Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI
GRDrs 197/2021
2. Ergänzung
Stuttgart,
12/02/2021



Haushalt 2022/2023

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 06.12.2021



Rückkehrberatung in Stuttgart - städtische Mitfinanzierung ab dem Jahr 2022

Beantwortung / Stellungnahme

Rückkehrberatung-Mittelbedarf ohne Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) Finanzierung

Die aktuelle Förderperiode des AMIF für die Finanzierung der Rückkehrberatung endet am 31.03.2022. Sollten Fördermittel aus dem AMIF für die am 01.04.2022 beginnende neue Förderperiode nicht bewilligt werden, könnte die Arbeitsgemeinschaft für die eine Welt e. V. als Träger der Rückkehrberatung Stuttgart das Angebot nur bei entsprechenden Zuschüssen des Landes Baden-Württemberg und der Landeshauptstadt Stuttgart aufrechterhalten.

In der folgenden Tabelle ist der Zuschussbedarf ohne AMIF dargestellt.
2022
2023
2024
    jährlicher Aufwand für
    Personal und Sachmittel
179.100 EUR
181.320 EUR
181.320 EUR
    Finanzierung
    Zuschuss Land
75.000 EUR
75.000 EUR
75.000 EUR
    Zuschuss Stadt
104.100 EUR
106.320 EUR
106.320 EUR
    Summe/Jahr
179.100 EUR
181.320 EUR
181.320 EUR

Es stehen im Haushalt 20.000 EUR als Kofinanzierungsmittel bereit, für den Fall, dass Mittel aus dem AMIF bewilligt werden. Um die Rückkehrberatung auch ohne Finanzierung aus dem AMIF sicherzustellen, würden daher zusätzliche städtische Mittel in Höhe von 84.100 EUR im Jahr 2022 und 86.320 EUR ab dem Jahr 2023 benötigt.




Vorliegende Anträge/Anfragen

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1240/2021 Freie Wähler




Dr. Alexandra Sußmann Bürgermeisterin



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