Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau/Wohnen und Umwelt
Gz: SWU
GRDrs 1406/2019
Stuttgart,
11/21/2019



Haushalt 2020/2021

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 26.11.2019



Haushalt 2020/21 - Finanzplanung bis 2024
Stadtbezirke stärken – öffentliche Räume aufwerten
Stadtentwicklungspauschale für alle Stadtbezirke


Beantwortung / Stellungnahme

Zu Antrag 481/2019

Die Stadtentwicklungspauschale ist ein kommunales Investitionsprogramm zur Aufwertung des Wohnumfeldes vor allem in den dicht besiedelten Innenstadtbezirken. Die Step ist Ausfluss des Stadtentwicklungsberichtes „Wohnen in der Großstadt“ – eine Untersuchung über die Ursachen der Wegzüge aus der Landeshauptstadt Stuttgart und ihrer Minderung. Es wird darin aufgezeigt, wie sich die Lebensbedingungen in der Stadt – vor allem in den dicht besiedelten Innenstadtbezirken – durch wohnumfeldverbessernde Maßnahmen verbessern lassen. Zur Finanzierung dieser punktuellen Projekte beschloss der Gemeinderat 1998 die Stadtentwicklungspauschale (Step).

Die Step fördert Maßnahmen in den Innenstadtbezirken Mitte, Nord, Ost, Süd, West und in Bad Cannstatt. Die Gebiete sind durch Handlungsräume abgegrenzt. Sie sind gekennzeichnet durch:

- hohe Bevölkerungsdichte
- hohe städtebauliche Dichte
- hohen Grad der Bodenversiegelung
- mangelhafte Versorgung mit öffentlichen Grün- und Spielflächen
- fehlende Freiflächen mit Aufenthaltsqualität
- Belastungen durch Lärm, Verkehr und schlechte Luft

Die Handlungsräume befinden sich im Talkessel. Rand- und Hanglagen sind ausgeschlossen.

Der Förderrahmen der Step beträgt seit 2012 3,3 Mio EUR pro Doppelhaushalt, 1,65 Mio EUR pro Haushaltsjahr. Je Stadtbezirk stehen 600.000 EUR zur Verfügung, lediglich in S-Nord 300.000 EUR, da hier der Handlungsraum kleiner als in den übrigen Innenstadtbezirken bzw. Bad Cannstatt ist.

Bei Maßnahmen der Step handelt es sich um meist kleinere Projekte, die in kurzer Zeit greifbare Erfolge bewirken. Im Idealfall werden die Projekte innerhalb von zwei Jahren umgesetzt.

Mit der GRDrs 282/2016 wurde zuletzt über die Stadtentwicklungspauschale und die Step-Projekte im UTA berichtet. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass die 1,65 Mio. EUR pro Jahr bisher ohne zusätzliches Personal in den Fachämtern (Amt 66 und Amt 67) umgesetzt werden. Diese vielen kleineren Projekte dennoch wunschgemäß umzusetzen, ist für die Fachämter jährlich eine Herausforderung, die mit dem vorhandenen Personal bereits jetzt nur schwer zu erfüllen ist.

Beantragte Ausweitung

Nach Meinung der Verwaltung sollte die beantragte Ausweitung der Stadtentwicklungspauschale auf die Gesamtstadt folgende Punkte berücksichtigen:

Die bisherige räumliche Fokussierung der Stadtentwicklungspauschale auf die eher verdichteten Stadträume mit mangelhafter Ausstattung von öffentlichen Grün- und Freiflächen, Fuß- und Radwegen sowie mit störender Immissionsbelastung sollte beibehalten werden. Das heißt: nicht das jeweilige komplette Siedlungsgebiet eines Stadtbezirks wäre der Handlungsraum, sondern - wie bisher - die defizitären Stadträume eines jeden Stadtbezirks.

In Bezug auf die Mittelverteilung zwischen den 23 Stadtbezirken sollte neben der Bevölkerungszahl eines Stadtbezirks vor allem die Größe des bezirklichen Handlungsraums und gegebenenfalls der Grad des Defizits relevant sein.

Bedacht werden muss, dass die Erhöhung der Pauschale Folgelasten generieren wird. Im Bereich der Sachmittel fallen Pflege- und Unterhaltungskosten für Neupflanzungen, Spielplatz- und Gerätekontrollen (Amt 67) sowie Unterhaltungskosten für Baumaßnahmen im Straßenraum (Amt 66) an.

Die Planung, Beteiligung und Umsetzung Step- Maßnahmen ist aber auch sehr arbeitsintensiv. Die beantragte Erhöhung würde Stellenbedarfe auslösen.

Angesichts des wirtschaftlich fraglichen Verhältnisses von Personal zu umgesetzten Mitteln bei der Bearbeitung der zumeist kleinteiligen Maßnahmen wird empfohlen, von einer Erhöhung der Step-Mittel in der beantragten Größenordnung abzusehen.

Alternativ könnten das Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen in den Außenbezirken vermehrt im Rahmen von städtischen Einzelbau- bzw. Sanierungsvorhaben angegangen werden.

Bei einer Erhöhung der Pauschale ab 2021 - wie beantragt - würde die Verwaltung dem Gemeinderat im kommenden Jahr alle die Umsetzung betreffenden Regelungen (Fortschreibung Richtlinien, Aufteilung der Mittel auf die Bezirke) und insbesondere berechnete Stellenbedarfe der Fachämter vorlegen (Amt für Stadtplanung und Wohnen, Tiefbauamt, Garten-, Friedhofs- und Forstamt).

Zu Antrag Nr. 328, Ziff.3

Eine zweckgebundene Erhöhung von Step-Mitteln wäre räumlich gebunden und würde eine isolierte Wirkung entfalten, da sie nicht konzeptionell in die Gehachsen eingebunden wären.

Gehwegnasen zur Erhöhung der Sicherheit von Fußgängern werden im gesamten Stadtgebiet benötigt, da Schulwege oder Haupt-Fußgängerrouten weit über die Handlungsräume von Step hinausreichen.



Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

CDU-Gemeinderatsfraktion Antrag 481/2019; Bündnis 90/DIE GRÜNEN - Gemeinderatsfraktion Antrag 328, Ziff. 3




Peter Pätzold
Bürgermeister




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