Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz:
GRDrs 1424/2017
Stuttgart,
12/01/2017



Berufsintegrationslotsen für Asylsuchende in 2018



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich13.12.2017



Beschlußantrag:


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Das Projekt „Berufsintegrationslotsen für Asylsuchende“ wurde initiiert, um die berufliche Integration der Flüchtlinge durch individuelle Unterstützung von ehrenamtlichen Berufsintegrationslotsen zu fördern (vgl. GRDrs 32/2016 Ergänzung vom 14.03.2016).

Hauptzielgruppe des Projekts sind die noch nicht anerkannten Asylsuchenden und Asylbewerber mit Zugangsberechtigung zum Arbeitsmarkt.

Die Verlängerung des Projekts wurde im Dezember 2016 beschlossen, verbunden mit der Ermächtigung zur Weiterbeschäftigung der Projektmitarbeiterin in 2017 (vgl. GRDrs 932/2016).

Im Projektzeitraum vom Juni 2016 bis November 2017 wurden etwa 40 Ehrenamtliche aus den Flüchtlingsfreundeskreisen und aus anderen Kontexten des Bürgerengagements gewonnen und gezielt für die Arbeitsmarktintegration geschult, einschließlich der Fortbildungen zu aufenthaltsrechtlichen Regelungen. Im November 2017 waren 34 freiwillige als Berufsintegrationslotsen im Einsatz. Zwischen November 2016 und November 2017 wurden ca. 240 Flüchtlinge individuell betreut. 10 Prozent von ihnen konnten bisher direkt in Ausbildung und/ oder in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vermittelt werden. Bei knapp der Hälfte der Betreuten waren Zwischenschritte auf dem Weg zum Beruf erforderlich wie Praktika, Deutschkurse sowie andere berufsvorbereitende Maßnahmen. Bei den anderen werden entsprechende Maßnahmen seitens der Agentur für Arbeit (für Asylbewerber) oder seitens des Jobcenters (für Asylberechtigte) geplant. Aus der Sicht der hauptamtlichen Arbeitsvermittler leisten die freiwilligen Berufsintegrationslotsen bzw. Jobpaten eine wichtige persönliche Unterstützung für die Geflüchteten. Im dritten Projektjahr wird die Zusammenarbeit mit dem Jobcenter, Abteilung Migration und Teilhabe, zunehmen, weil die Zahl der anerkannten Flüchtlinge kontinuierlich wächst.

Die Förderperiode des Bundes umfasst den Jahreszeitraum 2016 – 2018, wobei die Bewilligungen jährlich erfolgen.
Die Antragstellung beim Bund für die IQ-Teilprojekte in Baden-Württemberg erfolgt im November 2017 durch das Interkulturelle Bildungszentrum Mannheim gGmbH (ikubiz) als Landeskoordinierungsstelle. Erfahrungsgemäß und vom Hintergrund des erfolgreichen Verlaufs des „BILO-Projekts“ gehen ikubiz und die LHS Stuttgart von einer Zusage der Mittelgeber aus. Ein Bewilligungsbescheid des Bundes wird bis 20.12.2017 erwartet.
Deswegen gilt der Beschluss dieser Vorlage vorbehaltlich des Zuwendungsbescheids, der noch nicht vorliegt.


Finanzielle Auswirkungen

Die Projektausgaben werden aus den Bundesmitteln getragen. Diese umfassen die Finanzierung der Projektmitarbeiterin in der Entgeltgruppe 10 TVöD (100 %), die Aufwandsentschädigungen für die Berufsintegrationslotsen bis zu 24.000 €/Jahr sowie weitere Sachaufwendungen bis zu 11.500 €/Jahr.

Das Projekt wird im Teilergebnishaushalt 810, Bürgermeisteramt, abgebildet.
Der LHS erwächst aus dem Projekt keine neue Daueraufgabe.



Beteiligte Stellen

Die Referate AKR und WFB haben die Vorlage mitgezeichnet.




Werner Wölfle
Bürgermeister


Anlagen

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