Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 674/2022
Stuttgart,
11/08/2022



Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart (SES)
Kalkulation der Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr
und Satzungsänderungen ab 1. Januar 2023




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Betriebsausschuss Stadtentwässerung
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
15.11.2022
16.11.2022
17.11.2022



Beschlußantrag:

1. Die Höhe der Schmutzwassergebühr wird ab 1. Januar 2023 auf 1,73 EUR/m³ bezogene Frischwassermenge festgesetzt. Für 2023 sind Zuführungen von Kostenüberdeckungen in Höhe von 4,0 Mio. EUR berücksichtigt.

2. Die Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Erhebung von Schmutzwassergebühren (Stadtrecht 7/20) wird gemäß Anlage 6 erlassen.

3. Die Höhe der Niederschlagswassergebühr wird ab 1. Januar 2023 auf 0,68 EUR/m² Berechnungsfläche festgesetzt. Für 2023 sind Zuführungen von Kostenüberdeckungen in Höhe von 0,5 Mio. EUR berücksichtigt.

4. Die Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Erhebung von Niederschlagswassergebühren (Niederschlagswassergebührensatzung - NwGebS -) vom 8. Dezember 2005 (Stadtrecht 7/19), zuletzt geändert am 2. Dezember 2021 wird gemäß Anlage 7 erlassen.

5. Die Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwasserbeseitigungssatzung - AbwS -) vom 19. Dezember 2019 (Stadtrecht 7/17) wird gemäß Anlage 8 erlassen.

6. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung dezentrale Anlagen - EntSDA) vom 6. Dezember 2012 (Stadtrecht 7/8) wird gemäß Anlage 9 erlassen.





Begründung:


Mit dieser Vorlage wird beschlossen, dass ab 1. Januar 2023 das Schmutzwasserentgelt von 1,66 EUR/m³ in eine Schmutzwassergebühr mit 1,73 EUR/m³ bezogene Frischwassermenge umgewandelt wird. Die Niederschlagswassergebühr wird ab
1. Januar 2023 von 0,70 EUR/m² auf 0,68 EUR/m² Berechnungsfläche ab
1. Januar 2023 reduziert.

In der GRDrs 73/2022 wurde im März 2022 beschlossen, ab dem 1. Januar 2023 für die Benutzung der öffentlichen Abwasserbeseitigung in Stuttgart Schmutzwassergebühren anstelle von Schmutzwasserentgelten zu erheben. Auf Grund einer Änderung des § 2 b UStG ab 1. Januar 2023 vermeidet die Stadtentwässerung Stuttgart dadurch eine rein steuerlich bedingte Mehrbelastung der Privatkunden.

Die Entgelt- und Gebührenkalkulation für 2023 basiert auf den ursprünglichen Zahlen des Wirtschaftsplans der SES für 2023 (GRDrs 828/2021) ergänzt um die Auswirkungen der stark angestiegenen Energie- und Beschaffungspreise für Betriebsmittel (wie Flock- und Fällungsmittel). Die wesentlichen Änderungen zum ursprünglichen Wirtschaftsplan 2023 und Einflussgrößen in der Gebührenkalkulation 2023 sind folgende:

· Der auf die aktuelle Planungssituation für 2023 angepasste gebührenfähige Aufwand (siehe Anlage 2) liegt bei 94,5 Mio. EUR (Kalkulation 2022: 92,2 Mio. EUR).

· Dabei erhöht sich der Materialaufwand von 29,3 Mio. EUR (WP2023) auf 34,6 Mio. EUR. An erster Stelle mussten die Stromkosten um 5,8 Mio. EUR auf 11,6 Mio. EUR stark angepasst werden. Die Beschaffungspreise für spezielle Betriebsstoffe und Fällmittel wurden um 1,2 Mio. EUR erhöht. Auch die Kosten für die Entsorgung der Reststoffe und die Fahrzeugkosten liegen um 0,3 Mio. EUR höher als ursprünglich geplant. Gleichzeitig werden die geplanten Instandhaltungskosten nicht vollständig umgesetzt und können um 2,0 Mio. EUR auf 9,3 Mio. EUR reduziert werden.

· Die betrieblichen Abschreibungen werden mit 37,0 Mio. EUR um 0,5 Mio. EUR unter dem ursprünglichen Planansatz bleiben.

· Die Personalkosten bleiben zum Wirtschaftsplanansatz 2023 unverändert. Die Reduzierung um 0,8 Mio. EUR liegt an aufzulösende Pensions- und Beihilferückstellungen gemäß der neuen Eigenbetriebsverordnung. Diese werden gleichmäßig über 15 Jahre verteilt.

· Der kalkulatorische Zinssatz liegt, wie in der Gebührenkalkulation 2022, bei 3,0 % und stellt eine angemessene Verzinsung des Anlagekapitals im Sinne des Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg dar (§ 14 Abs.3 Nr.1 KAG). Die Berechnung erfolgte durch die Stadtkämmerei auf Basis der Zinssätze der Fremddarlehen des SES und unter Berücksichtigung der Vorgaben der GPA Baden-Württemberg.

