In Bezug auf die Mittelverteilung zwischen den 23 Stadtbezirken sollte neben der Bevölkerungszahl eines Stadtbezirks vor allem die Größe des bezirklichen Handlungsraums und gegebenenfalls der Grad des Defizits relevant sein.
Bedacht werden muss, dass die Erhöhung der Pauschale Folgelasten generieren wird. Im Bereich der Sachmittel fallen Pflege- und Unterhaltungskosten für Neupflanzungen, Spielplatz- und Gerätekontrollen (Amt 67) sowie Unterhaltungskosten für Baumaßnahmen im Straßenraum (Amt 66) an.
Die Planung, Beteiligung und Umsetzung Step- Maßnahmen ist aber auch sehr arbeitsintensiv. Die beantragte Erhöhung würde Stellenbedarfe auslösen.
Angesichts des wirtschaftlich fraglichen Verhältnisses von Personal zu umgesetzten Mitteln bei der Bearbeitung der zumeist kleinteiligen Maßnahmen wird empfohlen, von einer Erhöhung der Step-Mittel in der beantragten Größenordnung abzusehen. Alternativ könnten das Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen in den Außenbezirken vermehrt im Rahmen von städtischen Einzelbau- bzw. Sanierungsvorhaben angegangen werden. Bei einer Erhöhung der Pauschale ab 2021 - wie beantragt - würde die Verwaltung dem Gemeinderat im kommenden Jahr alle die Umsetzung betreffenden Regelungen (Fortschreibung Richtlinien, Aufteilung der Mittel auf die Bezirke) und insbesondere berechnete Stellenbedarfe der Fachämter vorlegen (Amt für Stadtplanung und Wohnen, Tiefbauamt, Garten-, Friedhofs- und Forstamt). Zu Antrag Nr. 328, Ziff.3
Eine zweckgebundene Erhöhung von Step-Mitteln wäre räumlich gebunden und würde eine isolierte Wirkung entfalten, da sie nicht konzeptionell in die Gehachsen eingebunden wären.
Gehwegnasen zur Erhöhung der Sicherheit von Fußgängern werden im gesamten Stadtgebiet benötigt, da Schulwege oder Haupt-Fußgängerrouten weit über die Handlungsräume von Step hinausreichen.
Vorliegende Anträge/Anfragen keine CDU-Gemeinderatsfraktion Antrag 481/2019; Bündnis 90/DIE GRÜNEN - Gemeinderatsfraktion Antrag 328, Ziff. 3 Peter Pätzold Bürgermeister <Anlagen>