städte in Baden-Württemberg mit den Nachbesetzungen (Neuschaffung von Stellen aufgrund von Freistellungen) umgehen, und gleichzeitig die Strukturen der jeweiligen Personalratszuständigkeit und deren Verortung darzustellen. Die solchermaßen gewonnene Vergleichbarkeit soll dazu dienen, ein Gesamtbild zu bekommen und auf dieser Grundlage eine Entscheidung treffen zu können.

StRin Ripsam (CDU) dankt für diese Einführung, die den Kern der Problematik aufgezeigt habe, nämlich eine Landesregierung, die Dinge beschließt mit dem Vermerk "kostenneutral", obwohl absehbar sei, dass dem nicht so ist. Derlei Erfahrungen habe man bereits gesammelt - auch mit anderen Landesregierungen. Durch das neu gefasste Landespersonalvertretungsgesetz werde mehr Personal erforderlich. Sie spricht sich dafür aus, auf das Land zuzugehen, diesem gegenüber das Konnexitätsprinzip klarzumachen und das Ergebnis der eigenen Berechnungen vorzulegen. Ihre Fraktion möchte das Thema detaillierter erörtern, um in der nächsten Sitzung des Verwaltungsausschusses einen Beschluss fassen zu können.

Bezogen auf das Personal, welches durch Bürokräfte zu ergänzen ist, müsse noch geklärt werden, wie mit Freistellung von Personalratsmitgliedern in den einzelnen Organisationseinheiten umgegangen werden soll. Sie selbst sei sich diesbezüglich noch nicht schlüssig. Wenn man einen Personalrat will, so müsse die Umsetzung entsprechend der Gesetzeslage geschehen.

StR Pätzold (90/GRÜNE) schließt sich dem Vorschlag an, die Beschlussfassung auf die nächste Sitzung des Verwaltungsausschusses zu vertagen, denn auch seine Fraktion habe noch Beratungsbedarf. Er regt an, beim Land nachzufragen, wie es selbst das Gesetz umsetzt und dabei die Kostenneutralität wahrt. Auch er ruft in Erinnerung, wie oft bei den Haushaltsplanberatungen über Stellenanteile mit 0,5 oder 0,25 gestritten wurde. Jedem müsse klar sein, dass ein Mehr an 11,6 Stellen das Budget im Bereich der laufenden Kosten einengt bis zum nächsten Haushalt, die Arbeit in den einzelnen Ämtern jedoch gemacht werden müsse. Insofern begrüßt er, wenn die Verwaltung aufzeigt, wie es die anderen Städte handhaben und welche Strukturen und Kompensationsmöglichkeiten vorhanden sind.

Die Kritik daran, dass Bund und Land - und zwar egal, wer regiert - häufig dazu neigen, etwas zu beschließen und die Kommunen dies ausbaden müssen, teilt StR Körner (SPD) ausdrücklich. Weil das Gesetz jedoch da sei, müsse man es anwenden.


Er versteht die Vorlage als Affront gegenüber den örtlichen Personalräten, bei denen 11,6 zusätzliche Freistellungen zu erfolgen haben. Wenn diese Stellen nicht nachbesetzt werden, komme es zu erheblichen Belastungen der Kolleginnen und Kollegen der freigestellten Personalräte. Dies wiederum heiße für die Zukunft, dass alle, die sich bei Personalratswahlen als Kandidat aufstellen lassen, wiederum Kollegen neben sich haben, die sie bitten, dies nicht zu tun, weil dies für sie zu Mehrbelastungen führt. Dadurch entstehe Betriebsunfrieden. Dies sei ein klassisches Vorgehen des Arbeitgebers, der Personalrats- bzw. Betriebsratsarbeit ausbremsen will.