· Bei der Gebührenkalkulation gelten ab 2023 neue Verteilungsschlüssel (siehe Anlage 3). Diese wurden auf Basis der Jahresabschlussdaten 2020 erhoben. Die Verteilungsschlüssel werden alle 5 Jahre überprüft und entsprechend angepasst.
Schmutzwasser
Niederschlagswasser
Kosten
Kanalnetz
werden verteilt auf
45,48 %

(bisher 45,25 %)

54,52 %

(bisher 54,75 %)

Kosten
Klärwerke
88,80 %

(bisher 88,05 %)

11,20 %

(bisher 11,95 %)

· Die in der Abwassergebührenkalkulation für 2023 erwartete Schmutzwassermenge beträgt 36,5 Mio. m³ (Kalkulation 2022: 36,2 Mio. m³).

· Die angeschlossene Fläche zur Berechnung der Niederschlagswassergebühr beträgt unverändert 32,0 Mio. m² (Kalkulation 2022: 32,0 Mio. m³).

· Für 2023 und den Folgejahren stehen in der Gebührenkalkulation für die Schmutzwassergebühren Kostenüberdeckungen in Höhe von insgesamt 10,4 Mio. EUR (aus den Jahren 2019 bis 2021) zur Verfügung. In 2023 werden davon 4,0 Mio. EUR (aus dem Jahr 2019) zugeführt (siehe Anlage 4).

· Für die Niederschlagswassergebühren stehen in 2023 und den Folgejahren Kostenüberdeckungen in Höhe von insgesamt 1,5 Mio. EUR (aus den Jahren 2018 bis 2021) zur Verfügung. Für 2023 werden davon 0,5 Mio. EUR (aus den Jahren 2018 und 2019) zugeführt (siehe Anlage 4).

· Für die Entwässerung der öffentlichen Flächen (Straßenentwässerungskosten) sind in 2023 für den städtischen Haushalt Kosten in Höhe von 9,3 Mio. EUR einkalkuliert (Kalkulation 2022: 9,5 Mio. EUR).

· Für Sanierung, Erhalt, Erneuerung und Ausbau des Stuttgarter Kanalnetzes und der Klärwerke sind im Wirtschaftsplan 2023 Investitionen in Höhe von 84,6 Mio. EUR vorgesehen. Gleichzeitig sind Instandhaltungsleistungen für die betrieblichen Anlagen von 9,3 Mio. EUR berücksichtigt.

· Insgesamt ist für 2023 ein Jahresergebnis in Höhe von 2,0 Mio. EUR eingeplant. Das Jahresergebnis ergibt sich aus der Differenz der tatsächlichen Verzinsung (auf Basis des Handelsrechts -HGB-) und der kalkulatorischen Verzinsung (auf Basis des Kommunalabgabengesetzes -KAG-). Zur Verbesserung der betrieblichen Finanzstruktur (Verringerung der notwendigen Darlehensaufnahme) soll das Jahresergebnis der allgemeinen Rücklage zugeführt werden.

Die Bürger der Landeshauptstadt Stuttgart bezahlen in 2023 für einen durchschnittlichen Familienhaushalt (bei einem Frischwasserverbrauch von 120m³ und einer angeschlossenen Fläche von 80m²) Abwassergebühren in Höhe von 263 EUR (Vorjahr 255 EUR). Im Vergleich liegt der durchschnittliche Gebührenaufwand der Städte mit mehr als 500.000 Einwohnern bei 334 EUR. Damit bietet der Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart weiterhin ein sehr gutes Preisniveau für eine sichere, bezahlbare, nachhaltige und leistungsfähige Abwasserentsorgung (siehe Anlage 5).


Finanzielle Auswirkungen

Insgesamt werden die Schmutzwassergebühr mit einer Höhe von 1,73 EUR/m³ und die Niederschlagswassergebühr in Höhe von 0,68 EUR/m² und die weiteren geplanten betrieblichen Erträge für das Wirtschaftsjahr 2023 kostendeckend sein.



Beteiligte Stellen

Die Referate AKR und WFB haben der Vorlage zugestimmt.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dirk Thürnau Jürgen Mutz
Bürgermeister Erster Betriebsleiter


Anlagen

Anlage 1: Erfolgsplanpositionen
Anlage 2: Herleitung des gebührenfähigen Aufwands
Anlage 3: Schema Gebührenkalkulation
Anlage 4: Fortschreibung der Überdeckungen
Anlage 5: Gebührenvergleich der Großstädte
Anlage 6: Neue Schmutzwassergebührensatzung
Anlage 7: Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von
Niederschlagswassergebühren
Anlage 8: Satzung zur Änderungen der Satzung über die öffentliche
Abwasserbeseitigung
Anlage 9: Satzung zur Änderungen der Entsorgungssatzung dezentraler Anlagen


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