Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI
GRDrs 338/2023
1. Ergänzung
Stuttgart,
11/07/2023



Haushalt 2024/2025

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 15.11.2023



Erhöhung der Sachkostenpauschale der Träger der ambulanten Suchthilfe ab 2024

Beantwortung / Stellungnahme

Die Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN unterstützt die im Verwaltungsvorschlag enthaltene Erhöhung der Sachkostenpauschale im Bereich der Suchthilfe sowie für KISS e. V. um 500 EUR pro bestehender sowie neu geschaffener Stellen und beantragt die Neuberechnung der Fördersumme für die neu beantragten Stellen bei den Trägern der Suchthilfe.

Der Mehrbedarf für die ab 2024 neu beantragten Stellen in der ambulanten Suchthilfe für die Erhöhung der Sachkostenpauschale ist in der GRDrs 338/2023 in der Benennung des künftigen dauerhaften Mehrbedarfs pro Jahr mit 1.000 EUR/VZÄ berechnet worden (vgl. GRDrs 338/2023, Seite 2, Absatz 3).

In dem Verwaltungsvorschlag (grüne Liste) ist der in der GRDrs 338/2023 „Erhöhung der Sachkostenpauschale der Träger der ambulanten Suchthilfe ab 2024“ genannte Mehrbedarf zu 50 % berücksichtigt worden. Damit entspricht der Verwaltungsvorschlag dem Antrag 1172/2023 Ziffer 6. Es bedarf daher keiner Neuberechnung der Fördersumme.

Bei einer Erhöhung der Sachkostenpauschale um 500 EUR/VZÄ/Jahr und Stelle ist der Mehrbedarf sowohl für die neu beantragten als auch für die bestehenden Stellen im Bereich Suchthilfe über die in der Grünen Liste bereitgestellten Mittel hälftig gedeckt.

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass im Falle der Streichung von ASSIST (Antrag 1172/2023 Ziffer 7, Bündnis 90/Die GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion) für die Erhöhung der Sachkostenpauschale Mittel in Höhe von rund 2.000 EUR/Jahr nicht benötigt würden.



Vorliegende Anträge/Anfragen

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1172/2023 Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion




Dr. Alexandra Sußmann
Bürgermeisterin




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