Auch vertrete er die Ansicht, dass man mit der Mitbestimmung bisher sehr gut gefahren ist. Er warnt davor, bei der Diskussion über die Kosten eine Milchmädchen-Rechnung aufzumachen, und verweist darauf, dass es zu diesem Fall keine Klage zum Konnexitätsprinzip gebe. Nach seiner Überzeugung bringt der Personalrat mittelfristig bis langfristig mehr für den Arbeitgeber als er kostet, und zwar in vielerlei Hinsicht. Daher sollte man sich darauf konzentrieren, die Chancen zu sehen, die in der Personalratsarbeit liegen, und den Ermächtigungsbeschluss aus dem Jahr 2000 anwenden, wie dies im Antrag Nr. 320/2014 gefordert wird. Zu sagen, weil es ein neues Gesetz ist, ist die Geschäftsgrundlage des Ermächtigungsbeschlusses dahin, hält der Stadtrat für absurd. Vielmehr gehöre es fundamental dazu, dass die Landeshauptstadt Stuttgart mit 12.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Stadtverwaltung (und vielen weiteren tausend Kolleginnen und Kollegen bei den Krankenhäusern) Personalvertretungen haben will und ihnen keine Steine in den Weg legt, sondern Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter motiviert, zu kandidieren und diese Arbeit zu tun, um mit den freigestellten Personalrätinnen und Personalräten gemeinsam zu versuchen, die Stadt gut zu organisieren. Daher schlage seine Fraktion vor, auch die Stellen der freigestellten örtlichen Personalrätinnen und Personalräte nachzubesetzen. Alles andere würde aus seiner Sicht die Mitbestimmung in Stuttgart im Grundsatz in Frage stellen.

BM Wölfle unterstreicht nachdrücklich, die Verwaltung verhalte sich gesetzeskonform und setze die Freistellungen um. Auch bremse man die Personalratstätigkeit nicht aus. Bevor das neue Gesetz gemacht wurde, habe er während vieler Jahren im Rat nie gehört, dass die Ausstattung des Personalrats in Stuttgart unzulänglich wäre. Die Verwaltung habe sich im Einvernehmen mit den Personalräten darauf verständigt, die bisherige Struktur, die - im Unterschied zu vielen anderen Städten - extrem viele Freistellungen habe, weiter beizubehalten. Das neue Gesetz verursache eine erkleckliche Summe von zusätzlichen Kosten. Dies sei der Grund für diese Vorlage und nicht die mangelnde Wertschätzung der Personalratstätigkeit.

Aus Sicht von StR Urbat (SÖS-LINKE-PluS) muss "wer A sagt, auch B sagen", selbst wenn das Vorgehen des Landes "rattig" sei. Möglicherweise könnte man vom Verwaltungsgericht prüfen lassen, inwieweit ein solches Vorgehen zulässig ist, wenn die Kosten derart unverfroren auf die Kommune abgewälzt werden. Die Fraktionsgemeinschaft halte daher ihren Antrag, den er zusammengefasst vorstellt, aufrecht. Abschließend bedauert er, dass die Stellungnahme des GPR anscheinend nicht unverzüglich an die Mitglieder des Ausschusses weitergeleitet wurde.


StRin von Stein (FW) begrüßt den Vorschlag, die heutige Befassung als Vorberatung zu verstehen. Sie fühlt sich von dem Vorgang an das Motto "Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass" erinnert. Wenn eine Folge des Gesetzes die ist, dass es mehr Personalräte gibt, so müsste es für diese eine angemessen finanzierte Ausstattung geben, auch wenn man über die Anzahl streiten könne. Für nachvollziehbar hält sie es, die Strukturen zu überprüfen und ggfs. im Einvernehmen eine neue Struktur zu entwickeln.

StR Klingler (FDP) erklärt ebenfalls Zustimmung zur heutigen Vorberatung der Vorlage. Seine Fraktion sei direkt betroffen, da ein Mitarbeiter in den Personalrat gewählt wurde. Er begrüße und wertschätze die Wahrnehmung dieser wichtigen Aufgabe, die oftmals mit hohem Zeitaufwand und außerhalb der sonstigen Tätigkeit erfolge. Was die Landesregierung betrifft, so teile er die Kritik in Bezug auf das Weiterreichen der Kosten. Jedoch sei bei solchen Dingen das Konnexitätsprinzip nur sehr begrenzt einsetzbar. So müssten z. B. auch sonstige Unternehmen häufig - unabhängig davon, wer regiert - Statistiken usw. erstellen, wodurch ihnen Kosten entstehen, die niemand ersetzt.

