Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz:
SI
GRDrs
197/2021
2. Ergänzung
Stuttgart,
12/02/2021
Haushalt
2022/2023
Unterlage für die
2
. Lesung des
Verwaltungsausschuss
zur
nichtöffentlichen
Behandlung am
06.12.2021
Rückkehrberatung in Stuttgart - städtische Mitfinanzierung ab dem Jahr 2022
Beantwortung / Stellungnahme
Rückkehrberatung-Mittelbedarf ohne Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) Finanzierung
Die aktuelle Förderperiode des AMIF für die Finanzierung der Rückkehrberatung endet am 31.03.2022. Sollten Fördermittel aus dem AMIF für die am 01.04.2022 beginnende neue Förderperiode nicht bewilligt werden, könnte die Arbeitsgemeinschaft für die eine Welt e. V. als Träger der Rückkehrberatung Stuttgart das Angebot nur bei entsprechenden Zuschüssen des Landes Baden-Württemberg und der Landeshauptstadt Stuttgart aufrechterhalten.
In der folgenden Tabelle ist der Zuschussbedarf ohne AMIF dargestellt.
2022
2023
2024
jährlicher Aufwand für
Personal und Sachmittel
179.100 EUR
181.320 EUR
181.320 EUR
Finanzierung
Zuschuss Land
75.000 EUR
75.000 EUR
75.000 EUR
Zuschuss Stadt
104.100 EUR
106.320 EUR
106.320 EUR
Summe/Jahr
179.100 EUR
181.320 EUR
181.320 EUR
Es stehen im Haushalt 20.000 EUR als Kofinanzierungsmittel bereit, für den Fall, dass Mittel aus dem AMIF bewilligt werden. Um die Rückkehrberatung auch ohne Finanzierung aus dem AMIF sicherzustellen, würden daher zusätzliche städtische Mittel in Höhe von 84.100 EUR im Jahr 2022 und 86.320 EUR ab dem Jahr 2023 benötigt.
Vorliegende Anträge/Anfragen
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1240/2021 Freie Wähler
Dr. Alexandra SußmannBürgermeisterin
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