Fakt sei, dass ein neues Landespersonalvertretungsgesetz in Kraft getreten ist, weshalb man solche Diskussionen gar nicht zu führen brauche. Vielmehr gelte es zu schauen, wie man die Strukturen sinnvoll erhalten kann. Unstrittig sei, dass jeder Beschäftigte mit seiner Arbeit ausgelastet ist. Laut Seite 4, Ziffer 2 der Vorlage ist sich die Verwaltung bewusst, dass ihr Vorschlag für die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu Mehrbelastungen und ggf. auch zu Verzögerungen und Einschränkungen in der Aufgabenerfüllung führt. Für ihn sei damit klar, dass die zusätzlich benötigten Stellen geschaffen werden müssen, insbesondere die Nachbesetzungen. Tue man dies nicht, so führe dies dazu, bei künftigen Personalratswahlen weniger Kandidaten zu bekommen und ggf. weniger qualifizierte Kandidaten. Fehlende Nachbesetzungen dürften kein Hinderungsgrund sein, zumal der Personalrat immer einen sehr guten Job in punkto Ausgewogenheit mache. Der Stadtrat kündigt an, sich in seiner Fraktion dafür stark zu machen, sowohl die Nachbesetzungen vorzunehmen als auch die Nachbesetzungen für Büropersonal im GPR und den örtlichen Personalräten, denn die Aufgabenerfüllung müsse im Vordergrund stehen.

Mit einer Vertagung der Entscheidung ist auch StR Prof. Maier (AfD) einverstanden, da auch er noch erheblichen Beratungsbedarf erkennt. Für ihn drängt sich der Eindruck auf, dass die Kommunen ihre Interessen nicht mit dem nötigen Nachdruck eingebracht haben, als das Gesetz noch in der Beratung war.

Herr Purz (GPR) will eine Lanze brechen für die Grün-Rote Landesregierung, die mit dem Vorsatz einer "Politik des Gehörtwerdens" und "Demokratie verbessern" angetreten sei. Dazu gehöre auch, die innerbetriebliche Demokratie zu verbessern, was erfolgt sei durch das neue LPVG. Zuvor hatte Baden-Württemberg im Ländervergleich eine Schlusslichtposition, nun liege man im Mittelfeld. Die jetzt vorhandenen Freistellungsmöglichkeiten dienen der Arbeit. Zuvor waren die Freistellungsmöglichkeiten zu gering, um die Vielzahl an Themen zu bearbeiten.



Eine verbesserte Freistellungsregelung bedeute letztlich auch, dass Kosten entstehen, wenn die Stellen wieder nachbesetzt werden. Das Land habe es sich leicht gemacht, diese Kosten auf die Stadt abzuwälzen. Weil Stuttgart die größte Stadt in Baden-Württemberg sei und die größten Personalratsgremien habe, entstünden aufgrund der gesetzlichen Regelungen auch größere Freistellungsmöglichkeiten und dadurch höhere Kosten für die Stadt Stuttgart.

Der Gesamtpersonalrat plädiere ausdrücklich dafür, die Nachbesetzungen vorzunehmen. Die Freistellung als solches stehe nicht zur Debatte und werde entsprechend der gesetzlichen Regelung umgesetzt. Die Teams, die davon betroffen sind, müssten jedoch weiterhin ihre Arbeit bewältigen können, was anders nicht zu bewerkstelligen sei. Er hält es für unrealistisch zu denken, die Arbeit könne einfach liegen bleiben oder wäre mit weniger Personalkapazität zu leisten.

Hinsichtlich der geführten Strukturdebatte im Vorfeld der Personalratswahlen führt er aus, derzeit gebe es örtliche Personalräte, die bei den Ämtern angesiedelt sind. Die Personalräte kommen aus diesen Ämtern, kennen die Themen, die dort diskutiert werden und könnten daher mit der Amtsleitung zielgerichtet Probleme angehen. Auch könnten sie selbst Initiativen aufgreifen, die zur Verbesserung der Arbeitssituation beitragen. Häufig entstünden so Ideen, die auch von der Amtsleitung dankbar aufgenommen werden. Genauso werden Initiativen von Amtsleitungsseite im Vorfeld mit den Personalräten diskutiert. Es sei notwendig, den Streit oder die Diskussion im Vorfeld zu führen, um festzustellen, ob eine Maßnahme überhaupt umsetzbar ist. Es handle sich um einen wichtigen Baustein innerbetrieblicher Demokratie, von dem alle einen Vorteil haben.

In Bezug auf die Bürokräfte sei die Situation aktuell so, dass 300 % Freistellung der Personalräte eine Bürokraft bedeutet. Dies sei unbedingt notwendig, denn die Personalräte seien mit einer Vielzahl von Themen, Vorlagen, Abschlussberichten usw. konfrontiert, was dazu führe, dass diese gesichtet und der Zeitpunkt der Bearbeitung geplant werden muss. Dazu dienen die Bürokräfte. Herr Purz bittet darum, insgesamt zu beziffern, wie viele Bürokräfte hierfür in Zukunft vorgesehen sind. Nach einer groben Berechnung schätze der GPR, dass es ungefähr 300 % an zusätzlichen Bürokräften sein werden.

Angesichts einiger Wortbeiträge könne man den Eindruck gewinnen, dass die Personalratsarbeit innerhalb der Landeshauptstadt bislang nicht existent war, so EBM Föll. Nach seinem Eindruck jedoch konnte der Personalrat mit den bisherigen Freistellungen die Interessen der Beschäftigten in den einzelnen Ämtern und in der Stadtverwaltung insgesamt sehr wirkungsvoll artikulieren. Er glaube daher nicht, dass man dies zu einer Grundsatzfrage erheben kann. Ein wenig erschreckt habe ihn jedoch, mit welcher Nonchalance das Konnexitätsprinzip beiseite gewischt wurde. Er weist ausdrücklich darauf hin, dass dies in der Landesverfassung verankert ist, weshalb strikt darauf geachtet werden sollte, "dass dieses Konnexitätsprinzip in dieser wie in allen anderen Fragen auch eingehalten wird". Im Zweifel sei dieses Prinzip auch beim für Verfassungsfragen zuständigen Staatsgerichtshof einklagbar.



Überrascht sei er außerdem davon, mit welcher Nonchalance über die Kosten für Freistellungen bei den örtlichen Personalräten bzw. die Nachbesetzungen sowie Stellen für Bürokräfte hinweg gegangen werde. "Das Milchmädchen ist nicht die Verwaltung, sondern das Milchmädchen in diesem Kontext sind Sie, Herr Körner! Sie können nicht nur politische Fensterreden hier halten, sondern dann müssen Sie auch sagen, wie sie dies finanzieren wollen. Dies ist nicht nur der Job der Verwaltung, sondern es ist auch der Job des Gemeinderats, diese Aussagen zu machen.

Und Herr Wölfle hat zu Recht darauf hingewiesen: Wir haben in Stuttgart ein spezifisches Problem. Durch die Tatsache, dass bei uns jedes Amt, jeder Eigenbetrieb eine eigenständige Dienststelle im Sinne des LPVG ist, haben wir schon bislang im Vergleich zu anderen Städten viele Freistellungen. Das wirkt sich durch die neue Gesetzeslage natürlich überproportional aus. Dies ist die Realität, und die müssen Sie auch zur Kenntnis nehmen. Da müssen wir Ihnen wirklich einmal den Städtevergleich zeigen. Wie viele Freistellungen haben wir hier in Stuttgart pro tausend Mitarbeiter, um das in den Relationen zu anderen größeren Städten in Baden-Württemberg auch vergleichen zu können, und wie viel kommt logischerweise dadurch dazu. Wir haben heute schon je tausend Mitarbeiter eine überproportionale Freistellungsquote und das hängt mit dieser spezifischen Struktur zusammen. Es gibt kaum eine andere baden-württembergische Stadt, die jede Organisationseinheit, jedes Amt, jeden Eigenbetrieb zur eigenen Dienststelle im Sinne des LPVG erklärt hat. Das ist ein Spezifikum in dieser Stadt, weil man dem Thema Personalräte, Mitbestimmung schon in der Vergangenheit einen hohen Wert beigemessen hat. Und das müssen Sie sich insgesamt in dem Kontext anschauen, damit Sie zu einer sorgfältigen Abwägung kommen können. Und im übrigen bitte ich Sie dann auch wirklich darum, zu sagen, wenn Sie zu einer anderen Abwägung kommen, wie sie das bitteschön finanzieren wollen."

Für StR Kotz (CDU) ist unbestritten, dass eine gute Mitbestimmung und eine gute Mitarbeitervertretung sowohl in der öffentlichen Verwaltung wie auch in der privaten Wirtschaft ein hohes Gut und eine wichtige Aufgabe sind. Nach seinem Eindruck hat in der Vergangenheit im Wesentlichen eine sehr positive und fruchtbare Zusammenarbeit zwischen Personalvertretung, Verwaltung und Gemeinderat stattgefunden. Die Personalvertretung nehme auch aus Sicht des Gemeinderates eine bedeutende Aufgabe wahr, um diesem in seiner ehrenamtlichen Aufgabe einen wichtigen Input zu geben und einen anderen Blick auf die Dinge aufzuzeigen. Außerdem wisse man noch nicht, ob dies durch die neuen Regelungen im LPVG besser oder effektiver wird und die Stadt weiter bringt im Sinne einer positiven Rendite.

In keinster Weise habe StRin Ripsam gesagt, das Konnexitätsprinzip interessiere nicht, sondern sie habe dazu aufgefordert, auf das Land zuzugehen und auf die Probleme finanzieller Art, die durch dieses Gesetz für die Kommunen entstehen, hinzuweisen. Letztlich müsse man das Verhältnis Anzahl der Mitarbeiter zu freigestellten Personalräten sehen, und zwar in Gänze, da alle Dienststellen von Ämtern und Eigenbetrieben in Stuttgart sind und die Personalräte somit miteinander in Kontakt treten können.


Insofern wäre es in Vorbereitung der nächsten Beratung spannend zu sehen, wie diese Verhältnismäßigkeit im Vergleich zu anderen Städten ist. Wenn man sich bisher schon eine verstärkte Personalvertretung aufgrund dieser Strukturen geleistet hat, so sei es legitim, bei einer Gesetzesänderung, die so stark eingreift wie diese, die Strukturen daraufhin zu prüfen, ob sie in der Zukunft auch noch passen oder ob nachjustiert werden muss. Damit wolle er nicht beurteilen, ob das von der Verwaltung vorgeschlagene Maß der Nachjustierung das richtige ist.

StR Pätzold stellt klar, niemand habe den Wert des Personalrats infrage gestellt. Es gehe vielmehr um die Umsetzung des Gesetzes. Es stehe dem Ausschuss zu, Kritik an den Vorschlägen zu üben. Die Ansage der Landesregierung habe gelautet: "Ihr könnt die Umsetzung kostenneutral machen, indem ihr Arbeitsverdichtung macht." Dies gehe jedoch nicht, da die Arbeit bereits verdichtet sei und effizient gearbeitet werde. Folglich müsse eine andere Lösung gesucht werden, die zwangsläufig haushaltsrelevant sei. Weil der Verwaltungsausschuss zur gleichen Zeit im nächsten Jahr wieder viele Stunden damit verbringen werde, um über wesentlich kleinere Summen lange zu diskutieren, sei es richtig, sich jetzt die Zeit zu nehmen und sorgfältig nach der richtigen Lösung zu suchen. Diese werde irgendwo zwischen der teilweisen Stellenschaffung und der gesamten Stellenschaffung liegen. An StR Körner gewandt merkt er an: "Es gibt einen garantierten Mehrwert dieser innerbetrieblichen Demokratie, aber eine Rendite würde ich daraus nicht ziehen, weil mit Marktwirtschaft bzw. Wirtschaft hat dies nichts zu tun, sondern mit Demokratie und die hätte ich gerne getrennt in der Hinsicht".

StR Körner unterstreicht, er habe in keinster Weise die bisherige Arbeit der Stadtverwaltung mit den Personalrätinnen und Personalräten kritisiert. Seine Ausführungen hätten sich bezogen auf die GRDrs 671/2014 und die darin vorgeschlagenen Nachbesetzungen für zusätzliche Freistellungen von Personalratsmitgliedern. Diese Vorschläge stellen die Mitbestimmung seiner Meinung nach grundsätzlich in Frage, weil dann, wenn die Stellen nicht zumindest zeitlich befristet nachbesetzt werden, mittelbar die Arbeit der Personalräte und die Motivation, sich dort zu engagieren, torpediert werde.

Zum Thema "Milchmädchen-Rechnung und Rendite" weist er darauf hin, dass es Dinge gebe, die nicht in Cent und Euro zu beziffern sind, die aber dennoch da sind und die sich in der Haushaltsrechnung einer Stadt irgendwann niederschlagen. Nach seiner Überzeugung kann dann, wenn mit Personalräten und Personalrätinnen gut zusammengearbeitet wird - was aus seiner Sicht in Zukunft noch besser geschehen könne -, dafür Sorge getragen werden, dass die Anzahl von nachhaltig kranken oder nicht mehr am Arbeitsplatz erscheinenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geringer wird. So investiertes Geld ist nach seiner Überzeugung gut angelegtes Geld. Sein Vorschlag zur Finanzierung lautet, dass die Freistellung der örtlichen Personalräte genauso finanziert wird wie die von der Verwaltung vorgeschlagene Freistellung der GPR-Stellen.

Für die Zukunft warnt er davor, Dienststellenstruktur-Debatten zu führen unter der Überschrift "Wie finanzieren wir freigestellte Personalräte?". Bei dem angekündigten Städtevergleich ist ihm wichtig, dass beantwortet wird, wie andere Städte mit der Nachbesetzung von zusätzlichen Freistellungen umgehen.

Eine Strukturdebatte stehe aktuell ohnehin an, da der Personalrat gerade erst neu gewählt wurde, antwortet BM Wölfle. Die Debatte darüber müsste ggf. rechtzeitig vor der nächsten Wahl geführt werden. Er wünsche sich nicht, dass dies im Kontext einer sowieso drohenden Haushaltskonsolidierung erfolgen muss.

StR Rockenbauch (SÖS-LINKE-PluS) nimmt Bezug auf die im Antrag der Fraktionsgemeinschaft dargelegten Punkte, die er kurz ausführt. Was die Gegenfinanzierung der Stellen für Nachbesetzungen und Bürokräfte angeht, so fallen ihm "viele unnötige Projekte in der Stadt Stuttgart ein". Gerade aus der Wertschätzung der Personalräte heraus begrüßt er das neue LPVG. Durch die daraus resultierenden Stellennachbesetzungen komme es zu einem eindeutigen Mehrwert für die Bürger, weil die Aufgaben sachgerechter und mit weniger Krankenstand beim Personal erledigt werden könnten. Darüber hinaus betrachtet er die Stuttgarter Verwaltungsstruktur und die Dienststellen nicht als Problem. Man könne über die Struktur nachdenken, nicht jedoch über Sachen, die sich aus der Aufgabenerfüllung aus dem Thema Freistellungen ergeben. Davon ausgehend, dass die Dienststellen sachgerecht sind, ergebe sich sachgerecht, dass es örtliche Personalräte gibt.

Die bisherige Personalratsarbeit sei natürlich bisher schon sichtbar, weil mit hohem Engagement gearbeitet wurde, merkt Herr Purz zum Wortbeitrag von EBM Föll hin an. Nun habe man die Chance, noch besser werden zu können, was man gerne tun wolle. Er hält es für schwierig, den Städtevergleich derart anzugehen, indem gegenüber gestellt wird, wie viele Freistellungen es pro tausend Mitarbeiter gibt. Das LPVG beinhalte eine exponentielle Steigerung der Freistellung. In den anderen Städten seien die Ämter kleiner als in Stuttgart und auch die Zuordnung der Themen stimme nicht überein, sodass seines Erachtens "das Ergebnis uns nicht unbedingt weiterbringt an der Stelle".

Die Zuordnung der Personalräte bei der Stadt Stuttgart zum jeweiligen Amt habe sich bewährt. Daher sollte daran festgehalten werden. Würde man die örtlichen Personalräte auf Ämterebene auflösen und die Zuordnung anhand der Referate machen, würde dies beim Referat SJG beispielsweise dafür sorgen, dass die Personalvertretung fast nur mit "Jugendamtspersonalräten" besetzt wäre, wohingegen das Gesundheitsamt personell wahrscheinlich gar nicht mehr in dem Gremium vertreten wäre. Dies könnte unter Umständen zum Nachteil für das Gesundheitsamt gereichen.

Auch ihm sei es nicht leicht gefallen, die Vorlage in dieser Form zu präsentieren, so BM Wölfle. Deswegen werde darin ausführlich dargestellt, zu welchen Härten dies in manchen Bereichen führen kann. Jedoch habe er sich an die letzten Haushaltsplanberatungen erinnert. Eigentlich hätte man dem Gemeinderat damals sagen müssen, dass wenn das Gesetz so verabschiedet wird, zusätzlich 18 Stellen finanziert werden müssten, damit dies mit berücksichtigt werden kann bei der Entscheidung über andere beantragte Stellen. Angesichts der sonstigen Stellenschaffungsanträge, die längst auf seinem Tisch liegen und in dem Wissen, in welchen Bereichen weiterer Nachholbedarf besteht, wisse er sehr gut um die Abwägung.


Nach seinem Eindruck ist der Rat durchaus gewillt, zumindest anteilig etwas zur Verbesserung der Nachbesetzungen zu tun. Insofern sollte auch vonseiten des Personalrates eine Verhältnismäßigkeit geübt werden zu dem, was sonst in der Stadtverwaltung an zusätzlichen Personalwünschen noch besteht. Er spreche hier ausdrücklich vom Thema Bürokräfte. In diesem Sinne bittet er darum, bei der Beschlussfassung nicht außer Acht zu lassen, wie viele Bedarfe von zusätzlichen Aufgaben, von zusätzlicher Arbeitsverdichtung, von komplizierteren Vorgängen etc. es an anderen Stellen gibt.

Der Vorsitzende sagt zu, rechtzeitig zur nächsten Beratung einen Städtevergleich vorzulegen, der objektive Fakten enthält, jedoch nicht im Sinne eines Benchmarks aufbereitet ist. Dabei sei sicherlich von Interesse, wenn ausgewiesen wird, wie die Zahl der freigestellten Personalräte im Verhältnis zu den Beschäftigten ist, denn damit wisse man, wie viele Personen in einer Stadtverwaltung sich ausschließlich mit Personalratstätigkeit sich beschäftigen. Außerdem werde man - soweit dies zugänglich sei - darstellen, wie die anderen größeren Städte mit den Nachbesetzungen umgehen. Das Thema Struktur der Dienststellen stehe wie bereits ausgeführt nicht jetzt zur Debatte, sondern spätestens vor den nächsten Personalratswahlen. Wie bei anderen Bereichen der Stadtverwaltung gehe es auch dort darum, zu prüfen, ob man mit der bisherigen Struktur das Optimale erreicht oder ob andere Varianten besser geeignet sind.

Abschließend hält er Vorberatung fest.

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